Eintragung der Anlage; HU/AU und GAS

Hallo zusammen!

Ich habe in meinem BMW eine Prins Anlage eingebaut.

Nun zu meinen Fragen!

1. Ich habe natürlich zu meiner Anlage den TÜV-Bericht und AU-Untersuchung (glaube ich, dass es so ein "Wisch" war), nach dem Einbau, erhalten. Ich habe mich aber noch gescheut damit zur Zulassungsstelle zu gehen, denn dieses kostet wieder viel Geld und Zeit. Muss diese Eintragung erfolgen? Ich bin doch im Besitz dieser Papiere. Das müsste doch eigentlich ausreichend sein.

2. Ganz unabhängig von der ersten Frage. Wie läuft es bei meiner anstehenden HU/AU ab? Wird diese aufgrund der Gasanlage teurer? Muss ich eine bestimmte Abnahmestelle aufsuchen oder kann ich das Auto, wie immer, zum Händler bringen und der macht es fit?

Liebe Grüße

Alexander

13 Antworten

Zu Frage 1: Du musst sofort zum Strassenverkehrsamt weil deine Betriebserlaubnis durch die Umrüstung erloschen ist. Alle Papiere (Gas-Papiere,Kfz-Schein und Kfz-Brief) mitnehmen, 11,50€ bezahlen, fertig.
Im TÜV-Bericht steht ausdrücklich drin, dass du "umgehend" eintragen lassen musst.
Wenn du eine halbe Stunde vor Öffnung des Amtes vor der Tür stehst, bist du meisten recht schnell fertig.
 
Zu Frage 2: HU und AU wird insgesamt etwa 20,-€ teurer weil gleichzeitig die Gasanlage auf Dichtheit geprüft wird. Zusatzprüfung nennt sich GAP.

Altes Thema aber so ist es wenn man die Suche benutzt.

Frage muß die GAP nun Jährlich erfolgen oder nicht, ich habe noch ein Thema gefunden wo stand ein Jahr mit und eins ohne bis man dann wieder zur AU geht.
Das habe ich leider nicht ganz verstanden, sollte man Jährlich muß aber nicht weil es toleriert wird, wenn man es nur alle 2 Jahre mit der AU machen läßt??

Vielen Dank Nancy

GAP ist eine reine Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen und Verbindungsstellen.

Gap wird alle zwei Jahre zusammen mit Hu und AU erledigt.
Mehrkosten um 20,-€.
Habe meine Umrüstung direkt nach Hu/AU gemacht,
erste Gap wird nächstes Jahr mitgemacht.

Zusätzlich ist nach jeder Arbeit an der Gasanlage, bei der Leitungen geöffnet werden, eine Gap zu machen. (Filterwechsel/Düsenwechsel/usw)

Genauso wird es mit Wohnwagen und -mobilen gehandhabt. (Koch- und Heizgeräte)
Über die GAP bekommst du kein Extrapapier und keine Plakette,
deswegen verlangt der Tüv eine neue GAP, sonst gibt`s keine HU.

Zitat:

Original geschrieben von AlexanderM


1. Ich habe natürlich zu meiner Anlage den TÜV-Bericht und AU-Untersuchung (glaube ich, dass es so ein "Wisch" war), nach dem Einbau, erhalten. Ich habe mich aber noch gescheut damit zur Zulassungsstelle zu gehen, denn dieses kostet wieder viel Geld und Zeit. Muss diese Eintragung erfolgen? Ich bin doch im Besitz dieser Papiere. Das müsste doch eigentlich ausreichend sein.

Hallo,

für spätere Suchen: Mit dem Einbau der LPG Anlage verliert der PKW seine Betriebszulassung (und somit ggf. den Versicherungsschutz). Die Betriebserlaubnis erlangt man erst wieder durch Eintragung der LPG Anlage in die KFZ Papiere bei der Zulassungsstelle! Wer also ohne Eintragung in die KFZ Papiere durch die Gegend fährt, handelt extrem leichtsinnig.

Kosten für die Änderung der Papirer ungefähr 15 €, Dauer 30 Minuten!

Grüße

Martin

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In den neuen Papieren werden aber keine zusätzlichen Veränderungen eingetragen.
Woher weiß man das die Anlage eingetragen wurde ?

Zitat:

Original geschrieben von renardym


... Dauer 30 Minuten!...

Hier hast du aber das Anstehen, Warten und Nummernziehen nicht mit eingerechnet.

30 Minuten sind erfahrungsgemäß etwa genau die Zeit, in der eine durchschnittlich unterbelichtete Amtstipse es schafft die Daten vom TÜV Zettel (alles exakt vorgefertigt, sieht fast genauso aus wie der Brief) in den Computer einzutipseln. Dieses wird übrigens durchschnittlich nicht ohne Abschreibfehler vonstatten gehen. Bei mir waren es exakt 2 Fehler im neuen Text. 😁

Zitat:

Original geschrieben von LetzGo


In den neuen Papieren werden aber keine zusätzlichen Veränderungen eingetragen.

Woher weiß man das die Anlage eingetragen wurde ?

