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Erfahrungsbericht eines "Dränglers"

Themenstarteram 21. Mai 2005 um 15:28

Hallo Leute

Ich möchte hier kurz meinem Frust nachgeben, und meinem Ärger Luft machen. Vielleicht hilft diese Geschichte ja auch bei so mancher Entscheidungsfindung beim Fahren 

Im August letzten Jahres fuhr ich wochentags gegen Mittag auf der A9 Richtung Norden, als plötzlich ein Kleinwagen ohne zu blinken von der mittleren Spur auf die linke Spur wechseln möchte. Das Ganze bei recht wenig Verkehr auf der Straße. Da er mit deutlich geringerer Geschwindigkeit als ich unterwegs war, habe ich stark bremsen müssen. Es war recht knapp, es ist aber nichts passiert zum Glück. Das Fahrzeug hat dann nach einigen Schlenkern zwischen der mittleren und linken Spur dann auch Gas gegeben und ein „Elefantenrennen“ überholt.

Irgendwann danach hat mich dann die Autobahnpolizei angerufen – es läge eine Anzeige gegen mich wegen Nötigung vor. Da die Zeugen das Kennzeichen nicht vollständig erkannt hätten, wäre er im Laufe seiner Ermittlungen (sprich: Anruf bei meinem Vorgesetzten, im Autohaus und wer weiß wo noch) schließlich auf mich verfallen. Ich habe auch brav zugegeben, im fraglichen Zeitraum auf der A9 unterwegs gewesen zu sein – habe aber auch wahrheitsgemäß angegeben, mich nicht an den konkreten Vorfall zu erinnern. Der freundliche Polizist der Autobahnpolizei hat sich mir gegenüber so ausgedrückt als ob die Einstellung des Verfahrens eine reine Formsache wäre.

Im Dezember erhalte ich dann einen Strafbefehl des zuständigen Amtsgerichtes. 2000 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Grundlage für diesen Strafbefehl waren die Zeugenaussagen der Fahrerin bzw. Beifahrerin. Diese haben angegeben, daß ich bei ca. 160 km/h über einen Zeitraum von 10 Sekunden auf ca. 30 cm aufgefahren sei, und außerdem wiederholt die Lichthupe betätigt hätte. Abgesehen davon hätten sie natürlich Angst um Leib und Leben gehabt. Trotzdem hätten sie gesehen wie ich im weiteren Streckenverlauf munter rechts überholt und genötigt hätte.

Während der Verhandlung habe ich den Vorgang aus meiner Erinnerung dargelegt, die natürlich in wesentlichen Punkten abweicht – was beispielsweise die Dauer sowie den Abstand anging. Für mich war das ein ganz normales „Ausbremsen“ wie es jeden Tag vermutlich mehrere hundert mal passiert. Auch habe ich keine Lichthupe gegeben – ich hatte lediglich das Licht an, weil schwarze Autos gerne übersehen werden. Die Zeuginnen haben während der Verhandlung dann ihre offensichtlich abgestimmte Aussage zum Besten gegeben, die aber auch einige Ungereimtheiten aufwies. Diese wurden sowohl vom Richter als auch Staatsanwalt ignoriert. Beispielsweise hat die eine ausgesagt, ich sei „plötzlich“ wild lichthupend hinter ihr aufgetaucht, wohingegen mich die andere bereits von weitem mit Lichthupe gesehen haben will. Dann haben sie während der Fahrt geschwätzt (offensichtlich nicht über mich) – die Frau Staatsanwalt hat das lediglich mit „das hat Sie aber nicht gestört, oder?“ kommentiert. Beide Zeuginnen sind recht jung – beide haben erst 2003 von einem Gymnasium in Bayern ihr Abitur gemacht, das heißt sie dürften so um die 20 Lenze zählen.

Das Gericht hat sich nach der Vernahme eine Verhandlungspause erbeten – während dieser wurde uns informell mitgeteilt, daß bei einem Richterspruch die Verurteilung weitaus härter als im Strafbefehl ausfallen würde, und daß das Fahrverbot „ein Friedensangebot“ sei. Daraufhin habe ich den Einspruch zurückgezogen (auf Anraten zweier Rechtsanwälte), obwohl mich die Zeugen nicht eindeutig wieder erkannt haben, und ich mir keiner Schuld bewusst war/bin. Außerdem hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal Punkte in Flensburg. Ich wollte die Sache schlicht und ergreifend abschließen.

