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Erfassung der Kosten für Ladestrom bei Dienstwagen

BMW X3 G01

Hallo zusammen,

ich bin aktuell dabei, meiner Geschäftsführung den ersten PIH in der Firma (X3 30e) schmackhaft zu machen. Im Rahmen dieser Diskussion kommen nun die folgenden Fragen auf:

Wenn der Wagen in der Firma und auch zu Hause an einer Haushaltssteckdose geladen wird, wie werden dabei die Stromkosten erfasst? Ich brauche für einen PIH ja keine Wallbox o.ä. mit intelligenter Elektronik, aber irgendwie müssen die Kosten ja erfasst werden. In der Firma, um sie der entsprechenden PKW-Kostenstelle zuordnen zu können und bei mir privat, um mir die Kosten zu erstatten.

Ich habe in der Schule beim Thema Strom immer Kreide geholt, daher fällt es mir schwer zu errechnen, was eine Akkuladung an der Haushaltssteckdoese kostet. Der 11,15 kWh-Akku soll an der Haushaltssteckdose in 6 Stunden voll geladen sein. Bei einem Strompreis von 30 Ct/kWh kostet eine Akkuladung dann 1,80€, oder? Ich hoffe, ich blamiere mich jetzt nicht völlig...
Hintergrund der Frage ist die Frage meiner GF, ob es ein Einsparpotenzial bei den Betriebskosten im Vergleich zu meinem aktuellen Volvo XC60 D4 (ca. 8,5l/100km) gibt und wenn ja, wie hoch es ausfällt.

Ich wäre sehr froh, wenn ihr mir bei den o.a. Fragen weiterhelfen könntet.

Danke für die Hilfe
Carsten

Beste Antwort im Thema

Es gibt auch die pauschale Lösung, könnte je nach Nutzungsprofil von Vorteil sein:

"Lädt der Arbeitnehmer ein ihm auch zur privaten Nutzung überlassenes (Elektro-) Firmenfahrzeug zuhause zu seinen Lasten auf, müssten zum Auslagenersatz eigentlich Aufzeichnungen geführt werden. Erforderlich ist dazu regelmäßig ein Einzelnachweis der Kosten, am besten mit einem gesonderten Stromzähler. Erforderlich sind Aufzeichnungen für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum, in der Regel drei Monate.

Dies verursacht jedoch Kosten - zum Beispiel für einen gesonderten geeichten Zähler - und administrativen Aufwand. Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens beim Mitarbeiter lässt die Finanzverwaltung deshalb monatliche Pauschalen zu (BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004).

Dabei gelten bis Ende 2020 folgende Werte:

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
20 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge,
10 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge.

Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
50 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge,
25 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge.

Ab 2021 (bis Ende 2030) gelten folgende, erhöhte Pauschalen:

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge,
15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge.

Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge,
35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge.

Als zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gilt jeder zum unentgeltlichen oder verbilligten Aufladen des Dienstwagens geeignete Stromanschluss an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. Gleichgestellt ist eine vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellte Stromtankkarte zum Aufladen des Dienstwagens bei einem Dritten. In den übrigen Fällen gelten die jeweils höheren Pauschalen.

Durch den pauschalen Auslagenersatz sind sämtliche Kosten für den Ladestrom abgegolten. Ein zusätzlicher Auslagenersatz der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für den von einem Dritten bezogenen Ladestrom ist nicht zulässig.

Übersteigen die vom Mitarbeiter in einem Kalendermonat getragenen Kosten für Ladestrom die maßgebende Pauschale, kann der Arbeitgeber anstelle der maßgebenden Pauschale auch die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten.

Werden die Kosten für den Ladestrom nicht vom Arbeitgeber erstattet, sondern vom betroffenen Arbeitnehmer selbst getragen, mindern die vorstehenden Beträge den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung beim Arbeitnehmer. Auch hier sind die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten maßgebend."

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Wenn Deine GF da mitspielt, dann kauft einfach bei Amazon einen simplen "Baustromzähler" mit dem und deiner privaten Stromrechnung rechnest Du dann mit der Firma ab.

