Eis-Dachlawine - Versicherungsschaden

Hallo zusammen,

heute komme ich zum meinem kleinen Polo und trau meinen Augen nicht! Ein rießige Delle im Dach, so stark, dass der Lack sogar gesplittert ist!

Die Delle kann eigentlich nur daher kommen, dass vom Dach mal wieder eine Eislawine runtergekommen ist.
Die letzten Tage lagen schon paar Eisstücke in der Größe von ca. 10*5*4 cm - 20*10*5 cm auf der Straße. Wenn so ein Teil mein Dach getroffen hat, ist klar dass das seine Spuren hintterlässt!

Nun die Frage: Übernimmt irgendeine Versicherung den Schaden oder habe ich Pech gehabt?

Mein Polo ist Teilkasko versichert, ich habe eine private Haftpflichtversicherung und eine Gebäude Versicherung wird wohl von meiner Vermietgesellschaft auch bestehen.

Danke für die Infos,
Stefan

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gott78


Gibt´s da ne Karte ???

Nur weil etwas nicht gesetzlich vorgeschrieben ist bin ich nicht aus der Haftung raus.
Für den runtergefallenen Ziegel hafte ich ja auch, sicher auch , weil man davon ausgeht, dass bei einem intakten Dach das nicht passiert wäre.

Christo

ja, das gibt es. musst du mal bei dir in der schadenabteilung nachfragen. dort hatten die es mir mal gesagt.

Mal ein paar Belege für meine Ausführungen.

Zitat:

Gericht: LG Passau
Aktenzeichen: 1 S 189/86
Datum: 28. Oktober 1986
Art der Entsch.: Berufungsurteil
Normen: BGB § 823 I
Rechtsgebiete: Schadensersatzrecht; Schnee und Glatteis

Leitsätze:
1. Wenn er Schneefanggitter angebracht hat, ist der Hauseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht gegen den Abgang von Dachlawinen grundsätzlich nachgekommen.
2. Ein PKW-Halter muß sich der Gefahr eines Dachlawinenabganges stets bewusst sein und grundsätzlich auch eigenverantwortlich schützen.

Zitat:

Gericht: LG Karlsruhe
Aktenzeichen: 9 S 306/97
Datum: 14. November 1997
Art der Entsch.: Berufungsurteil
Normen: BGB § 823
Rechtsgebiete: Schadensersatzrecht; Schnee und Glatteis

Leitsätze:
1. Das Unterlassen der Anbringung von Schneefanggittern im Dachbereich begründet in Karlsruhe keine Pflichtverletzung.
2. Der Verantwortliche ist nur dann zu Abwehrmaßnahmen verpflichtet, wenn aufgrund besonderer Umstände mit einem Abgang von Schneelawinen alsbald zu rechnen ist. Die Beweislast hierfür obliegt dem Geschädigten (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer, VersR 1983, 788).

Zitat:

Hauseigentümer haften nicht in jedem Fall für Pkw-Schäden auf Grund einer herabgefallenen Dachlawine

Ein Hauseigentümer muß nicht in jedem Fall Schadensersatz leisten, wenn eine von dem Dach seines Hauses herabstürzende Schnee- und Eislawine ein Auto beschädigt. Er muß grundsätzlich nur dann Vorkehrungen treffen, wenn dies in der Gemeindesatzung vorgeschrieben ist oder die örtlichen Verhältnisse Schutzmaßnahmen erfordern.

Der Sachverhalt

Die Klägerin hatte ihr Auto im schneereichen Februar 2003 neben dem Haus des Beklagten abgestellt. Von dem Haus löste sich eine Dachlawine und stürzte auf das Auto. An dem Wagen entstand ein Sachschaden von 1.400 Euro. Die Klägerin verlangte diesen Betrag von dem Beklagten ersetzt. Dieser hätte als Hausbesitzer ein Schneefanggitter oder eine Warntafel anbringen müssen. Ihre Schadensersatzklage hatte sowohl vor dem AG als auch vor dem LG keinen Erfolg.

Die Gründe

Der Beklagte mußte weder ein Schneefanggitter noch eine Warntafel anbringen. Die Gemeindesatzung schreibt derartige Maßnahmen nicht vor. Der Beklagte hat auch nicht seine allgemeine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Es waren weder massive Schneefälle vorausgegangen noch herrschte Tauwetter. Daher mußte der Beklagte nicht handeln.

Außerdem muß in schneereichen Zeiten und Gegenden jeder mit der Möglichkeit von herabfallenden Dachlawinen aus Schnee und Eis rechnen. Die einheimische Klägerin hat unvorsichtig gehandelt. Sie hätte nicht direkt unter dem schneebedeckten Dach parken dürfen.

LG Coburg, Urteil vom 28.11.2003, 32 S 105/03

Läuft also immer nach der von mir zuvor beschriebenen Schiene.

