Einschätzung der Gebrauchtwagengarantie von DAT AUTOHUS

Ist sicher für einige interessant, da der Anbieter sehr viele Fahrzeuge mit dieser Garantie verkauft und meistens ein starkes Preis/Leistungs-Verhältnis hat.

Ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung bietet DAT AUTOHUS eine Garantie mit Laufzeit von einem Jahr an.

Folgende Eckpunkte des Garantievertrages:

1. Die Garantie endet temporär mit jedem vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionstermin. Wird diese bei einer von DAT AUTOHUS "anerkannten" (?) KfZ-Meisterwerkstatt durchgeführt, verlängert sich die Garantiezeit bis zur nächsten Inspektion, zu einer Gesamtlänge von einem Jahr. Die Belege muss man einschicken, sonst erlischt die Garantie.

2. Umfang der garantierten Baugruppen:

- Motor:
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Gehäuse für Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse mit Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz

- Schalt/Automatikgetriebe:
Getriebegehäuse einschließlich aller Innenteile, Drehmomentwandler

- Achs- und Verteilergetriebe:
Getriebegehäuse einschließlich aller Innenteile

- Kühlystem:
Wasserkühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe

- Kraftstoffanlage:
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Vergaser

- Lenkung:
mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen

- Elektrische Anlage:
Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, Bordcomputer (Rechner ohne Display), elektronische Teile der Einspritzanlage (Steuergerät, Luftmengen-/massenmesser), elektrischer Lenkhilfemotor und elektronische Bauteile des Lenkgetriebes, Steuerung des Automatikgetriebes

- Kraftübertragungswellen:
Achsantriebswellen, Antriebsgelenke und von der ASR die Drehzahlsensoren, elektrisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher, Ladepumpe

- Bremsanlage:
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Vakuumpumpe, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und von ABS elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler

- Klimaanlage:
Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer

- Abgasanlage:
Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde, Turbolader (ohne Nebenkomponenten)

- Sicherheitssysteme:
Kontrollsysteme für Airbag und Gurtstraffer

Die Garantie umfasst NICHT alle nicht aufgeführten Teile der garantierten Baugruppen, zB Flüssigkeiten, Öle, Frostschutz, Ölfilter, Dichtungen, Simmeringe, Kleinmaterialien, sonstige Teile. NICHT ersetzt werden Abschleppkosten und andere folgeschäden!

3. Es liegt KEIN Garantiefall vor, wenn der Schaden nicht auf Verschleiß, sondern auf Material- und Herstellungsfehler zurückzuführen ist! (und andere, weniger relevante Einschränkungen)

4. Ein Erfolg der Reparatur ist NICHT garantiert! Liegt ein Garantiefall vor, so obliegt ein zweiter Garantiefall in derselben Baugruppe (s.o.) KEINEM Garantieschutz mehr! Es besteht keine Haftung, wenn das Reparaturunternehmen, das vom Käufer beauftragt wurde, die Reparatur nicht hinbekommt.

5. Die Reparaturkosten werden prozentual erstattet, proportional zu der Laufleistung des Fahrzeugs. Startend bei 100% mit 50tkm, verringern sie sich um 10% pro 10tkm bis runter zu 40%.

6. DARÜBER HINAUS IST DIE GESAMTLEISTUNG DER GARANTIE AUF 5000 EURO BEGRENZT!

So, der Rest sind organisatorische Dinge wie Belege etc.

Wie schätzt ihr die Garantieleistungen ein, wenn für ein Fahrzeug mit >110kW Leistung mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr 500 Euro verlangt werden?

Auf Deutsch, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit - konkrekt in meinem Fall, BJ 10/05, 50tkm - dass im zweiten Halbjahr, wenn die Gewährleistung schwierig durchzusetzen ist, etwas aus den obigen Baugruppen so ausfällt, dass man im Durchschnitt 500 Euro erstattet bekommt, wobei nie mehr als 5000?

Grüße und Danke

Beste Antwort im Thema

So wie ich das gehört habe von Kunden von Autohus ist es schon schwierig die gesetzl. Gewährleistung durchzusetzen, ganz zu schweigen von der total verklausulierten "Garantie".

Finger weg ausser dein Analt hat Langeweile!

