Einspruch gegen Bußgeldbescheid -> Ich habe Erfolg gehabt und soll nun die Kosten tragen ???
Hallo!
kurz zu dem was bisher geschah:
- Ich bekam einen Bußgeldbescheid von der Stadtverwaltung (2 Punkte + 138,50 EUR)
- Ich legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein mit der Begründung, dass nicht die mir vorgeworfene Ordnungswiedrigkeit begangen wurde sondern ein anderer Tatbestand anzuwenden ist welcher lediglich einer Ordnugswiedrigkeit entspricht (35 EUR)
- Die Stadtverwaltung übergab den Fall ans Gericht welches meiner Begründung folgte und mir eine Geldbuße in Höhe von 35 EUR auferlegte
Problem an der Sache ist nun aber, dass ich jetzt die Gebühren für den Einspruch in 1. Instanz (50 EUR) + Auslagen für förmliche Zustellungen (10,50 EUR) an das Gericht bezahlen soll. Ich kann das jedoch nicht verstehen. Die Stadtverwaltung hat mir eine Ordnugswiedrigkeit vorgeworfen welche ich nicht begangen habe. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und recht bekommen. Warum soll ich dann die Gerichtskosten bezahlen? Dann würde ich ja für den Fehler den die Stadtverwaltung begangen hat bezahlen müssen. Das wiederspricht meinem Verständnis für Gerechtigkeit. Wurde hier ein Fehler gemacht oder muss ich die Kosten bezahlen?
Danke für Eure Ratschläge!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Kennt der Themenstarter den Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?
Vermutlich nicht. Wie so viele andere Menschen auch ist er wohl nicht allwissend. Das wird auch der Grund sein, aus dem er sich ratsuchend an ein Forum gewandt hat. Dass er damit hier nur bedingten Erfolg haben wird, war ihm wohl nicht bekannt. Na ja, jetzt ist er klüger ... 🙁
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
...einen Rat bekommt er dagegen nicht.
In diesem Fall hat er aber schon einige gute Ratschläge bekommen, trotz der dürren Faktenlage.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
In diesem Fall hat er aber schon einige gute Ratschläge bekommen, trotz der dürren Faktenlage.Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
...einen Rat bekommt er dagegen nicht.
nun, ich will versuchen einmal zu erklären, was ich unter keinem (wenigstens halbwegs brauchbaren) Ratschlag verstehe:
die Frage:
"Das wiederspricht meinem Verständnis für Gerechtigkeit. Wurde hier ein Fehler gemacht oder muss ich die Kosten bezahlen?" (die bekannten Hintergründe wiederhole ich jetzt nicht)
die Antwort:
"faust in der tasche machen und runterschlucken."
ist zwar kurz und bündig, beseitigt aber die in der oben genannten Frage steckenden "Bauchschmerzen" wegen fehlender Begründung nicht
die Antwort:
"Einfach weiterklagen, die Stadt soll mal richtig bluten, das hat man ja gerne, Kosten verursachen und dann dem armen Bürger aufbürden."
oder
"Kennt der Themenstarter den Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?
Sollte sich mal von einem Anwalt beraten lassen, oder Googlen. Dann wird schnell klar, warum sich das Gerichtsurteil nicht auf den Verwaltungsakt der Verkehrsbehörde bezieht..."
oder
"Ja so ist das, wenn man meint schlauer zu sein, als das System 😉"
fällt wohl eher in die Kategorie "ohne Worte"
die Antwort:
". . . und ahnt, dass er es hier zu 99 % mit Laien zu tun hat. Warum nimmt er nicht anwaltliche Hilfe in Anspruch wenn er das Gefühl hat, ungerecht behandelt worden zu sein?"
oder
"Das ist wieder einer jener Fälle, die uns exemplarisch zeigen, wie wichtig der Abschluß einer Rechtschutzversicherung ist, wenn man selbst juristischer Laie ist und die Dienste eines Rechtsanwaltes benötigt. Damit minimiert man das Kostenrisiko und die Gefahr falscher (eigener) Entscheidungen.
