Erfahrungsbericht eines "Dränglers"
Hallo Leute
Ich möchte hier kurz meinem Frust nachgeben, und meinem Ärger Luft machen. Vielleicht hilft diese Geschichte ja auch bei so mancher Entscheidungsfindung beim Fahren
Im August letzten Jahres fuhr ich wochentags gegen Mittag auf der A9 Richtung Norden, als plötzlich ein Kleinwagen ohne zu blinken von der mittleren Spur auf die linke Spur wechseln möchte. Das Ganze bei recht wenig Verkehr auf der Straße. Da er mit deutlich geringerer Geschwindigkeit als ich unterwegs war, habe ich stark bremsen müssen. Es war recht knapp, es ist aber nichts passiert zum Glück. Das Fahrzeug hat dann nach einigen Schlenkern zwischen der mittleren und linken Spur dann auch Gas gegeben und ein „Elefantenrennen“ überholt.
Irgendwann danach hat mich dann die Autobahnpolizei angerufen – es läge eine Anzeige gegen mich wegen Nötigung vor. Da die Zeugen das Kennzeichen nicht vollständig erkannt hätten, wäre er im Laufe seiner Ermittlungen (sprich: Anruf bei meinem Vorgesetzten, im Autohaus und wer weiß wo noch) schließlich auf mich verfallen. Ich habe auch brav zugegeben, im fraglichen Zeitraum auf der A9 unterwegs gewesen zu sein – habe aber auch wahrheitsgemäß angegeben, mich nicht an den konkreten Vorfall zu erinnern. Der freundliche Polizist der Autobahnpolizei hat sich mir gegenüber so ausgedrückt als ob die Einstellung des Verfahrens eine reine Formsache wäre.
Im Dezember erhalte ich dann einen Strafbefehl des zuständigen Amtsgerichtes. 2000 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Grundlage für diesen Strafbefehl waren die Zeugenaussagen der Fahrerin bzw. Beifahrerin. Diese haben angegeben, daß ich bei ca. 160 km/h über einen Zeitraum von 10 Sekunden auf ca. 30 cm aufgefahren sei, und außerdem wiederholt die Lichthupe betätigt hätte. Abgesehen davon hätten sie natürlich Angst um Leib und Leben gehabt. Trotzdem hätten sie gesehen wie ich im weiteren Streckenverlauf munter rechts überholt und genötigt hätte.
Während der Verhandlung habe ich den Vorgang aus meiner Erinnerung dargelegt, die natürlich in wesentlichen Punkten abweicht – was beispielsweise die Dauer sowie den Abstand anging. Für mich war das ein ganz normales „Ausbremsen“ wie es jeden Tag vermutlich mehrere hundert mal passiert. Auch habe ich keine Lichthupe gegeben – ich hatte lediglich das Licht an, weil schwarze Autos gerne übersehen werden. Die Zeuginnen haben während der Verhandlung dann ihre offensichtlich abgestimmte Aussage zum Besten gegeben, die aber auch einige Ungereimtheiten aufwies. Diese wurden sowohl vom Richter als auch Staatsanwalt ignoriert. Beispielsweise hat die eine ausgesagt, ich sei „plötzlich“ wild lichthupend hinter ihr aufgetaucht, wohingegen mich die andere bereits von weitem mit Lichthupe gesehen haben will. Dann haben sie während der Fahrt geschwätzt (offensichtlich nicht über mich) – die Frau Staatsanwalt hat das lediglich mit „das hat Sie aber nicht gestört, oder?“ kommentiert. Beide Zeuginnen sind recht jung – beide haben erst 2003 von einem Gymnasium in Bayern ihr Abitur gemacht, das heißt sie dürften so um die 20 Lenze zählen.
Das Gericht hat sich nach der Vernahme eine Verhandlungspause erbeten – während dieser wurde uns informell mitgeteilt, daß bei einem Richterspruch die Verurteilung weitaus härter als im Strafbefehl ausfallen würde, und daß das Fahrverbot „ein Friedensangebot“ sei. Daraufhin habe ich den Einspruch zurückgezogen (auf Anraten zweier Rechtsanwälte), obwohl mich die Zeugen nicht eindeutig wieder erkannt haben, und ich mir keiner Schuld bewusst war/bin. Außerdem hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal Punkte in Flensburg. Ich wollte die Sache schlicht und ergreifend abschließen.
