Einschätzung der Gebrauchtwagengarantie von DAT AUTOHUS

Ist sicher für einige interessant, da der Anbieter sehr viele Fahrzeuge mit dieser Garantie verkauft und meistens ein starkes Preis/Leistungs-Verhältnis hat.

Ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung bietet DAT AUTOHUS eine Garantie mit Laufzeit von einem Jahr an.

Folgende Eckpunkte des Garantievertrages:

1. Die Garantie endet temporär mit jedem vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionstermin. Wird diese bei einer von DAT AUTOHUS "anerkannten" (?) KfZ-Meisterwerkstatt durchgeführt, verlängert sich die Garantiezeit bis zur nächsten Inspektion, zu einer Gesamtlänge von einem Jahr. Die Belege muss man einschicken, sonst erlischt die Garantie.

2. Umfang der garantierten Baugruppen:

- Motor:
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Gehäuse für Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse mit Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz

- Schalt/Automatikgetriebe:
Getriebegehäuse einschließlich aller Innenteile, Drehmomentwandler

- Achs- und Verteilergetriebe:
Getriebegehäuse einschließlich aller Innenteile

- Kühlystem:
Wasserkühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe

- Kraftstoffanlage:
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Vergaser

- Lenkung:
mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen

- Elektrische Anlage:
Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, Bordcomputer (Rechner ohne Display), elektronische Teile der Einspritzanlage (Steuergerät, Luftmengen-/massenmesser), elektrischer Lenkhilfemotor und elektronische Bauteile des Lenkgetriebes, Steuerung des Automatikgetriebes

- Kraftübertragungswellen:
Achsantriebswellen, Antriebsgelenke und von der ASR die Drehzahlsensoren, elektrisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher, Ladepumpe

- Bremsanlage:
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Vakuumpumpe, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und von ABS elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler

- Klimaanlage:
Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer

- Abgasanlage:
Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde, Turbolader (ohne Nebenkomponenten)

- Sicherheitssysteme:
Kontrollsysteme für Airbag und Gurtstraffer

Die Garantie umfasst NICHT alle nicht aufgeführten Teile der garantierten Baugruppen, zB Flüssigkeiten, Öle, Frostschutz, Ölfilter, Dichtungen, Simmeringe, Kleinmaterialien, sonstige Teile. NICHT ersetzt werden Abschleppkosten und andere folgeschäden!

3. Es liegt KEIN Garantiefall vor, wenn der Schaden nicht auf Verschleiß, sondern auf Material- und Herstellungsfehler zurückzuführen ist! (und andere, weniger relevante Einschränkungen)

4. Ein Erfolg der Reparatur ist NICHT garantiert! Liegt ein Garantiefall vor, so obliegt ein zweiter Garantiefall in derselben Baugruppe (s.o.) KEINEM Garantieschutz mehr! Es besteht keine Haftung, wenn das Reparaturunternehmen, das vom Käufer beauftragt wurde, die Reparatur nicht hinbekommt.

5. Die Reparaturkosten werden prozentual erstattet, proportional zu der Laufleistung des Fahrzeugs. Startend bei 100% mit 50tkm, verringern sie sich um 10% pro 10tkm bis runter zu 40%.

6. DARÜBER HINAUS IST DIE GESAMTLEISTUNG DER GARANTIE AUF 5000 EURO BEGRENZT!

So, der Rest sind organisatorische Dinge wie Belege etc.

Wie schätzt ihr die Garantieleistungen ein, wenn für ein Fahrzeug mit >110kW Leistung mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr 500 Euro verlangt werden?

Auf Deutsch, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit - konkrekt in meinem Fall, BJ 10/05, 50tkm - dass im zweiten Halbjahr, wenn die Gewährleistung schwierig durchzusetzen ist, etwas aus den obigen Baugruppen so ausfällt, dass man im Durchschnitt 500 Euro erstattet bekommt, wobei nie mehr als 5000?

Grüße und Danke

Beste Antwort im Thema

So wie ich das gehört habe von Kunden von Autohus ist es schon schwierig die gesetzl. Gewährleistung durchzusetzen, ganz zu schweigen von der total verklausulierten "Garantie".

Finger weg ausser dein Analt hat Langeweile!

