Einsteigen, Aussteigen, fließender Verkehr, usw...
Mahlzeit!!
Heute vormittag hatte ich eine Diskussion mit einer Kollegin. Folgendes Szenario:
Ortsdurchgangsstraße, nicht sehr breit, mit Parkstreifen rechts und links. Wenn auf beiden Seiten Fahrzeuge parken, kommen zwei PKW aneinander vorbei, ein Bus und ein PKW klappt nicht.
Auto parkt ordnungsgemäß in Fahrtrichtung, sie kommt zum Fahrzeug, will einsteigen, wartet bis sich eine Lücke ergibt, öffnet die hintere Tür, packt ihre Einkäufe und ihre Jacke auf die Rücksitzbank (die andere Seite ist durch einen Kindersitz belegt), schließt die hintere Tür, öffnet die vordere Tür und steigt ein.
Genau in dem Moment hält einer mit quietschenden Reifen an und motzt sie an, dass sie gefälligst zu warten hat, bis kein Auto mehr kommt und sie den fließenden Verkehr behindert.
Muss sie jetzt streng genommen zwischen dem schließen der hinteren und dem öffnen der vorderen Tür wieder abwarten oder muss der von hinten kommende warten, weil sie ja quasi als erste da war? Bevor sie die hintere Tür öffnete, war ja eine ausreichend große Lücke vorhanden und getrödelt hat sie auch nicht.
Meine Meinung dazu habe ich, mich interessieren mal eure.
Beste Antwort im Thema
Ich denke, der von hinten kommende muss nicht warten. Ich persönlich warte in solchen Situationen, bis ich ungefährdet einsteigen kann. Meine Knochen sind mir wichtiger wie die paar Sekunden.
98 Antworten
"Muss sie jetzt streng genommen zwischen dem schließen der hinteren und dem öffnen der vorderen Tür wieder abwarten oder muss der von hinten kommende warten, weil sie ja quasi als erste da war?"
Die Frage hab ich jetzt nicht zitiert, sondern kopiert. Was heißt für dich denn "streng genommen"???
Und "offensichtlich am Einsteigen ist" - was heißt das denn? Offensichtlich steht sie an der hinteren, geöffneten Tür. Warum steigt sie dann nicht ein? Kann der Autofahrer erkennen, muss er ahnen, dass die Lady dann vorne einsteigen möchte? Warum erwartest du, dass der absolute Rücksicht nimmt, deine Bekannte aber getrost das Auto zum Anhalten "nötigen" darf.
Und Rainer, nein die Frau war perfekt, aber nicht aufmerksam. Sonst hätte sie nicht die zweite Tür einfach geöffnet. Rechtlich gesehen alles falsch gemacht und im Unfalle die Hauptlast getragen - körperlich wie auch finanziell.
Und der Autofahrer (!) war nicht perfekt und eventuell nicht ausreichend aufmerksam. Sonst hätte er vielleicht die Situation eher erkannt und reagiert.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 29. November 2016 um 22:06:47 Uhr:
Mal im ernst.
So wie erzählt, war die Frau aufmerksam, nicht perfekt (weil kein Lasergerät bei 😁), aber immerhin soweit, das sie eine ausreichende Lücke abgewartet hat, so das der Fahrer der herannahenden Fahrzeuges genügend Zeit hatte, sanft mit dieser Situation umzugehen.Und nur die, die nach dem Motto, Ich bin ja im Recht, stur ihren Stiefel durchziehen wollen, machen hier so einen Aufriss der Verteufelung.
Da steht nicht mal das es das gleiche Auto war.
Wenn jemand einen Fehler von mir ausbügelt bin ich froh darüber und mache ihm keine Vorwürfe, mag er auch gereizt reagieren.
Aber heutzutage sucht man ja überall nach Fehlern, nur nicht bei sich selbst.
Irgendwer ausser einem selbst muss ja schuldig sein.
Stur seinen Stiefel durchziehen und Vollbremsung, widerspricht sich doch irgendwie, oder sehe ich das falsch?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. November 2016 um 22:11:56 Uhr:
Warum erwartest du, dass der absolute Rücksicht nimmt, deine Bekannte aber getrost das Auto zum Anhalten "nötigen" darf.
