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Erfahrung Noxa Solutions / Anerkennung KVA bei Vollkaskoschaden (Unwetter / Tier)

Hallo liebe Gemeinde,

Wer hat Erfahrung mit Gutachtern im Auftrag der Noxa Solutions?

Habe ich bei VK/TK Schäden einen Anspruch auf eine freie Gutachterwahl?

Habe ich einen Anspruch auf Anerkennung + Auszahlung des KVA und dessen Kosten?

Habe ich einen Anspruch auf Nutzungsausfall bei Reparatur in der Kasko (veranschlagt werden ca. 14 Tage durch mehrfache Trocknungsphase)

Wie ist die optimale weitere Vorgehensweise?

Hintergrund:

Wir waren über das letzte Oktoberwochenende verreist. Bekanntermaßen zog ein mehrtägiges Unwetter in dieser Zeit über Deutschland hinweg. Bei unserer Rückkehr Sonntag Abend bemerkte ich, dass mein Zweitwagen komplett und stark zerkratzt wurde. Da es sich um ein Fahrzeug mit Saisonzulassung handelte, die nur noch für den Oktober gültig und der Dienstag ein Feiertag war, fuhr ich noch am Montag zum Autohaus/Werkstatt für einen KVA mit Bildern. Die Übernahme ließ ich mir zuvor während der telefonischen Schadensaufnahme von einem SB meiner Versicherung zusichern.

Von dieser Zusicherung will sie nun nichts mehr wissen und den Namen des SB habe ich mir natürlich im guten Glauben auch nicht notiert.

Der KVA weißt einen Nettobetrag von über 5000€ aus, da offenbar eine Komplettlackierung notwendig sein wird. Außerdem meinte der Miarbeiter der Werkstatt, dass manche Kratzer sehr wie Kratzspuren von Tierpfoten aussehen-gut möglich, dass es sich also statt um einen TK- um einen VK Schaden handelt.

Meine Versicherung möchte den KVA nicht akzeptieren und ich werde täglich von den penetranten Anrufen der Noxa Solutions heimgesucht, samt SMS. Ich habe leider derzeit keine Zeit, während den normalen Arbeitszeiten dem Gutachter den Wagen vorzuführen, da dieser etwa zwei Stunden entfernt und verschlossen steht (schließlich außerhalb der Saison).

Das Fzg. hat zwar bereits über zehn Jahre auf dem Buckel, lief jedoch in dieser Motorisierung und Karosserieform weltweit nur 500x vom Band und besitzt ein steigendes Wertpotenzial.

Daher schwanke derzeit noch zwischen fiktiver Auszahlung samt Lackierung in anderer Werke und Reparatur beim Hersteller (die den Wagen nämlich auch nur zur externen Lackierwerkstatt bringen werden).

Ich habe die Befürchtung, dass mit unrealistischen Material- und Stundenverrechnungssätzen durch die Gutachter der Noxa Solution gerechnet wird, denn sie handeln ja im Auftrag und zu Gunsten meiner Versicherung ...oder sie am Ende noch auf die Idee kommen, einen Totalschaden raus zu machen.

Ich habe einen Vertrag ohne Werkstattbindung abgeschlossen um solch Ärger eigentlich zu vermeiden.

Danke für weiterführende, sachbezogene Antworten :)

Beste Antwort im Thema

Bei VK oder TK besteht in keinem Fall ein Anspruch auf einen freien Gutachter - den kann der Versicherer benennen. Bei einem Schaden in der Höhe wird nie (von keiner Gesellschaft) ein KVA akzeptiert. Das wird der/die SB auch niemals zugesagt haben (würde auch jeder Richter genau so sehen und entscheiden). Du kannst natürlich auf eigen Kosten das Gutachten anfechten...und ggf. per Klage versuchen durchzusetzen.

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Bei VK oder TK besteht in keinem Fall ein Anspruch auf einen freien Gutachter - den kann der Versicherer benennen. Bei einem Schaden in der Höhe wird nie (von keiner Gesellschaft) ein KVA akzeptiert. Das wird der/die SB auch niemals zugesagt haben (würde auch jeder Richter genau so sehen und entscheiden). Du kannst natürlich auf eigen Kosten das Gutachten anfechten...und ggf. per Klage versuchen durchzusetzen.

Zitat:

@Driver664 schrieb am 10. November 2017 um 22:04:33 Uhr:

Bei einem Schaden in der Höhe wird nie (von keiner Gesellschaft) ein KVA akzeptiert. Das wird der/die SB auch niemals zugesagt haben (würde auch jeder Richter genau so sehen und entscheiden).

Nach Hinweis auf die ablaufende Saison war seine Aussage in etwa: Bringen Sie den Wagen dahin, lassen Sie einen KVA mit aussagekräftigen Bildern erstellen, die die Werke direkt an uns mailen soll. Kosten des KVA werden dann übernommen...

