Endet die Innovationsprämie nun in 2021 oder nicht? (Update - Verlängert bis Ende 2022)

Wie der Titel es schon sagt: Endet die Innovationsprämie nun in 2021 oder nicht?

Im Bundesanzeiger heißt es dazu in der aktuellsten Version zur Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) -

Link

- in §4, Absatz 1:

Zitat:

Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich.

Ich konnte keine neuere Version finden.

Es gibt jedoch mehrere Pressemeldungen der Regierung, Ministerien und Behörden in denen von einer Verlängerung bis Ende 2025 gesprochen wird:

Bundesregierung: Kaufprämie für Elektroautos erhöht -

Link

:

Zitat:

Die sogenannte Innovationsprämie gilt seit dem 8. Juli 2020. Sie ist derzeit noch befristet für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021. Laut Beschluss der Konzertierten Aktion Mobilität (KAM) vom 17. November 2020 soll die zusätzliche Prämie jedoch über das Jahr 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden. Diese Verlängerung wird, so das zuständige Bundeswirtschaftsministerium, mit der 7. Novellierung des Umweltbonus in Kürze vorgenommen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Fragen und Antworten zur erhöhten Kaufprämie bei Elektrofahrzeugen -

Link

:

Zitat:

Die zusätzliche Innovationsprämie gilt derzeit noch befristet für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021. Laut Beschluss des Autogipfels (KAM) vom 17. November 2020 soll sie jedoch über das Jahr 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden. Diese Verlängerung wird mit der 7. Novellierung des Umweltbonus in Kürze vorgenommen.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Verlängerung der Innovationsprämie für E-Autos -

Link

:

Zitat:

Um den Hochlauf von Elektrofahrzeugen weiter zu unterstützen und den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, wurde (...) beschlossen, die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern. (...)
Die Innovationsprämie war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Es wird sicherlich weitere Berichte darüber geben. Ich wollte die Angaben jedoch auf "offizielle" Quellen beschränken.

Wenn diese Verlängerung auf 2025 schon beschlossen wurde, müsste es dann nicht auch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger geben?

Update (24.11.2021):
Die neue Regierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt die Innovationsprämie im bisherigen Umfang bis Ende 2022 zu verlängern - Link

Update (13.12.2021):
Pressemeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verlängerung der Innovationsprämie: Link

Update (14.04.2022):
Vorschlag des Wirtschaftsministeriums (Ende der Förderung für Plug-In Hybrid in 2022, Kombination von Umweltbonus und Innovationsprämie zu Bundesanteil) - Link

Update (19.04.2022):

Ausführliche Vorstellung der geplanten Änderungen ab 2023:

Es gibt

hier

eine detaillierte Vorstellung der Änderungen. Zum Herstelleranteil heißt es dort:

Zitat:

Bei den genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Förderung inklusive Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent davon betragen und noch hinzukommen.

Für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Gesamtverkaufspreis von 65.000€ gilt somit für die Förderung:

  • 2023: 4.000€ (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie) + 2.380€ (Herstelleranteil plus Umsatzsteuer) = 6.380€
  • 2024: 3.000€ (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie) + 1.785€ (Herstelleranteil plus Umsatzsteuer) = 4.785€
  • 2025: 3.000€ (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie) + 1.785€ (Herstelleranteil plus Umsatzsteuer) = 4.785€

Natürlich müssen diese Änderungen noch beschlossen werden.

Update (26.07.2022):
Angeblich Einigung im Bezug auf die Förderung:
https://www.tagesschau.de/.../praemie-e-autos-101.html

Offizielle Pressemeldung:
https://www.bmwk.de/.../...habeck-umweltbonus-wird-ab-januar-2023.html

243 Antworten

Sehe ich ähnlich, denn nach komplettem Auslaufen der Förderung reden wir bei einem BEV von immerhin 9.570€ (bei einem Fahrzeug unter 40t€ netto) haben oder eben nicht haben! Bei den kleineren Modellen sind das immerhin rund 20 - 30% vom Anschaffungspreis zusätzlich zum normalen Rabatt.