L

P.S. Habe noch diese Info im Netz gefunden:

SO VERKAUFT DAT AUTOHUS
wie es abläuft:

- Die Autos sind so zugeparkt, dass an eine Probefahrt nicht zu denken ist.
- Jedes Fahrzeug hat das Gütezeichen "Geprüft" und DA zeigt eine Expertise", auf der nur Lackschäden und Flecken angegeben sind.
- Diese "Schäden" sind jedoch fast nicht zu finden......
- Aber du sollst auch nur glauben, das Fahrzeug wurde gründlich gescheckt......
- Es wird nämlich erst dann gescheckt, wenn Du es gekauft hast.
- Dafür musst Du zusätzlich ca. 500,- Euro bezahlen. DA sagt dazu: Service- und Sicherheitspaket.
- Du glaubst, dann ein überholtes und "sicheres" Fahrzeug zu bekommen.....
- Die Anzahlung wird Reservierung genannt, die DA einbehalten will, falls Du vom Kauf zurücktrittst.
- Nach einigen Tagen sagt man Dir, Du musst xy Euro mehr zahlen weil z.B. die Bremsen gemacht werden müssen.....
- Du kannst a) zustimmen oder b) versuchen Dein Geld zurückzubekommen....
- Ich rate Dir b), bei a) heißt es Warten...
- Der Pkw wird grundsätzlich erst dann übergeben, wenn Du mehrmals nachgefragt hast.
- So erzeugt man den Eindruck, es wird ordentlich dran gearbeitet.....
- Gewaschen wird es dann, wenn Du zum Abholen kommst.
- Zunächst sollst Du einen Zustandsbericht unterschreiben ... Warum?
- Weil die darin genannten Mängel von der Garantie ausgeschlossen sind.
- Das Übergabedokument wird Bestellung genannt.... wieso Bestellung?
- Weil das Übergabedatum als Kaufdatum dargestellt wird... Warum?
- Um die Gewährleistung auszuschließen ..... Du hast das Fahrzeug ja in Kenntnis der Mängel jetzt erst gekauft! - Sehr Schlau nicht?
- So versucht DAT AUTOHUS von der Gewährleistung und Garantie freizukommen - und Du hast dafür obendrein noch 500,- Euro extra bezahlt. - Gute Idee nicht?
- Hast Du Rechtsschutz und einen guten Anwalt?
- Zum Schluss sollst Du noch unterschreiben, dass Dich der Verkäufer ausdrücklich gewarnt hat.... Gewarnt...?
- Ja, Dein Auto ist ein Gewerbefahrzeug, dass erhöhten Verschleiß unterlag!
- Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto

43 weitere Antworten
43 Antworten

kommt darauf an, was die Reparatur kostet ...tippe aber mal kostet einiges?

Ist schon blöd...das stimmt...

Kostenvoranschlag meines Schraubers lag bei 605€ nur für die Wasserpumpe. Zahnriemen kommt extra weil er das nicht mit in den KVA einpreisen darf. Da 2 verschiedene Fälle. Es geht um einen Polo AW 95 PS Diesel Bj. 2019

ok also hängt bei dem Wagen ZR und Wapu zusammen ... und Ausfall weit vor Herstellerwechselintervall Vorgaben ... Antwort von ADAC Rechtsberatung erhalten? ...

Für mich wär das dann ein Gewährleistungsfall bei dem Bj. und km .., da würde ich mich wohl auch streiten(bzw. juristisch vorgehen lassen...), wenn der Händler nicht von alleine einlenkt ...

Ist ja jetzt nicht nur die 50 EURO Kleinstreparatur...die man mit schlechter Laune selbst regeln kann, des Frieden wegen...

Tipp : solche Infos kann man auch im Startpost (bzw. in deinem ersten Post wo du dich hier rangehängt hast) bringen und nicht Scheibenweise erst im Verlauf...würde einige Spekulation verhindern..wo wir unsere Glaskugeln befragen müssen..😉

Antwort von ADAC Rechtsberatung erhalten? ...

Noch nicht

Da ich schon viele Auto auch von weiter weg gekauft habe muss der Kaufpreis schon so interessant sein, daß ich Reparaturen miteinkalkuliere, da ich kein Vertrauen in Garantie/Gewährleistung habe. Die Zeit und Ärger ist es mir nicht wert. Garantie schliesse ich nie ab - von Privat bekomme ich auch keine. Ich verlasse mich auf meinen Bauch und das was ich sehe…. Beim letzten Kauf war der Preis top und das Fahrzeug ein Traum, Tüv neu …ich bin da eher gedanklich bei selbsterfüllende Prophezeiung….

Ähnliche Themen

OT ist weg.

