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Enteignung meines KFZ durch Versicherung nach unverschuldeten Unfall

Themenstarteram 8. August 2014 um 5:38

Nach einem unverschuldeten Unfall lässt sich die Versicherung bisher fast 3 Wochen Zeit mit der Schadenregulierung.

Mein Auto ist nicht verkehrssicher, ich kann es also nicht fahren.

Reparieren darf ich das Auto auch nicht, weil ich nicht weiß, ob die Versicherung ihren Gutachter schicken möchte, zwecks 2tem Gutachten.

Verkaufen darf ich es auch nicht, aus dem gleichen Grund.

Für mich, ist das eine Enteignung, da ich seit fast 3 Wochen nicht über mein Eigentum verfügen kann.

Wer denkt ich hätte deswegen Anspruch auf Leihwagen oder Nutzungsausfall,

liegt offenbar falsch. Da ich mir die Schadensumme auszahlen lassen möchte, um einen Ersatzwagen zu kaufen, bekomme ich weder für die geschätzte Reparaturdauer von 3-4 Tagen, noch für die ganze Zeit (bisher fast 3 Wochen) , Nutzungsausfall oder Mietwagen ersetzt.

Es ist eine unglaubliche, schwer zu ertragende Situation, da ich mit dem Auto in Urlaub fahren möchte möchte, aber nicht darüber verfügen kann. Und das obwohl mich keine Schuld trifft.

Selbst der Unfallverursacher, den ich zufällig beim Einkaufen getroffen habe ist entsetzt und beschämt, daß mich seine Versicherung so veräppelt. Sein Auto ist schon seit fast 14 Tagen repariert.

Wer auf der Welt hat mehr einen Nutzungsausfall oder Leihwagen verdient als ich, der seit fast 3 Wochen sein Auto nicht nutzen kann???

Wie kann es in einem Rechtstaat so eine Enteignung geben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hanswurschtt

Wie kann es in einem Rechtstaat so eine Enteignung geben?

gibts ja auch keine, dir wurde ja dein eigentum nicht entzogen.

was den rest angeht, ist zwar ärgerlich hat mit enteignung nichtmal im entferntesten etwas damit zu tun

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Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Frist setzen mit Androhung von Zinsschaden (Vorabfinanzierung Ersatzfahrzeug) und dem langen Nutzungsausfall sowie ggf. Standgebühren und nicht so lange diskutieren. Hinterher wird dir das nur noch als schuldhaftes verzögern vorgeworfen und du bekommst nur wenige Tage Nutzungsausfall.

Beweissicherung ist mit dem Gutachten erfolgt, dort stehen verbindliche Restwertgebote die nur begrenzte Zeit gültig sind. Und du musst nicht monatelang das kaputte Auto bereithalten falls die das irgendwann mal nachbesichtigen wollen. Das kann u.U. sinnvoll sein wenn die Schuldfrage strittig ist.

Es ist dein Auto und du kannst damit machen was du willst wie mein Vorposter schon schrieb. Anwalt ist im Boot, Gutachten ist erstellt, also zeitnah um Ersatz kümmern und Anwalt in den Hintern treten.

korrekt, genauso ist es!

Vor allem ist das Restwertangebot in dem Gutachten nur eine bestimmte Zeit (z.B. 3 Wochen) bindend.

Zitat:

Original geschrieben von hanswurschtt

Als Enteignung sehe och das ganze, weil ich normalerweise mit meinem Eigentum tun und lassen kann was ich möchte.

jetzt nicht mehr.

Natürlich kannst Du mit deinem Eigentum machen was Du willst. Verbietet Dir keiner. Wäre vielleicht alles ohne Anwald schneller gegangen. Der will ja auch noch was verdienen. Hoffentlich ist es kein Familienanwalt sondern ein Experte im Verkehrsrecht.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Hoffentlich ist es kein Familienanwalt sondern ein Experte im Verkehrsrecht.

Dann wüsste er wie das läuft mit bald ablaufenden Restwertgeboten, Stress mit wochenlangem Nutzungsausfall, ggf. Standgebühren bei der Werkstatt, ...

am 9. August 2014 um 11:25

Hallo,

noch zu Deinem anderen Thread mit der 4 Wochen Frist.

Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich. So befindet z.B. das OLG (OLG Stuttgart AZ.:3 W 15/10) 4 Wochen als gründsätzlich angemesen.

Anderer Meinung sind OLG Saarbrücken (OLG-Report 2007, 441) und LG Saarbrücken (Urt. vom 9.10.2007 – 4 O 194/07 – DS 2008, 36, 40). Sie räumen a.G. des Beschleunigungsgebotes der erstattungspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung allenfalls eine Prüfungsfrist von zwei Wochen ein.

Insofern kann auf Deine Frage nicht mit ja oder nein geantwortet werden. Es kommt vorallem auf die Gesamtumstände an.

Was z.B. wäre wenn der Unfallverursacher 3 Wochen in Urlaub ist oder sicht mider Schadenanzeige etwas Zeit lässt. Soll dann der KH-Versicherer genötigt sein lediglich auf Grund der Aussage des Geschädigten (Deiner Aussage) zu regulieren?

Auch die Anforderung der Ermittlungsakte kann bei Bedarf auch eher mal Monate als Wochen dauern.

Ich kann Deine Position gut nachvollziehen. Für Dich ist das alles ärgerlich und Du willst am liebsten gestern Dein Geld haben. Sinn macht es aber auch immer sich in die Gegenpartei hinzuversetzen. Die halt einfach nicht nur auszahlt sondern auch prüft. Das würdest Du - wäre es Dein Geld - auch machen.

Gruß Phaeti

am 9. August 2014 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von hanswurschtt

Es ist eine unglaubliche, schwer zu ertragende Situation

Absoult nachvollziehbar!

Es ist einfach ein Worst-Case Scenario ohne gleichen, dass du mitmachst!

Zitat:

Original geschrieben von hanswurschtt

Wer auf der Welt hat mehr einen Nutzungsausfall oder Leihwagen verdient als ich, der seit fast 3 Wochen sein Auto nicht nutzen kann???

Niemand. Absolut niemand.

Du bist defintiv die ärmste Sau auf der ganzen Welt!

 

Moin,

ich habe hier ein wenig aufräumen müssen.

Grüße

Steini

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass 3 Posts fehlen :D

war eh nur Gewäsch....

 

 

:D

Zitat:

Original geschrieben von hanswurschtt

 

Ich brauche keinen Versicherungsberater der mir das Prozedre erklärt. Vom ersten Tag ist ein Anwalt eingeschaltet.

Das Einschalten eines Anwalts trägt in den meisten Fällen dazu bei, dass man all das bekommt was einem zusteht und dass nichts vergessen wird.

Wozu das Einschalten eines Anwalts in der Regel nicht beiträgt, ist eine besonders schnelle Bearbeitung.

Aber das weisst Du nun ja selbst.

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