elektronisches Fahrtenbuch - wie macht Ihr es?
Hallo,
da man ja davon ausgehen kann (und so wie es einige Umfragen hier schon gezeigt haben) werden die meisten Q7 geschäftlich genutzt. Daher kommt bei Euch sicherlich, wie auch bei mir, das Thema Fahrtenbuch auf - bei einem durchschnittlichen Anschaffungspreis von 70.000€ ist das auch wirklich ein Thema.
Mein Steuerberater hat mir zu einem elektronischen Fahrtenbuch geraten - so eines wo ins Fahrzeug integriert wird und per GPS die Fahrtziele und KM protokolliert. (Mein Privatnutzungsanteil ist unter 10%)
Was haltet Ihr davon? Hat jemand ein System wo empfehlenswert ist?
Die händische Führung kommt für mich eigentlich nicht in Frage. Ich fahre ca. 20-30x Kurzstrecken (beruflich) am Tag und da ist die ordentliche Erfassung einfach zu aufwendig.
Gruß
Killer78
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von A6Q7
Ich bin immer wieder erstaunt über die Rechenkünste vieler Steuerzahler. Eines ist klar: Bei einem so teuren Wagen wie einem Q7 kommt man ohne Fahrtenbuch, also mit der 1%-Regel, finanziell schlechter weg als mit einem Fahrtenbuch. Bei mir (hängt ja von Preis des Fahrzeugs, priv. Nutzungsanteil und allen KfZ-bezogenen jährl. Kosten ab) würde ich jährlich auf mehrere tausend Euro verzichten. Natürlich würde ich diese Schreiberei gern lassen, aber bei einer solchen Summe?
Interessanter wird es dann nochmals mit einer - ja schon mal fast eingeführten - 2%-Regel.
RichardPS: Ich bin kein Steuerberater sondern Selbsstständiger.
Hi A6Q7,
bin auch selbstständig (Freiberufler) und mache die 1%-Regelung. Warum?
1) Faulheit
2) man muß trotzdem was versteuern, nämlich die tatsächlich gefahrenen km. Also bei 10% privaten km werden auch 10% von den Gesamtkosten des Autos angesetzt.
3) FA weiss ganz genau, was Du wo machst... das ist mir unangenehm. Gerade Freiberufler hängen ja immer mit der Scheinselbständigkeit , bzw. der schutzbedürftigen Selbstständigkeit mit drin.
4) Es ist Roulette, ob Dein Fahrtenbuch auch anerkannt wird. Da reicht es schon, immer denselben Kugelschreiber zu verwenden um einen Verdacht zu erwecken.
Also zahle ich die 1%, verfluche das FA und alles ist in Ordnung ;-)
Ciao
Sascha
94 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Thknab
hier vertritt mein WP eine andere Meinung.Zitat:
Original geschrieben von Frodo1971
Ich wiederhole es gerne noch einmal: Eine schriftliche "Bestätigung" des Amtes im Vorfeld, an die das Amt später gebunden ist ("Bindungswirkung"😉, gibt es nicht !!!!!!!!!!!
MfG
Kann es sein, dass ihr hier beide das Gleiche meint aber keiner kanns so recht erklären?
LG
Wilhelm
Abend,
doch, ich kann es erklären, dann würde es aber keiner hier verstehen.
Nur soviel, es gibt keine "verbindliche Auskunft" (vgl. § 89 Abs.2 Abgabenordnung) im Vorfeld zum Thema Fahrtenbuch vom Finanzamt. So wie es auch kein "offiziell" anerkanntes Fahrtenbuch gibt (Papier oder elektronisch). Wer aus steuerrechtlichen Gründen ein Fahrtenbuch führt, pokert immer, dass es möglicherweise nicht anerkannt wird !!!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Frodo1971
...Wer aus steuerrechtlichen Gründen ein Fahrtenbuch führt, pokert immer, dass es möglicherweise nicht anerkannt wird !!!
Das ist leider bei vielen Themen, die die Steuer betreffen so - selbst eine Vorabauskunft und abgeschlossene Betriebsprüfungen können das FinA nicht daran hindern, im Nachgang noch alles komplett rückwirkend(!) zu kippen. Beispiel: Medienfonds.
Hallo zusammen,
ich habe einen Dienstwagen und versteuere monatl. 1% - die 0,03 enfallen bei mir da ich ein Home Office habe. Nun führe ich seit letztem Jahr ein elektronischen Fahrtenbuch und nach Auswertung aller Fahrten in 2009 liegt mein privater Anteil bei 12% - also 88 % beruflich.