Bei den Betriebskosten wird es schwieriger. Wenn Du viel Langstrecke fährst wird der D4 die Firma günstiger kommen, fährst du eher weniger der X3

Rechnet man so:
In den Akku passen 11,15 kWh rein. Die kWh kostet 30 Ct.
Die Akkuladung kostet 11,15 kWh * 30 Ct/kWh = 334,5 Ct = 3,35 Euro.
Dazu kommen Ladeverluste. Deshalb vermutlich die Angabe von 6 h.
Der Ladeziegel bringt 230 V * 10 A = 2,3 kW.
2,3 kW * 6 h = 13,8 kWh
13,8 kWh * 30 Ct/kWh = 414 Ct = 4,14 Euro.

Grüße!

Es gibt auch die pauschale Lösung, könnte je nach Nutzungsprofil von Vorteil sein:

"Lädt der Arbeitnehmer ein ihm auch zur privaten Nutzung überlassenes (Elektro-) Firmenfahrzeug zuhause zu seinen Lasten auf, müssten zum Auslagenersatz eigentlich Aufzeichnungen geführt werden. Erforderlich ist dazu regelmäßig ein Einzelnachweis der Kosten, am besten mit einem gesonderten Stromzähler. Erforderlich sind Aufzeichnungen für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum, in der Regel drei Monate.

Dies verursacht jedoch Kosten - zum Beispiel für einen gesonderten geeichten Zähler - und administrativen Aufwand. Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens beim Mitarbeiter lässt die Finanzverwaltung deshalb monatliche Pauschalen zu (BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004).

Dabei gelten bis Ende 2020 folgende Werte:

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
20 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge,
10 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge.

Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
50 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge,
25 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge.

Ab 2021 (bis Ende 2030) gelten folgende, erhöhte Pauschalen:

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge,
15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge.

Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge,
35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge.

Als zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gilt jeder zum unentgeltlichen oder verbilligten Aufladen des Dienstwagens geeignete Stromanschluss an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. Gleichgestellt ist eine vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellte Stromtankkarte zum Aufladen des Dienstwagens bei einem Dritten. In den übrigen Fällen gelten die jeweils höheren Pauschalen.

Durch den pauschalen Auslagenersatz sind sämtliche Kosten für den Ladestrom abgegolten. Ein zusätzlicher Auslagenersatz der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für den von einem Dritten bezogenen Ladestrom ist nicht zulässig.

Übersteigen die vom Mitarbeiter in einem Kalendermonat getragenen Kosten für Ladestrom die maßgebende Pauschale, kann der Arbeitgeber anstelle der maßgebenden Pauschale auch die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten.

Werden die Kosten für den Ladestrom nicht vom Arbeitgeber erstattet, sondern vom betroffenen Arbeitnehmer selbst getragen, mindern die vorstehenden Beträge den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung beim Arbeitnehmer. Auch hier sind die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten maßgebend."

Wir haben mit dem AG verhandelt, dass er den zusätzlichen Anschluss bezahlt, sprich die monatliche Grundgebühr und die verbrauchten Einheiten, ananlog einer Tankquittung. Als Nachweis haben wir die Rechnung vom Energieanbieter vorgelegt, der erst mal von 80,- € monatlichen Verbrauch ausgegangen. Dies war unserer erster Abschlag, jetzt nach ein paar Monaten wurde erneut abgelesen und wahrscheinlich nach untern korrigiert. Am Ende des Jahres gibt es ja dann noch die Jahresendabrechnung mit entweder Nachzahlen oder Gutschrift.
Ich finde auch die 80,- € echt wenig, wenn man sieht was alleine einmal Tanken z.B. beim X5 kostet. Wir fahren coronabedingt sehr wenig, aber ich finde alle 1-2 Monate mal tanken schon echt OK. Dazu mehrmals die Woche das Auto an die Wallbox anstecken. Für uns eine super Sache.

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Zitat:

@mckuebler schrieb am 18. November 2020 um 17:55:57 Uhr:


Wir haben mit dem AG verhandelt, dass er den zusätzlichen Anschluss bezahlt, sprich die monatliche Grundgebühr und die verbrauchten Einheiten, ananlog einer Tankquittung. ...

Macht da ein Zwischenzähler zur Steckdose nicht mehr Sinn? Jährliche oder monatliche Ablesung - fertig!

@kabubasa

Sicher auch eine Lösung, aber dann kann der AG meine ich keine Vorsteuer abziehen und sich die Umsatzsteuer nicht zurückholen.