Vielleicht sollten wir die Diskussion, was die politisch gewollte Zukunft des Umweltbonus ist, in ein eigenes Thema auslagern? Sonst bekommen wir hier in diesem Thema wieder Probleme mit der Moderation...

Ich kann mir bei Wegfall der Prämie auch vorstellen, dass Verbrenner einfach Kauf-Strafsteuer bekommen wie in Österreich (Nova)...

Die Innovationsprämie gerät jedenfalls immer mehr ins Wanken und safe ist man wahrlich nur bis 31.12.

Es gibt einen neuen BaFa tweet zu den Zulassungen von eFahrzeugen im Oktober. Ich habe den gleich mal mit der Frage kommentiert warum die Verlängerung der Innovationsprämie noch immer nicht umgesetzt ist. Vielleicht wollt ihr da ja auch nochmal kommentieren um den öffentlich Druck zu erhöhen ;-)

https://www.adac.de/.../

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nix Neues, Konzentrat aus dem Link:

Zitat Anfang
Da die Förderung erst mit der Zulassung beantragt werden kann, ist für Neuwagenkäufer, die ihren Pkw erst 2022 geliefert bekommen, derzeit nur der Umweltbonus in ursprünglicher Höhe relativ sicher. Näheres dazu finden Sie auf der BAFA-Seite*.
Zitat Ende

Nun mosert auch der Bund der Steuerzahler über die "verpulverte" Kohle.
Vorteil: Scheuer ist weg vom Fenster - Nachteil: doppelte Prämie auch!

"Im Zuge der Vorstellung des Schwarzbuchs 2020/21 kritisierte der Bund der Steuerzahler (BdSt), dass der Zuschuss in vielen Fällen gar keine Wirkung entfalte."

"Wenn der Bund Subventionen vergebe, dann solle er darauf achten, dass diese auch die erwünschte Wirkung haben."

Wie es mit dem Umweltbonus im nächsten Jahr unter der neuen Bundesregierung weitergeht, ist offen. Eigentlich sollte die attraktivere Fördersumme bis Ende 2025 verlängert werden statt, wie ursprünglich festgelegt, Ende dieses Jahres auszulaufen. Die dazu erforderliche Förderrichtlinie wurde bisher aber nicht veröffentlicht. Dass die Elektroauto-Prämie komplett eingestellt wird, gilt angesichts der erwarteten Regierungsbeteiligung der Grünen als unwahrscheinlich. Ob die Förderung der umstrittenen teilelektrischen Pkw mit bis zu 6750 Euro in der jetzigen Form beibehalten wird, ist allerdings fraglich.

https://ecomento.de/.../

Ich hoffe auch, die volle Prämie würde verlängert (also inkl. Innovation)!

WEIL, zumindest meine Meinung:

1) Sicher wird es so sein, dass ein Großteil der akt. Förderung (in Summe 9.570 EUR) nicht tats. beim Endverbraucher ankommt sondern bei den Herstellern (wir können nicht in deren Preiskalk. rein schauen).
2) Sollte die Förderung in Summe irgendwann auslaufen (in vielen Jahren, E-Mobilität steht erst am Anfang), dann würde man relativ einfach sehen, ob mit Wegfall der Prämie auch die VK-Preise entsprechend niedriger werden (zumindest die 3.000 + Steuer Herstelleranteil). Auch "sollen" ja gem. vieler anderer Meinungen mittel- bis langfristig die Preise für die Batterien sinken und damit dann hoffentlich auch die Endpreise an den Kunden?
3) Wenn die Förderung stückweise zurück genommen wird (z. B. jetzt "nur" die 3.000 EUR Innovation zum 31.12.21 weg), dann werden wohl die VK-Preise der Hersteller (die zus. mit Chip-, Produktivitäts- und sonstigen Krisen kämpfen) unverändert bleiben und nur der Endkunde hätte das Nachsehen. Ob das förderlich ist mehr (teure, im Vergl. zu Verbrennern/Hybriden) EV's auf den Markt zu bringen, darf bezweifelt werden. Da Deutschland aber ein Dienstwagen-Land ist, sehe ich das (als reiner Selbstzahler) ggf. zu eng. Aber ich würde mir das 3x überlegen, ob ich tats. einen "Plastik-ID3" für 45.000 EUR mittelm. ausgestattet kaufe, oder einen jung gebrauchten Verbrenner, eine Klasse höher, für deutlich weniger Geld, was ich dann ja für höhere Instandhaltungs- und Verbrauchskosten viele Jahre verwenden kann.

