Ende Lichtpflicht Österreich - Nebelscheinwerfer weiter erlaubt?

Hallo Leute,

Frage v.a. an die österreichischen Kollegen hier - mit Einführung der Licht am Tag Pflicht in Österreich vor 2 Jahren wurde ja erlaubt (was bis dahin verboten war) mit Begrenzungslicht und Nebelscheinwerfer (und ohne Abblendlicht) bei Tag und guter Sicht zu fahren. Jetzt ist die Lichtpflicht wieder gefallen, es bleibt freilich erlaubt mit Abblendlicht weiter zu fahren, auch dürfen automatische Tagfahrlichtschaltungen (das haben ja einige machen lassen) - wo das Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht verwendet werden - weiter verwendet werden.

Was ich aber nirgens herausfinden kann (auch nicht zb auf der ÖAMTC-Homepage) ist, ob das manuelle (also nicht fix verbaute) Einschalten von Begrenzungslicht und Nebelscheinwerfer ohne Abblendlicht am Tag bei guter Sicht nun weiter erlaubt bleibt oder wieder - wie vor der Lichtpflicht - verboten ist.

Hat da vielleicht jemand von Euch was davon gehört?

Lg
Pete

19 Antworten

also ich bin absolut kein freund von (abblend)licht am tag (bei guten sichtbedingungen), allerdings verwende ich es immer auf freilandstraßen da man - zb bei licht/schatten wechsel von entgegenkommenden überholwilligen einfach früher gesehen wird. ein echtes tagfahrlicht wie ich das bei meinem a4 gehabt hab ist sicher die ideale lösung (kein hoher energieverbrauch, keine blendung durch vergessenes fernlicht, keine hohe ablenkung von fußgängern etc. da die lichtquelle nicht so hell ist wie abblendlicht usw.). nur - bei meinem jetzigen wagen hab ich kein tagfahrlicht und da halte ich die nebelscheinwerfer für einen brauchbaren kompromiss - ich muß meine umwelt nicht permanent mit den xenons bestrahlen (die man ja nicht ständig ein- und ausschalten soll) werde aber mit den nebenscheinwerfern natürlich besser gesehen als ganz ohne licht. das ist in österreich im moment eine recht blöde situation nämlich - da die lichtpflicht gerade erst aufgehoben wurde fahren nach wie vor 90% der autos mit licht, dh man wird ohne licht halt zur zeit leicht übersehen da man licht einfach noch erwartet.

im übrigen - und da muß ich jetzt echt an der fähigkeit zur selbstverantwortung mancher fahrer zweifeln - sieht man seit 01.01. schon wieder ein paar spezialisten die (noch dazu mit völlig verdreckten schwarz/grauen autos) bei dämmerung und nebel natürlich ganz ohne licht unterwegs sind, kaum sichtbar aus 100m entfernung. da frag ich mich echt obs eine gute idee war die lichtpflicht abzuschaffen...

lg
pete

@adi

ich glaub nur, es gab da nie eine verordnung.

und ja ich geb dir völlig recht, volle pulle ist nicht sinnvoll (deshalb wurde es in österreich ja gerade wieder abgeschafft), eine lösung mit gedimmtem abblendlicht bzw. tagfahrlichtschaltung ist da ganz was anderes.

lg
pete

es war vor dem 01.01 nicht viel besser wie jetzt, ob jetzt 70 oder 65% mit licht fahren kann man meiner meinung nach nicht auf das Gesetz zurückführen. Die Blindgänger hat man vor, während und nach der Lichtpflicht immer noch. daran kann kein gesetz was ändern, des weiteren sind die herren, die das ganze kontrollieren sollen kein gutes beispiel gewesen. in der gegend, in der ich unterwegs bin, warten etwa 50% der polizeiwagen ohne licht unterwegs (oder dafür teilweise am Tag mit Fernlicht, Abblendlicht und NSW 🙂 )

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666


es war vor dem 01.01 nicht viel besser wie jetzt, ob jetzt 70 oder 65% mit licht fahren kann man meiner meinung nach nicht auf das Gesetz zurückführen. Die Blindgänger hat man vor, während und nach der Lichtpflicht immer noch. daran kann kein gesetz was ändern, des weiteren sind die herren, die das ganze kontrollieren sollen kein gutes beispiel gewesen. in der gegend, in der ich unterwegs bin, warten etwa 50% der polizeiwagen ohne licht unterwegs (oder dafür teilweise am Tag mit Fernlicht, Abblendlicht und NSW 🙂 )

eu 🙁

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Zitat:

Original geschrieben von adisenator



Man hätte sich daher ab Okt. 2007, bei einer Anhaltung jederzeit auf die Aussage des Minister berufen können - d.h. im Falle einer Strafverfügung wäre jeder Einspruch anstandslos durchgegangen.

adi

Hi,

Nun ja, ich wohne ~50km nördlich AT und fahre öfters zu den lieben Nachbarn, so dass ich es halt unter eigener Dummheit verbucht habe.

So im Detail vefolge ich österreichische Innenpolitik dann doch nicht, dass ich passende Ministerzitate parat hätte.

bye

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