In diesem Fall hat der TE noch mal Glück gehabt, da er ja letztlich mit dem Einspruch noch preiswerter aus der Sache herausgekommen ist im Vergleich zu dem ursprünglichen Bußgeldbescheid. Die Kosten des Verfahrens sind halt als Lehrgeld zu verbuchen.
fällt in die Kategorie "verschüttete Milch, enthält ebenfalls keinen Bezug zur Frage.
Die Essenz daraus ist, daß nur ein Jurist die Frage des TE beantworten kann und nicht dieses Forum, in dem sich zu 98% juristische Laien tummeln. Aber vielleicht stand Antwort ja auch in der Urteilsbegründung, deren Inhalt uns der TE ja ebenfalls vorenthalten hat.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Essenz daraus ist, daß nur ein Jurist die Frage des TE beantworten kann und nicht dieses Forum, in dem sich zu 98% juristische Laien tummeln. Aber vielleicht stand Antwort ja auch in der Urteilsbegründung, deren Inhalt uns der TE ja ebenfalls vorenthalten hat.
ich hätte eher gesagt, bei den Beträgen macht ein Jurist das ganze nur noch teurer.
Einfach abhaken, denn wie mein erster Beitrag zeigt, die Beschäftigung eines Gerichts wird aus gutem Grund nicht kostenlos zu haben sein. Es sind ja auch nur noch 30 € übrig, dafür gibt's höchstens noch "frag einen Anwalt.de".
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@EX-Porschefahrer
Ich stimme deiner Ansicht ja grundsätzlich zu, hier geht es (dem TE) aber um eine grundsätzliche Beantwortung der gestellten Frage. Daß deren Beantwortung u. U. nicht kostenlos zu bekommen ist, ist dann wieder ein anderes Thema.
Also TE ist einfach Pech, immerhin hast Du die Kosten verringert, bei uns wäre es billiger gewesen, die Punkte und die Strafe für etwas zu bezahlen, was man absolut nicht gemacht hat, weil weder die Kleidung noch das Motorrad dem entsprach was derjenige per Internet angezeigt hat.
Verfahren wurde eingestellt und den Anwalt durften wir bezahlen, wäre es vor Gericht gegangen und es wäre zum Freispruch gekommen, wären das ganze auf Kosten des Staates gegangen.
Ach es gab sogar noch eine Hausdurchsuchung um zugucken ob das Motorrad Gelb (es war schon immer blau) und die Lederkleidung die es nie gab rot ist.
Also stempel die Sache ab, bezahl es und denk Dir, der Staat hat auch im Unrecht Recht. (Siehe unschuldige Leute im Knast).
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
die Antwort:
"faust in der tasche machen und runterschlucken."
ist zwar kurz und bündig, beseitigt aber die in der oben genannten Frage steckenden "Bauchschmerzen" wegen fehlender Begründung nicht
ist ja auch das fazit meiner antwort.
wie ich dazu komme habe ich doch deutlich gesagt.
was gibt es da zu begründen?
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
ist ja auch das fazit meiner antwort.Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
die Antwort:
"faust in der tasche machen und runterschlucken."
ist zwar kurz und bündig, beseitigt aber die in der oben genannten Frage steckenden "Bauchschmerzen" wegen fehlender Begründung nicht
wie ich dazu komme habe ich doch deutlich gesagt.
was gibt es da zu begründen?
ich habe angemerkt, daß das eine Antwort OHNE Begründung ist und für mich nachvollziehbar, wenn das dem TE nicht genügen sollte. Eine Begründung, warum Gerichtskosten zu zahlen sind geht aus dieser Antwort nicht hervor, das heißt aber nicht, daß es keine Begründung gibt.
als TE hätte ich einfach mal angerufen oder persönlich nachgefragt warum ich die Kosten zu zahlen habe und wenn, ob ich das nächste mal etwas anders machen muss (Fristen wahren, rechtzeitig etc...) Mich würde auch interessieren warum er die Kosten zu zahlen hat und wie das gesamte Verfahren begonnen hat.