Nun meine Frage:
wo und wie gebe ich das Ganze in der Steuererklärung an ?
Außer dem Neupreis des Pkw und der montl. Leasingrate habe ich keine weiteren Daten zu dem Fzg. Die Leasingrate wird ja von meiner Firma bezahlt, darin enthalten sind die Kosten für Versicherung, Benzin, Wartung und Reifen.
Also habe ich, abgesehen von der 1% Versteuerung, keine weiteren Kosten für den Pkw.
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
Gruß
Ruben
Hallo zusammen,
richtig ist, dass es kein offiziel anerkanntes elektronisches Fahrtenbuch gibt... aber... es gibt 2-3 Systeme am Markt die wirklich allen Anforderungen des Finanzamtes entsprechen, da sie entweder über ein TÜV Zertifikat verfügen (TravelControl) oder bei einigen Autoherstellern im Originalzubehör zu finden sind (BMW = TripLog, Audi=Logbook, Mercedes=Logmatic) wobei die Software von Logbook auf Basis der TravelControl Software ist und auch das Mercedes Logmatic Gerät eigentlich ein TravelControl ist.
Ich beschäftige mich seit ca. 8 Jahren mit elektronischen Fahrtenbüchern und biete diese auch unter www.fleetsystems.de an.
Gern beantworte ich Eure Fragen zu diesem Thema.
Zitat:
Original geschrieben von chipart
Stimmt nicht! In der Tat muss jeder für sich selber rechnen. Bei relativ hohen privaten Nutzungsanteilen ist gerade in den ersten Jahren die "1%" Regel meist deutlich billiger.Zitat:
Original geschrieben von A6Q7
Ich bin immer wieder erstaunt über die Rechenkünste vieler Steuerzahler. Eines ist klar: Bei einem so teuren Wagen wie einem Q7 kommt man ohne Fahrtenbuch, also mit der 1%-Regel, finanziell schlechter weg als mit einem Fahrtenbuch.(Kann man sich einfach überlegen: Bei der 1%-Regel versteuert man jedes Jahr 12% des Neupreises (plus evtl. Arbeitsweg-KM). Die Kosten für die Abschreibung des Wagens werden aber mindestens 20% im ersten Jahr sein. Wenn Du also mehr als 60% privat fährst, dann ist im ersten Jahr die 1%-Regel billiger, selbst wenn Du Sprit und Wartung kostenlos bekommst.....)
Gruss,
Chip
Faustregel bei der Entscheidung für ein Fahrtenbuch ist ein Privatanteil von 30%. Wer mehr als 30% mit dem Dienstwagen privat fährt für den lohnt sich kein Fahrtenbuch. An der Stelle ist die 1% Steuer günstiger als ein Fahrtenbuch.
Wer aber deutlich darunter liegt für den lohnt sich ein Fahrtenbuch.
Auf meiner Seite gibt es eine Berechnungstabelle mit Eurem individuellen Werten. Diese einfach eintragen.
Link: http://www.fleetsystems.de/vorteilsrechner
Zitat:
Original geschrieben von Mickl
Die 1% Regel darf nur angewendet werden wenn mindestens 50% Dienstfahrten sind mit dem Wagen.
Deswegen muß z.B.: Ein Selbstständiger der gerade frisch einen neuen Firmenwagen hat solidarisch 3 Monate ein Fahrenbuch führen um das darzulegen, dass er den wagen mindestens 50% nutzt.Wer den Wagen mindestens 50% nutzt kann wählen zwischen KilometerAbrechnung oder pauschale 1% Regel. (zuzügl. 0,03% je km Arbeitsweg). Alles unter 50% muß eigentlich die km-Abrechnung nutzen.
Das stimmt nur zur Hälfte: Was Du schreibst, gilt für selbständige Unternehmer, Steuerberater usw...
Für Angestellte gilt diese Behauptung nicht.
Eine Firma kann einem Angestellten einen Dienstwagen stellen, ohne dass hier irgendeine Mindestanforderung an die beruflich gefahrenen Klometer gestellt wird.
Grund:
Bei der Übergabe an einen Angestellten geht das FA davon aus, dass alleine die Dienstwagenstellung den Zweck hat, den Angestellten näher an die Firma zu binden. Somit ist die betriebliche Notwendigkeit von vorneherein gegeben, egal wieviele berufliche KM letztendlich gefahren werden.
Davon profitieren übrigens auch GGF, denn diese sind in diesem Sinne nicht selbständig, sondern Angestellte.
