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Einspruch gegen Bußgeldbescheid kostenpflichtig???

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 15:45

Hallo Zusammen!

Die Frage steht ja bereits im Titel...

Hintergrund ist, dass ich Anfang April innerorts mit 60km/h geblitzt wurde, abzüglich Toleranz 57km/h, sprich 15 EUR. Soweit so gut.

Da das Auto auf meine Frau zugelassen ist, bekam sie Mitte Mai einen Zeugenbefragungsbogen mit obigem Sachverhalt und der Behauptung, der Fahrer hätte auf dem Radarfoto ein Handy am Ohr. Dies erscheint mir aufgrund Freisprechanlage eher unwahrscheinlich.

Meine Frau hat mich daraufhin als Fahrer benannt und ich habe einen Anruf der örtlichen Polizei bekommen, bei dem ich dem Polizisten gesagt habe, dass ich gefahren bin, aber sicher nicht telefoniert habe. Er gibt das so weiter...

Gestern kommt der Bussgeldbescheid mit dem Geschwindigkeitsverstoss und dem verbotswidrigem Handytelefonat: "Wie auf dem Radarfoto ersichtlich ist, hielten Sie außerdem ein Handy mit der linken Hand ans linke Ohr."

Das Radarfoto ist allerdings nicht beigefügt.

Vorneweg, mir ist die Kohle (Geldbuße 45 EUR + Verfahrenskosten 23,50 EUR) und aufgrund einer blütenweissen Weste in Flensburg :) auch der Punkt relativ egal, würde aber trotzdem gerne Einspruch einlegen, weil ich mir nicht vorstellen kann, mit Handy am Ohr telefoniert zu haben.

Wenn ich Einspruch einlege und ich wider Erwarten doch telefoniert habe (aus Langeweile werden die sowas vermutlich nicht schreiben), können sich dann die Kosten merklich erhöhen?

Beste Antwort im Thema

...netter Versuch, dass mit dem Radarfoto als Beweis des Handytelefonierens. Gibt hier sicher einige die zahlen, ich halte das Foto aber nicht für beweiskräftig genug.

Einspruch einlegen und darauf ankommen lassen, schließlich müssen die beweisen, dass du ein Handy am Ohr hattest und nicht andersherum. Letzendlich kann es auch ein Diktiergerät gewesen sein wo du was draufgesprochen und abgehört hast.

Kosten des Einspruches sind gering. Legt man Einspruch ein und es kommt zu einer Entscheidung des Amtsgerichts in der Sache, zahlt man 10 % des Bußgeldes aber mindestens 40,00 € Amtsgerichtsgebühren. Die Verwaltungsgebühren in Höhe von 20,00 € entfallen dann aber, letztlich kostet der Einspruch also 20,00 €. Wird der Einspruch vor der Hauptverhandlung wieder zurückgenommen, so sind nur die normalen Verwaltungsgebühren i. H. von 20,- € zu zahlen. Wird der Einspruch in der Hauptverhandlung erst zurückgenommen, muß die Hälfte der Verwaltungsgebühr und die Hälfte der Amtsgerichtsgebühren gezahlt werden, also 30 € was einem Mehraufwand von 10,- € für den Einspruch bedeuted.

Alles zz. Portokosten und natürlich evtl. Zeugen, Gutachterkosten etc. die aber in diesem Fall vermutlich nicht notwendig sein werden.

N.T.

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Zitat:

Original geschrieben von eugain

Zitat:

Original geschrieben von nurleser

 

Woher kommt eigentlich dieser Mythos?

Jede Bußgeldstelle kann man völlig formlos erreichen und viele geben dann auch völlig formlos Daten raus. Versucht es doch mal damit am Telefon:

"Ja, das muss ich auf dem Bild sein, aber kann ich das Bild vielleicht bitte kurz einsehen, weil mir damals wirklich kein Blitz aufgefallen ist und ich sonst auch noch nie geblitzt wurde? Ich komme auch gerne vorbei, wie wäre es mit *Datum Uhrzeit*?"

Hinfahren, angucken, mehr wissen - ärgern oder glücklich sein.

Wenn es nicht klappt, Pech gehabt, aber ich renn doch nicht zuerst zum Anwalt, weil ich ein Bild sehen will.

Wenn die Bußgeldstelle weit entfernt ist, vielleicht, aber auch dann kann man vorher noch schriftlich das Foto anfordern.

danke !!

Was man ohne Akte geschickt bekommt, taugt häufig nicht viel, weil es schlechte Kopien der Bilder in der Akte sind. Persönlich hingehen kann man natürlich (da habe ich es unrichtig geschrieben - sorry dafür), aber da es meist zentrale Bußgeldstellen sind, hat man da teilweise schon weite Wege zu fahren.