Langsam aber sicher werden deine Aussagen irgendwie lächerlich. 🙄
Ich sehe da keine Basis mehr für eine sachliche Diskussion.
Ähnliche Themen
Bist du sicher, dass deine Bekannte hier nicht als einTraumtaenzer postet?
Nötigt war demonstrativ mit Anführungszeichen gekennzeichnet, also erkennbar nicht zwingend ernst gemeint, sondern übertrieben ausgedrückt. Frag mal den Autofahrer mit der Vollbremsung, wie der das empfunden hat. Oder frag dich in der Situation selbst, wenn du eine Vollbremsung wegen eines rücksichtslosen Verkehrsteilnehmers hinlegen musst. Und frag dich auch, warum es Verkehrsvorschriften gibt.
Geh doch einfach einen Schritt weiter. Der Autofahrer hat keine Vollbremsung hingelegt, es scheppert, die Lady ist schwer verletzt. Und in letzter Instanz schmiert ihr der "lächerliche" Bundesgerichtshof ihre Klage ab, weil sie den Unfall grob fahrlässig selbst verursacht hat. Begründung: Streng genommen ein klarer Verstoß gegen § 14 StVO! Immer noch lächerlich für dich? Ihr wird das Lachen dann vergangen sein.
Du akzeptierst die Aussage deiner Bekannten als absolute Wahrheit. Dabei zeigt doch schon die Vollbremsung (auch wenn beim früheren Bremsen die Reifen nicht gequietscht hätten), dass die Lücke zum Einsteigen nicht groß genug war. Du selbst schreibst doch auch nicht, dass sie vor dem Einsteigen noch mal auf den Verkehr geachtet hat. Da kann sie argumentieren wie sie will, die Fakten sprechen gegen sie - halt streng genommen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. November 2016 um 23:36:49 Uhr:
Bist du sicher, dass deine Bekannte hier nicht als einTraumtaenzer postet?
Das geht doch gar nicht, den Nick kann man nur einmal vergeben.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 29. November 2016 um 22:06:47 Uhr:
Mal im ernst.
So wie erzählt, war die Frau aufmerksam, nicht perfekt (weil kein Lasergerät bei 😁), aber immerhin soweit, das sie eine ausreichende Lücke abgewartet hat, so das der Fahrer der herannahenden Fahrzeuges genügend Zeit hatte, sanft mit dieser Situation umzugehen.
Wenn das hernanahende Fahrzeug aufgrund der Dame bremsen muss war die Lücke eben NICHT ausreichend. Gleiches gilt übrigens wenn man in Vorfahrtstraßen einbiegt. Es spielt eben die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs eine Rolle, denn danach richtet sich die größe der Lücke die man als ausreichend erachten kann.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. November 2016 um 23:36:49 Uhr:
Bist du sicher, dass deine Bekannte hier nicht als einTraumtaenzer postet?
Super! Ich hatte mich schon gewundert, welcher der reizenden Diskussionsteilnehmer diese Behauptung in den Raum wirft - irgendwann passiert das ja immer.
Du gehörst vermutlich zu denen, die einen Witz immer dann weiter erzählen, wenn schon die große Runde gemacht hat...
So wie du ihr Verhalten - trotz Hinweises auf BGH-Rechtsprechung - verteidigst, lag der Verdacht doch nahe. War übrigens keine Behauptung, sondern eine Frage. Und die logische Konsequenz auf dein Totschlagargument "irgendwie lächerlich". Zu deinem letzten Satz erspare ich mir jeden Kommentar, möchte niveaumäßig nicht unter dem Teppich landen.
Nur ganz große Ignoranten können sich über Verordnungen hinweg setzen , denn spätestens wenn ihnen ewas geschieht ,
fragen sie nach Hilfe , suchen Verständnis im Forum , wollen alles genau wissen, was in der Verordnung steht , wissen , wie sie ihr Recht durchsetzen können, wissen wie sie einen Polizeibeamten auf ihre Angelegenheit ansetzen können , während sie sonst von Bullen reden, gehen zu Gericht und sind enttäuscht,wenn sie dass , was sie für ihr Recht halten nicht bekommen.
Denn die andere Seite sucht auch ihr vermeintliches Recht .
Da kann es schon von Vorteil sein , vorher informiert zu sein und sich gleich an Gesetze und Verordnungen zu halten ,
weil das auch die denkbar billige und einfachste Alternative ist .