Fazit: ich kann nur jedem empfehlen sich bei dem Chaos und dem Gedränge auf deutschen Straßen sich einmal diesen Vorgang beispielhaft vor Augen zu halten. Trotz des Fehlens jeglicher sachlichen Grundlage (Beispiel: Messung von 30cm Abstand zum Hintermann bei einer bestimmten Geschwindigkeit und 10 Sekunden Dauer der Einwirkung – absolut nicht belegbar) hat hier der Richter zugunsten der Zeuginnen entschieden – und zu Ungunsten eines Fahrers, der jährlich 30tausend KM abspult ohne bisher auffällig gewesen zu sein und bisher keinen Unfall hatte, dafür aber deutlich mehr Fahrpraxis und Lebenserfahrung.

Wie schnell kommt man persönlich in dieselbe Situation. Und da kann es nur heißen: Abstand halten, ruhig bleiben, nicht provozieren lassen.

Zum Abschluß noch die traurige Krönung, daß meine Rechtsschutzversicherung nicht reguliert, weil ja eine vorsätzlich begangene Straftat vorläge. Ich bekomme 5 Punkte in Flensburg – die erst nach 5 Jahren verfallen, weil es sich um eine Straftat handelt. Eine Straftat, die aus meiner Sicht eher ein Delikt darstellt – bremsen, weil einem jemand in die Spur schneit, fällt auch eher unter das Thema Rücksicht und Unfallvermeidung. So dachte ich jedenfalls bisher. Die Realität in der Deutschen Rechtsprechung sieht jedoch so aus, daß die Interessen/Anliegen der vermeintlich schwächeren Verkehrsteilnehmer stärker geschützt werden (ich fuhr damals ein Auto mit 170 PS, die Zeugin eines mit 60 oder so).

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114 Antworten
am 21. Mai 2005 um 15:36

Ich hätte damals gleich die Gegenanzeige gestellt gegen den Kleinwagen.

Über Frauen im Auto sage ich nichts :D

Und das viele Kleinwagen die Geschwindigkeit nicht abschätzen könne und einfach rausziehen stimmt.

Mir selber schon oft genug passiert obwohl ich selber einen fahre.Wenn ich aber von 150 auf 80 mit meinen unterdemensionierten unbelüfteten Scheiben/Trommelbremsen schnell abbremsen soll ist es auch nicht so einfach ;)

Das Leute auf der AB ohne Licht und ohne blinken unterwegs sind nervt auch.

Wenn es so gewesen ist, mein Beileid.

am 21. Mai 2005 um 16:25

Kurze Zwischenfrage: hast du VOLL gebremst und bist trotzdem ganz dicht an den Wagen herangekommen, oder hast du zwar stark gebremst, aber doch nur gerade so stark, dass "der Vordermann merkt, dass du schneller willst als er"?

am 21. Mai 2005 um 16:27

Tja, hättest sie damals 'zusammengeschoben' oder zumindest ein paar Fahrzeuge gemerkt (z.B. die der LKWs), dann hätts besser für dich ausgesehen...

 

Ev. hätte auch die nächste Autobahnpolizeidienststelle weitergeholfen...

€dit:

Hatte dein KFZ keinen Fahrtenschreiber??

am 21. Mai 2005 um 16:40

Ja, das ist immer witzig. Hab was ähnliches erlebt, nicht so gravierend wie bei dir, geärgert hat es mich trotzdem wie Sau:

Ich bin auf der fast leerne Ab mit ca. 240 unterwegs. Aufeinmal zieht ein Kleinwagen (soll nicht negativ sein, bin auch viel mit Kleinwagen auf der AB unterwegs)auf die linke Spur und ich muß voll in die Eisen, da der nur 120 gefahren ist und in ca. 300m entfernung ein Wohnmobil unterwegs war.

Also voll gebremst (ich stand auf dem Bodenblech) und bis ca.2m auf den aufgefahren, kurz vor einer Brücke. Hab mich dann zurückfallen lassen.

Einen Monat später kam die Rechnung dafür: Von der Brücken hab die Abstand gemessen: Genau 5cm am Fahrverbot vorbei, 3 Punkt und ich glaub 100€

Alleine unterwegs zu sein ist bitter.

@jein

Als RA hätte ich die Damen mal gleich einen Eid schwören lassen. Wirkt oft Wunder.

Einen Abstand von 30 cm kann man (Frau) jedenfalls über keinen Rückspiegel der Welt bestimmen. Geht rein physikalisch nicht.

Andererseits hätte ich mir ohne dritte Zeugen ein Urteil abgeholt. Immerhin steht hier Aussage gegen Aussage und die beiden "Damen" bilden eine Gefahrengemeinschaft.