Und die Akte bekommt man als Privatmann eben nicht. Und ich habe schon öfters erlebt, dass Leute ganz stolz erzählt haben, dass man sie auf dem Bild des Anhörungsbogens gar nicht erkennen könne und sie deshalb Einspruch eingelegt haben. Und wie schon geschrieben sind die Originalbilder häufig wesentlich besser als das, was man von der Bußgeldstelle zugeschickt bekommt. Da gibt es schon mal ab und an böses Erwachen.

An den TE: Deine Frau hätte keine Angaben machen müssen. Hätte halt nur passieren können, dass die Polizei die Nachbarn befragt, ob sie den Herrn auf dem Bild kennen. Alternativ wird gerne bei der Meldebehörde geguckt, wer unter der gleichen Adresse wohnt und als Fahrer in Frage kommt.

am 8. Juni 2013 um 8:39

@ TE,

da du die geschwindigkeitübertretung ja nicht in abrede stellst, sondern nur das angebliche telefonieren, würde ich auf vorlage des fotos bestehen. Dies sollte, da die örtliche polizei ja eine fahrerfeststellung gemacht hat, bei dieser vorliegen. Das Foto müssten sie dir eigentlich zeigen. Sollte es in schlechter qualität sein, würde ich durchaus aufs vorlegen der originals bestehen. Das ganze macht aber nur sinn, wen du dir 100% sicher bist, dass du das Handy nicht in der hand/am ohr hattest. Kann ja auch diktiergerät gewesen sein:D. die sind nicht verboten;) .

Wie willst du darauf bestehen?

Aber ne Kopie wäre auch schonmal nicht schlecht.

 

Da es nun um eine Tateinheit geht über 35 € kanns rein im Bußgeldverfahren jetzt nicht mehr teurer werden (außer er geht vor Gericht). Die Gebühren kommen bei über 35 € automatisch drauf, da ne Verwarnung nicht mehr möglich ist.

Also kann bei Anforderung des Bildes eigentlich gar nix passieren.

am 8. Juni 2013 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Bis jetzt habe ich immer ein freundliches Erinnerungsfoto bekommen .

Ohne Foto würde ich da anrufen und sagen , sie haben vergessen das

Foto mit zu schicken . Ohne kann ich ihnen leider nicht sagen , wer der

Fahrer ist .

Anhand der Uhrzeit kannst Du im Einzelverbindungsnachweis ja schon

selber kontrollieren ob Du überhaupt telefonierst hast .

Ich frage mich, wie das mit der Funkzellenabfrage klappen soll, wenn die die Handy-Nummer nicht haben. Wie wollen die, wenn da auf dem Bild kein originales Handy zu 100 % erkennbar ist, den Telefonierbeweis antreten?

Der TE hat eine Freisprecheinrichtung. Kann doch sein, daß er mit der Freisprech telefonierte, aber vom Aufnahmegerät etwas abgehört hat, was er seinem Gesprächspartner dann mitteilte. Es gibt schließlich Kinderhandys, die wie ein richtiges Handy aussehen, aber nur ein "Diktiergerät" sind, mit dem man nicht telefonieren kann.

Bei mir wollte mal die Pol mit Teleobjektivfoto nachweisen, daß ich ein Handy in der Hand hatte. Das wäre auch schon verboten und Bußgeld zu zahlen, mit Punkt. Reingefallen. Das war das Spielzeughandy der Enkeltochter, das sie von der Oma zum Geburtstag bekam und mir in dem dummen Moment von hinten gereicht hatte. Die Bußgeldstelle war so dämlich, das bis vors Gericht zu bringen. Wir haben übrigends nur Prepayd-Karten, die namentlich nicht registriert sind. *gfg*

Themenstarteram 2. Juli 2013 um 15:53

Letzten Donnerstag wurden mir auf meinen Einspruch nun die Bilder übermittelt; die sind zwar nicht der Hit, aber es ist deutlich zu erkennen, dass ich trotz FSE mit dem Handy am Ohr telefoniert habe...

Tja, Strafe muss sein... Gehört mir nicht anders :eek:!

am 2. Juli 2013 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Letzten Donnerstag wurden mir auf meinen Einspruch nun die Bilder übermittelt; die sind zwar nicht der Hit, aber es ist deutlich zu erkennen, dass ich trotz FSE mit dem Handy am Ohr telefoniert habe...

Tja, Strafe muss sein... Gehört mir nicht anders :eek:!

Aber nicht das du jetzt einfach bezahlst ( wird jetzt bestimmt gleich geschrieben)!?!

Geh lieber mal zu nem Anwald, der boxt dich da schon raus.

:cool:

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Letzten Donnerstag wurden mir auf meinen Einspruch nun die Bilder übermittelt; die sind zwar nicht der Hit, aber es ist deutlich zu erkennen, dass ich trotz FSE mit dem Handy am Ohr telefoniert habe...

....ja wie jetzt, die Bilder sind nicht der Hit, trotzdem ist aber deutlich zu erkennen, dass du mit dem Handy in der linken Hand am linken Ohr telefonierst? Woran erkennt man denn auf dem Foto, dass der "Gegenstand" ein Handy und kein Diktiergerät ist?

