Einspruch gegen Bußgeldbescheid -> Ich habe Erfolg gehabt und soll nun die Kosten tragen ???
Hallo!
kurz zu dem was bisher geschah:
- Ich bekam einen Bußgeldbescheid von der Stadtverwaltung (2 Punkte + 138,50 EUR)
- Ich legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein mit der Begründung, dass nicht die mir vorgeworfene Ordnungswiedrigkeit begangen wurde sondern ein anderer Tatbestand anzuwenden ist welcher lediglich einer Ordnugswiedrigkeit entspricht (35 EUR)
- Die Stadtverwaltung übergab den Fall ans Gericht welches meiner Begründung folgte und mir eine Geldbuße in Höhe von 35 EUR auferlegte
Problem an der Sache ist nun aber, dass ich jetzt die Gebühren für den Einspruch in 1. Instanz (50 EUR) + Auslagen für förmliche Zustellungen (10,50 EUR) an das Gericht bezahlen soll. Ich kann das jedoch nicht verstehen. Die Stadtverwaltung hat mir eine Ordnugswiedrigkeit vorgeworfen welche ich nicht begangen habe. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und recht bekommen. Warum soll ich dann die Gerichtskosten bezahlen? Dann würde ich ja für den Fehler den die Stadtverwaltung begangen hat bezahlen müssen. Das wiederspricht meinem Verständnis für Gerechtigkeit. Wurde hier ein Fehler gemacht oder muss ich die Kosten bezahlen?
Danke für Eure Ratschläge!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Kennt der Themenstarter den Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?
Vermutlich nicht. Wie so viele andere Menschen auch ist er wohl nicht allwissend. Das wird auch der Grund sein, aus dem er sich ratsuchend an ein Forum gewandt hat. Dass er damit hier nur bedingten Erfolg haben wird, war ihm wohl nicht bekannt. Na ja, jetzt ist er klüger ... 🙁
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von robert87
Hallo,also vorgeworfen wurde mir: "Sie ließen beim Rückwärtsfahren die ihnen obliegende besondere Vorsicht außer acht. Es kam zum Unfall". Anzuwenden war bei mir aber der konkretere Grundtatbestand 101136: "Sie beschädigten beim fahren in eine Parklücke ein stehendes Fahrzeug".
Ja es steht im Urteil, dass ich die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen habe. Bei meinen eigenen Kosten sehe ich das ja auch noch ein aber die Kosten des Einspruchs der nur notwendig war weil die Stadt einen Fehler gemacht hat verstehe ich nicht. Hätten sie mir gleich das richtige vorgeworfen wäre der Einspruch ja gar nicht nötig gewesen. Warum muss die Stadt nicht für ihren Fehler bezahlen?
...die Stadtverwaltung muss ja irgendwie Kenntnis von dem Unfall bekommen haben, vermutlich wurde dieser von der Polizei aufgenommen. Die Polizei hat sich den Unfallhergang ja auch nicht aus den Fingern gesogen sondern hat die Beteiligten und Zeugen vernommen und den Sachverhalt an die sachbearbeitende Dienststelle zur weiteren Sachbearbeitung geschickt.
Wie ist den der Unfall jetzt wirklich passiert? Bist du vorwärts oder rückwärts gegen den geparkten gefahren? Sollte es tatsächlich beim Rückwärtsfahren passiert sein würde ich mich auf den Deal einlassen und bezahlen. Der nächste Richter sieht es vielleicht anders und entscheidet doch nach der besonderen Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren.
N.T.
Das ist ein einfaches Problem was hier nicht so einfach zu lösen ist. Maile mich an und Du bekommst die Infos zu deine zufriedenheit.
MfG
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...die Stadtverwaltung muss ja irgendwie Kenntnis von dem Unfall bekommen haben, vermutlich wurde dieser von der Polizei aufgenommen. Die Polizei hat sich den Unfallhergang ja auch nicht aus den Fingern gesogen sondern hat die Beteiligten und Zeugen vernommen und den Sachverhalt an die sachbearbeitende Dienststelle zur weiteren Sachbearbeitung geschickt.Zitat:
Original geschrieben von robert87
Hallo,also vorgeworfen wurde mir: "Sie ließen beim Rückwärtsfahren die ihnen obliegende besondere Vorsicht außer acht. Es kam zum Unfall". Anzuwenden war bei mir aber der konkretere Grundtatbestand 101136: "Sie beschädigten beim fahren in eine Parklücke ein stehendes Fahrzeug".
Ja es steht im Urteil, dass ich die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen habe. Bei meinen eigenen Kosten sehe ich das ja auch noch ein aber die Kosten des Einspruchs der nur notwendig war weil die Stadt einen Fehler gemacht hat verstehe ich nicht. Hätten sie mir gleich das richtige vorgeworfen wäre der Einspruch ja gar nicht nötig gewesen. Warum muss die Stadt nicht für ihren Fehler bezahlen?
Wie ist den der Unfall jetzt wirklich passiert? Bist du vorwärts oder rückwärts gegen den geparkten gefahren? Sollte es tatsächlich beim Rückwärtsfahren passiert sein würde ich mich auf den Deal einlassen und bezahlen. Der nächste Richter sieht es vielleicht anders und entscheidet doch nach der besonderen Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren.
N.T.
Hallo, infos auf
Polit-Link entfernt twindance/MT-Moderation
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mfg
Zitat:
Original geschrieben von reiler44
Das ist ein einfaches Problem was hier nicht so einfach zu lösen ist. Maile mich an und Du bekommst die Infos zu deine zufriedenheit.
MfG
Peter
Zitat:
Original geschrieben von reiler44
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...die Stadtverwaltung muss ja irgendwie Kenntnis von dem Unfall bekommen haben, vermutlich wurde dieser von der Polizei aufgenommen. Die Polizei hat sich den Unfallhergang ja auch nicht aus den Fingern gesogen sondern hat die Beteiligten und Zeugen vernommen und den Sachverhalt an die sachbearbeitende Dienststelle zur weiteren Sachbearbeitung geschickt.
Wie ist den der Unfall jetzt wirklich passiert? Bist du vorwärts oder rückwärts gegen den geparkten gefahren? Sollte es tatsächlich beim Rückwärtsfahren passiert sein würde ich mich auf den Deal einlassen und bezahlen. Der nächste Richter sieht es vielleicht anders und entscheidet doch nach der besonderen Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren.
N.T.