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Eintragungspflichtige Felgen

Themenstarteram 8. August 2014 um 12:35

Hallo zusammen,

Ich möchte mir einen VW Scirocco R zulegen und habe den Wagen deshalb zu einem Occasionstest vorführen lassen. Nun stellt sich heraus, dass die Felgen noch eintragungspflichtig sind. Weiss jemand ob diese für den Wagen erlaubt sind?

235/35 R19 91Y/Alu ATS

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12 Antworten

Du benötigst Einsicht in das Rädergutachten, um diese Frage zu beantworten.

Themenstarteram 8. August 2014 um 13:27

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker

Du benötigst Einsicht in das Rädergutachten, um diese Frage zu beantworten.

Wo kann ich diese finden?

Beim Hersteller ATS.

Schon cool, dass Du eine Frage stellst und die nur halb. 19". Um welche Räder von ATS handelt es sich denn genau? Die haben mehr als Viele im Angebot.

Egal. Hier ist ein Link

http://www.ats-wheels.com/.../index.php?...

Dort kannst Du alle ABE´s einsehen. Ist Dein Fahrzeug nicht mit aufgelistet, die vorliegende ABE ausdrucken und mit zur DEKRA nehmen und eine Einzelabnahme per §31 vornehmen. Geht auch mit einem Festigkeitsgutachten. Persönliche Erfahrung. Diese gilt dann aber nur für speziell das eine Fahrzeug und ist nicht übertragbar auf andere (auch baugleiche) Fahrzeuge.

Wenn eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorhanden ist, in welcher genau Dein Fahrzeug eingetragen ist, dann ist das genau die Abnahme, die der Hersteller für Dich schon erledigt hat. Damit bedarf es im Regelfall keine Eintragung mehr, das war früher mal eine Notwendigkeit. Man muss die ABE dann eben nur immer mitführen und auf Verlangen der Beamten, die das wissen wollen, vorzeigen.

Jedoch, wenn es Dir besser gefällt, dass die Räder mit in der Zulassung stehen, nimm die ABE mit zur Zulassungstelle und lass es dann gleich mit eintragen. Kostet etwas mehr, aber ist preiswerter, als wenn Du dann noch einmal zur Zulassungsstelle fährst.

ABE´s braucht man grundsätzlich nicht, wenn es sich um Original Zubehör des Autoherstellers handelt. Das sie zugelassen sind geht aus der Teilenummer hervor. Wissen manche "Fachleute" auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von romanusko

Schon cool, dass Du eine Frage stellst und die nur halb. 19". Um welche Räder von ATS handelt es sich denn genau? Die haben mehr als Viele im Angebot.

Egal. Hier ist ein Link

http://www.ats-wheels.com/.../index.php?...

Dort kannst Du alle ABE´s einsehen. Ist Dein Fahrzeug nicht mit aufgelistet, die vorliegende ABE ausdrucken und mit zur DEKRA nehmen und eine Einzelabnahme per §31 vornehmen. Geht auch mit einem Festigkeitsgutachten. Persönliche Erfahrung. Diese gilt dann aber nur für speziell das eine Fahrzeug und ist nicht übertragbar auf andere (auch baugleiche) Fahrzeuge.19.2 oder 19.3 Vollabnahme nach §21 Im Westen der Tüv im Osten die Dekra .. anscheinend geht hier um Österreich da könnte das mit §31 stimmen

Wenn eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorhanden ist, in welcher genau Dein Fahrzeug eingetragen ist, dann ist das genau die Abnahme, die der Hersteller für Dich schon erledigt hat. Damit bedarf es im Regelfall keine Eintragung mehr, das war früher mal eine Notwendigkeit. Man muss die ABE dann eben nur immer mitführen und auf Verlangen der Beamten, die das wissen wollen, vorzeigen. eine ABE gilt nur solange wie das Fzg im Serientrimm Unterwegs ist ...wird Eine Sache geändert die ander Sachen beinflusst ..Tüv ABnahme Notwendig z.b. Tieferlegung beinflusst Felge ..

Jedoch, wenn es Dir besser gefällt, dass die Räder mit in der Zulassung stehen, nimm die ABE mit zur Zulassungstelle und lass es dann gleich mit eintragen. Kostet etwas mehr, aber ist preiswerter, als wenn Du dann noch einmal zur Zulassungsstelle fährst.

ABE´s braucht man grundsätzlich nicht, wenn es sich um Original Zubehör des Autoherstellers handelt. Das sie zugelassen sind geht aus der Teilenummer hervor. Wissen manche "Fachleute" auch nicht.Original Zubehör des Hersteller für genau dein FZG bzw Fahrzeugausführung ...wenn diese in den COC/EWG oder Umrüstkatalog schon vermerkt sind .... Nur weil nen Passat Felge aus dem VW Zubehör kommt ..heist das noch Lange nicht das ich die auf nen Touran basteln darf obwohl es ein original Teil ist ....