Also:
1. Ein Eisbrocken, der den heutigen Tag überlebt hat, liegt in meinem Gefrierfach :-) Ist nach 2 Tagen bei über 10°C tagsüber noch 10 cm lang, 6 cm breit und 3 cm hoch. Da kann man sich dann ausdenken, wie groß der mal gewesen sein muss.
2. Schneefanggitter sind auf dem Dach befestigt.
3. Kann ich nirgends anders Parken, der Anwohner-Parkbereich ist die einzigste Möglichkeit
4. Seh ich nicht auf das Dach ob da die nächsten Stunden eine Lawine runterkommt, das sind immerhin 4 Stockwerke (also knapp 15 Meter!)
5. Müsste meine Vermietgesellschaft eigentlich eine Gebäude-Haftpflicht haben, schließlich gehört Ihr die ganz Strasse...

6. War ich beim KFZler, der meinte, heute waren schon 3 andere mit dem gleichen Problem da (leider nicht meine Nachbarn ;-)
7. Ach ja: Schaden minimum 1.500 €, können aber auch 3.000 € werden wenn man die Frontscheibe, Himmel usw. ausbauen muss.

8. Bei 3.000 € ist das dann wohl durch eine Dachlawine ein kapitaler Totalschaden !

Mann, mann, so schnell wirft man also 1.500 € + zum Fenster raus, die hätte ich lieber anders wo investiert!

Nun gut, morgen geh ich halt mal zu meiner Vermietgesellschaft, fragen was die dazu sagt.

Die wird den Schaden der Versicherung melden,
und die wird eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneinen und auf Dein Eigenverschulden verweisen.
Vermutlich sogar unter Angabe des Coburger Urteils.

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Der Fahrer eines schicken Cabrios, der seinen Wagen offen unter einer riesigen Kastanie im Herbststurm parkte ging ja auch leer aus, obwohl sein Auto voll war – mit Kastanien.

Die höchst interessanten Urteile beziehen sich auf Dachlawinen durch Schnee.

Wenn aber Eisbrocken vom Dach fallen, kann u.U. auch ein Gebäudeschaden vorliegen, der doch in der Verantwortung des Vermieters fällt.

Wenn die Wärmeisolierung eines Hausdachs mangelhaft ist, dann schmilzt der Schnee auch bei Außentemperaturen unter Null durch die Beheizung von innen und weil das Schmelzwasser vom Dach in den Regenrinnen und Fallrohren wieder gefriert, bilden sich lange Eiszapfen an den Dachrinnen, die dann abbrechen, teils sogar mit der Regenrinne.

Das Haus (Bj. 1954) meines Bruders ist so ein Fall; die Eiszapfen werden bis 2 Meter lang und das ganze sieht sehr malerisch aus – aber lebensgefährlich.

Wenn also etwas in der Art vorläge ...

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


Wenn die Wärmeisolierung eines Hausdachs mangelhaft ist, dann schmilzt der Schnee auch bei Außentemperaturen unter Null durch die Beheizung von innen und weil das Schmelzwasser vom Dach in den Regenrinnen und Fallrohren wieder gefriert, bilden sich lange Eiszapfen an den Dachrinnen, die dann abbrechen, teils sogar mit der Regenrinne.

Das Haus (Bj. 1954) meines Bruders ist so ein Fall; die Eiszapfen werden bis 2 Meter lang und das ganze sieht sehr malerisch aus – aber lebensgefährlich.

Wenn also etwas in der Art vorläge ...

Genau sowas ist das hier:

Baujahr des Hauses unbekannt: Aber vor dem 2ten Weltkrieg, jedoch top renoviert.

Dachisolierung ist nicht vorhanden, unter dem Dach hat jeder Mieter einen "Stellplatz" für seinen Kram und da sieht man die Dachziegel von unten...

Eine Dachluke ist auch vorhanden, jedoch ist diese in einem "Stellplatz" eines anderen Mieters -> ein Hausmeister hätte also nicht auf's Dach gehen können um de Lawine kontrolliert auszulösen.

Und das mit den Eiszapfen stimmt auch: Die waren schon rießig und ich hatte ja auch schon geschrieben, dass auch riesen Eisstücke auf der Strasse lagen -> Da sind dann wohl paar abgefallen...

Im Nachhinein sage ich mir ja selbst: Unter so Eiszapfen parkt man nicht, aber wer schaut schon Abends um 22:00 Uhr nach oben ob da so Teile hängen und wo anders hätte ich eh nicht parken können...

Also, ist gleich 9:00, dann werd ich mal 3 Häuser weiter klingeln, denn da ist die Verwaltung meiner Gesellschaft!

Ich berichte dann später nochmal was die gesagt haben.

Wahrscheinkich gibt es auch Gerichtsurteile welche eine Schuld des Vermieters sehen. Ich bin aber nicht so rechthaberisch die jetzt auch noch zu suchen.

Ich für meinen Teil habe ne Rechtsschutzversicherung, welche ich bei der Schadenhöhe auch bemühen würde.