L

P.S. Habe noch diese Info im Netz gefunden:

SO VERKAUFT DAT AUTOHUS
wie es abläuft:

- Die Autos sind so zugeparkt, dass an eine Probefahrt nicht zu denken ist.
- Jedes Fahrzeug hat das Gütezeichen "Geprüft" und DA zeigt eine Expertise", auf der nur Lackschäden und Flecken angegeben sind.
- Diese "Schäden" sind jedoch fast nicht zu finden......
- Aber du sollst auch nur glauben, das Fahrzeug wurde gründlich gescheckt......
- Es wird nämlich erst dann gescheckt, wenn Du es gekauft hast.
- Dafür musst Du zusätzlich ca. 500,- Euro bezahlen. DA sagt dazu: Service- und Sicherheitspaket.
- Du glaubst, dann ein überholtes und "sicheres" Fahrzeug zu bekommen.....
- Die Anzahlung wird Reservierung genannt, die DA einbehalten will, falls Du vom Kauf zurücktrittst.
- Nach einigen Tagen sagt man Dir, Du musst xy Euro mehr zahlen weil z.B. die Bremsen gemacht werden müssen.....
- Du kannst a) zustimmen oder b) versuchen Dein Geld zurückzubekommen....
- Ich rate Dir b), bei a) heißt es Warten...
- Der Pkw wird grundsätzlich erst dann übergeben, wenn Du mehrmals nachgefragt hast.
- So erzeugt man den Eindruck, es wird ordentlich dran gearbeitet.....
- Gewaschen wird es dann, wenn Du zum Abholen kommst.
- Zunächst sollst Du einen Zustandsbericht unterschreiben ... Warum?
- Weil die darin genannten Mängel von der Garantie ausgeschlossen sind.
- Das Übergabedokument wird Bestellung genannt.... wieso Bestellung?
- Weil das Übergabedatum als Kaufdatum dargestellt wird... Warum?
- Um die Gewährleistung auszuschließen ..... Du hast das Fahrzeug ja in Kenntnis der Mängel jetzt erst gekauft! - Sehr Schlau nicht?
- So versucht DAT AUTOHUS von der Gewährleistung und Garantie freizukommen - und Du hast dafür obendrein noch 500,- Euro extra bezahlt. - Gute Idee nicht?
- Hast Du Rechtsschutz und einen guten Anwalt?
- Zum Schluss sollst Du noch unterschreiben, dass Dich der Verkäufer ausdrücklich gewarnt hat.... Gewarnt...?
- Ja, Dein Auto ist ein Gewerbefahrzeug, dass erhöhten Verschleiß unterlag!
- Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto

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Die Strecke ist für den Käufer zumutbar, der Verkäufer übernimmt ja die Kosten dafür 😉

Oft werden nach Hinweis auf diesen Sachverhalt ganz plötzlich auch KVA und Reparatur von ortsansässigen Werkstätten übernommen 😛

Grüße
Steini

..die vorgehensweise von Dat Autohus ist normal.
Am liebsten verkaufen sie an Wiederverkäufer / Händler..
so wie die vielen anderen Leasingaufkäufer im ganzen Land.

Grüße

Zitat:

@Fensterheber47754 schrieb am 9. Dezember 2017 um 16:58:03 Uhr:


Moin zusammen
Ich habe bei dat autohaus einen passat bj 2014 gekauft bin sehr zufrieden mit dem Auto
Nur vor paar tagen ist mir aufgefallen Wasser tropft rein in der waschstraße habe denen einen Kostenvoranschlag zukommen lassen und die lehnen den ab auf Grund von ansicht deren Unterlagen
Das gehört doch zur gewerleistung oder ?
Danke im vorraus

Moin, wie ist deine Geschichte mit der Gewährleistung ausgegangen ?

Habe gerade auch so ein Fall mit Autohus bei meiner Tochter.
3 Wochen nach Kauf bei Reparatur der Klimaanlage festgestellt dass Wasserpumpe Lagerschaden hat. Sie haben sogar gesagt ich soll einen Kostenvoranschlag schicken. Dann nach 3 Wochen kam die Ablehnung wegen genau dem selben Satz wie bei dir , nach Sicht der Unterlagen mussten wir feststellen dass Sie keine Gebrauchtwagengarantie haben.
Aber ich meine es gibt ja die Gewährleistung. Die teure Garantie für 500 € haben wir nicht dazu gekauft.

Mfg

Den User gibt es bei MT nicht mehr.

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Mist, hat noch jemand anders Erfahrungen mit Autohus und deren abgelehnter Gewährleistungspflicht gemacht?
Wäre über jeden Tipp dankbar.

Mfg

M.W. wird die Wasserpumpe idR als Verschleißteil gewertet.
Vom daher dürftest du wahrscheinlich in die Röhre schauen.

Zitat:

Dann nach 3 Wochen kam die Ablehnung wegen genau dem selben Satz wie bei dir , nach Sicht der Unterlagen mussten wir feststellen dass Sie keine Gebrauchtwagengarantie haben.
Aber ich meine es gibt ja die Gewährleistung. Die teure Garantie für 500 € haben wir nicht dazu gekauft.

Wenn das Auto, bei einem Händler, von einer Privatperson gekauft wurde, also nicht von einer Firma, dann besteht eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens einem Jahr. Und die heisst "gesetzlich", weil die Rechte (und Pflichten) der Vertragspartner gesetzlich festgelegt sind. Keine Garantie, und keine Ablehnung einer angebotenen Garantie, kann die Gewährleistung einschränken, diese Rechte des Käufers bestehen unter den genannten Bedingungen immer.