NT

Themenstarteram 4. Juli 2013 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Aber nicht das du jetzt einfach bezahlst ( wird jetzt bestimmt gleich geschrieben)!?!

Geh lieber mal zu nem Anwald, der boxt dich da schon raus.

:cool:

War auch mein erster Gedanke, bis ich gemerkt habe, dass wir ja gar nicht im Versicherungsforum sind... :eek:

@Enterich2003

Man kann auf den Fotos ganz gut mein damaliges iPhone 4S erkennen, welches einen silbernen Rahmen hat. Ich denke, wenn mans drauf ankommen lassen würde, kann man immer den "Diktiergerät-Joker" ziehen. Das Problem ist, ich sehe, dass ich ohne FSE telefoniert habe und mit der Konsequenz 68,50 EUR plus einen Punkt kann ich schon leben. Gut, war ein teures Telefonat, aber wie gesagt:

Fehler gemacht => Erwischt worden! => Strafe bekommen

Alles in Ordnung!

am 13. Juli 2013 um 16:07

Nächstes mal Lautsprecherfunktion und das Ding zwischen die Beine

am 14. Juli 2013 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Das Dumme daran ist halt, dass man ohne Anwalt das Bild frühestens in der Gerichtsverhandlung zu Gesicht bekommen kann und insofern blind durch das Verfahren stolpert...

STIMMT NICHT euer Ehren! Das erwähnte Foto kannst du als Beschuldigter Nachfordern! Habe ich jedenfalls mal gemacht, weil ich die Anschuldigung im Bussgeldbescheid OHNE Foto nicht akzeptieren wollte. Das Foto wird meist aus Bequemlichkeit nicht beigefügt, nehme ich an.

Tatsache ist, auch OHNE Anwalt steht dir das Foto zu! Also ANFORDERN!!! Sobald du das Foto hast Einspruch einlegen. OHNE Foto kannst du zwar auch Einspruch einlegen, weisst aber nicht was da gezeigt wird und dieses Recht steht dir zu selbst zu prüfen was auf dem Foto zu sehen ist und dementsprechend deinen Widerspruch (oder ein Anwalt) formulieren! Es muß nicht immer unbedingt zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Heutzutage besteht die Möglichkeit der Mediation, bedeutet ein Anwalt vermittelt zwischen den Parteien und versucht eine Einigung zu erzielen. Vorteil: Spart Kosten auf allen Seiten (Anwalt) und eventuelle Gerichtsverfahren, da die Gericht eh chronisch überlastet sind.

oh man... check mal verkehrsdelikt-info.de ab. Die haben da gute Tipps und bieten ne kostenlose erstberatung an. da füllst du ein formular aus und kannst dann mit nem verkehrsrechtsanwalt mal drüber quatschen was man machen kann. würds probieren, ist eh kostenlos

viel erfolg

daniel

Zitat:

@Mimro schrieb am 6. Juni 2013 um 17:45:15 Uhr:

Hallo Zusammen!

Die Frage steht ja bereits im Titel...

Hintergrund ist, dass ich Anfang April innerorts mit 60km/h geblitzt wurde, abzüglich Toleranz 57km/h, sprich 15 EUR. Soweit so gut.

Da das Auto auf meine Frau zugelassen ist, bekam sie Mitte Mai einen Zeugenbefragungsbogen mit obigem Sachverhalt und der Behauptung, der Fahrer hätte auf dem Radarfoto ein Handy am Ohr. Dies erscheint mir aufgrund Freisprechanlage eher unwahrscheinlich.

Meine Frau hat mich daraufhin als Fahrer benannt und ich habe einen Anruf der örtlichen Polizei bekommen, bei dem ich dem Polizisten gesagt habe, dass ich gefahren bin, aber sicher nicht telefoniert habe. Er gibt das so weiter...

Gestern kommt der Bussgeldbescheid mit dem Geschwindigkeitsverstoss und dem verbotswidrigem Handytelefonat: "Wie auf dem Radarfoto ersichtlich ist, hielten Sie außerdem ein Handy mit der linken Hand ans linke Ohr."

Das Radarfoto ist allerdings nicht beigefügt.

Vorneweg, mir ist die Kohle (Geldbuße 45 EUR + Verfahrenskosten 23,50 EUR) und aufgrund einer blütenweissen Weste in Flensburg :) auch der Punkt relativ egal, würde aber trotzdem gerne Einspruch einlegen, weil ich mir nicht vorstellen kann, mit Handy am Ohr telefoniert zu haben.

Wenn ich Einspruch einlege und ich wider Erwarten doch telefoniert habe (aus Langeweile werden die sowas vermutlich nicht schreiben), können sich dann die Kosten merklich erhöhen?

Ich glaub, nach 2 Jahren braucht hier keiner mehr Einspruch einlegen.

Ob das nach mehr als zwei Jahren noch was nutzt?

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