Fazit: ich kann nur jedem empfehlen sich bei dem Chaos und dem Gedränge auf deutschen Straßen sich einmal diesen Vorgang beispielhaft vor Augen zu halten. Trotz des Fehlens jeglicher sachlichen Grundlage (Beispiel: Messung von 30cm Abstand zum Hintermann bei einer bestimmten Geschwindigkeit und 10 Sekunden Dauer der Einwirkung – absolut nicht belegbar) hat hier der Richter zugunsten der Zeuginnen entschieden – und zu Ungunsten eines Fahrers, der jährlich 30tausend KM abspult ohne bisher auffällig gewesen zu sein und bisher keinen Unfall hatte, dafür aber deutlich mehr Fahrpraxis und Lebenserfahrung.
Wie schnell kommt man persönlich in dieselbe Situation. Und da kann es nur heißen: Abstand halten, ruhig bleiben, nicht provozieren lassen.
Zum Abschluß noch die traurige Krönung, daß meine Rechtsschutzversicherung nicht reguliert, weil ja eine vorsätzlich begangene Straftat vorläge. Ich bekomme 5 Punkte in Flensburg – die erst nach 5 Jahren verfallen, weil es sich um eine Straftat handelt. Eine Straftat, die aus meiner Sicht eher ein Delikt darstellt – bremsen, weil einem jemand in die Spur schneit, fällt auch eher unter das Thema Rücksicht und Unfallvermeidung. So dachte ich jedenfalls bisher. Die Realität in der Deutschen Rechtsprechung sieht jedoch so aus, daß die Interessen/Anliegen der vermeintlich schwächeren Verkehrsteilnehmer stärker geschützt werden (ich fuhr damals ein Auto mit 170 PS, die Zeugin eines mit 60 oder so).
114 Antworten
Ist es nicht so, das man eine Aussage wie "30cm hinter mir" Gutachterlich bestätigen lassen kann?
Dann werden beide Autos langsam aufeinander gefahren und die im vorderen Wagen darf dann stop sagen wenn der wagen so dicht drauf ist wie sie meinte das er drauf gewesen wäre und ich wette die hätte bei weit mehr als 30cm stop gerufen...
Also vorweg erstmal auch mein Beileid. Das ist echt ne meise Tour von den beiden Tussies.
Ich weiss nciht, ob ich in dieser Situation auf der AB so ruhig geblieben wäre wie du...einfach nur bremsen...ich hätte dann wahrscheinlich tatsächlich die Lichthupe und den linken Blinker eingesetzt...denn sowas macht mich wahnsinnig...
Also von daher auch nochmal ein Kompliment an dich, dass du dich trotzdem so unauffällig verhalten hast.
Wie kann denn überhaupt die BEIfahrerin behaupten, dass du - egal in welchem Abstand - Lichthupe gegeben haben sollst? Der Beifahrer kriegt das doch i.d.R. nciht mit...kann er ja auch gar nicht, denn der rechte Außenspiegel ist ja so eingestellt, dass der Fahrer dadrin was erkennt...das kann sie wenn dann nur, indem sie sich nach vone gebeugt hat und mit Absicht in den Außenspiegel schaut...und das macht wohl kein Beifahrer die ganze Fahrt über, um zu schauen, was die anderen hinter einem machen...das wäre vielleicht noch ein Ansatz diese schweinische Lüge aufzudecken. Und dass sie (die Beifahrerin) sich die ganze Zeit umdreht und durch die Heckscheibe schaut, ist auch unwahrscheinlich....Also: die Beifahrerin LÜGT!
Ich bin zwar jetzt kein RA, aber das könnte doch ein Nachweis für den Richter sein, dass die Beifahrerin als "objektive" Zeugin wegfällt...damit steht es doch dann schon Aussage gegen Aussage...
Und die Aussage von der Fahrerin, dass du für 10 sekunden genau 30cm hinter ihr warst, beweist auch die Unglaubwürdigkeit der Fahrerin. Damit kann vielleicht die ganze Anzeige fallen gelassen werden.
Der Vorschlag mit der Vereidigung ist auch richtig gut - damit kämen die beiden schön ins schwitzen...
Und der Richter und der Staatsanwalt können auch nicht ganz sauber sein...die beiden unterschiedlichen Meinungen über das ganze...
@jein:
Zitat:
Akteneinsicht bzw. Einspruch hat niemanden wirklich beeindruckt
Nach meiner persönlichen Erfahrung (und wohl auch Madcruisers) durchaus schon!
Hat Dein Anwalt keine Einsicht beantragt?
Dann ist er eine Pfeife!
Wer eine blütenreine schneeweiße Weste hat, sollte um sein Recht kämpfen, notfalls bis zur allerletzten Instanz!
