Einzelabnahme eingetragen, Schlüsselnummer genullt, Veränderungen möglich?

Kawasaki

Nabend Forum,
Ich habe mir ein Motorrad gekauft, Es ist ein Importfahrzeug aus Australien und es ist alles ( Sekundärübersetung, Motor nummer, Vergaser, Luftfilter, Krümmer Endtopf, Reifen Felgen, ect.) per Einzelabnahme im Fahrzeugschein bzw zulassungsbescheinung eingetragen.
Leider sind nicht mehr alle Komponenten am Fahrzeug verbaut die im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Z.B geht es um einen Endtopf mit E Nr. (ABE) vorhanden. Oder Reifen die nicht der Grösse im Fahrzeugschein entsprechen, es aber eine Unbedenklichkeitsbescheinung vom Reifenhersteller gibt.

Meine Frage ist nun, sind diese Veränderungen, wie Reifen und Endtopf legal, oder darf ich wirklich nur das fahren, was auch in der Einzelabnahme eingetragen ist?

Danke im voraus
Gruß
Alex

20 Antworten

Das ist dein "joker"!!!

In europa sind die dinger mit ewg zulassung unterwegs gewesen. Wenn deine papiere zum auspuff sich auf diese ewg nummer beziehen geht das.
Wie schon gesagt, mach einfach fotos von den Papieren und lad hoch...

Ich sags noch mal: geh mit dem ganzen Geraffel zum TüV. Die sind in dem speziellen Fall die einzigen, die genau sagen können, was geht und was nicht. Übrigens hatte ich mit meiner Null-Nummer bis jetzt bei div. Eintragungen nicht die geringsten Probleme. Die wissen ganz genau, was hinter der Null-Nummer steckt. Übrignes, papstpower, es geht tatsächlich um die Schlüsselnummer des Moppeds, die lautet bei mir 00000000. Und bei ihm vermutlich auch.

Noch ein Tipp, der ein bißchen off-toppic ist (oder wie das heißt): Bei den Versicherungen werden die Null-Nummern gerne ein wenig teurer versichert als die eingenlich dazugehörigen Bikes (jedenfalls bei Harleys). Aber die Versicherungs-Agenten können das evt. umschlüsseln. Hat mir bei meiner Dicken satte 50 € im Jahr billiger gebracht. Nur so als Tipp.

Nein, es geht darum auf was sich seine ganzen ABE etc beziehen. Und diese beziehen sich niemals auf Schlüsselnummern, sondern auf die Prüfnummer des Motorrads. Also in seinem Fall die EWG.

"Mit dem Geraffel zum TÜV gehen" ist ein toller Vorschlag. Für Vergaser und Auspuff. Aber alle 2-4 Jahre neue Reifen eintragen lassen ist dann auch nicht Sinn und Zweck der Nummer. Will er mit einer Reifenfreigabe fahren, sollte zumind. die Reifengröße in den Papieren nachgetragen sein.

Ich hatte ein genulltes Auto. Da bin ich einfach in die Tabelle gegangen und habe über die Leistung eine Versicherung online abgeschlossen.

Ihr kriegt die Kurve nicht, oder? Sogar Reimportiere Autos aus NL sind genullt, da hat das eine mit dem anderen nix zu tun.
Es geht nur um die erste Zulassung innerhalb von Europa, dann wird keine Behörde Schwierigkeiten mit der Zuteilung der e*-Nummer machen, die in Spalte K eingetragen wird.
Wird ein Fahrzeug direkt nach Bau ins Bestimmungsland exportiert und zugelassen, dann ist das faktisch kein europäisches Teil mehr, sondern in diesem Fall eins aus Australien.
Die Reifenfreigaben beziehen sich nicht auf die e*, sondern auf die Herstellerfreigaben, die unabhängig davon sind.
Sämtliche nicht bei oder vor der §21 eingetragenen Zusatzteile mit oder ohne e*-ABE haben im Grunde keine rechtliche Grundlage, weil die ABE nur für ursprünglich innerhalb der EU zugelassenen Fahrzeugen gilt.
Ich zB darf mir an meinen US-BMW keine Felgen oä. aus dem Zubehör anbauen, weil dessen ABE auf mein Auto aus vorgenannten Gründen nicht zutrifft.

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Deine kurve ist falsch abgebogen? Was willste mit einem eu-wagen aus nl? Seine kiste ist alt und kommt von 12.000km weit her!

Freigaben können sich nicht nur auf eine verkaufsbezeichnung beziehen. Und das nunmal der name dar.

Es geht nicht um den Wagen, sondern um Reimport generell, die sind immer augenullt.
Freigaben beziehen sich so wie ich es beschrieben habe und aus eigener Erfahrung mit einem non-EU Reimport erlebt habe.

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