Eintragungsfreie Radreifen-Kombination

Mercedes E-Klasse W212

Servus Zusammen,
da es bei mir im COC-Dokument nicht hinterlegt ist, wollte ich mal Fragen welche 19 Zoll ich ohne etwas zu verändern eintragungsfrei fahren darf.

Ist ein E350 BlueTEC 4Matic Limousine aus 2013.

Ich dank euch

16 Antworten

Der Traglastindex beschreibt das Maximalgewicht, das der Reifen tragen darf. Dabei ist die Reifendimension völlig egal. Wenn 95er gefordert sind, ist alles ab 95, egal in welcher Dimension in Ordnung. Der Geschwindigkeitsindex W geht bis 270km/h, wobei ab 240km/h Abschläge in der Traglast hinzunehmen sind. Bei dir kommt das aber nicht zum Tragen. Bei dir ist alles ab 95 und entweder W, Y, Z, oder ZR in Ordnung.

Bei Winterreifen muss man aufpassen. Wenn man da 95V nimmt, gilt die 95 nur bis 210km/h, obwohl V prinzipiell ja bis 240km/h geht. Da muss man sich dann ausrechnen, bei welcher Geschwindigkeit die Traglast nicht mehr ausreicht. Ein V-Reifen hat bei 240km/h noch 91% seiner angegebenen Traglast. Zwischen 210km/h und 240km/h darf dann interpoliert werden.

Gruß
Acghim

Zitat:

@ipthom schrieb am 17. Februar 2023 um 12:41:16 Uhr:



Zitat:

@EmmaMZ schrieb am 17. Februar 2023 um 11:51:24 Uhr:


Weiß jemand, ob ich am E200 Mopf die RIAL M10 in 245/40 R18 auch in 98W statt 98Y fahren darf?
Im Fahrzeugschein ist nur 245/45 R17 95W eingetragen, COC Papiere habe ich leider nicht.
Thx

Sicherlich geht es um die Reifen in 98W statt 98Y - nicht um die RIAL Felgen, die haben bestimmt nicht die Größe 245/40. Den Felgen ist es nämlich egal, welche Reifen Du da drauf montierst.
Y bedeutet, dass der Reifen bis 300km/h zugelassen ist, W Reifen sind bis 270km/h zugelassen.

Wenn der Autohersteller im Fahrzeugschein einen Reifen mit deutlich höherem Geschwindigkeitsindex fordert, als das Fahrzeug laut Papieren überhaupt schafft, darf ein Autoreifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.*
Welche Reifen in diesem Fall zulässig sind, wird mit folgender Formel berechnet:
Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit
Der E200 ist mit 233km/h (T-Modell 225km/h) eingetragen, also:
233 + 6.5 + 2.33 (2.25) = 241.83 (241.75).
Damit dürftest Du mMn den W-Reifen fahren.

* = Erlass des BMVBW (heute BMVBS bzw. BMVI) vom 9.November 2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses „Räder und Reifen“ auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

Laut dieser Quelle (Punkt 2.4) gilt diese Formel nur für Fahrzeuge die vor dem 01.05.2009 zugelassen wurden, also nicht den W212.
Desweiteren steht da:

"Für Fahrzeuge, die seit dem 1. Mai 2009 zugelassen wurden, gelten diese Bestimmungen nicht mehr, die Rechnerei erübrigt sich also. Diese Kfz besitzen in der Regel eines der folgenden Dokumente:

EG-Typengenehmigung
Einzelgenehmigung nach Paragraph 13 der EG-Fahreuggenehmigung (EG-FGV)

Es wird hier kein Sicherheitsaufschlag addiert und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kfz ist ausschlaggebend für den Geschwindigkeitsindex der Reifen."

In der EG-Typengenehmigung für den W212 steht für Sommerreifen immer nur Geschwindigkeitsindex "Y".
Was gilt denn jetzt, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit oder die EG-Typengenemigung?

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