Die Förderung sollte einem mit der Unterschrift des Kaufvertrages zustehen und reserviert werden bis zur Anmeldung des Fahrzeugs…….ist doch sowas von besch…. Wenn man sich für ein E Auto entschiedet inklusive Förderung und dann am Ende doch 6000,- mehr zahlen soll weil sie zwischenzeitlich weggefallen ist! Bei der Wallbox war auch nach Antragstellung sicher das ich die 900,- bekomme….egal wann geliefert und montiert…..die Summe wurde reserviert….so muss es auch bei E-Autos sein!

So sollte es sein, so ist es aber nicht. Da hilft alles lamentieren nicht und zudem weiß das auch jeder vorher, bevor er den Kauf- oder Leasingvertrag unterschreibt.

Wenn einem das so wichtig ist, dann muss man eben eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufnehmen, wo der Händler dafür einsteht, wenn die Förderung wegfällt.

Nur wird sich darauf aus gutem Grund kein Händler einlassen, weil die ganz genau wissen, wie groß das Risiko ist, dass sie selber zahlen müssten.

Beitrag editiert, bitte das Thema beachten, es geht hier nicht um Wallboxen, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Ich glaube schon, dass es da zu einer Verlängerung kommt, der Druck aus der Industrie ist einfach zu groß.

Auch wenn es sein kann, dass man die Förderung rückwirkend verlängern muss, weil man es zeitlich sonst format nicht mehr rechtzeitig schafft. D.h. wenn ein Auto jetzt in der ersten Januar Woche zugelassen wird und deswegen nicht mehr förderungsfähig sein sollte, würde ich schon erwarten, dass man die Förderung auch noch nachträglich beantragen kann, so bald sie formal verlängert wurde.

Alles andere wäre echt schwierig darzulegen und könnte u.U. auch rechtlich angefochten werden. Zumal man ja den Lieferzeitpunkt nicht in der Hand hat.

Da kann überhaupt nichts rechtlich angefordert werden, die Innovationsprämie endet am 31.12.2021.
Das ist das einzige rechtlich greifbare, offizielle. Alles andere ist ein "wollten wir machen, haben wir aber (noch) nicht".
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Prämie, insbesondere nicht ab dem 01.01.2022.

Zitat:

@menirules schrieb am 10. November 2021 um 11:39:00 Uhr:


Da kann überhaupt nichts rechtlich angefordert werden, die Innovationsprämie endet am 31.12.2021.
Das ist das einzige rechtlich greifbare, offizielle. Alles andere ist ein "wollten wir machen, haben wir aber (noch) nicht".
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Prämie, insbesondere nicht ab dem 01.01.2022.

Das meine ich nicht. Es geht um den Fall, dass zwar verlängert wird, aber aus Termingründen mit einer zeitlichen Lücke, d.h. Autos ab 1.4. bekommen die Innovationsprämie wieder, Fahrzeuge mit einer Zulassung von Januar bis März aber nicht. Das wäre rechtlich schon schwierig, da man wie gesagt den Termin der Lieferung ja nicht in der Hand hat.

Kaffeesatz - Glaskugel. Ihr macht Euch nur verrückt.

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