Moorteufelchen

Kurzes Update
Nach der 1. Ablehnung ne 2. Mail geschrieben wegen Gewährleistung und so weiter.
Antwort wörtlich:
Nach Durchsicht der uns vorliegenden Unterlagen, gehen wir nach jetzigem Kenntnisstand, nicht bei einem bei Kauf angelegten Sachmangel aus.
Ich 3. Mail geschrieben mit Verweis auf Paragraph 434 BGB und mit Androhung rechtlicher Schritte.
Antwort wörtlich:
Die anstehende Reparatur an Ihrem Fahrzeug ist auf gewöhnliche Verschleiß zurück zu führen. Hierfür greift die Gewährleistung nicht. Hier ist unsererseits nicht von einem bei Kauf angelegten Sachmangel auszugehen.
Ich habe den Verdacht dass die ganzen Antworten mit KI geschrieben wurden. ADAC-Antwort noch nicht erfolgt. Problem ist, dass meine Tochter keine Rechtschutzversicherung hat und somit keinen Anwalt einschalten kann.
Mail mit Bitte um Termin zum persönlichen Gespräch mit dem Verkäufer ist gestern raus, aber noch ohne Antwort.
Mit der Aussage, Wapu ist Verschleißteil scheiden sich ja die Geister. Aber alle die ich jetzt gefragt habe ( mein Werkstattmeister, Nachbars Schwager Autohaus-Teamleiter und Anwalt über meine Rechtschutzversicherung) sagen alle, der Fall ist klar und der Händler in der Gewährleistungspflicht.
Und nu, wie weiter?
Angebot mit Kulanz steht aber noch.

Mfg

Zitat:

@BenzEKL schrieb am 8. August 2024 um 18:46:09 Uhr:


Aber schwer wird es schon, wenn die blocken.
[/quote

Verstehe aber nicht worauf die sich berufen wenn doch Gewährleistung besteht bei Schaden so kurz nach Kauf. Wenn nach 6 Monaten der Schaden eintritt, ok, dann hab ich nen Problem was ich nicht beweisen kann.

Bei gewährleistung gillt nun eine 12monats Frist in der der Verkäufer beweisen muss das die Wapu vor dem Verkauf inordnung war . Erst nach den 12 Monaten muss der Kunde beweisen daß die schon defekt war.

Eine Wapu ist kein Verschleißteil. Sonst wäre ja alles Verschleiß weil alles nicht ewig hält.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 22. August 2024 um 19:42:51 Uhr:



Zitat:

@BenzEKL schrieb am 8. August 2024 um 18:46:09 Uhr:


Bei gewährleistung gillt nun eine 12monats Frist in der der Verkäufer beweisen muss das die Wapu vor dem Verkauf inordnung war . Erst nach den 12 Monaten muss der Kunde beweisen daß die schon defekt war.

Eine Wapu ist kein Verschleißteil. Sonst wäre ja alles Verschleiß weil alles nicht ewig hält.

Habe ich auch mitbekommen dass man jetzt neuerdings 2 Jahre Gewährleistung hat.
Kannst du bitte deine Aussage zwecks Wapu ist kein Verschleißteil irgendwie belegen oder ist das nur deine Meinung?

Das mit dem zitieren schnall ich hier noch nicht wie das funktioniert

Zitat:

@BenzEKL schrieb am 22. August 2024 um 20:05:09 Uhr:


Das mit dem zitieren schnall ich hier noch nicht wie das funktioniert

Auf zitieren drücken und deinen Text unter : /quote] setzen . Nicht darüber

Zitat:

@BenzEKL schrieb am 8. August 2024 um 12:53:45 Uhr:


3 Wochen nach Kauf bei Reparatur der Klimaanlage festgestellt dass Wasserpumpe Lagerschaden hat.

Wie hast du denn beim Arbeiten an der Klimaanlage den Lagerschaden an der WaPu festgestellt, wenn diese doch mit dem ZR angetrieben wird ? Und was gabs an der Klima zu reparieren, das nicht unter die Sachmängelhaftung fiel ?

Ansonsten: Bei der Laufleistung und wenn sich der Verkäufer weigert, einen Mangel anzuerkennen der letztendlich noch gar nicht nachgewiesen wurde, wirst du ohne Anwalt nicht weiterkommen. Mit viel Glück wirst du außergerichtlich vielleicht die Hälfte bekommen. Natürlich wird man da den alten Zahnriemen wieder einbauen und Spann- und Umlenkrollen nicht anfassen.

