Enteignung meines KFZ durch Versicherung nach unverschuldeten Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall lässt sich die Versicherung bisher fast 3 Wochen Zeit mit der Schadenregulierung.
Mein Auto ist nicht verkehrssicher, ich kann es also nicht fahren.
Reparieren darf ich das Auto auch nicht, weil ich nicht weiß, ob die Versicherung ihren Gutachter schicken möchte, zwecks 2tem Gutachten.
Verkaufen darf ich es auch nicht, aus dem gleichen Grund.
Für mich, ist das eine Enteignung, da ich seit fast 3 Wochen nicht über mein Eigentum verfügen kann.
Wer denkt ich hätte deswegen Anspruch auf Leihwagen oder Nutzungsausfall,
liegt offenbar falsch. Da ich mir die Schadensumme auszahlen lassen möchte, um einen Ersatzwagen zu kaufen, bekomme ich weder für die geschätzte Reparaturdauer von 3-4 Tagen, noch für die ganze Zeit (bisher fast 3 Wochen) , Nutzungsausfall oder Mietwagen ersetzt.
Es ist eine unglaubliche, schwer zu ertragende Situation, da ich mit dem Auto in Urlaub fahren möchte möchte, aber nicht darüber verfügen kann. Und das obwohl mich keine Schuld trifft.
Selbst der Unfallverursacher, den ich zufällig beim Einkaufen getroffen habe ist entsetzt und beschämt, daß mich seine Versicherung so veräppelt. Sein Auto ist schon seit fast 14 Tagen repariert.
Wer auf der Welt hat mehr einen Nutzungsausfall oder Leihwagen verdient als ich, der seit fast 3 Wochen sein Auto nicht nutzen kann???
Wie kann es in einem Rechtstaat so eine Enteignung geben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hanswurschtt
Wie kann es in einem Rechtstaat so eine Enteignung geben?
gibts ja auch keine, dir wurde ja dein eigentum nicht entzogen.
was den rest angeht, ist zwar ärgerlich hat mit enteignung nichtmal im entferntesten etwas damit zu tun
35 Antworten
naja...ich hatte vor kurzem auch einen unfall mit totalschaden. die gegnerische versicherung hat das alles innerhalb von 2,5 wochen abgewickelt, mir für die zeit auch einen ersatzwagen gestellt, den sie mir schon am tag nach dem unfall vor die haustüre gefahren haben und dort, wo ich meinen "neuen" wagen kaufte, auch abholten...
natürlich hat der TE anspruch auf einen ersatzwagen. wenn er aber auf den ihm zustehenden tagessatz spekuliert, muss er sich für diese zeit eben selbst einen leihwagen besorgen und in vorkasse treten.
einen anwalt hatte ich mir übrigens auch genommen und es traten keinerlei verzögerungen dadurch auf.
Zitat:
@hanswurschtt schrieb am 8. August 2014 um 07:38:51 Uhr:
Nach einem unverschuldeten Unfall lässt sich die Versicherung bisher fast 3 Wochen Zeit mit der Schadenregulierung.Mein Auto ist nicht verkehrssicher, ich kann es also nicht fahren.
Reparieren darf ich das Auto auch nicht, weil ich nicht weiß, ob die Versicherung ihren Gutachter schicken möchte, zwecks 2tem Gutachten.
Verkaufen darf ich es auch nicht, aus dem gleichen Grund.
Für mich, ist das eine Enteignung, da ich seit fast 3 Wochen nicht über mein Eigentum verfügen kann.
Wer denkt ich hätte deswegen Anspruch auf Leihwagen oder Nutzungsausfall,
liegt offenbar falsch. Da ich mir die Schadensumme auszahlen lassen möchte, um einen Ersatzwagen zu kaufen, bekomme ich weder für die geschätzte Reparaturdauer von 3-4 Tagen, noch für die ganze Zeit (bisher fast 3 Wochen) , Nutzungsausfall oder Mietwagen ersetzt.Es ist eine unglaubliche, schwer zu ertragende Situation, da ich mit dem Auto in Urlaub fahren möchte möchte, aber nicht darüber verfügen kann. Und das obwohl mich keine Schuld trifft.
Selbst der Unfallverursacher, den ich zufällig beim Einkaufen getroffen habe ist entsetzt und beschämt, daß mich seine Versicherung so veräppelt. Sein Auto ist schon seit fast 14 Tagen repariert.
Wer auf der Welt hat mehr einen Nutzungsausfall oder Leihwagen verdient als ich, der seit fast 3 Wochen sein Auto nicht nutzen kann???
Wie kann es in einem Rechtstaat so eine Enteignung geben?
son quatsch.nach meinem unfall hatte ich einen werkstattleihwagen fünf wochen--wo ist das problem den bezahlt der unfallgegner.
Du kannst nicht einfach so fünf Wochen einen Leihwagen nehmen!
Bei einem Totalschaden sind es in der Regel 14 Tage!
Bei einer Reparatur nur in der Zeit der Reparatur!
Alles andere muss mit der gegnerischen VeVersicherung geklärt werden!
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er hat ja nicht geschrieben, dass es ein totalschaden war. und wenn die reparatur so lange gedauert hat, steht ihm, wie du schreibst, für diese zeit ein leihfahrzeug zu.
Das war eher allgemein gemeint!
Nicht das der nächste sich (unberechtigterweise) einen Leihwagen für x Wochen nimmt, sich dann nachher über ne Riesen Rechnung wundert, und sich hier dann ausheult.