Erneut Opfer von Behördenwillkür, was tun (Falschparken)?

Guten Tag,

ich habe vorgestern einen Strafzettel erhalten. Der Bescheid ist noch nicht da, aber vermutlich wird mir vorgeworfen, ohne gültigen Parkschein geparkt zu haben.

Als gesetzestreuer Bürger hatte ich auf einen Parkplatz geparkt. Dieser Parkplatz (Allende-Platz, Hamburg) ist räumlich von der Straße komplett abgetrennt, es ist ähnlich wie ein Supermarktparkplatz nur eben öffentlich.

An der Einfahrt stand ein P-Schid mit dem Zusatz "mit Parkschein". Da ich in der Fahrschule aufgepasst habe wusste ich sofort, dass dieses Schild nur für die Fahrbahn gelten kann. Hätte es nämlich für den Parkplatz gelten sollen, hätte da der Zusatz "auf dem Seitenstreifen" oder "auf den gekennzeichneten Parkplätzen" stehen müssen. Tat es aber nicht.

Also habe ich bewusst den Parkscheinautomaten ignoriert und ich wurde dennoch bestraft. Was tun? Ich liege doch richtig, dass diese Beschilderung schlicht unwirksam ist, oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:


...
Ich liege doch richtig, dass diese Beschilderung schlicht unwirksam ist, oder?
...

Da Du ein gesetzestreuer Bürger bist, in der Fahrschule aufgepasst hast und es sofort richtig wusstest, brauchst Du hier nicht zu fragen sondern kannst der Sache ja ganz entspannt entgegensehen.

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Manchmal hat er Erfolg gegen die Behörde. Was - Stilfragen mal ausgeklammert - nicht uninteressant ist.

Wenigstens löst der Herr Betrienswirt seine provokanten Tests in einigen Wochen hier auf. Bis dahin werden hier sicher wieder 30 Seiten zusammenkommen mit extrem seltenen Beiträgen des TE.

Viel Spaß an alle beim Lesen.

Ticket zu Recht bekommen. Fred zu Ende...schon auf der zweiten Seite.

Hast Du den Test mit deinem neuen Dienstwagen gemacht oder mit dem 97 er Familienpolo?
Beim Dienstwagen zahlt evtl.der Arbeitgeber für besonders verdiente Mitarbeiter.

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Also ich lerne gerne dazu, auf Grund welcher Regel ist die Bescihilderung ungültig ?
Dann hätte ich schon zig mal umsonst bezahlt.

Wenn die Gemeinden diese komischen Automaten dann wenigstens als Spendenautomaten titulieren würde und die Zettel, die da raus kommen als Spendenquittung anstatt sie rechtswidrig als Parkautomaten zu bezeichnen und Strafzettel zu verteilen, wenn jemand von seinem Recht Gebrauch macht, nicht Spenden zu wollen.
Ein ganz klarer Fall von Behördenwillkür. 😉

Getestet bestimmt wieder mit einem Mietwagen... 🙂

Oh solche Leute liebe ich ja... 🙄

Es handelt sich hier nicht um Willkür, wie der TE mit dem Titel suggeriert; nein er legt es extra drauf an (siehe andere Freds) und beschwert sich im Anschluss (und lässt es darauf ankommen dass Carsharing Autos abgeschleppt werden was er dann nicht zahlen will...).
Selbst wenn hier die Beschilderung lt. STVO nicht 100% korrekt wäre (ist mir gerade bumsegal das gegenzuprüfen): Die Alltagspraxis und der gesunde Menschenverstand klären bereits, dass ein Parkticket zu ziehen ist. Das war dem TE auch bewusst(!). Ticket ist rechtens und gefühlt dürfte nochmal ein Doofenzuschlag erhoben werden.

Was macht der TE morgen? "Oh, das Stop-Schild steht 7° zu schräg. Ich mache mal ein Experiment..."...

edit: Wie sieht eigentlich die rechtliche Situation aus, wenn man von jemandem weiss, dass er mit Vorsatz Ordnungswidrigkeiten zu begehen gedenkt, durch welche dann Dritten (z.B. Carsharing Unternehmen) ein Schaden entstehen wird...? *grübel*

Zitat:

@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:



Also habe ich bewusst den Parkscheinautomaten ignoriert und ich wurde dennoch bestraft.......

Vorsatz? Und sogar noch öffentlich eingestanden? 😁

Zitat:

@torre01 schrieb am 11. Februar 2019 um 08:33:50 Uhr:



Zitat:

@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:



Also habe ich bewusst den Parkscheinautomaten ignoriert und ich wurde dennoch bestraft.......

Vorsatz? Und sogar noch öffentlich eingestanden? 😁

Besonders die Verwendung von "dennoch" ist schon spaßig. Genau das hat der TE doch erreichen wollen.

Dieses Mal erscheint mir das Eis, auf dem er mit dem neuerlichen "Experiment" wandelt, doch sehr dünn zu sein. Ob er dieses Mal mit einem informativen Gespräch mit dem Dienststellenleiter davon kommt werden wir sehen. Jedenfalls ist seine Darstellung des Sachverhalts bislang viel zu unklar, um hier überhaupt ein Problem zu erkennen, weshalb das Schild für den Parkplatz unwirksam sein sollte.

Grüße vom Ostelch

Da ich keine Lust verspüre hier alles einzeln auf seinen Bezug zur Frage einzureduzieren an alle eine Warnung.
Pflichtlektüre für alle die einen Beitrag verfassen wollen hier:

https://www.motor-talk.de/.../...n-in-verkehr-sicherheit-t3956218.html

Nur um es erwähnt zuhaben, einige Beiträge fallen bereits durch das genehmigte Raster durch!

Moorteufelchen/MT-Moderator

Muss man die Frage und den Titel des Freds wirklich todernst nehmen?
Ist es nicht eher offensichtlich reine Provokation und Trollerei?
Ansonsten hier meine absolut seriöse Antwort auf die Frage des TE was zu tun ist:

Mögichkeit 1.) Das Knöllchen bezahlen.

Möglichkeit 2.) Einen Anwalt nehmen und vor Gericht den Sachverhalt klären lassen.

Och Leute, wenn beim klick auf Zitieren ...

Zitat:

@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:

... kommt, dann wartet man erst mal auf die Antwort des Widerspruchs. 😉

Gruß Metalhead

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