den beitrag von jessi finde ich interessant.
so kann es gehn.
ein bekannter von mir hat sogar mal ca. 6 monate in u haft gesessen, weil polizei und staatsanwaltschaft der frau die ihn angezeigt hat alles geglaubt haben. ( armes unschuldsengelchen)
er war der BÖSE und weil aufgrund des möglichen strafmasses fluchtgefahr bestand war u haft angesagt.
hat sich dann bei gericht alles in luft aufgelöst. freispruch!
nix von den vorwürfen war haltbar, bzw nachweisbar.
wer an die " rechtssprechung" in deutschland glaubt, ist falsch aufgehoben.
gerichte sollen eig. Recht sprechen, also die wahrheit rausfinden und sagen was Recht ( richtig) ist.
in der realität sind es " Urteilsverkündungsanstallten"
habe auch schon dick draufbezahlt, weil ein gutachter absolute scheisse geschieben hat.
das war erkennbar total falsch.
hat das amtsgericht nicht interessiert. ( obwohl es den gegner in der sache wg, betrug verurteilt hat; in einem anderen verfahren)
berufung wurde vom landgericht abgelehnt.
strafantrag gegen den gutachter wurde mit der begründung: " es kann nicht sein was nicht sein darf"
von der staatsanwaltschaft nicht angenommen.
eine rechtsschutzversicherung ist zwar ein teuerer luxus für rechtschaffene leute, aber solle jeder haben.
jessi hat jetzt bestimmt auch eine .
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
wer an die " rechtssprechung" in deutschland glaubt, ist falsch aufgehoben.
Tja mit Deutschland hat das nun eher so gar nichts zu tun.
Zudem wäre es sicher vorteilhafter, ganz einfach allwissende Hellseher als Richter zu beschäftigen, da hast du schon recht.
Dummerweise findet man allwissende Hellseher nicht an jeder Straßenecke, so dass die Ermittlungebehörden, Richter, Staatsanwälte und was weiss ich wer noch alles darauf angewiesen sind, einen Fall anhand von Indizien, Fakten und Aussagen zu beleuchten.
Doof ist es, wenn ein Unschuldiger lange in U-Haft sitzt, genauso doof ist es aber, wenn ein Triebtäter (das soll nun um Gottes Willen nicht auf deinen Fall bezogen sein) laufen gelassen wird weil man sich noch nicht so ganz sicher ist.
Wenn Zeugen lügen ist das für den Beschuldigten bitter, jedoch kann keine Rechtssprechung etwas hierfür.
Irgendwas müssen sie bis weiteres geklärt ist annehmen, und wer vermag zu sagen was das richtige ist?
Was wäre in deinem Fall deiner Meinung nach die bessere Lösung gewesen?
Den Beschuldigten zunächst mal auf freiem Fuß zu lassen und hinterher, falls sich die Anschuldigung erhärtet hätte dumm aus der Wäsche zu schauen da dieser längst untergetaucht ist?
Ich finde das eigentlich ganz gut so wie es ist. Eher wird sogar der Täterschutz in Deutschland übertrieben.
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
gerichte sollen eig. Recht sprechen, also die wahrheit rausfinden und sagen was Recht ( richtig) ist.
in der realität sind es " Urteilsverkündungsanstallten".
Ham sie doch in deinem Fall scheinbar getan, wenns auch etwas länger gedauert hat.
Die langen Bearbeitungszeiten hier in D finde ich auch sehr nachteilig, aber selbst das sind im Vergleich zum benachbarten Ausland (z.B. Italien) Peanuts.
Und solange unsere Gerichte mit Einsprüchen gegen Parkknöllchen, angezeigten Rechtsüberholdelikten und gekürzten Verbringungspauschalen beschäftigt werden, muss sich keiner wundern, wenn er etwas länger auf "sein" Urteil warten muss als gedacht.
