Elektrische Fensterheber: nach Service 2.0 nur noch bei laufendem Motor nutzbar?

Volvo XC40 1 (X)

Moin,

ich hatte meinen XC40 Mj2019 T4 letzte Woche zur vierten Inspektion.

Bin mir sehr sicher, daß ich vor dem Service 2.0 die Fenster schon bei nur eingeschalteter Zündung runterfahren konnte; mache ich bei Hitze immer um dann noch in Ruhe Navi und Musik einzustellen bevor ich den Motor starte.

Nun nach dem Service 2.0 reagieren die Fensterheber nur noch wenn der Motor läuft.
War heute deswegen nochmal bei der Volvo-Werkstatt: dort ist nicht bekannt, ob mit der neuen Software wowas geändert wurde; die haben nun eine Service-Anfrage an Volvo gerichtet. Antwort soll im Laufe der Woche kommen.

Hat noch Jemand das Problem nach einem kürzlichen Service 2.0?

CU
Fred

36 Antworten

Zitat:

@VolvoV90LU schrieb am 1. November 2022 um 16:06:15 Uhr:


Das ist in der Bedienungsanleitung unter dem Stichwort Zündstellung zu finden und nachzulesen.

Danke für den Tip; hatte in der Tat dort vor langer Zeit mal geschaut, aber das mit den 5s drücken nicht mehr auf dem Schirm!

Zitat:

@VolvoV90LU schrieb am 1. November 2022 um 16:06:15 Uhr:


Das ist in der Bedienungsanleitung unter dem Stichwort Zündstellung zu finden und nachzulesen.

Da steht aber auf Seite 162 (Zitat) "Um die Fensterheber benutzen zu können, muss mindestens Zündstellung I eingelegt sein". Das scheint wohl seit dem letzten Update nur noch in Zündstellung II möglich zu sein.

Hallo zusammen, ich habe einen Volvo XC60 und habe ebenfalls dieses Problem seit der Inspektion im Frühjahr 2022. Meine Werkstatt hat es bei anderen Autos ausprobiert, die noch nicht die neueste Software hatten und dort klappte es mit der 1. zündschaltung (Radio geht ja immerhin auch mit der 1. zündschaltung…)
Seit über einem Jahr kämpfe ich darum, dass das wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird. Immerhin können die nicht einfach etwas am Auto verändert, wo der Kunde einen Nachteil hat, ohne dieses überhaupt darüber vorab in Kenntnis zu setzen oder eine Einwillung einzuholen.
Bei Handy Verträgen oder Bankgebühren und und und… oder was auch immer Wird man ja auch benachrichtigt, wenn etwas zukünftig verändert wird und muss dann zustimmen.

Da ich endlich Leute gefunden habe, die das selbe Problem haben, möchte ich mich rechtlich beraten lassen und ggfs. dagegen vorgehen. Es wäre schön wenn jemand Interesse hätte mit ins Boot zu kommen. Oder denkt ihr wir haben da keinerlei Chance gegen den Autokonzern ?

Grüße
SwaggY

Ich denke die Gründe für diese Änderung können vielfältig sein. Es kann z.B. etwas mit der Stromversorgung zu tun haben (vergleiche die Funktion von Cabrio-Dächern). Für viel wahrscheinlicher aber halte ich einen rechtlichen Grund bzw. eine Haftungsfrage. Vielleicht hat sich bei irgend welchen Tests herausgestellt, das es zu einer Fehlfunktion kommen kann. Und möglicher weise war die von Volvo umgesetzte Änderung der einfachste Weg, dies zu beheben.
Daher denke ich nicht, das man hier gegen vorgehen kann und es akzeptieren muss. Sicherlich wäre eine genauere Beschreibung kundenfreundlicher.

VG Sebastian

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Hört sich so an, als ob jemand aus einem Bug ein Feature gemacht hat …

Zitat:

@Cruiso-Mas schrieb am 13. Mai 2023 um 21:04:07 Uhr:


Um zum Abkühlen des Innenraums die Fenster zu öffnen, braucht man doch eigentlich noch nicht mal im Auto zu sitzen. Einfach die Öffnen-Taste an der Fernbedienung lange drücken und alle Fenster surren runter....

Mich hats weniger bei Hitze genervt sondern eher wenn ich mal eben den Seitenspiegel trockenwischen wollte...

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