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Enteignung meines KFZ durch Versicherung nach unverschuldeten Unfall

Themenstarteram 8. August 2014 um 5:38

Nach einem unverschuldeten Unfall lässt sich die Versicherung bisher fast 3 Wochen Zeit mit der Schadenregulierung.

Mein Auto ist nicht verkehrssicher, ich kann es also nicht fahren.

Reparieren darf ich das Auto auch nicht, weil ich nicht weiß, ob die Versicherung ihren Gutachter schicken möchte, zwecks 2tem Gutachten.

Verkaufen darf ich es auch nicht, aus dem gleichen Grund.

Für mich, ist das eine Enteignung, da ich seit fast 3 Wochen nicht über mein Eigentum verfügen kann.

Wer denkt ich hätte deswegen Anspruch auf Leihwagen oder Nutzungsausfall,

liegt offenbar falsch. Da ich mir die Schadensumme auszahlen lassen möchte, um einen Ersatzwagen zu kaufen, bekomme ich weder für die geschätzte Reparaturdauer von 3-4 Tagen, noch für die ganze Zeit (bisher fast 3 Wochen) , Nutzungsausfall oder Mietwagen ersetzt.

Es ist eine unglaubliche, schwer zu ertragende Situation, da ich mit dem Auto in Urlaub fahren möchte möchte, aber nicht darüber verfügen kann. Und das obwohl mich keine Schuld trifft.

Selbst der Unfallverursacher, den ich zufällig beim Einkaufen getroffen habe ist entsetzt und beschämt, daß mich seine Versicherung so veräppelt. Sein Auto ist schon seit fast 14 Tagen repariert.

Wer auf der Welt hat mehr einen Nutzungsausfall oder Leihwagen verdient als ich, der seit fast 3 Wochen sein Auto nicht nutzen kann???

Wie kann es in einem Rechtstaat so eine Enteignung geben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hanswurschtt

Wie kann es in einem Rechtstaat so eine Enteignung geben?

gibts ja auch keine, dir wurde ja dein eigentum nicht entzogen.

was den rest angeht, ist zwar ärgerlich hat mit enteignung nichtmal im entferntesten etwas damit zu tun

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Zitat:

Original geschrieben von hanswurschtt

Wie kann es in einem Rechtstaat so eine Enteignung geben?

gibts ja auch keine, dir wurde ja dein eigentum nicht entzogen.

was den rest angeht, ist zwar ärgerlich hat mit enteignung nichtmal im entferntesten etwas damit zu tun

Sitzt die Versicherung im Ausland ?

Wieso kannst Du dass Auto nicht verkaufen? Schwachsinn!! Hast Du ein Gutachten eines zugelassenen Sachverständigen? Wieso will die Versicherung das Auto noch mal sehen? Hast Du keinen Versicherungsberater, der Dir das Prozedere erklären kann!

LEjockel

Wenn er das Auto verkauft, kann im Nachherein keine Beweisführung gemacht werden und das wäre schlecht für ihn.

Themenstarteram 8. August 2014 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Wieso kannst Du dass Auto nicht verkaufen? Schwachsinn!! Hast Du ein Gutachten eines zugelassenen Sachverständigen? Wieso will die Versicherung das Auto noch mal sehen? Hast Du keinen Versicherungsberater, der Dir das Prozedere erklären kann!

LEjockel

Kein Schwachsinn! !

Ich brauche keinen Versicherungsberater der mir das Prozedre erklärt. Vom ersten Tag ist ein Anwalt eingeschaltet.

Der sagt wir müssen warten. Verzogerzngstaktik der Versicherung.

Es ist völlig klar daß ich den Wagen nicht verkaufen kann weil er evtl nochmal begutachtet werden könnte, wie beschrieben.

Themenstarteram 8. August 2014 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wenn er das Auto verkauft, kann im Nachherein keine Beweisführung gemacht werden und das wäre schlecht für ihn.

genauso ist es.

Als Enteignung sehe och das ganze, weil ich normalerweise mit meinem Eigentum tun und lassen kann was ich möchte.

jetzt nicht mehr.

Vielleicht will der Versicherer aber nur den Schaden kürzen, so wie bei uns. Die wollten das Fahrzeug noch 3 mal besichtigen und hatten mit einem Mal einen viel höheren Restwertzahler vorzuweisen. Das meine ich damit, dass Fahrzeug dürfe nicht verkauft werden. Wir haben es nach dem Gutachten abgemeldet und verkauft. Versicherer hat dann auch nach Gutachten gezahlt. Hatten im Übrigen auch einen RA.

LEjockel

Hi,

du kannst auch bei fiktiver Abrechnung den Nutzungsausfall für die Reparaturdauer,bzw. Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschaden geltend machen.

Wenn du eh einen anderen Wagen kaufen willst tue das doch, die Summe wird Zwischenfinanziert und die kosten der Versicherung in Rechnung gestellt.

Für die evtl. Besichtigung des Wagen soll der Anwalt eine Frist setzen danach den Wagen verkaufen. Es gibt ja ein Gutachten und entsprechende Foto´s.

Gruß Tobias

Themenstarteram 8. August 2014 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

du kannst auch bei fiktiver Abrechnung den Nutzungsausfall für die Reparaturdauer,bzw. Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschaden geltend machen.

Wenn du eh einen anderen Wagen kaufen willst tue das doch, die Summe wird Zwischenfinanziert und die kosten der Versicherung in Rechnung gestellt.

Für die evtl. Besichtigung des Wagen soll der Anwalt eine Frist setzen danach den Wagen verkaufen. Es gibt ja ein Gutachten und entsprechende Foto´s.

Gruß Tobias

wirklich?

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/NAAbstrakt.php

Kein Schwachsinn! !

Ich brauche keinen Versicherungsberater der mir das Prozedre erklärt. Vom ersten Tag ist ein Anwalt eingeschaltet.

Der sagt wir müssen warten. Verzogerzngstaktik der Versicherung.

Es ist völlig klar daß ich den Wagen nicht verkaufen kann weil er evtl nochmal begutachtet werden könnte, wie beschrieben.

Was für'n käse!

Du hast das Gutachten? Wenn ja kannst du machen was Du willst! Es ist dein Eigentum!

Mein Anwalt hat damals gesagt Gutachten erstellen lassen, Verkaufen und gut!

Zitat:

Original geschrieben von hanswurschtt

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wenn er das Auto verkauft, kann im Nachherein keine Beweisführung gemacht werden und das wäre schlecht für ihn.

genauso ist es.

Als Enteignung sehe och das ganze, weil ich normalerweise mit meinem Eigentum tun und lassen kann was ich möchte.

jetzt nicht mehr.

nein mit eigentum kann man halt nicht immer machen was man will. wenn du eine pistole besitzt darfst du auch nicht rumballern. das leben ist nun mal etwas anders als deine wuschvorstellungen. dir wurde nun schlicht weg nichts weg genommen. trete deinem anwalt eher mal auf die füße. wenn er mir sagen würde, das dies ist so und wäre hinhaltetechnik und man kann nichts machen, hat er selbst keine lust was zu machen.

Themenstarteram 8. August 2014 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze2000

Zitat:

Original geschrieben von hanswurschtt

 

genauso ist es.

Als Enteignung sehe och das ganze, weil ich normalerweise mit meinem Eigentum tun und lassen kann was ich möchte.

jetzt nicht mehr.

nein mit eigentum kann man halt nicht immer machen was man will. wenn du eine pistole besitzt darfst du auch nicht rumballern. das leben ist nun mal etwas anders als deine wuschvorstellungen. dir wurde nun schlicht weg nichts weg genommen. trete deinem anwalt eher mal auf die füße. wenn er mir sagen würde, das dies ist so und wäre hinhaltetechnik und man kann nichts machen, hat er selbst keine lust was zu machen.

In den USA klagt ein Besitzer einer teuren Uhr. Der Grund ist, daß der Hersteller der Uhr keine Ersatzteile mehr an freie Uhrmacher liefert, und dazu verbittet daß andere Hersteller die benötigten Ersatzteile produzieren. Das alles damit der Hersteller selbst das lukrative Reparaturgeschäft in Zukunft machen kann.

Der Mann klagt mit der einzigen Begründung, daß er der Eigentümer der Uhr ist, und er damit tun und lassen kann was er möchte. Niemand soll ihm vorschreiben können wo er seine Uhr zur Wartung und Reparatur hinbringen muss.

Er ist ein freier Mann und es kann nicht möglich sein daß er dem Hersteller ausgeliefert ist.

In dem TV Bericht bescheinigten erfahren Jura Professoren dem Herrn beste Chancen zu gewinnen.

Wenn ich über einen langen künstlich herausgezögerten Zeitraum nicht mein Eigentum benutzen kann, dann ist das verwerflich. Fühle mich zeitweise enteignet.

Warum der Gesettgeber den Versicherungen 4 Wochen einräumt den Schaden zu begleichen ist mir schleierhaft.

Ein mir bekannter Polizist sagt mir, daß in den letzten Jahren immer mehr Leute mit notdürftig reparierten, nicht verkehrssicheren Autos angehalten werden, von Besitzern, die wie ich, von den Versicherungen hingehalten werden.

Muss man sich mal vor Augen führen: Weil die Versicherung durch späte Zahlung einen Zinsgewinn machen möchte, fahren viele nicht verkehrssichere Autos mit defekten Lampen, scharfe Glas oder Blechkannten usw durch Deutschland.

Gute Nacht Deutschland

Blablablub ... die USA sind nicht Deutschland. Und natürlich kannst du mit deinem Auto tun und lassen was du willst. Evtl. gibts Probleme beim Geld bzw. bei der irgendwann gezahlten Höhe, aber du kannst, sofern du willst, jetzt einen Hammer nehmen und auf das Ding einschlagen, es abmelden, es verkaufen, ...

Frist setzen mit Androhung von Zinsschaden (Vorabfinanzierung Ersatzfahrzeug) und dem langen Nutzungsausfall sowie ggf. Standgebühren und nicht so lange diskutieren. Hinterher wird dir das nur noch als schuldhaftes verzögern vorgeworfen und du bekommst nur wenige Tage Nutzungsausfall.

Beweissicherung ist mit dem Gutachten erfolgt, dort stehen verbindliche Restwertgebote die nur begrenzte Zeit gültig sind. Und du musst nicht monatelang das kaputte Auto bereithalten falls die das irgendwann mal nachbesichtigen wollen. Das kann u.U. sinnvoll sein wenn die Schuldfrage strittig ist.

Es ist dein Auto und du kannst damit machen was du willst wie mein Vorposter schon schrieb. Anwalt ist im Boot, Gutachten ist erstellt, also zeitnah um Ersatz kümmern und Anwalt in den Hintern treten.

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