Hallo,
auch wenn es tatsächlich rechtlich korrekt sein mag, dass man die Kosten für einen Einspruch/Widerspruch/whatever tragen muss.
Meinem persönlichen Rechtsempfinden widerspricht es dennoch, dass man für etwas zahlen soll, was vermeidbar gewesen wäre, wenn die Bußgeldstelle gleich das richtige sanktioniert hätte.
eine rechtsschutzversicherung ist zwar ein teuerer luxus für rechtschaffene leute, aber solle jeder haben.
jessi hat jetzt bestimmt auch eine .
Die Rechtschutz haben wir in Anspruch genommen, aber es war eine Selbstbeteiligung dabei.
Die Strafe obwohl nicht begangen war 140 Euro, 3 Punkte und die Selbstbeteiligung mehr.
Und ich habe eine Rechtschutz schon immer gehabt, genauso wie meine Eltern, nur was die gebracht hat, war eine höhere Selbstbeteiligung als Strafe, da das Verfahren eingestellt wurde, bei Freispruch wären die Kosten auf jemand anderen gegangen.
Der der das Angezeigt hat, hat eh Blödsinn geschrieben, erst mal stimmten alle Angaben nicht, des weiteren wie kann man durch einen verdunkeltes Visier die Farbe der Brille erkennen?
Zitat:
Original geschrieben von Jessi1981
eine rechtsschutzversicherung ist zwar ein teuerer luxus für rechtschaffene leute, aber solle jeder haben.
jessi hat jetzt bestimmt auch eine .Die Rechtschutz haben wir in Anspruch genommen, aber es war eine Selbstbeteiligung dabei.
Die Strafe obwohl nicht begangen war 140 Euro, 3 Punkte und die Selbstbeteiligung mehr.Und ich habe eine Rechtschutz schon immer gehabt, genauso wie meine Eltern, nur was die gebracht hat, war eine höhere Selbstbeteiligung als Strafe, da das Verfahren eingestellt wurde, bei Freispruch wären die Kosten auf jemand anderen gegangen.
Der der das Angezeigt hat, hat eh Blödsinn geschrieben, erst mal stimmten alle Angaben nicht, des weiteren wie kann man durch einen verdunkeltes Visier die Farbe der Brille erkennen?
*EDIT*
Sorry war quatsch...hatte nicht alles gelesen. Nehme alles zurück und gebe dir Recht.
Hallo Robert87,
meine eMail entfernt -
twindance/MT-Moderation
, ich kann dir interezante Infos geben. Ob du zahlen mußt und wieviel oder nicht, hängt von Deinem bisherigen Verhalten und Tun ab.
MfG
Peter
Zitat:
Original geschrieben von robert87
Hallo!kurz zu dem was bisher geschah:
- Ich bekam einen Bußgeldbescheid von der Stadtverwaltung (2 Punkte + 138,50 EUR)
- Ich legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein mit der Begründung, dass nicht die mir vorgeworfene Ordnungswiedrigkeit begangen wurde sondern ein anderer Tatbestand anzuwenden ist welcher lediglich einer Ordnugswiedrigkeit entspricht (35 EUR)
- Die Stadtverwaltung übergab den Fall ans Gericht welches meiner Begründung folgte und mir eine Geldbuße in Höhe von 35 EUR auferlegteProblem an der Sache ist nun aber, dass ich jetzt die Gebühren für den Einspruch in 1. Instanz (50 EUR) + Auslagen für förmliche Zustellungen (10,50 EUR) an das Gericht bezahlen soll. Ich kann das jedoch nicht verstehen. Die Stadtverwaltung hat mir eine Ordnugswiedrigkeit vorgeworfen welche ich nicht begangen habe. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und recht bekommen. Warum soll ich dann die Gerichtskosten bezahlen? Dann würde ich ja für den Fehler den die Stadtverwaltung begangen hat bezahlen müssen. Das wiederspricht meinem Verständnis für Gerechtigkeit. Wurde hier ein Fehler gemacht oder muss ich die Kosten bezahlen?
Danke für Eure Ratschläge!