eintragungspflicht schalensitze
moin kann mir einer sagen wie das mit der eintragungspflicht von schalensitzen aussieht
hab nämlich ein paar schalensitze mit lehnenverstellung und ein paar wiechers konsolen leider ohne abe oder gutachten kann mir einer bitte was passendes dazu sagen außer www.stvzo.de gucken oder suche benutzen ich hab da nämlich nichts passendes gefunden danke im vorraus
15 Antworten
Meine letzte Unterhaltung dazu habe ich vor 3 Wochen mit einem TÜV-Ingenieur gehabt. Laut seinen Aussagen ist das Ermessenssache des Eintragenden. Hier im Forum sind einige (z.B. Kredan) auf der Suche nach einer verbindlichen, schriftlichen Vorschrift für Sitze, besonders Sportsitze. Auf die habe ich den Mann auch angesprochen. Leider konnte er mir da nichts nennen ... .
Wenn Du was rausfindest, dann poste es hier bitte.
Früher war es so, das folgende Bedingungen erfüllt sein mussten:
Beibehaltung der originalen Karosserieaufnahmepunkte für den Sitz
Beibehaltung der originalen Sicherheitsgurtbefestigung
Lehnenverstellung min. 15 Grad
das hab ich auch mal gehört aber nie was schriftliches dazu gefunden nur ich muss meine sittbank austragen bzw auf 2 sitzplätze umtragen und mein schrothis eintragen lassen
Soweit ich weiß sind Schrothgurte nicht eintragungspflichtig und das mit der eintragung auf 2 Sitzer auch nicht vielleicht hast du gerade was transportiert und deshalb sind die Sitze draußen???
Desswegen muss ich doch nicht die Rückbank austragen lassen oder?
doch muss man aschrothgurte sind eintragungspflichtig sobald die seriengurte nicht mehr genutzt werden können und die sitztbank muss ausgetragen sein was normal bei 2er von werk aus ist aber da meiner ein reimport ist nicht
Zitat:
Original geschrieben von Ynneb
Soweit ich weiß sind Schrothgurte nicht eintragungspflichtig und das mit der eintragung auf 2 Sitzer auch nicht vielleicht hast du gerade was transportiert und deshalb sind die Sitze draußen???
Desswegen muss ich doch nicht die Rückbank austragen lassen oder?
a)
die rückbank musst du austragen lassen, wenn im brief nicht steht "wahlweise 4,2 und 1 sitzer".
b)
wenn man nur schroth verwendet, d.h. original gurte entfernt, dann muss die rückbank auf jeden fall ausgetragen werden.
c)
zum transportieren darf man auch nicht einfach mal die rückbank rausnehmen.
bei einer kontrolle würdest du ärger bekommen, denn wenn er als 5 sitzer gefahren wird, dann haben da auch 5 sitze drin zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von DonPromillo2
doch muss man aschrothgurte sind eintragungspflichtig sobald die seriengurte nicht mehr genutzt werden können und die sitztbank muss ausgetragen sein was normal bei 2er von werk aus ist aber da meiner ein reimport ist nicht
ab wer ist nicht bei jedem golf eingetragen "wahlweise 4,2 und 1 sitzer".
außerdem heißt wahlweise ja nicht, dass du es nicht darfst, d.h. wenn du die original gurte entfernst und schroth einbaust, dann wird die diese eintragung von wegen wahlweise gestrichen.
Zitat:
Original geschrieben von Matthias_VER
Meine letzte Unterhaltung dazu habe ich vor 3 Wochen mit einem TÜV-Ingenieur gehabt. Laut seinen Aussagen ist das Ermessenssache des Eintragenden. Hier im Forum sind einige (z.B. Kredan) auf der Suche nach einer verbindlichen, schriftlichen Vorschrift für Sitze, besonders Sportsitze. Auf die habe ich den Mann auch angesprochen. Leider konnte er mir da nichts nennen ... .
Wenn Du was rausfindest, dann poste es hier bitte.
Früher war es so, das folgende Bedingungen erfüllt sein mussten:
Beibehaltung der originalen Karosserieaufnahmepunkte für den Sitz
Beibehaltung der originalen Sicherheitsgurtbefestigung
Lehnenverstellung min. 15 Grad
wegen sitzen das kam vor ner weile bei tuningtv
wenn die sitze aus nem anderen fahrzeug mit zulassung sind(seriensitze) braucht man kein gutachten dazu wenn das aber sitze sind die nirgends serie verbaut wurden dann braucht man ein gutachten
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
wegen sitzen das kam vor ner weile bei tuningtv
wenn die sitze aus nem anderen fahrzeug mit zulassung sind(seriensitze) braucht man kein gutachten dazu wenn das aber sitze sind die nirgends serie verbaut wurden dann braucht man ein gutachten
gigts das auch irgendwo schriftlich
Gilt das jetzt also nicht mehr das sie Eintragungsfrei sind wenn sie Rückenlehnenverstellung haben???
ich gllaub nur beim tüv selber aber definitiv ist auch seriensitze musste abnehmen lassen nur abe dazu brauchste net
gt dann muss ich mal zu den männiken in der blauen kutte fahten und mal fragen ob der was schriftliches hat
Fahre unteranderem elektrische Recaro Ausstattung ausm E.One G60..
Da wollte mir ein Grüner weiß machen, dass ich dieses nicht einfach dürfte, da die Sitze nicht von Werk zu diesem Auto gehörten!
bla..
Hallo
Habe damals in meinem einser die günstigen schalensitze von Sparco eingebaut. Nennen sich "Sprint" und haben keine verstellung der Rückenlehne. Habe die ganzen Vorschriften jedoch erst zu hören bekommen, als ich sie eingebaut hatte. Bin dann mit schweißnassen Fingern zum TüV gefahren, um Alles eintragen zu lassen. Alles wunderbar, Schroth-Gurte brauchen nicht eingetragen werden, da sie eine e-nummer besitzen. Als wir bei den Sitzen angekommen sind, fragte er mich nach einer ABE oder Gutachten. Da ich nichts hatte, hat er sich die Sitze angesehen, eine Probefahrt gemacht und hat dann die Sitze mit genauer Beschreibung eingetragen. Mit der Begründung: "Die Sitze sind von der FIA genehmigt, und wenn die für den Rennsport zugelassen sind, dann sind sie erst Recht für den normalen Straßenverkehr geeignet."
war heut beim tüff der sagte zu mir die sitze müsste ich nich eintragen da sie eine laufschiene haben und über eine lehnenverstellung verfügen ich müsste nur die schrothis eintragen und die rückbank austragen lassen da die vorderen seriengurte bei den sitzen nicht mehr genutzt werden können er konnte mir leider nicht sagen wo man das nachlesen kann
ich hoffe ich konnte ein bischen zur aufklärung beifügen