Was soll der Gutachter von der Noxa denn günstigeres feststellen, was nicht bereits auf den Bildern dokumentiert wurde, außer an den Stundenverrechnungssätzen oder sonstwo zu drehen..?

...die Werkstatt ist nicht unabhängig - und der der bezahlen soll (im Falle der VK/TK) bestimmt wer den Schaden einschätzt. Das das ein Saisonkennzeichen ist - Problem des VN (ggf fährt der Gutachter auch zum Abstellort, das kann man vereinbaren). Und bei der Schilderung wird man sicher mal draufschauen wollen. Auch um den Restwert einzuschätzen. Ein „Wetterschaden“ von 5.000€ und Reparaturdauer wegen Trocknung von 14 Tagen sind nicht gerade eine Kleinigkeit - übrigens Nutzungsausfall in der Kasko gibt es nicht.

Zitat:

@Driver664 schrieb am 11. November 2017 um 09:12:20 Uhr:

und der der bezahlen soll (im Falle der VK/TK) bestimmt wer den Schaden einschätzt.

Im Ernst? Hast Du einen solchen Vertrag abgeschlossen? Na dann mein Beileid...

I

Zitat:

m Ernst? Hast Du einen solchen Vertrag abgeschlossen? Na dann mein Beileid...

Wir reden hier über Vk/TK - den Gutachter stellt die "eigene" Versicherung. Gegen das Gutachten kann man natürlich klagen...auf eigene Rechnung.

Sorry, da gibt es kein Beileid - in welchen AKB´s steht bei VK/TK, dass der Sachverständige frei gewählt werden kann (kann man natürlich immer auf eigene Rechnung). Aber wie gesagt, das VU kann dann anders entscheiden...

Zitat:

@Driver664 schrieb am 11. November 2017 um 13:34:04 Uhr:

Wir reden hier über Vk/TK - den Gutachter stellt die "eigene" Versicherung.

Nö.

Meine Vorgehensweise bei einem Kaskoschaden:

Ich kläre mit der Versicherung ab, ob ein Gutachten benötigt wird. Wenn ja, schlage ich

2 - 3 unabhängige Gutachter vor. Lehnt die Versicherung ab und besteht auf ihrem eigenen GA, weiß ich, dass Beschiss geplant ist und kann entsprechend reagieren.

Zitat:

Gegen das Gutachten kann man natürlich klagen...auf eigene Rechnung.

Quatsch...

 

Zitat:

@rrwraith schrieb am 11. Nov. 2017 um 14:5:34 Uhr:

Meine Vorgehensweise bei einem Kaskoschaden:

Ich kläre mit der Versicherung ab, ob ein Gutachten benötigt wird. Wenn ja, schlage ich

2 - 3 unabhängige Gutachter vor. Lehnt die Versicherung ab und besteht auf ihrem eigenen GA, weiß ich, dass Beschiss gepla

Habe meinem VU einen Gutachter der Dekra vorgeschlagen, der auch zum Standort des Wagens käme. Wurde abgelehnt mit Hinweis darauf, dass die Noxa ja bereits den Auftrag erhalten habe.

Hat denn bislang hier noch keiner Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht? Alleine die Kontaktaufnahme lief m. M. schon alles andere als seriös ab.

Zitat:

@Driver664 schrieb am 11. November 2017 um 09:12:20 Uhr:

...die Werkstatt ist nicht unabhängig

Der Vertrag ist ohne Kaskowerkstattbindung. Gerade um evtl. Ärger aus dem Weg zu gehen. Die knapp 200€ Aufschlag pro Saison (SF5) hätte ich mir offensichtlich auch sparen können.

Zitat:

@Driver664 schrieb am 11. November 2017 um 09:12:20 Uhr:

übrigens Nutzungsausfall in der Kasko gibt es nicht.

Danke!

der Gründer und Inhaber dieser Firma ist ehemaliger Geschäftsführer des DEKRA und hat sich selbständig gemacht. Der Mann verfügt über eine gute Reputation und ist einer der wenigen, der sich nicht gänzlich zum Handlanger der Versicherungswirtschaft gemacht hat. Das muss man mal ganz deutlich hervorheben.

Die Mitarbeiter dort sind schon qualifiziert und das Unternehmen ist alle mal seriöser wie einige andere Wasserträger der Versicherungswirtschaft.

Lass die an das Auto und ein Gutachten erstellen. Alles ander bringt dich nicht weiter und verzögert die Schadenregulierung nur unnötig.

Wen das Gutachten dann mangelhaft ist, kann man weitere Schritte einleiten.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 11. November 2017 um 15:14:24 Uhr:

der Gründer und Inhaber dieser Firma ist ehemaliger Geschäftsführer des DEKRA und hat sich selbständig gemacht. Der Mann verfügt über eine gute Reputation und ist einer der wenigen, der sich nicht gänzlich zum Handlanger der Versicherungswirtschaft gemacht hat. Das muss man mal ganz deutlich hervorheben.