Und einen tranigen RA kann man austauschen
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Ich kann mich dem Tenor hier nur anschließen: Dass es solche Schweine wie die beiden Frauen im Kleinwagen gibt, ist wohl nicht zu ändern. Aber dass sie mit so was vor Gericht Erfolg haben, ist eine Riesensauerei!!! (Und dann wundert man sich, dass die Bürger in die Justiz kein Vertrauen mehr haben...)
Grundsätzlich kann ein GUTER Rechtsanwalt bei so etwas natürlich schon eine Hilfe sein, auch auf die nächste Instanz kann man durchaus hoffen (die hat ja selbst "Turbo-Rolf" fairer und milder abgeurteilt), aber verlassen kann man sich darauf leider nicht. Zumal es auch die Frage ist, was man seinen Nerven noch alles zumuten will. (Ich habe vor Jahren mal eine ähnliche Sache erlebt, wobei es in meinem Fall noch nicht einmal so völlig haltlos war wie hier --- trotzdem hat mich das psychisch ziemlich mitgenommen.)
Was die "bayerischen Besonderheiten" angeht, so kann es schon sein, dass die Uhren dort etwas anders gehen. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Zeitlmann wurde auch einmal wegen angeblichen "Drängelns" verurteilt, obwohl der Fall sehr merkwürdig war. (Die anzeigende Dame behauptete allen Ernstes, über mehrere Kilometer keine Möglichkeit gefunden zu haben, um nach rechts zu wechseln...)
Was fast das Schlimmste ist: Mit jedem "Erfolg" vor Gericht fühlen sich solche Zeitgenossen ja bestätigt und werden in Zukunft wieder so handeln --- dabei gehörten sie eigentlich selber bestraft!
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Unglaublich.
Habe trotzdem noch keine Videocam als Beifahrer installiert, andererseits sollte man nach Jeins Geschichte darüber nachdenken ...
Da mir die hier beschriebenen Geschichten nur allzu bekannt sind, ich aber bis dato das Glück hatte, nicht angezeigt zu werden habe ich auch schon mehrmals über eine Cam nachgedacht.
Videocassetten stapeln ist nicht nötig, eine Digicam und ein Notebook, was das gefilmte Material direkt speichert und komprimiert würde reichen. Hab schon von mehreren Leuten gehört, die es genauso gemacht und denen es schon mehrmals geholfen hat...
Gruß,
Christian
P.S.: @Jein, tut mir leid für dich, traurigerweise ist es wirklich so, dass man - sobald man gerne etwas schneller fährt - damit rechnen muss, unschuldig verurteilt zu werden. Ich denke da immer an die Rolf-Geschichte, auch wenn ich das ungern wieder aufwärme. Von dem ausgehend, was bekannt ist, hätte das jedem der mal über 200 fährt passieren können.
Hallo zusammen, möchte auch mal ein bisschen was loswerden zum Thema.
1. @pirke: Glaubst du wirklich, dass das so einfach geht?? Ich mein, dann muss man der Frau doch einfach nur sagen, dass sie schön lange warten soll mit dem Stop sagen, bzw. man kann sowas ja auch trainieren oder? Also ich weiss nicht, finde deine Idee schon gut, aber ob das wirklich so umsetzbar ist.
2. Thema "eine Krähe hackt...": Finde eigentlich nicht, dass es so laufen muss. Da kenn ich ehrlich gesagt andere Institutionen, bei denen ich das eher erwarten würde. Und bei den Verfahren, bei denen ich bisher zugegen war, ist mir so ein Verhalten eigentlich auch noch nie aufgefallen. Mag sein, dass es so etwas vereinzelt gibt, aber als allgemein gültig würde ich das doch nicht einstufen.
3.@jein: Vorweg, ist echt ne saudumme Geschichte. Sowas ist echt ne ganz miese Tour. Aber vielleicht denkst du ja mal drüber nach, ob du nicht doch nochmal anwaltliche Hilfe und eine weitere Instanz erwägen solltest, auch aufgrund der schon genannten Argumente und möglichen Lösungsansätze. Wenn dem so sein sollte und du mir vielleicht verrätst, wo du ungefähr herkommst, dann könnte ich dir einen wirklich sehr sehr versierten Anwalt für Verkehrsrecht empfehlen. Bei dem habe ich unter anderem mein Praktikum gemacht. Aber er ist auch ansonsten in Rechtskreisen ziemlich bekannt, da er schon oft im Rahmen der Verkehrssicherheitstage Vorträge gehalten hat und auch auf eine ziemlich erfolgreiche Karriere zurückblicken kann. Wenn du also möchtest, dann könnte ich dir gerne mal die Adresse geben.