Hiho

Habe oben mal was "ergänzt "

 

Gruss Dirk

Zitat:

Original Zubehör des Hersteller für genau dein FZG bzw Fahrzeugausführung ...wenn diese in den COC/EWG oder Umrüstkatalog schon vermerkt sind .... Nur weil nen Passat Felge aus dem VW Zubehör kommt ..heist das noch Lange nicht das ich die auf nen Touran basteln darf obwohl es ein original Teil ist ....

Gruss Dirk

Kollege - eine Teilenummer sagt genau das aus. Denn eine Teilenummer wird immer nur für ein Fahrzeug vergeben.

Felgen haben zum teil eine völlig andere form von teilenummern. Daher kann man eine solche Aussage absolut nicht richtig heißen.

Man müsste also eine liste mit teilenummern von felgen haben, die alle für das entsprechende fzg freigegeben sind.

Zitat:

Original geschrieben von romanusko

 

Kollege - eine Teilenummer sagt genau das aus. Denn eine Teilenummer wird immer nur für ein Fahrzeug vergeben.

Hiho

 

Richtig ne Touran Felge hat nen Touran Teilenummer .....aber ..d.h. das heißt nicht das ich alle Felgen mit Touran Teilenummer auf nem Touran Fahren darf ....

kleines Beispiel gefällig ( aktuell von Meinem Touran )

1: darf ich keine 17 Zöller Fahren da diese nicht in den COC vermerkt sind

2. darf ich keine 18 Zöller fahren da diese nicht im COC stehen

3: darf ich Keine Touran Cross Felgen fahren da diese Keine Reifengrösse haben die in Meinem COC stehen ( der Cross hat nämlich die Funplay-Felgen welche unterschiedliche Maße und Reifen haben )))

Nachtrag zu 2: Vw liefert den Touran in Verbindung mit den 18 Zöllern NUR mit Sportfahrwerk aus , dadurch ergeben sich ander Sturz/Spurwerte ( auf die mann von VW auch hingewiesen wird wenn mann ORIGINAL 18 Zoll Touran Felgen montieren möchte )

4: Gibt es für solche Fälle eine sogennate Unbedenklichkeistbescheinigung ...( darin bescheinigt halt der Hersteller halt daas das Zubehörteil doch verbaut werden darf ( evt Tüvvorführung erforderlich )

z.b. ( von meinem alten AUto )

Astra G coupe Front an nem AStra Caravan ...( oh staune beides astra G Teilenummern ...aber die Coupe Front ist normal NICHT zulässig an nem Caravan weil die Coupefront nicht inkludiert ist ind der FZG Zulassung des Caravan )))))

5: geht nicht um Felgen :

Xenonscheinwerfer für Touran haben nen Touran Teilenummer ...darf ich aber nicht an jeden Touran drannebabsteln weil halt eine Wichtige Sachen fehlen ( SRA und Sensor für die ALWR )

6: dies Liste könnte mann beliebig weeterführen

 

Soviel zum Thema Teilenummer ( Wissen manche " Fachleute " auch nicht )))))

 

Gruss Dirk

Hallo Dirk. Du bist der King.

Hast die Xenon Vorschrift der Waschdüsen als Vorbeugung gegen Streulicht durch Staub vergessen. Also doch kein King.

Ich mache meine Xenons immer an der Tanke mit sauber. Wer noch?

Dirk. Mit Dir würde ich sogar mal ein Bierchen trinken. Weil das mit der Coupe Schnauze an Caravan Modell wußte ich nicht. Wer macht sowas? Hab ich was dazugelernt. Siehste auch das gibts.

Ich kenne den Touran. Was mich am Touran bissl abstöst, ist, dass der Turbo so brutal reingeht. Will man am leichten Berg einparken und tippt Gas leicht an, macht er einen Sprung nach vorn und man rammelt wo ran. Sonst ist der 2L TDI ein sehr toller Motor. Wenn Du aber mal einen 5L V10 gefahren bist, alles Mist. Aber wir driften ab. Darum Bierchen.

Hiho

auf nen Bierchen gerne doch immer offen für nen Meinunsgausstauch ..

p.s. anfahren/einparken am Hang bekommt sogar meine Frau hin ( egal mit welchem Auto :D

 

Gruss Dirk

SRA ist die scheinwerferreinigungsanlage. Er hat es also nicht vergessen.

Themenstarteram 11. August 2014 um 13:15

Hallo zusammen,

Danke für die Antworten. Ich habe die Felgennummer leider nicht zur Hand. Aber zum Glück wird die Felge von der Garage für mich vor dem Kauf eingetragen.

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