EintragungsPFLICHT trotz ABE??
Mahlzeit!
Hatte grad ne AVK mit sonem tollen Polizisten Duo.
Nachdem ich nicht zugab, zu schnell gewesen zu sein (warum auch, mich hatte ja keiner geblitzt), wurden sie nervig.
Streitpunkt war Schlussendlich meine Gr. A.
Die komplette Anlage hat ne ABE und n E-Zeichen, einer der beiden Halbwissenden (halbwissend, weil er mir auch erklären wollte, dass der TÜV keinerlei Abnahmen machen darf, nur die DEKRA...habs unkommentiert stehen lassen) wollte mir denn aber weis machen, dass das Ding trotzdem eingetragen werden muss, also quasi ne Anbaubestätigung.
Mein Pech war leider, dass in der ABE nicht explizit drin steht, dass man den Anbau NICHT bestätigen lassen muss.
Also 30min Diskussion hin und her, am Ende ergebnislos, aufgeregt hats mich trotzdem. Der Typ konnte nur klugscheissen und hatte nur so gefährliches Halbwissen.
Was ich jetzt für die Zukunft suche, ist ne Netzseite oder nen Paragraphen, wo klipp und klar drinsteht, dass Teile mit ABE bzw. E-Zeichen NICHT begutachtet werden müssen, sondern dass das mitführen der Papiere reicht.
Er sprach ja auch so lustige Sachen an, wie Fahrwerke mit ABE etc.. Vollprofi *grml*
Ich brauchs nur schriftlich, damit ich damit unter seiner Nase wedeln kann beim nächsten mal, weil z Zt schein ich mich hier in dieser Stadt echt beliebt zu machen, was AVK angeht, gefällt mir mal gar nicht.
Also, jemand ne Idee wo ich sowas finde? Muss jetzt erstmal weiter lernen. (kam grad aus der Uni Bibo...grml..Stresser *aufreg*)
32 Antworten
hab net die schwarzen.. habe die lexus style rückleuchten...
also e-prüfzeichen muss doch normalerweise ausreichen oder nicht???
bei uns hier in duisburg sind die grünen sowieso alle hohl in der birne....
hehe 🙂
jap die lexusstyle hab ich auch
und da ist wie gesagt auch nur das e zeichen was ja eigentlich reichen muss
wär ja auch schwachsinn weil fürn anderes auto als nem corsa kanns ja net passen 🙂
Öhhm, blackjam...tut mir ja leid, dass ich dir deine Illusion nehmen muss, aber theoretisch hat er recht.
Du brauchst eigentlich trotz E-Zeichens auf einem Bauteil ein Stück Papier, wo beschrieben steht, wofür dieses Teil eigentlich ist. (Sonst könnt ich mir ja auch nen Auspuff vom zB Mercedes drunter bauen, hat auch n E-Zeichen, geht aber trotzdem nicht)
ABER
Irgendwie scheints da Ausnahmen zu geben, das hier hab ich aus nem anderen Forum:
Zitat:
Leuchten haben keine Betriebserlaubnis, sondern eine Bauartgenehmigung (§ 22a StVZO). Diese wird durch das Prüfzeichen am Fahrzeugteil nachgewiesen. Für EWG/ECE-genehmigte Teile (e-Zeichen) besteht keine Mitführpflicht für die Bauartgenehmigung. Es gibt zwar ABEs für einige Austauschleuchtensätze von Hella, aber grundsätzlich gilt:
e-Prüfzeichen ist Nachweis für die Bauartgenehmigung, Papiere müssen keine mitgeführt werden.
§ 19(3) 2. StVZO: Die BE erlischt bei technischen Veränderungen nicht, wenn eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.
Nach § 19(4) StVZO besteht eine Mitführplicht für die Papiere nur bei nationalen Genehmigungen (ABE, ABG).
Natürlich müssen alle vorgeschriebenen LTE vorhanden sein, z.B. auch der Rückstrahler (Kennbuchstabe auf dem Gehäuse IA)
In der StVZO hab ich das allerdings nicht gefunden, vielleicht bin ich nur blind.