ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Elektrische Tönungsfolie (rechtliches)

Elektrische Tönungsfolie (rechtliches)

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 16:58

Hallo zusammen,

ich bin auf youtube video gestoßen das Video zeigt eine Elektrische Tönungsfolie. Jetzt meine Frage, ist das einbau in Deutschland legal? Wie sieht das Rechtlich aus, weiß einer?

http://youtu.be/756GaNXwEKU

Bin neu hier im Forum...... Danke.....

Beste Antwort im Thema

Wenn das Ding eine ABE hat ist es zulässig, wenn nicht dann Finger weg davon.

Die Chance das diese Folie eine ABE erhält halte Ich für verschwindend gering.

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Was soll sich bei einer Tönungsfolie am Splitterverhalten ändern ?

Naja, Seitenscheiben zerfallen zu klitzekleinen Würfelchen, da wird die Folie schon noch was zusammen halten das möglicherweise etwas mehr aua macht wenn's dir an die Rübe knallt.

Ansonsten: Deutschland halt, was willste dazu noch sagen.

Ich mache die Gesetze nicht, ich spreche hier nur aus Erfahrung. :p

PS. Von der Regel wissen vermutlich vermutlich 95% der Polizisten nix (das war einer dem sein Job richtig Spaß macht (nämlich andere Leute f***), kann man in dem Fall definitiv so sagen, der ist schon im ganzen Landkreis für ähnliche Korintenkackereien bekannt).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

 

Ansonsten: Deutschland halt, was willste dazu noch sagen.

Da haste auch wieder recht. Da fällt einem nix mehr dazu ein.

am 3. Juli 2014 um 17:19

du kannst dir die folie z.b. auf eine dünne kunststoffscheibe kleben und mit saugnäpfen an die scheibe pappen. sicherheitshalber solltest du sie noch mit externen batterien versorgen. von wegen technische verbundenheit mit fahrzeug :rolleyes:

dann ist das ganze § gesehen ladung und dir kann keiner was:D

 

abgesehen davon find ich die folie geil. :D

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

dann ist das ganze § gesehen ladung und dir kann keiner was:D

So sieht es dann leider auch aus.

Allerdings glaube ich nicht daß dir keiner was kann, wenn deine Ladung die Fenster "versperrt".

Gruß Metalhead

Hintenrum kein Thema :d

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Hintenrum kein Thema :d

Hinten nicht, stimmt. Vorne aber vermutlich schon.

Gruß Metalhead

Ich würde diese Mätzchen sein lassen. Am Ende verliert man den Versicherungsschutz, wenn man ohne ABE herumkurvt. Das bringt doch keinem etwas.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Was soll sich bei einer Tönungsfolie am Splitterverhalten ändern ?

Falsche Frage. Die richtigeren Fragen würden lauten:

  • Wenn sich nichts ändert, warum wohl hat sich der Vertreiber den vergleichsweise geringen Aufwand, eine ABE zu besorgen, nicht geleistet?
  • Mit welchem Recht möchtest du den anderen Kunden deines Haftpflicht-Versichers die kollektive Verantwortung übertragen, wenn sich entgegen deiner recht naiven Hoffnung eben doch was ändert, und dadurch jemand zu Schaden kommt?

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan

 

Falsche Frage. Die richtigeren Fragen würden lauten:

Wie kommst du drauf, dass man eine Tönungsfolie zulassen würde, wenn sie das Splitterverhalten nicht ändert ?

Schliesslich stehen da immer noch die Licht- und Sichtverhältnisse. Und die habe ich in keiner Weise angezweifelt.

Und worauf stützt sich deine Erkenntnis auf meine,, naive Hoffnung,,?

 

am 5. Juli 2014 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

du müßtest die Dinger so einbauen das sie sich keinesfalls im Betrieb einschalten lassen,also z.b. an die Handbremse koppeln. Dann hast du vielleicht eine Chance.

Grundsätzlich gilt aber was montiert ist muß funktionieren und natürlich eine Zulassung haben.

Sehe ich nicht so. Unterbodenbeleuchtung darf man doch auch haben. Nur darf sie nicht angemacht werden während der Wagen bewegt wird.

Es ist aber so oder so anzunehmen, daß wenn was passiert und am Auto etwas entdeckt wird was weder eingetragen noch eine ABE hat, die Versicherung sofort die Chance nutzen wird den Versicherungsschutz zu verweigern. Oder die Gegnerische verweigern. Das sind alles BWLer der übelsten Sorte.