Was meinst du, warum der Vorgang eintragen heißt? Es werden die verbauten Teile mit deren spezifischer Nummer im neuen Brief übernommen = eingetragen. Der alte Brief wird entwertet/eingezogen.

Ich weiß ja nicht wie das bei dir ist, aber ich führe den Brief nie mit. Höchstens den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II. Und soweit ich informiert bin, werden in den keine Veränderungen eingetragen.

Ich weiß ja nicht wie es bei dir ist, aber in meinem Schein steht die Anlage drin.
Nicht nur im Brief.

(Ich weiß, heute heißt das nicht mehr Schein und Brief, aber einen alten Besserwessi gewöhnt man nicht so schnell um)

Zitat:

Original geschrieben von LetzGo


Ich weiß ja nicht wie das bei dir ist, aber ich führe den Brief nie mit. Höchstens den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II. Und soweit ich informiert bin, werden in den keine Veränderungen eingetragen.

Den Brief solltest Du auch besser zu Hause sicher deponieren 🙂. Veränderungen werden in Brief und Schein eingetragen, in meinem Fall sogar sehr detailliert mit Seriennummern aller Gaskomponenten, so daß ein "Anhang" an den Schein nötig wurde.

Zitat:

Im TÜV-Bericht steht ausdrücklich drin, dass du "umgehend" eintragen lassen musst.

Und wie ist das wenn da nichts von dem drinsteht?

Da stand nur dabei "Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis". Persönlich haben wir in beide BMWs die Änderung eintragen lassen. Aber ein Freund hat letztes Jahr auch umrüsten lassen, aber er läßt es nicht eintragen weil er den alten Schein (gültig) behalten will.

Er sagt, eben weil nichts drinsteht muß er es nicht eintragen lassen.

Wie sieht es da aus?

Gruß
Malfe

Zitat:

Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis

Wie interpretiert dein Freund Wiedererlangen?

Tach,

für ihn heißt das:
Einbau der Gasanlage -> Betriebserlaubnis erloschen
Gutachten zur Wiedererlangung -> Betriebserlaubnis durch Gutachten wieder hergestellt

Er führt das Gutachten immer im Auto mit. Bei einer Fahrzeugkontrolle will er des halt dann vorzeigen. Er meint das das reicht.

Soweit ich aber weiß muß das Fahrzeug in technischen Ausführung dem im Brief angegebenen entsprechen. Das heißt für mich, die Gasanlage muß eingetragen sein.

Gruß
Malfe

Da ich gestern zur HU/AU und GWP war mein Senf dazu:

Zitat:

Original geschrieben von schleuti


GAP ist eine reine Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen und Verbindungsstellen.

Es heißt übrigens GWP (Gaswiederholungsprüfung). Die GAP bezeichnet die Prüfung bei Wohnwagen und Co. (Propanherd im Wohnwagen).

Es werden bei der GWP alle Bauteile auf Dichtigkeit überprüft und ob die Nummern übereinstimmen...

Zitat:

Original geschrieben von schleuti


Gap wird alle zwei Jahre zusammen mit Hu und AU erledigt.
Mehrkosten um 20,-€.
Habe meine Umrüstung direkt nach Hu/AU gemacht,
erste Gap wird nächstes Jahr mitgemacht.

Die GWP ist alle 24 Monate fällig. Sinnvollerweise macht man die zusammen mit der HU/AU, vor allem weil die GWP dadurch etwas günstiger wird (25 Euro statt knapp 30)...

Zitat:

Original geschrieben von schleuti


Zusätzlich ist nach jeder Arbeit an der Gasanlage, bei der Leitungen geöffnet werden, eine Gap zu machen. (Filterwechsel/Düsenwechsel/usw)

Wer sagt das?

Wenn der Umrüster den Filter tauscht oder eine Reparatur durchführt muss man keine GWP oder sogar GSP (Gassystemprüfung) durchführen...

Zitat:

Original geschrieben von schleuti


Über die GAP bekommst du kein Extrapapier und keine Plakette,
deswegen verlangt der Tüv eine neue GAP, sonst gibt`s keine HU.

Du bekommst einen Extrawisch, dass man die GWP bestanden hat. Den führt man dann immer schön mit...

Zu den Eintragungen:
Die Anlage wird ganz normal in die Zulassungbescheinigung Teil1 eingetragen.
In die alten Papiere (Brief und Schein) wird hingegen nix neues mehr eingetragen.

Man bekommt auf der Zulassungsstelle die neuen Papiere. Den alten Brief bekommt man aber wieder mit (ungültig gestempelt).

Man MUSS die Anlage nachtragen, da sich die Schlüsselnummer ändert.
Wenn man nur den Wisch vom TÜV, Dekra, etc. hat, dann bekommt man bei 'ner Kontrolle im günstigsten Fall ein Verwarnungssgeld oder im Schlimmsten ein Bußgeldverfahren mit sofortiger Silllegung (Fahren ohne BE).

Scheiß auf die alten Papiere, ein Bußgeld wären die mir nicht Wert...

Gruß

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