Gruß Tecci
Hmmm, nebenbei lese ich in den Beiträgen aber von Geschwindigkeiten jenseits der 200km/h. Meines Wissens nach muss man als Fahrer bei solchen Geschwindigkeiten immer mit einer Teilschuld rechnen. Klar, die anderen dürfen nicht einfach auf die linke Spur ziehen, aber es gab glaube ich schon so manches nicht ganz nachvollziehbare Urteil, wo eben aus dieser Tatsache mit der hohen Geschwindigkeit auch für einen selbst eine Teilschuld resultierte. Irgendwie begründet wurde es damit, dass man damit rechnen müsste, dass unter gewissen Umständen mit einem Ausscheren eines Fahrzeuges gerechnet werden muss. Wenn also schon sichtbar zwei LKW's ein Elefantenrennen starten, dann muss man davon ausgehen, dass ein weiteres Fahrzeug zum Überholen an dieser Stelle ausschert. Dabei übersieht oder unterschätz der Überholende die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeuges, aber bei solch hohen Geschwindigkeiten müsste sich auch der andere Fahrer halt eben eine Teilschuld zurechnen lassen. Ich finde es so auch nicht ganz richtig, denn der Hauptfehler liegt ja nun einmal bei dem, der Ausschert. Aber mich wundert es wirklich ein wenig, dass in dem Beitrag des Threaderstellers überhaupt keine Zweifel an den Aussagen der beiden Fahrerinnen angestellt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Radlager
Wenn also schon sichtbar zwei LKW's ein Elefantenrennen starten, dann muss man davon ausgehen, dass ein weiteres Fahrzeug zum Überholen an dieser Stelle ausschert. Dabei übersieht oder unterschätz der Überholende die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeuges, aber bei solch hohen Geschwindigkeiten müsste sich auch der andere Fahrer halt eben eine Teilschuld zurechnen lassen.
Das gilt soweit ich weiß im Falle eines Unfalls. Soweit ist es hier ja zum Glück nicht gekommen.
Und ich kann das auch sehr gut nachvollziehen - wie gut könnt ihr im Rückspiegel einschätzen, ob der Wagen am Horizont 160 oder 250 fährt? Bei 160 könnte er sich ganz gemütlich auf 140 ausrollen lassen, mit denen ich überhole, bei 250 kann es schon eng werden, aber wenn man als Langsamfahrer deutlich blinkt, sollte das auch kein Problem werden.
Also bei hohen Geschwindigkeiten _immer_ mit Fehleinschätzungen des Vordermanns rechnen. Vor einem kann man die Geschwindigkeit der anderen nun mal viel besser einschätzen als im Rückspiegel. Und trotzdem vertut man sich da auch schonmal.
MfG, HeRo
Tja, wenn man sich auf das blinken wenigstens einigermaßen verlassen könnte. Die einen blinken garnicht, die anderen erst wenn sie die Spur schon gewechselt haben, die anderen blinken, wechseln die Spur aber nicht.....
Moin,
Wenn man Schnell fährt, muss man auch das Fehlverhalten anderer einkalkulieren. Iss schon OK. Das dieser Grundsatz in einigen Fällen, leider auch Fehlerhaft angewandt wird ... kommt vor. Ist in jedem Fall bedauerlich, aber in der Regel schützt solch ein Grundsatz den Verkehr.
Das in so einem Fall (mir selbst schon passiert!), das UNTERSCHREITEN des üblichen Sicherheitsabstandes unvermeidlich ist ... wird dann leider ignoriert. Sicher war ein erheblicher Fehler des langsamer Fahrenden Fahrzeuges ... Die Gefährdung geht dann trotzdem vom schnelleren aus, man wird hier immer einen Strick wegen nicht angepasster Geschwindigkeit gedreht bekommen. Auch wenn die Anzeige und die Verfolgung in meinen Augen in der Konsequenz total verfehlt sind.
Wie gesagt, Fehler passieren da leider. Hier hilft echt nur ein Zeuge auf dem Beifahrersitz. Denn in vielen Fällen werden solche selbstgedrehten Videos auch nicht ohne Zweifel gesehen. Man könnte das ja gefälscht haben.
Manchmal trifft es leider auch die falschen. Aber es wird ja auch allgemein von allen Menschen, die schnell fahren ein falsches Bild gezeichnet.