Zitat:

Original geschrieben von Sachte

Sehe ich nicht so. Unterbodenbeleuchtung darf man doch auch haben. Nur darf sie nicht angemacht werden während der Wagen bewegt wird.

Ich hingegen bin recht sicher, dass die nur zulassungsfähig ist, wenn sie während der Fahrt nicht angemacht werden kann.

Zitat:

Es ist aber so oder so anzunehmen, daß wenn was passiert und am Auto etwas entdeckt wird was weder eingetragen noch eine ABE hat, die Versicherung sofort die Chance nutzen wird den Versicherungsschutz zu verweigern.

Das hst mit "Chance nutzen" nichts zu tun. Es ist ganz einfach ihre Pflicht, unberechtigte Ansprüche im Namen ihrer anderen Kunden abzuwehren, deren Beiträge ansonsten für die verantwortungslose Handlungsweise einzelner aufgewendet werden müssten.

Zitat:

Das sind alles BWLer der übelsten Sorte.

Nein. Aber dein Text lässt durchblicken, dass du wohl gern ein Versicherungsbetrüger der übelsten Sorte sein willst.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Wie kommst du drauf, dass man eine Tönungsfolie zulassen würde, wenn sie das Splitterverhalten nicht ändert ?

Wie kommst du zu der Annahme, ich hätte so was unterstellt?

Was ich wirklich geschrieben habe, ist so ziemlich genau das Gegenteil: dass man so manche Tönungsfolie nicht zulassen würde, gerade weil sie das Splitterverhalten zu sehr ändert.

Offenbar liegt hier ein Missverständnis vor. Metalhead hatte in einem vorigen Post reingeschrieben, dass die Folienfreigabe mit dem Splitterverhalten der Scheibe zusammenhängt. Und so verfasst, dass an annehmen könnte, dass dies der alleinige Grund wäre, warum Tönungsfolien zugelassen oder eben nicht zugelassen würden.

Dem ist aber eben nicht so. Wenn es danach gänge, dürfte man z.B. die Folien als Einbruchschutz gar nicht zulassen, weil diese das Splitterverhalten erheblich beeinflussen. Auch so, dass man da vielleicht bei einem Unfall was grösseres an die Rübe bekommt.

am 5. Juli 2014 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan

Das hst mit "Chance nutzen" nichts zu tun. Es ist ganz einfach ihre Pflicht, unberechtigte Ansprüche im Namen ihrer anderen Kunden abzuwehren, deren Beiträge ansonsten für die verantwortungslose Handlungsweise einzelner aufgewendet werden müssten.

Doch. Hat es. Die greifen da nämlich immer an, wenn sie Witterung aufnehmen.

Wenn du beim besten Sommerwetter um 13 Uhr am Stauende stehst und jemand dich halben Meter auf den Vordermann schiebt UND eine der beteiliegten Versicherungen Wind mitbekommt, daß du unzulässige LED-Leuchtmittel als Standlicht (also vorne) verbaut hast, dann nagen sie sofort dadran.

D.h. du mußt erstmal selbst einen Anwalt und einen Sachverständigen aktivieren und die Sache aufbröseln. D.h. 1x sich einen von der Polente verbraten lassen wegen dem Licht UND 1x die Versicherung niederringen, dies hatte mit dem Umfall auch im entferntesten absolut nichts zu tun.

Zitat:

Nein. Aber dein Text lässt durchblicken, dass du wohl gern ein Versicherungsbetrüger der übelsten Sorte sein willst.

Kann es sein, daß du hier im persönlichen Kampf um Objektivität mal wieder eine herbe Niederlage erleiden mußtest?

@Gleiterfahrer

Also ich meine an die vorderen Seitenfenster darf man auch keine 100% durchsichtigen Folien kleben (?) Das kriegen nur Speziallfahrzeuge für Jürgen Fitschen & Co. genehmigt.

Zitat:

Original geschrieben von Sachte

eine der beteiliegten Versicherungen Wind mitbekommt, daß du unzulässige LED-Leuchtmittel als Standlicht (also vorne) verbaut hast, dann nagen sie sofort dadran.

Das würde aber vorraussetzen, dass dies im Unfallprotokoll so vermerkt wäre.

@Gleiterfahrer

Also ich meine an die vorderen Seitenfenster darf man auch keine 100% durchsichtigen Folien kleben (?) Das kriegen nur Speziallfahrzeuge für Jürgen Fitschen & Co. genehmigt.

Habe ich auch nicht behauptet. Das waren andere.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Elektrische Tönungsfolie (rechtliches)