Das habe ich auch bereits gelesen, aber Herr von Hebel wird aller Wahrscheinlichkeit nicht vorbei kommen. :D

Von daher ist das Gutachten nur so gut, wie fähig (oder soll ich sagen gewillt?) der Gutachter ist, ein Liebhaberfahrzeug mit Seltenheitswert festzustellen. Von daher nimmt mir

Zitat:

die Mitarbeiter dort sind schon qualifiziert und das Unternehmen ist alle mal seriöser wie einige andere Wasserträger der Versicherungswirtschaft.

schon einen großen Teil der Angst, vielen Dank!

Allerdings sollten sie die Kontaktaufnahme mit den Kunden nochmal überdenken. Man wird täglich mit Anrufen UND SMS bombadiert, dass man möglichst heute noch den Wagen anschauen möchte, obwohl man am vorherigen Tag bereits mitgeteilt hat, dass der Wagen sich gar nicht im Zulassungsbezirk befindet und man es so spontan nicht schaffen wird. Und am nächsten Tag geht die Kirmes von vorne los..

Wie kann ich mir das nun grob vorstellen ohne Werkstattbindung? Der nette Herr SV kommt, wird voraussichtlich niedrigere Reparaturkosten taxieren als der Hersteller, aber immer noch mehr als bei einer Werkstattbindung?

Sofern er keinen wirtschaftlichen Totalschaden schreibt, erhalte ich als nicht Vorsteuerabzugsberechtigter dann die Reparaturkosten exkl. MwSt laut Gutachten abzüglich SB und kann selbst entscheiden, ob und wo er lackiert wird? Oder wird noch mehr abgezogen, sofern die Reparatur unter dem WBW liegt?

Habe ich, sofern es zum Totalschaden kommen sollte im Anschluss der Zahlung nachzuweisen, dass der Wagen lackiert wurde? Sodass er, sofern es denn irgendwann nochmal zu einem Schaden kommen sollte, er immer noch einen gewissen Wert hat?

 

Zitat:

Lass die an das Auto und ein Gutachten erstellen. Alles ander bringt dich nicht weiter und verzögert die Schadenregulierung nur unnötig. Wen das Gutachten dann mangelhaft ist, kann man weitere Schritte einleiten.

Wird gemacht, eine andere Möglichkeit habe ich ja auch gar nicht ;) Wie gesagt, wird es sich jedoch sowieso bis definitiv in den Dezember oder sogar ins neue Jahr ziehen, da der nette Herr SV nachvollziehbarer Weise auch nur in geregelten Arbeitszeiten zur Verfügung steht und das Fzg. nicht mal eben um die Ecke untergestellt ist. Außerdem benötigt der Kombinationskraftwagen für den Alttag auch noch neue Schuhe und bald eine neue HU Plakette mit ein paar Vorarbeiten, das hat erstmal Vorrang.

Möchte mich eigentlich nicht großartig rumstreiten mit meinem VU. Habe auch noch zwei andere Fzg dort versichert und kein allzu großes Vergnügen an jahrelangen Rechtsstreitigkeiten.

 

Erstmal Danke an Alle für die Beteiligung!

wird schon werden....;)

Halte uns mal auf dem laufenden, bitte.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. November 2017 um 10:44:30 Uhr:

wird schon werden....;)

Halte uns mal auf dem laufenden, bitte.

Wird gemacht, dieses oder nächstes Jahr :)

Hätte noch Jemand Zeit und Muße, mir meine Fragen zu beantworten?

  • Wie kann ich mir das nun grob vorstellen ohne Werkstattbindung? Der nette Herr SV kommt, wird voraussichtlich niedrigere Reparaturkosten taxieren als der Hersteller, welche aber immer noch höher liegen werden als bei einem Vertrag mit Werkstattbindung (andernfalls würde ich diese für das nächste Jahr aus dem Vertrag löschen und ca 200€ in der Saison (lediglich 6 Monate) sparen)?
  • Sofern er keinen wirtschaftlichen Totalschaden schreibt, erhalte ich als nicht Vorsteuerabzugsberechtigter dann die Reparaturkosten exkl. MwSt laut Gutachten abzüglich SB und kann selbst entscheiden, ob und wo er lackiert wird? Oder wird noch mehr abgezogen, vorausgesetzt, die Reparatur liegt unter WBW?
  • Habe ich, sofern es zum Totalschaden kommen sollte, im Anschluss der Zahlung nachzuweisen, dass der Wagen lackiert wurde? Sodass er, sofern es denn irgendwann nochmal zu einem Schaden kommen sollte, er immer noch einen gewissen Wert besitzt?
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