Einschläge in der Nacht
Hallo zusammen,
lese seit längeren hier im Forum mit.
Jetzt habe ich selbst ein Problem und bräuchte mal nen Tip!
Bin vor ca. zwei Wochen gegen 23:45 Uhr bei Regen durch eine Baustelle auf der A7 gefahren dabei wurde der Wagen scheinbar von Split getroffen.
Nach der Baustelle auf einen Parkplatz habe ich versucht was zu sehn, habe aber im Dunkeln nix gesehen.
Nach 3tagen dachte ich wieder an den Vorfall und schaute nach, dabei habe ich verschiedene Einschlaglöcher im Lack feststellen können auf der Motorhaube, Frontscheibe und am Dachholm.
Habe diese stellen per Klarlackstift erstmal versiegelt.
Nun meinte ein Bekannter meldet das deiner Versicherung!?
Bringt das was?
Ich habe keinen Schuldigen/-verursacher, es war dunkel und hat Geregnet!?
Wie kann ich vor gehn?
Habe zwar VK/TK ohne SB.
Was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
IMO ist Glasbruch nicht als Bruch von Silikatglas definiert, sondern als Bruch von Verglasungen und dazu gehören auch andere Werkstoffe, wie PC oder PMMA.
30 Antworten
Die Frontscheibe ist Teilkaskoschaden.
Die anderen Schäden ist Vollkaskosache.
Wobei überlegt werden muß, ob sich die Regulierung bei VK lohnt ( Höherstufung).
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 6. November 2016 um 14:56:38 Uhr:
Die Frontscheibe ist Teilkaskoschaden.Die anderen Schäden ist Vollkaskosache.
Wobei überlegt werden muß, ob sich die Regulierung bei VK lohnt ( Höherstufung).
Ich habe wie man so sagt im Jahr einen AB/Schuß frei, aber bringt das was!?
Wenn du Rabattretter hast, mag das anders aussehen. Allerdings belastet es trotzdem deinen Schadensverlauf, wenn du freiwillig oder gezwungener Maßen die Versicherung wechselst.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 6. November 2016 um 14:56:38 Uhr:
Die Frontscheibe ist Teilkaskoschaden.
Falsch, ist nicht zwingend Glasbruch.
Seit wann ist Steinschlag in der Scheibe nicht von der TK abgedeckt?
Zitat:
@hydrou schrieb am 6. November 2016 um 15:45:56 Uhr:
Seit wann ist Steinschlag in der Scheibe nicht von der TK abgedeckt?
Kratzer oder kleine Oberflächenbeschädigungen, wie Krater an einer Scheibe, sind kein Fall für die Teilkasko-Versicherung, denn dort ist ausschliesslich Glasbruch versichert.
http://...gen-automobile-hannover.de/.../?...
https://www.carglass.de/kosten-teilkasko/
https://www.adac.de/.../steinschlag.aspx
Zitat:
@gerdaushesse schrieb am 6. November 2016 um 14:43:03 Uhr:
Nun meinte ein Bekannter meldet das deiner Versicherung!?
Bringt das was?
Ich habe keinen Schuldigen/-verursacher, es war dunkel und hat Geregnet!?
Wie kann ich vor gehn?
Habe zwar VK/TK ohne SB.
Was meint ihr?
Wenn durch den Steinschlag brüche an der Verglasung des Fahrzeuges entstanden sind, zahlt diesen Glasbruch die Versicherung. Bitte in diesem Zusammenhang nicht nur an den Klassiker - die Windschutzschreibe - denken, sondern auch an (Nebel-) Scheinwerfer. Natürlich nur wenn aus Glas.
Alles andere ist ein Fall für die Vollkaskoversicherung. In diesem Fall wird der Schadenverlauf belastet. Wenn Du ein Rabattschutz hast, ändert sich am Beitrag bzw. Deinem Schadenfreiheitsrabatt nichts. Dies gilt in der Regel nur für den jetztigen Versicherer.
Ich würde auf jeden Fall den Schaden schnellstmöglich (ggf. vorsorglich) melden. Je mehr Zeit du verstreichen lässt, desto undurchsichtiger wird das für den Versicherer. Vor dem Hintergrund, dass Du hier in der Beweisplficht bist, dass es sich um ein Schadenereignis handelt, solltest Du schnellstmöglich handeln, damit dies so akzeptiert wird.
Gruß
Ist nicht ganz richtig was hier geschrieben wird, denn manche Versicherungen zahlen auch für Scheinwerfer aus Kunststoff, hängt davon ab was in den AKB deiner Versicherung steht.
Vielleicht sollte die Aussage zu den Schäden mal genauer umrissen werden. Für mich sind "Löcher" ganz klare massive Beschädigungen komplett durch das Material hindurch. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall???
In der TK sind Glasbruchschäden versichert. Scheiben, Spiegel, Scheinwerfer.
Häufig sind viele dieser Bauteile aber nicht mehr aus Glas sondern aus stabilen Kunststoffen. Das haben viele Versicherungen erkannt um zu sagen, kein Glas, kein Geld.
Ich denke das ist nicht korrekt. Vielleicht kann uns @phaetoninteressent hier einmal aus der ersten Reihe ausführen, wie man dann weiter argumentieren kann.
Kleine Einschläge werden aber tatsächlich nicht ersetzt. Sie sind auch nicht mit dem Harz reparierbar. Nur Steinschläge die zu einem Riss führen und dann eine Brechgefahr besteht. Ich warte seit langem, dass mich einmal ein richtiger Steinschlag trifft, nur wenn man wartet, passiert das bekanntlich nie... Das Zufallsgesetz...
Zitat:
@romanusko schrieb am 6. November 2016 um 18:46:12 Uhr:
Ich denke das ist nicht korrekt. Vielleicht kann uns @phaetoninteressent hier einmal aus der ersten Reihe ausführen, wie man dann weiter argumentieren kann.
ich wüsste nicht, wie soll man hier weiter argumentieren sollte; versichert ist das, was vereinbart ist.
ggf. kulanz o.a. wäre noch denkbar.
IMO ist Glasbruch nicht als Bruch von Silikatglas definiert, sondern als Bruch von Verglasungen und dazu gehören auch andere Werkstoffe, wie PC oder PMMA.
hmm, kann ich nicht nachvollziehen. vom wortlaut: Verglasung. es heißt ja nicht verkunststoffung :-).