Punkt zwei ist: Wenn man schon beim ziemlich billigsten Anbieter kauft, die angebotene Garantie weglässt - was man alles machen kann und per se noch nicht der Fehler ist - dann sollte man es im Kreuz haben seine Ansprüche anwaltlich und notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Denn das man das muss ist genau das was zu erwarten ist wenn man da kauft.

@vanguardboy wenn ich das richtig sehe, geht es hier nicht um 12 Monate Gewährleistung ja, nein, vielleicht, sondern um Verschleißteil ja, nein, vielleicht.

Zitat:

@BenzEKL schrieb am 8. August 2024 um 18:47:37 Uhr:


Bin ja beim ADAC und habe da auch so ne Art Rechtsschutz und Beratung rund ums Auto. Habe denen mal den Fall geschildert. Mal schauen was da kommt.

Was heißt das Fettgerduckte? so ne Art Rechtsschutz gibt es nicht. Es gibt eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, welche von Anfang bis Ende für dein Problem da wäre (u.U. mit SB) und es gibt eine einmalige Rechtsberatung als ADAC-Mitglied, welche - wie der Begriff schon sagt - einmalig in Anspruch genommen werden kann.

Solltest du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben, mal checken, ob die Tochter noch mitversichert ist. Das kann bspw. sein, wenn die Tochter noch studiert oder evtl. auch in der ersten Ausbildung nach der Schule ist oder das Fahrzeug auf Papa oder Mama zugelassen ist.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 22. August 2024 um 20:37:16 Uhr:



Zitat:

@BenzEKL schrieb am 8. August 2024 um 12:53:45 Uhr:


3 Wochen nach Kauf bei Reparatur der Klimaanlage festgestellt dass Wasserpumpe Lagerschaden hat.
Wie hast du denn beim Arbeiten an der Klimaanlage den Lagerschaden an der WaPu festgestellt, wenn diese doch mit dem ZR angetrieben wird ? Und was gabs an der Klima zu reparieren, das nicht unter die Sachmängelhaftung fiel ?

Ansonsten: Bei der Laufleistung und wenn sich der Verkäufer weigert, einen Mangel anzuerkennen der letztendlich noch gar nicht nachgewiesen wurde, wirst du ohne Anwalt nicht weiterkommen. Mit viel Glück wirst du außergerichtlich vielleicht die Hälfte bekommen. Natürlich wird man da den alten Zahnriemen wieder einbauen und Spann- und Umlenkrollen nicht anfassen.

Punkt zwei ist: Wenn man schon beim ziemlich billigsten Anbieter kauft, die angebotene Garantie weglässt - was man alles machen kann und per se noch nicht der Fehler ist - dann sollte man es im Kreuz haben seine Ansprüche anwaltlich und notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Denn das man das muss ist genau das was zu erwarten ist wenn man da kauft.

Der Mangel an der Klimaanlage war bekannt und im Kaufvertrag vermerkt. Soweit so gut. Klimaanlage wurde in der Werkstatt repariert und dort wurde mir von der Werkstatt der Schaden an der Wapu mitgeteilt. Zum Zahnriemen: das ist noch der 1. Da erst bei 210.000 km gewechselt werden muss ( aktuell 113.000 Km drauf bei Bj. 12/2019 , bei Kauf 108.000 km) , und dann macht man normalerweise auch die Wapu mit, wenn sie dann solange hält.

Mfg

Ok, das klingt soweit plausibel. Und wir unterstellen mal, dass die Aussage der Werkstatt stimmt.Dann wären wir beim Punkt "Anerkennung" durch den Händler und dem, was ich dazu schrieb.

Was den ZR angeht: Völlig klar. Ich meinte nur, dass, sofern der Händler dern Austausch der Wapu vornimmt oder vornehmen lässt, er den alten ZR wieder einbauen wird um seine Kosten so gering wie möglich zu halten. Technisch gesehen ist das natürlich Pfusch hoch 10 aber auf mehr hast du keinen Anspruch.

Die Frage ist ob man nicht ZR + Wapu neu macht, und versucht vom Händler eine Beteiligung daran auszuhandeln. Wäre so mein Ansatz wenn man den Rechtsstreit mit Anwalt, Gutachter und Co nicht riskieren kann oder will.

Und lieber würde ich Töchterchens (knappe) Kohle im Auto versenkt sehen als auf den Konten von Anwälten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen