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Eis-Dachlawine - Versicherungsschaden

Themenstarteram 15. März 2005 um 8:11

Hallo zusammen,

heute komme ich zum meinem kleinen Polo und trau meinen Augen nicht! Ein rießige Delle im Dach, so stark, dass der Lack sogar gesplittert ist!

Die Delle kann eigentlich nur daher kommen, dass vom Dach mal wieder eine Eislawine runtergekommen ist.

Die letzten Tage lagen schon paar Eisstücke in der Größe von ca. 10*5*4 cm - 20*10*5 cm auf der Straße. Wenn so ein Teil mein Dach getroffen hat, ist klar dass das seine Spuren hintterlässt!

Nun die Frage: Übernimmt irgendeine Versicherung den Schaden oder habe ich Pech gehabt?

Mein Polo ist Teilkasko versichert, ich habe eine private Haftpflichtversicherung und eine Gebäude Versicherung wird wohl von meiner Vermietgesellschaft auch bestehen.

Danke für die Infos,

Stefan

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31 Antworten
am 15. März 2005 um 9:29

Wenn du nachweisen kannst, dass der Schaden "nur" durch einen Eisklumpen enstanden sein kann, Zeugen von Vorteil, hin zur Vermietgesellschaft.

Die sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haben, welche dafür gerade steht.

Ansonsten sieht es eher Schlecht aus, da die Teilkasko, welche sonst für Sturmschäden etc. zahlt das nicht mitversichert.

Christo

Die Teilkasko zahlt für folgende Naturereignisse:

"Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, daß durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden."

Sofern also kein Sturm die Dachlawine ausgeklöst hat, trifft die TK keine Leistungspflicht.

Eine Vollkasko müsste dagegen zahlen.

Vom Dach fallende Eisstücke sind Naturereignisse für die einen Hausbesitzer in aller Regel kein Verschulden trifft.

Deine Haftpflichtversicherung reguliert nur von Dir nicht vorsätzlich begegangene Fremdschäden, nicht aber Eigenschäden.

Du wirst somit auf Deinem Schaden sitzen bleiben.

Vielleicht suchst Du einen geeigneteren Parkplatz?

am 15. März 2005 um 9:47

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Vom Dach fallende Eisstücke sind Naturereignisse für die einen Hausbesitzer in aller Regel kein Verschulden trifft.

Ey moment, bei uns haben die Dächer Gitter damit nix abrutschen kann und wenn diese vorraussichtlich dem Schneedruck nicht standhalten werden, geht einer aufs Dach und läßt es kontrolliert runter. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Haus keine Gefahr ausgeht, dieser Pflicht kommen viele nicht nach und müssen somit auch haften.

Christo

Selbstverständlich kann man die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht prüfen. Aber so locker wird man den Nachweis nicht führen können.

Bei den geschilderten Verhältnissen bin ich davon ausgegangen, dass es sich um eine regelmäßig schneereiche Gegend handelt und die entsprechenden Sicherungsvorkehrungen (Schneegitter) vorhanden sind. Sind keine vorhanden, so ist immer noch zu prüfen, ob in der Gemeinde überhaupt solche vorgeschrieben sind.

Das Besteigen eines Daches bei Schnee und Eisglätte kann niemanden zugemutet werden, allenfalls das Aufstellen von Hinweisschildern zur Warnung.

Es sei darauf hingewiesen, daß der geschädigte Autobesitzer um die Gefahr wußte und sie über Tage ignoriert hat.

Wenn das Aufstellen eines Schildes zur Gefahrenwarnung zur Erfüllung einer Verkehrssicherungspflicht ausreicht, so kann der sehenden Auges in sein Unglück laufende keinen Schadensersatz verlangen.

Aber vielleicht versucht er es ja dennoch mit einem Anspruch?

... und auf keinen Fall würde ich nochmal zugeben, daß 'in den letzen Tagen schon mal' Eisstücke vom Dach runtergefallen sind ...

am 15. März 2005 um 13:50

es ist unterschiedlich in deutschland. in manchen regionen muss man das dach gegen schneefall sichern. in manchen gebieten nicht.

hängt von der durchschnittlichen schneemenge ab, die so im jahr fällt.

am 15. März 2005 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von Kartman

es ist unterschiedlich in deutschland. in manchen regionen muss man das dach gegen schneefall sichern. in manchen gebieten nicht.

Gibt´s da ne Karte ???

Nur weil etwas nicht gesetzlich vorgeschrieben ist bin ich nicht aus der Haftung raus.

Für den runtergefallenen Ziegel hafte ich ja auch, sicher auch , weil man davon ausgeht, dass bei einem intakten Dach das nicht passiert wäre.

 

Christo

Wenn Du eine Kommune bist und wenn Du ein Schild aufgestellt hast: ‚Schloß Bröckelstein: Achtung Steinschlag‘ und wenn in der Vergangenheit schon mal Ziegel runtergefallen sind und wenn allgemein bekannt ist, daß dort Ziegel runterfallen, dann, ja dann haftest Du nicht.

am 15. März 2005 um 14:36

Wo wir dann wieder bei Fallkonstruktionen sind, welche es in der Realität natürlich zu Hauf gibt.

Das Schlößchen hat mit dem Iglo auch rein garnix zu tun.

Christo

von Iglus fallen ja auch sehr selten Eisbrocken auf kleine Polos

am 15. März 2005 um 14:54

OK, für mich abschließend.

Ich würde, wenn ich den Nachweis mit dem Eisklumpen führen kann, an die Türe des Vermieters klopfen und mal nachfragen was der dazu sagt.

Fertisch.

Christo

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

von Iglus fallen ja auch sehr selten Eisbrocken auf kleine Polos

*bg* aber auf Hundeschlitten

CU

capri

GOTT78: Wenn ich Vermieter wäre, dann würde ich einfach so lange hinter der Gardine warten, bis Dir der Eisklumpen in der Hand geschmolzen ist - das eiskalte Wasser läuft Dir dann schön in die Jacke bis runter zum Ellenbogen ... brrrr

am 15. März 2005 um 15:14

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

GOTT78: Wenn ich Vermieter wäre, dann würde ich einfach so lange hinter der Gardine warten, bis Dir der Eisklumpen in der Hand geschmolzen ist - das eiskalte Wasser läuft Dir dann schön in die Jacke bis runter zum Ellenbogen ... brrrr

Mein Vermieter hat ne Holztür ohne Guckloch.;)

Wenn ich davor stehe ist es zu spät.

Und bevor mir die Jacke vollläuft, fällt mir noch ne Schadenmindernde Maßnahme ein.

 

Christo

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