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Einstellen der Scheinwerfer: ein Service bei der HU?

Hallo zusammen!

Wie habt ihr es bislang erlebt, wenn ein Scheinwerfer bei der HU verstellt war? Es ist ja ein erheblicher Mangel und führt dazu, dass man die HU nicht besteht.

Ich habe selbst beide Fälle schon erlebt:

- Prüfer stellt eben selbst ein. Ist ja oft eine Sache von Sekunden bei simplen Halogenscheinwerfern. Problem erledigt.

- Prüfer macht nichts und lässt einen durchfallen.

Ich selbst hatte schon den Fall, dass ein Prüfer sich geweigert hat, die Einstellung eben vorzunehmen, weil er meinte, er dürfte an einem fremden Auto nichts machen, außer die Prüfung vorzunehmen. Ich habe mich darüber sehr geärgert und mit ihm diskutiert. Folge: durchgefallen.
Bringe nächstes Mal sicherheitshalber Werkzeug mit und sage ggf., dass ich es dann eben schnell mache.

Bei der gleichen Prüfstelle hat ein anderer Prüfer bei einem anderen Fahrzeug eben selbst eingestellt. Er meinte, es gehöre für ihn zum Service dazu und es wäre ja blöd, Kunden deswegen durchfallen zu lassen. So muss es sein!

Wie seht ihr das?

21 Antworten

Moin Moin !

Zitat:

Durch den TÜV kommt so ein Fz nicht mehr und per Hand/Schraube, was leicht möglich ist und in Werkstätten als "erste Hilfe" tatsächlich schon praktiziert wurde, höher stellen, macht natürlich kein Prüfer....

Wäre ja auch völlig schwachsinnig, weil damit ja zum einen die (höchstwahrscheinlich) richtige Einstellung falsch gestellt werden würde und zum anderen die vorgeschriebene LWR immer noch nicht funktionieren würde und das Fzg schon deswegen wieder vorgeführt werden muss.

Das Problem dabei ist , dass wenn bei der Einstellung bzw. dem Versuch , den Scheinwerfer einzustellen, etwas beschädigt wird, würde der Prüfer für den Schaden haften. Gerade ältere VW und auch andere Fzge haben die Einstellschrauben in Plastik gelagert, das ist altersbedingt schon brüchig und platzt gerne . Oder das Fzg ist irgendwie verzogen und der Scheinwerfer schon am Ende der Einstellmöglichkeit , dann gibts auch Bruch oder das Einstellschraubengewinde fällt aus dem Muttergewinde, dann muss der Scheinwerfer ausgebaut und zerlegt werden , um das wieder zusammenzusetzen, wobei es aber immer noch nicht möglich ist , den Scheinwerfer einzustellen.
Fazit für mich als Prüfer war, nur wenn kein sonstiger Mangel vorlag , habe ich nach ( !! ) Rücksprache mit dem Kunden den Scheinwerfer korrigiert, wenn das möglich war.
MfG Volker

Manche Prüfer machen das, aber generell ist grad der TÜV erpicht, Fehler zu generieren um die Statistik (mit Blick auf eine einjährige Prüfung) hoch zu halten . Also wird die falsche die Einstellung im Prüfbericht festgehalten und als "vor Ort" beseitigt markiert- wie auch zB der Tausch von kaputten Glühbirnen vor Ort oder das aufschrauben von Ventilschutzkappen.
Hauptsächlich zählt aber die Haftungsfrage, wie es Volker richtig schreibt. Fasst der Prüfer da hin und es geht etwas kaputt, kann ich den Kunden mit derzeitiger Mentalität schon nach Gutachter/Anwalt schreien hören :-)
Zumal DANN ja erst ein richtiger erheblicher Mangel vorliegt :-)

Moin Moin !

Zitat:

Manche Prüfer machen das, aber generell ist grad der TÜV erpicht, Fehler zu generieren um die Statistik (mit Blick auf eine einjährige Prüfung) hoch zu halten . Also wird die falsche die Einstellung im Prüfbericht festgehalten und als "vor Ort" beseitigt markiert-

Logik ist nicht deine Stärke! Würde der Mangel nicht vermerkt und als "sofort behoben" markiert, würde der Bericht und damit die Statistik verfälscht!
Jetzt denken wir mal weiter:
Alle Prüfer stellen sämtliche verstellten Scheinwerfer ein , vermerken das aber nicht auf dem Bericht. Folge: In der Statistik taucht jahrelang der Mangel "Scheinwerfer verstellt" nicht mehr auf. Dann wird bald das Verkehrsministerium sagen, da Scheinwerfer nie falsch eingestellt sind, ist dieser Prüfpunkt bei der HU überflüssig und kann weggelassen werden. Die von den Werkstätten teuer angelegten und beschafften Scheinwerfereinstellplätze sind dann genauso überflüssig wie Einstellgeräte, das wird alles abgeschafft , weil ebenfalls überflüssig.
MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. November 2024 um 09:03:13 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. November 2024 um 09:03:13 Uhr:



Zitat:

Manche Prüfer machen das, aber generell ist grad der TÜV erpicht, Fehler zu generieren um die Statistik (mit Blick auf eine einjährige Prüfung) hoch zu halten . Also wird die falsche die Einstellung im Prüfbericht festgehalten und als "vor Ort" beseitigt markiert-

Logik ist nicht deine Stärke! Würde der Mangel nicht vermerkt und als "sofort behoben" markiert, würde der Bericht und damit die Statistik verfälscht!

Ach Volker, jetzt fragt sich, wer hier Logikprobleme oder mit dem gelesen verstehen Probleme hat....denk mal drüber nach und lies gaanz langsam :-)
Zudem - was für einen Sinn sollte es haben, etwas als "sofort behoben" festzuhalten, wenn es zuvor nicht als Mangel erfasst wurde? Was wäre dann "sofort behoben" worden?
Dazu die Ausführung das KBA würde einen Prüfpunkt löschen, weil dort keine Mängel mehr auftreten....putzig.

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Da ist nichts putzig. Es ist richtig, das ein Mangel erfasst und als sofort behoben festgehalten wird.

Sonst kommt irgend ein fahradfarhrender Bubi tatsächlich auf die Idee das die neuen Leuchteinheiten sich nicht mehr verstellen und der Punkt wird wegrationalisiert. Jede Firma überprüft fortlaufend ihre Arbeitsabläufe, Arbeitssicherheit und ist für Verbesserungsvorschläge offen und passt eben an.

Moin Moin !

Zitat:

wer hier Logikprobleme oder mit dem gelesen verstehen Probleme hat....denk mal drüber nach und lies gaanz langsam :-)

Zudem - was für einen Sinn sollte es haben, etwas als "sofort behoben" festzuhalten, wenn es zuvor nicht als Mangel erfasst wurde? Was wäre dann "sofort behoben" worden?

Diese Ausführungen bestätigen meine Diagnose
MfG Volker

Ich kenne es nicht anders - nämlich so, daß der Prüfer mal eben "selbst Hand anlegt". Der Prüfer meines Vertrauens hat mir allerdings auch schon mal von sich aus eine Dose WD40 in die Hand gedrückt, mit den Worten, ich solle doch mal eben schnell den Bremskraftregler gangbar machen.

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