Zitat:
Original geschrieben von Single Malt
Das stimmt nur zur Hälfte: Was Du schreibst, gilt für selbständige Unternehmer, Steuerberater usw...Für Angestellte gilt diese Behauptung nicht.
Eine Firma kann einem Angestellten einen Dienstwagen stellen, ohne dass hier irgendeine Mindestanforderung an die beruflich gefahrenen Klometer gestellt wird.
Davon profitieren übrigens auch GGF, denn diese sind in diesem Sinne nicht selbständig, sondern Angestellte.
Moin,
so ist auch mein Wissensstand.
@Ruben80: Geht mir genauso. Ich überlege jetzt für dieses Jahr ein Fahrtenbuch zu führen....aber es stellt sich wirklich die Frage nach den Kosten die mir nicht bekannt sind (Werkstatt, Reifen etc.). Wie will das Finanzamt da berechnen, ob ich eine Rückerstattung wegen wenig Privatanteil bekomme, oder ob die gezahlten 1% passen?
@ Leeson: "Stimmt denn der Rechner noch? Es werden die Kilometer erst ab dem 21.Kilometer anerkannt?"
Ich dachte dieser Quatsch wurde wieder gekippt?
Grüße....
Zitat:
Original geschrieben von matzi99
@Ruben80: Geht mir genauso. Ich überlege jetzt für dieses Jahr ein Fahrtenbuch zu führen....aber es stellt sich wirklich die Frage nach den Kosten die mir nicht bekannt sind (Werkstatt, Reifen etc.). Wie will das Finanzamt da berechnen, ob ich eine Rückerstattung wegen wenig Privatanteil bekomme, oder ob die gezahlten 1% passen?
Du musst Dir diese Daten von demjenigen besorgen, der die Ausgaben auch getätigt hat. Also im Regelfalle vom Arbeitgeber.
Zitat:
Original geschrieben von Single Malt
Du musst Dir diese Daten von demjenigen besorgen, der die Ausgaben auch getätigt hat. Also im Regelfalle vom Arbeitgeber.
Danke Single Malt.
Ich hab's geahnt....🙄
Na mal sehen....erstmal dieses Jahr das Buch schreiben und am Jahresende schauen, wie hoch der Privatanteil ist....fahre so 70 Tkm im Jahr und schätze mal den Privatanteil gefühlt auf 15-20 Tkm. Aber da kann man sich auch täuschen...
Die Frage nach der Aktualität der Tabelle von FleetSystems stellt sich mir allerdings auch.....hat einer eine vergleichbare Übersicht im Netz gefunden?
Grüße...
Zitat:
Original geschrieben von matzi99
Danke Single Malt.Zitat:
Original geschrieben von Single Malt
Du musst Dir diese Daten von demjenigen besorgen, der die Ausgaben auch getätigt hat. Also im Regelfalle vom Arbeitgeber.
Ich hab's geahnt....🙄
Na mal sehen....erstmal dieses Jahr das Buch schreiben und am Jahresende schauen, wie hoch der Privatanteil ist....fahre so 70 Tkm im Jahr und schätze mal den Privatanteil gefühlt auf 15-20 Tkm. Aber da kann man sich auch täuschen...Die Frage nach der Aktualität der Tabelle von FleetSystems stellt sich mir allerdings auch.....hat einer eine vergleichbare Übersicht im Netz gefunden?
Grüße...
Bei meiner Fahrleistung von ca. 55000 km/Jahr habe ich mich 2010 für ein elektronisches Fahrtenbuch entschieden. Der Privatanteil liegt bei mir unter 10 %; Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück ausgenommen. Das zu versteuerende Einkommen verringert sich um ca. 9000 €, was eine finanzielle Erleichterung von ca. 2-3000 € bedeutet.
Anbei eine Exceltabelle zum Download: www.travel-control.de/html/steuervorteil.html
Zitat:
Original geschrieben von hankel112
Der Privatanteil liegt bei mir unter 10 %; Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück ausgenommen.
Die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte müssen allerdings auch zusammen mit dem Privatanteil versteuert werden.
Zitat:
Original geschrieben von Single Malt
Die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte müssen allerdings auch zusammen mit dem Privatanteil versteuert werden.Zitat:
Original geschrieben von hankel112
Der Privatanteil liegt bei mir unter 10 %; Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück ausgenommen.
Richtig!
Bei steuerlichen Abschreibungen des PKW siehts jedoch anders aus, hier zählt ausschließlich die Privatnutzung ohne Fahrten zur Arbeitsstätte.