Mit der Lösung, dass der Anschluss und Stromvertrag auf den AG laufen, ist das ganz normal als Betriebsausgaben möglich.

Vielen Dank bisher für die zahlreichen Antworten. Insbesondere der Beitrag von seismo bzgl der Abrechnungspauschalen ist sehr interessant. Damit würde viel Aufwand entfallen..

Andererseits habe ich gelesen, dass ab Ende November die Installation einer Wallbox im Privatbereich mit 900€ gefördert wird. Da macht es ja evtl. Sinn, auch perspektivisch, eine Wallbox montieren zu lassen und damit dann eine Abrechnung vorzunehmen.

Grüße
Carsten

Zumal die meisten eigenen Tarife für E-Fahrzeuge in der Regel an eine Wallbox gebunden sind, z.B. ovag Drive.

wie muss man sich das mit den Pauschalen vorstellen? Werden die etwa direkt vom zu versteuernden geldwerten Vorteil abgezogen? Das wäre ja immens

ich fahre i.d.R. 4x am Tag 8 KM zum Büro und zurück und komme somit auf 32 KM tägliche Pendelstrecke, die ich voll elektrisch fahren möchte. Dazu kommen die längeren Strecken, die ich mittels Benzin fahren muss. Pro Jahr kommen bei mir ca. 25.000 KM zusammen.

Wenn ich jetzt mal der Einfachheit halber davon ausgehe, dass ich 1 Akkuladung pro Tag benötige, komme ich dafür nach der Rechnung von Staubfuss weiter oben auf runde 4 Euro Kosten, wenn ich nur bei mir zu Hause lade. Lade ich die Hälfte der Zeit am Büro, sind es immer noch 2 Euro am Tag. Bei 20 Arbeitstagen also 40 Euro. Da komme ich mit der Pauschale ab 2021 in Höhe von 15 Euro, wie immer die auch ab- oder verrechnet wird, nicht sonderlich weit...

Grüße
Carsten

kannst es ja ausrechnen. Wenn es so ist, wie ich vermute, müsstest du bei einem X3 30e zu angenommenen 65.000 BLP. 650(1% Regelung) + 156 (0,03% für deine 8km einfache Arbeitswegstrecke) = 806. Das wiederum wegen 0,5% Förderung ergibt 403.

Als einzige Unbekannte fehlt nur dein Gehalt. Das kannst du ja in diversen Rechnern online überprüfen, wo du dann mit 403€ oder eben 388€ (die 15€-Pauschale) zu versteuerndem geldwerten Vorteil netto raus kommst.

Und mal ganz ehrlich. Selbst ohne Pauschale tun 40€ pro Monat doch mal überhaupt nicht weh. Die 0,5%-Regelung wiegt das doch mehr als auf. So viel teurer (vom BLP her betrachtet) ist der 30e gar nicht als ein vergleichbar motorisierter 30i. Da würde es mir eher weh tun, wenn die Geschäftsführung nö zum PHEV sagt, weil man zu viele lustige Ideen hat, wo man noch n paar Euro sparen kann.

Da hast du völlig recht!

Dank und Gruß
Carsten

Mein Arbeitgeber hat mir eine Ubitricity Simple Socket flex mit dazugehörigem Smartcable installiert (Gesamtkosten inkl. Installation ca. 1.000 EUR). Die Wallbox und das Kabel haben bei eine SIM Card. Werden beide verbunden, misst das Kabel über geeichten Stromzähler den Durchfluss und meldet diesen an Ubitricity (auch in der App für den Nutzer sichtbar).

Der Nutzermuss lediglich eine Nutzungsvereinbarung mit Ubitricity unterschreiben und seinen Stromtarif hinterlegen (bei mir 30,1 cent pro kWh), der Arbeitgeber eine Erstattungsvereinbarung. Ich bekomme den so verbrauchten Strom monatlich von Ubitricity erstattet, sie stellen es dem Arbeitgeber in Rechnung.

Über die Simple Socket kann ich zudem mit regulären Kabel auch laden (quasi am Zähler vorbei) und kann damit die Wallbox auf eigene Rechnung auch privat nutzen (z.B. für ein weiteres privates Auto).

Wie ist das bei Selbstständigen, die den Privatwagen für beruflich veranlasste Fahrten nutzen? Auch beim BEV ganz normal Fahrtenbuch und 30 ct pro Entfernungskilometer?

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