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entnahme eines fahrzeuges aus dem betriebvermögen
nach § 3 Abs. 1b UStG hat ein mensch anfang des jahres sein fahrzeug aus dem betriebsvermögen entnommen, um es in das privatvermögen übergehen zu lassen. der mensch ist umsatzsteuerpflichtig und hat auch den wagen mit mwst gekauft und die vorsteuer geltend gemacht.
wie verbucht er das und wie sollte er das in seiner buchhaltung vermerken? wie mit der mwst umgehen? hätte er sich selbst eine rechnung schreiben sollen?
was ist wenn er das fahrzeug einem privatem menschen verkauft? dann muss er doch keine mwst ausweisen bzw. abführen....
Beste Antwort im Thema
Da verkauft man auch nicht an sich selbst. Da verkauft eine (juristische) Person an eine andere (natürliche) Person.
Das ist das Problem mit vielen Gesellschafter-Geschäftsführern: Sie kapieren einfach nicht, dass die Sache XY der GmbH gehört, und nicht ihnen persönlich.
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16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Wenn mir eine abgeht, ist das jetzt Umsatzsteuerpflichtig? :schock:
Sorry für OT
Du musst unterscheiden zwischen "eine" und "einer"...
Zitat:
Original geschrieben von Holgernilsson
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Wenn mir eine abgeht, ist das jetzt Umsatzsteuerpflichtig? :schock:
Sorry für OT
Du musst unterscheiden zwischen "eine" und "einer"...
Verstehe.
Eine = ermäßigter Steuersatz
Einer = voller Steuersatz
Richtig?