Das was hier gelaufen ist, ist unterteste Schublade.

Lügen bis sich die Balken biegen.

Hatte eine von beiden einen "einschlägigen" Vater (Polizist, StA, Richter o.ä.)?

@valium

Ich hätte Widerspruch gegen das Ticket eingelegt.

Da bei Abstandsdelikten die letzten 1.000 m vor der Brücke auf Video festgehalten werden (um eben das vorsötzliche Einfahren in den Sicherheitsabstand zu beweisen), wäre Deine Aussage belegbar und das Einfahren in den Sicherheitsabstand somit der verkehrsbedingte Verbrauch des Sicherheitsabstandes!

am 21. Mai 2005 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

@valium

Ich hätte Widerspruch gegen das Ticket eingelegt.

Da bei Abstandsdelikten die letzten 1.000 m vor der Brücke auf Video festgehalten werden (um eben das vorsötzliche Einfahren in den Sicherheitsabstand zu beweisen), wäre Deine Aussage belegbar und das Einfahren in den Sicherheitsabstand somit der verkehrsbedingte Verbrauch des Sicherheitsabstandes!

Bist du dir sicher???

Weil an der Stelle können die letzten 1000m garnicht eingesehen werden, ist eine leichte Kurve dirn.

Ist jetzt eh egal, ist jetzt über zwei Jahre her.

Ich bin mir sicher, da ich so zwei von zwei Tickets dieser Art los geworden bin!

(ich drängele nämlich tatsächlich nicht).

Merke:

Die Jungs blitzen um Geld einzunehmen und probieren auch ungerechtfertigte Vorwürfe in Bares umzusetzen.

am 21. Mai 2005 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Ich bin mir sicher, da ich so zwei von zwei Tickets dieser Art los geworden bin!

(ich drängele nämlich tatsächlich nicht).

Merke:

Die Jungs blitzen um Geld einzunehmen und probieren auch ungerechtfertigte Vorwürfe in Bares umzusetzen.

OK, das muß ich mir merken, weil manchmal drängel ich auch, wenn z.B. einer mit 80 auf die linke Spur zieht oder fährt aber die rechte Spur frei ist.

Erst letztes Wochenende passiert. Mal wieder mit 240 auf der leeren AB unterwegs, zieht ein Wohnmobil einfach auf die linke Spur. Rechts war nix zu sehn, kein Auto, kein Hinderniss, nix!!!! Mein Herz hat ausgesetzt, voll in die Eisen und auf die rechte Spur gezogen, da ich sonst in seinem Heck gekracht wäre. Trotz bremsen bin ich auf die selbe Höhe wie er gekommen.

Diese Spässe kommen mir bekannt vor.

Man ist machtlos und die Jungs lachen sich halb tot.

Manchmal gibt es schwere Unfälle und die Jungs sind dann ganz tot. Wohnmobile und Kleinlaster sind so ziemlich die crashunsichersten Fahrzeuge.

Die fliegen wie Sperrholzkisten auseinander ...

Unglaublich.

Habe trotzdem noch keine Videocam als Beifahrer installiert, andererseits sollte man nach Jeins Geschichte darüber nachdenken ...

am 21. Mai 2005 um 22:31

Wie willst Du das realisieren? Jeweils für ein halbes Jahr Videokassetten im Keller stapeln?

Ansonsten richtig, die Grünlinge versuchen, mit gefakten Anzeigen Geld zu machen. Legt man Einspruch ein oder beantragt Akteneinsicht, so wird das Verfahren oft eingestellt.

Themenstarteram 21. Mai 2005 um 22:48

wow

 

@ corsa_b_driver

vielen Dank für's Mitgefühl. Das war zwar nicht beabsichtigt tut aber dennoch gut

@ ricky2000

die "wer ist eigentlich schuld" Diskussion wollte ich eigentlich vermeiden. Mein Verständnis von Nötigung ist daß über einen bestimmten Zeitraum eine gewisse Aggression/Drohung an den Tag gelegt werden muß. Ich denke ich habe dargelegt, daß das nicht der Fall war. Ungeachtet dessen gehören zu einer solchen Situation immer zwei Leute - einer der fährt ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten bzw. ihn vernachlässigt (wozu gibt's schließlich Bremsen) und der andere der auf dieses Manöver reagieren muß. Da das Fahrzeug vor mir recht unentschlossen auf zwei Spuren unterwegs war habe ich die Situation falsch eingeschätzt - das weiß ich erst im Nachhinein, und das ist die Aussage, die ich gerne vermitteln möchte. Jedenfalls habe ich stark genug gebremst um nicht durch dieses Auto durchzufahren.

