Einspruch gegen Blitzerfoto

Hallo,
Kann ich gegen dieses Biltzerfoto Einspruch einlegen?
Man kann mich sehen nur der Spiegel ist im Bild. Den Rest habe ich unkenntlich gemacht. Also mein Gesicht ist außer an der Stelle mit dem Spiegel zu sehen. Es geht um Punkte, deshalb frage ich.
Es war auch nicht in meinem Auto und die Aussage könnte verweigert werden. Könnte das auch Erfolg haben? Und wenn man Einspruch einlegt und nicht damit durch kommt, wie teuer würde das ca. werden?
Vielen Dank🙂

111 Antworten

Zitat:

@kammo schrieb am 19. Oktober 2021 um 19:39:59 Uhr:


Kann ich gegen dieses Biltzerfoto Einspruch einlegen?
Man kann mich sehen nur der Spiegel ist im Bild. Den Rest habe ich unkenntlich gemacht. Also mein Gesicht ist außer an der Stelle mit dem Spiegel zu sehen. Es geht um Punkte, deshalb frage ich.
Es war auch nicht in meinem Auto und die Aussage könnte verweigert werden.

Wogegen möchtest du bei dieser Konstellation konkret Einspruch einlegen? 😕

Zitat:

@kammo schrieb am 19. Oktober 2021 um 19:39:59 Uhr:



Man kann mich sehen nur der Spiegel ist im Bild.

Der Satz mit dem Bild im öffentlichen Netz reicht. Brauchst keinen Versuch mehr unternehmen. 😉

Geht es hier eigentlich um "legal" oder Moral? Wenn es um "legal" geht, schickt der Halter den Anhörungsbogen zurück mit dem Kreuz bei "Nein" (wird der Verkehrsverstoss zugegeben) und schreibt als Begründung "Fahrer/in unbekannt" (so ihm nicht schon im Anhörungsbogen eine Kopie des Fotos beigefügt wurde).
Ansonsten bekommt er das Foto zugeschickt und kann sich äussern ob er die betreffende Person kennt. Behauptet er Sie nicht zu kennen, muss die Behörde versuchen über Fotoabgleich im Passamt (oder beim Nachbarn des Halters oder dessen Angehörigen) herauszubekommen wer gefahren ist. Gelingt ihr das nicht, geht der Themenstarter straffrei aus.
Ein Fahrtenbuch wird bei "Erstablehnung" noch nicht auferlegt.

Das Verweigern der Aussage ist möglich, wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fahrtenbuchauflage für den Halter führen. Das funktioniert auch nur, wenn Du nicht im gleichen Haushalt wohnst und Dich Nachbarn nicht erkennen.

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Zitat:

@VIN20050 schrieb am 19. Oktober 2021 um 20:35:09 Uhr:


Geht es hier eigentlich um "legal" oder Moral? Wenn es um "legal" geht, schickt der Halter den Anhörungsbogen zurück mit dem Kreuz bei "Nein" (wird der Verkehrsverstoss zugegeben) und schreibt als Begründung "Fahrer/in unbekannt" (so ihm nicht schon im Anhörungsbogen eine Kopie des Fotos beigefügt wurde).

Die Nummer ist doch schon längst durch und der Fahrer bekannt. Der möchte, wie man seinem Eröffnungsbeitrag entnehmen kann, doch jetzt Einspruch einlegen.

das Fahrtenbuch hat der Halter auf jeden Fall am Hals. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 19. Oktober 2021 um 20:35:09 Uhr:


(so ihm nicht schon im Anhörungsbogen eine Kopie des Fotos beigefügt wurde)

Hat er doch schon

Zitat:

Ein Fahrtenbuch wird bei "Erstablehnung" noch nicht auferlegt.

Oh doch

Zitat:

@FTCK schrieb am 19. Oktober 2021 um 20:37:28 Uhr:


das Fahrtenbuch hat der Halter auf jeden Fall am Hals. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Das "auf jeden Fall" bestreite ich.

Ansonsten wiederhole ich meine Anregung, einen guten Fachanwalt zu konsultieren.

Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 19. Oktober 2021 um 20:45:07 Uhr:



Zitat:

@FTCK schrieb am 19. Oktober 2021 um 20:37:28 Uhr:


das Fahrtenbuch hat der Halter auf jeden Fall am Hals. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Das "auf jeden Fall" bestreite ich.

Dito. Zumal der Fahrer im hier diskutierten Fall bereits bekannt ist. Da wäre eine Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter ja absolut sinnfrei.

Das was hier angekommen ist, ist ein Zeugenfragebogen. Und der ging an meinen Vater. Das heißt sie wissen noch nicht wer gefahren ist. Aber wenn die erstmal ihre Nachforschungen anstellen, dauert das doch ein bisschen oder? (Wäre immerhin schon ganz gut wenn sich der Prozess etwas zieht)

Zitat:

@kammo schrieb am 19. Oktober 2021 um 20:51:05 Uhr:


Das was hier angekommen ist, ist ein Zeugenfragebogen. Und der ging an meinen Vater. Das heißt sie wissen noch nicht wer gefahren ist.

Wieso willst

du

dann jetzt Einspruch einlegen? 😕

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 19. Oktober 2021 um 20:56:27 Uhr:



Zitat:

@kammo schrieb am 19. Oktober 2021 um 20:51:05 Uhr:


Das was hier angekommen ist, ist ein Zeugenfragebogen. Und der ging an meinen Vater.

Wieso willst du dann jetzt Einspruch einlegen? 😕

Ich denke, das ist einfach eine begriffliche Ungenauigkeit. Es geht um sämtliche Optionen, die der TE in seiner Situation hat.

Wegen fehlender Mitwirkung wird die Fahrtenbuchauflage deinem Vater dann statt 25€ Gebühren 200€ kosten. Steht ganz im Ermessen der Behörde. Und das auch beim 1. Vergehen. Hatte ich ich alles schon durch und mit Verkehrsanwalt, der dennoch außergewöhnlich gute Tips für die weiteren Folgen geben konnte.

Zitat:

@Deluxe34tr schrieb am 19. Oktober 2021 um 19:43:32 Uhr:


Ansonsten kannst Du eine Anzeige wegen Betrug kassieren;

Wie kommst Du auf das schmale Brett?

Was bitte hat dieses Thema mit dem V&S zu tun ?
Kann man das bitte in die Rubrik „Laienrechtsberatung für Kleinkriminelle und Drückeberger“ verschieben ?

Verkehr und Sicherheit, was ist nur aus dir geworden ?

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