MFG Kester
Einem Bekannten ist genau das gleiche wie dem Starter dieses Threads passiert. Nur waren es keine 2 jungen Frauen, sondern ein SEHR rüstiger Rentner nebst Partnerin.
Er alleine in seinem Audi S4 (allein diese Tasache war dem Richter, ebenfalls ein "älterer" Herr schon genug) ist auf einen grünen Astra "aufgefahren" weil diese zwar nicth Grundlos, aber nicht Verkehrsgerecht (ohne Blinken und sehr weit vom Hinderniss) ausgeschert sind. In 1. Instanz wurde es richtig bitter. 3 Monate Führerscheinentzug und ein ganzer Haufen €´s. Der Anwalt war ne Lusche, da hätte er sich auch selber verteidigen können.
In der 2. Instanz hat sein Anwalt dann die Verkehrstauglichkeit des älteren Fahrers in Frage gestellt. Schlußendlich hatte er trotz aktueller Brille wohl nur 60% Sehkraft und entsprechend nicht in der Lage Abstände bzw. Geschwindigkeiten zu schätzen.
Anklage wurde fallengelassen und dem Herrn wegen akuter Verkehrsgefährdung der Fleppen entzogen.
Schon eine krasse Sache, aber so ist es nunmal in unserer "Rechtsprechung".
Der Morn
Na klasse.
Hatte schon vor ein paar jahren mal mit dem Gedanken gespielt, einen PC (hatte damals ein paar recht aktuelle Notebookchassis mit Gehäuseschaden, sonst OK, "erbeuten2 können) fest ins Auto einzubauen.
Mangels eines dazu geeigneten Autos (hatte seinerzeit ´nen Marbella) und sinnvoller Anwendungen (Navi geht ja auch mit´m PDA inzwischen super) hab´ich das aber nicht weiterverfolgt.
Aber mehrere ähnliche Vorfälle, auch wenn sie bisher nicht vor Gericht gekommen sind (eher als "Drängleropfer", u.a. hat mich mal ein Calibra-Idiot wegen Verkehrsbehinderung angezeigt, weil ich so dreist war, in einer saumäßig engen Baustele tatsächlich nur mit den dort vorgeschriebenen 60 Sachen zu fahren...) ließen die Idee wieder aufleben:
Je 1 Miniatur-Überwachungscam vor dem Rückspiegel und in der Hutablage bzw. sonstwie geeignet nach hinten schauend,
und sobald der Wagen gestartet wird, bootet der PC und zeichnet ALLES von den Cams auf, evtl. noch kombiniert mit einem GPS-Log.
Mit einer 80Gig Notiplatte und brauchbarem Codec sollten einige Tage bis Wochen Aufzeichnung locker draufpassen, und dann stlle man sich mal die dumme Visage so eines Schikane-Anzeigers vor, wenn ihm (je nach pers. Geltungsbedürfnis womöglich noch vor versammeltem Freundeskreis) im Gerichtssaal seine Aussage (und womöglich noch die damit abgesprochene eines Gefälligkeitszeugen) Lügen gestraft wird...
Umgekehrt könnte man damit wohl auch so manchem echten Verkehsrowdy, der sich bisher "entdeckungssicher" fühlte, einen Denkzettel verpassen.
Hat ja jetzt schon eine ungemein disziplinierende Wirkung auf die typischen Vertreter dieser Spezies, wenn als Antwort auf die wilde Lichthupenorgie sich plötzlich die Beifahrerin umdreht und von dem Guten ein hübsches Zielfoto macht. Natürlich mit einer Cam mit RICHTIG FETTEM BLITZ, damit er´s auch bemerkt...
Die hintere Cam könnte man ja nebenbei noch als Einparkhilfe gebrauchen, ist zwar bei dem Golf weniger nötig, aber bei dem 3er BMW, der nächste Woche kommt, könnte es durchaus was bringen.
@HeRo,
Geschwindigkeiten kannst Du nur abschätzen, wenn Du länger (gefährlich) oder mehrfach in den Rückspiegel schaust.
Sehr schnelle Fahrzeuge wirst Du einfach erkennen, da die gegenüber den anderen Fahrzeugen eine raltiv hohe Differenz aufweisen.
Der Mangel der Ausscherer liegt ja gerade darin, dass sie den rückwärtigen Verkehr nicht permanent im Auge haben.
@Morn
Die Rechtslage ist klar.
Die Beweisaufnahme und -auswertung macht die Sache schwierig bis hin zum Lotteriespiel. Und das ist unbefriedigend.
Dein Beispiel belegt das nachhaltig.