Witze, so wie einige User , macht weder die Bußgeldstelle , noch das Gericht .
Wenn es was kostet ist die K....... am dampfen, es wird gejammert und die Schuld bei anderen gesucht .
Giovanni.
Vor weg: Es ist daneben, wenn man sich selbst über Regeln hinweg setzt und in dem Zusammenhang sich über fehlende Höflichkeit aufregt.
Zum Thema Höflichkeit:
Höflichkeit macht vor allem dort Sinn, wo derjenige, der die Höflichkeit empfängt davon sehr viel stärker von profitiert, als das, was derjenige, der sie gibt, investieren muss.
Hier haben wir einen an sich gleichberechtigen Vorgang. Entweder der eine wartet oder der andere und die Lebenszeit des einen ist nicht mehr wert als die des anderen. Da macht es keinen Sinn höflich zu sein.
Im Straßenverkehr ist an solchen Stellen Höflichkeit sogar in der Regel kontraproduktiv, denn derjenige der sie empfängt kann und darf nicht mit dieser rechnen, wodurch es an den Stellen eigentlich immer zu einer zusätzlichen Verzögerung kommt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. November 2016 um 23:00:43 Uhr:
Stur seinen Stiefel durchziehen und Vollbremsung, widerspricht sich doch irgendwie, oder sehe ich das falsch?
Du siehst es komplett falsch, bzw. willst es nur falsch verstehen.
Denn, das eine ergibt logischerweise das andere. 😉
Ich könnte ja die ganze Aufregung der "Möchtegern-Egoisten" verstehen, wenn da jemand zum Auto geht, die Tür öffnet und just in diesem Moment jemand anderes zu ner Vollbremsung gezwungen ist.
Aus dem Eingangspost geht das aber nicht hervor.
Die Frau war quasi schon einige Zeit als Hindernis an ihrem Fahrzeug auf der Straße. Ergo habe ich als Herannahender auch genügend Zeit, mit dieser Situation gefahrenabweisend umzugehen. Und nichts anderes zählt in diesem Moment.
Und so lange die Faktenlage, so wie dargestellt, unverändert bleibt, solange braucht sie auch keiner in eine Richtung hinzudrehen, wo man einzig allein der Frau an dieser brenzlichen Situation die volle Schuld gibt. Für einen aufmerksamen und umsichtigen Fahrer gab es da keinerlei Überaschungsmoment, der ihm eine Vollbremsung abverlangt.
Und für meine Beurteilung zählt einzig und allein, das, was beschrieben wurde. Da brauche ich mir keine Wenn und Abers hinzuzudichten, nur dem Zweck geschuldet, irgendwie doch Recht zu haben.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 30. November 2016 um 17:03:38 Uhr:
Die Frau war quasi schon einige Zeit als Hindernis an ihrem Fahrzeug auf der Straße. Ergo habe ich als Herannahender auch genügend Zeit, mit dieser Situation gefahrenabweisend umzugehen. Und nichts anderes zählt in diesem Moment.
Das stimmt so nicht! Lies es noch einmal nach.
Sie hat das Hindernis beseitigt (hintere Tür zu gemacht). Da darf man schon darauf vertrauen, dass sie, bevor sie ein neues Hindernis aufmacht (vordere Tür öffnen), sich vergewissert, dass das gefahrlos möglich ist.
P.S.:
In wie weit der andere Autofahrer mittels einer unterstellten Rücksichtslosigkeit die Gefahrensituation mit bedingt hat, ist Spekulation pur. Das kann man schlicht und einfach nur dann beurteilen, wenn man dabei war, aber nicht aus der Schilderung von jemand, der auch nicht dabei war. Aber das war ja auch gar nicht die Frage 😉.
Zitat:
P.S.:
In wie weit der andere Autofahrer mittels einer unterstellten Rücksichtslosigkeit die Gefahrensituation mit bedingt hat, ist Spekulation pur. Das kann man schlicht und einfach nur dann beurteilen, wenn man dabei war, aber nicht aus der Schilderung von jemand, der auch nicht dabei war. Aber das war ja auch gar nicht die Frage 😉.
Spekulatius haben hier einige andere reihenweise gefuttert. 😉
frei nach dem Prinzip, es könnte ja auch so und so gewesen sein