Leider kennen viele Menschen diese Unterschiede nicht genau oder gar nicht, und daher versuchen Unternehmen immer wieder, auf diese Weise aus ihren Verpflichtungen herauszukommen. Zu klären ist, ob es sich bei einer defekten Wasserpumpe um Verschleiß oder einen Sachmangel handelt. Im Zweifel mit einem Gutachter.

Na ja ... ein Gutachter stellt auch nur den Ist - Zustand fest .. WaPu kaputt ...

Gewährleistung ist ebend keine Garantie, jetzt geht der Streit los.. ist eine WaPu ein Verschleißteil oder außerhalb ihrer "Lebensdauer" hops gegangen, wurde sie vergessen beim Zahnriemen wechsel, obwohl vom Hersteller der wechsel vorgeschrieben war .. oder oder oder .. ... könnte was für einen langen? juristischen Streit sein...

Zitat:

@tartra schrieb am 8. August 2024 um 17:08:54 Uhr:


Na ja ... ein Gutachter stellt auch nur den Ist - Zustand fest .. WaPu kaputt ...

Gewährleistung ist ebend keine Garantie, jetzt geht der Streit los.. ist eine WaPu ein Verschleißteil oder außerhalb ihrer "Lebensdauer" hops gegangen, wurde sie vergessen beim Zahnriemen wechsel, obwohl vom Hersteller der wechsel vorgeschrieben war .. oder oder oder .. ... könnte was für einen langen? juristischen Streit sein...

Auto ist von 2019 mit 113000 Km auf der Uhr.

Wechselintervall Zahnriemen laut Werkstatt 210000 Km. Solange sollte!! auch die Wasserpumpe halten damit man beides zusammen wechseln kann.

Für mich ist es also nicht unbedingt ein Verschleißteil was jederzeit den Geist aufgegeben kann.

Sollte zumindest locker reichen, die beim ersten ZR Wechsel zu tauschen.

Deiner ist ja da noch voll im Limit.

Aber schwer wird es schon, wenn die blocken.

Aber schwer wird es schon, wenn die blocken.

Verstehe aber nicht worauf die sich berufen wenn doch Gewährleistung besteht bei Schaden so kurz nach Kauf. Wenn nach 6 Monaten der Schaden eintritt, ok, dann hab ich nen Problem was ich nicht beweisen kann.

Bin ja beim ADAC und habe da auch so ne Art Rechtsschutz und Beratung rund ums Auto. Habe denen mal den Fall geschildert. Mal schauen was da kommt.

Ist schon Mist, wenn man da so eine Rennerei hat.

Und die könnten es in die Länge ziehen, indem sie es erst mal ablehnen. Bis man sich einen Anwalt nimmt, da könnte dann mehr Bewegung in die Sache kommen. Aber das ist dann halt schon ein lästiger Aufwand.

Die WaPu kann, muss aber nicht vom ZR angetrieben sein. Es gibt Ausführungen die vom "Keilriemen" angetrieben werden oder auch einen eigenen Elektromotor haben. Da sollte man erstmal klären was vorliegt. Das Ersatzteil und auch der Austausch können günstige Kleinigkeiten sein. Wegen sowas sollte man sich nicht unbedingt Stress machen lassen.

Zitat:

@BenzEKL schrieb am 8. August 2024 um 18:26:49 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 8. August 2024 um 17:08:54 Uhr:


Na ja ... ein Gutachter stellt auch nur den Ist - Zustand fest .. WaPu kaputt ...

Gewährleistung ist ebend keine Garantie, jetzt geht der Streit los.. ist eine WaPu ein Verschleißteil oder außerhalb ihrer "Lebensdauer" hops gegangen, wurde sie vergessen beim Zahnriemen wechsel, obwohl vom Hersteller der wechsel vorgeschrieben war .. oder oder oder .. ... könnte was für einen langen? juristischen Streit sein...


Auto ist von 2019 mit 113000 Km auf der Uhr.
Wechselintervall Zahnriemen laut Werkstatt 210000 Km. ...

Wenn das zusammenhängt, oder tatsächlich die km stimmen, würde ich tippen es ist ein Fall für die Gewährleistung. Kann schon sein das die einfach mal kategorisch alles bei der ersten Anfrage ablehnen, mit dem Ziel, das Verbraucher aufgeben und es auf die eigene Kappe nehmen ...

Mit der Aussage von der ADAC Rechtsberatung (sofern die positiv für dich ausfällt) würde ich das beim Autohaus noch mal vortragen, gleich mit dem freundlichen Hinweis, das du für weitere Schritte durchaus bereist bist ... mal schauen wie sie reagieren .. ist halt die Frage wie weit möchtes du gehen? kommt darauf an, was die Reparatur kostet ...tippe aber mal kostet einiges?

Ist schon blöd...das stimmt...

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