@ Stefan P

Nein, leider keinen Fahrtenschreiber - und wie gesagt, solche Situationen sind eigentlich Alltag, insbesondere im Berufsverkehr an dem ich jeden Tag das Vergnügen habe teilnehmen zu dürfen. Es gibt immer mal wieder Leute die es aus irgendwelchen Gründen auf der rechten Spur nicht mehr aushalten und dann teilweise erst im letzten Moment merken daß es noch mehr Autos auf der Straße gibt - neben hinter und vor einem. manchmal merken sie es auch nicht. das sieht von hinten immer sehr beeindruckend aus

@ valium

Leider gibt es keinerlei Messung in meinem Fall - das ist das was mich am meisten ärgert. Ich kann nachvollziehen, wie es Dir geht - man fühlt sich ein wenig ausgeliefert.

@ mad cruiser

Tja, meinen Anwalt hätte ich auch lieber etwas forscher gesehen. Vielleicht beim nächstenmal (hoffentlich gibt's keins). Außerdem, die Verhandlung fand in Bayern statt. Da gehen die Uhren fei anders ! Richter und Staatsanwalt waren sich schnell einig wer der Böse war. Meine Vermutung, und die der beiden Rechtsanwälte, war damals daß sich daran auch in der 2. Instanz nichts ändern dürfte. Schließlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus - und bei Aussage gegen Aussage gibt es wohl noch weniger Gründe die Entscheidung der ersten Instanz anzugehen. Und diese Entscheidung wäre nochmal einen Tick härter gewesen - wenn er nicht geblufft hat, der gute Mann. So mußte er immerhin kein Urteil schreiben. Ein Schalk wer arges denkt dabei. Für diese blöde Geschichte war ich 8 Stunden hin und zurück unterwegs - allein darauf hatte ich keinen Bock mehr. Dann konnte ich an dem Tag nicht arbeiten - was an und für sich kein Problem ist, aber wir reduzieren gerade fröhlich unser Personal. ich hätte keine Lust in einem derartigen Umfeld aus diesem Grund negativ aufzufallen - das ist ein prima Vorwand wenn man das nächste Mal die Kündigungslisten zusammenstellt :-(

Und die Kosten: Anwalt: knapp 900 Eur, Verhandlung ca. 250 - das wird auch nicht weniger. Habe ich schon erwähnt, daß ich beim LVM versichert bin?

Das weiß ich leider nicht - ob die irgendwelchen Beziehungen haben. Bemerkenswert vielleicht noch, daß sie gleich zweimal zur Polizei gerannt sind. Die erste Wache wollte die Anzeige gar nicht erst annehmen - Tenor: das wird eh eingestellt.

Themenstarteram 21. Mai 2005 um 22:49

@ gepard

leider hat die Rennleitung in dem Fall nur die Anzeige aufgenommen - und Akteneinsicht bzw. Einspruch hat niemanden wirklich beeindruckt

am 22. Mai 2005 um 1:18

Also,

1. Mein Mitgefühl hast du schonmal. Ist echt behindert sowas, v.a. würde es mich aufregen diesen Rechtsverdrehern ausgeliefert zu sein.

2. Sehr komisch was da vor Gericht gelaufen ist. Keine verifizierbaren Messwerte - nur die Aussage zweier Verkehrsunerfahrenen Frauen, die außerdem ein enges persönliches Verhältnis haben.

3. An den Grundsatz "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" glaube ich nicht. Ich denke durchaus, dass du in der Revision chancen hättest, Gründe siehe Nummer 2.

am 22. Mai 2005 um 7:11

Zitat:

Original geschrieben von Könik

Also,

1. Mein Mitgefühl hast du schonmal. Ist echt behindert sowas, v.a. würde es mich aufregen diesen Rechtsverdrehern ausgeliefert zu sein.

2. Sehr komisch was da vor Gericht gelaufen ist. Keine verifizierbaren Messwerte - nur die Aussage zweier Verkehrsunerfahrenen Frauen, die außerdem ein enges persönliches Verhältnis haben.

3. An den Grundsatz "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" glaube ich nicht. Ich denke durchaus, dass du in der Revision chancen hättest, Gründe siehe Nummer 2.

Richtig, man könnte auf 'Verfahrensfehler' hoffen...

Ev. wäre es möglich eine Trennung der beiden Mädels zu beantragen und sie dann ein wenig 'auseinanderzunehmen'...

Wobei es allerdings auch ein paar Pfeifen von RAs gibt, du scheinst solche Exemplare erwischt zu haben :-/

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