Christo

Christo,

das ist so ein typisher Fall für eine Rechtsschutzversicherung.

Würde man aus eigener Kasse klagen müssen, würde einem jeder solide RA von einer Klage abraten.
Es wird im besten Fall ein Teilerfolg, und von der erstrittenen Summe darf man dann seinen RA und die anteiligen Gerichtskosten zahlen.

So wird der RS für unnötige Dinge verbraten und immer teurer.

WebJumper: Du hast nur dann Chancen, wenn Du erst seit einem halben Jahr in dem Haus wohnst und nicht wissen konntest, daß sich Eiszapfen bilden und lösen können und wenn Du noch nie abgefallene Eisstücke auf dem Parkplatz gesehen hast.

Wohnst Du aber schon ein paar Jahre in dem Haus und ist der Parkplatz beim kleinsten Windhauch in der aufgehenden Sonne von Eisbrocken übersät, dann hättest Du niemals da parken dürfen.

Ich als Vermieter würde dort ein Schild aufstellen: Parken auf eigene Gefahr, o.ä.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Würde man aus eigener Kasse klagen müssen, würde einem jeder solide RA von einer Klage abraten.
Es wird im besten Fall ein Teilerfolg, und von der erstrittenen Summe darf man dann seinen RA und die anteiligen Gerichtskosten zahlen.

So wird der RS für unnötige Dinge verbraten und immer teurer.

1. Das ist eine Vermutung/ Behauptung.

2. Besser als nix, er kann nur "gewinnen".

3. Ich habe bisher nie meine RS gebraucht weil ich selbst abschätzen konnte wie die Erfolge aussahen ( oder mein befreundeter Anwalt 😉 ), aber wie schon geschrieben wird es auch Urteile geben, welche den Vermieter als Schuldigen sehen und wenn ich gewinne zahlt die RS nichts.

Die RS ist dafür da, zweifelhafte Sachen abzusichern und Gutachten, welche ja meist in Vorkasse bezahlt werden müssen zu begleichen, für eindeutige Fälle brauche ich diese nicht.

Also, wo liegt die Daseinsberechtigung für eine RS ? Abzocke der Versicherer ?

Christo

Christo,

bei sorgfältiger Einschätzung und Lektüre der Urteile kommt irgendetwas zwischen 100 % Ablehnung und 50 % Mitverschulden heraus, eher 100 als 50.

Zum Sinn und Unsinn von Versicherungen.
Haftpflicht- und RS-Versicherungen schützen das Vermögen des Versicherten.

Würden RS und Haftpflicht nur bei Großschäden ab 1.000 EUR regulieren, so würden die Prämien weit unter 50 % der aktuellen Prämiensätze fallen.
Damit wären Sie wieder erschwinglich und könnten dennoch Ihren eigentlichen Zweck erfüllen:
Den Versicherten Schutz vor Insolvenzen bieten.

Leider gibt es genug Menschen, die die Brille vom Nachbarn bezahlen wollen oder wegen jedem Sch... vor Gericht ziehen. Letzteres ist der Grund für die großen Sanierungswellen im RS der letzten Zeit.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Leider gibt es genug Menschen, die die Brille vom Nachbarn bezahlen wollen oder wegen jedem Sch... vor Gericht ziehen. Letzteres ist der Grund für die großen Sanierungswellen im RS der letzten Zeit.

Da stimme ich dir ja auch zu, aber wir reden hier nicht über eine Brille, sondern über einen 1500 Euro + Schaden und da sehe ich die Sache etwas anders und würde eben auch nach dem Strohhalm greifen. Selbst bei 50% was ja wie du selber schreibst nicht unmöglich ist, hat WebJumper min. 750 Euro "gewonnen".

Christo

Wie gesagt ist die Rechtsprechung aller LGs einheitlich:

Schreibt die Gemeindesatzung Schneefanggitter und/oder das Anbringen von Warntafeln vor,
so kann man sich die Klage überlegen.
Sonst nicht.
Dafür braucht man keinen RS, sondern es reicht ein Anruf bei der Gemeinde aus.

Hat der Hauseigentümer gegen die in der Gemeindesatzung niedergelegten Verkehrssicherungspflichten verstoßen, so wird unser Opfer ein Mitverschulden von zumindest 50 % bekommen und mit Pech von 100 %.

Hat er einen RS, so ist er fein raus, hat er ihn nicht, so werden ihn vermutlich die Gebühren fressen.
Aber vielleicht bleibt der eine oder andere Hunderter übrig.

und was ist, wenn der Hauseigentümer / Vermieter eine Haftpflichtversciherung hat?

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


und was ist, wenn der Hauseigentümer / Vermieter eine Haftpflichtversciherung hat?

Dann wird die sich auf die von madcruiser zitierten Gerichtsurteile berufen und der Geschädigte hat den Gegenbeweis zu erbringen.

Im schlimmsten Fall indem er eben selbst ein Gerichtsverfahren anstrebt.

Christo

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