Einparken!!
Hallo,
Auf meinem Parkplatz stand heute ein Auto. Habe mich kurz dahinter gestellt um was zu holen (kurze zeit 2-4 min maximal) .... Dann hat er geklingelt und gesagt das ist Nötigung etc... Er kennt mich und wusste wo ich meine Wohnung habe! Desweiteren habe ich ein schild privatparkplatz Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt!!
Was kann ich tun?
Ps er ist ein Choleriker und weitere rechtliche Schritte sind sehr wahrscheinlich!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Zur Polizei gehen und den Vorfall aktenkundig machen,
sehr geehrte polizei, heute stand der stadtbekannte choleriker xy, widerrechtlich auf meinem parkplatz - ich habe ihn dann vorsätzlich zugeparkt... 😁 😁 🙄
89 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Ein Kollege von mir hat das mal sehr gut durchgeführt:
Ein Falschparker hat mehrmals längs direkt vor seiner Garage geparkt. Freundliche Hinweise brachten nichts als blöde Beschimpfungen vom Falschparker.
Eines Tages parkte das Auto wieder vor der Garage. Da mein Kollege vom Wohnhaus einen direkten Zugang zur Garage hatte öffnete er mit Wucht das Garagentor und beschädigte dabei die Beifahrertüre und den Spiegel.
Pech aber für den Falschparker, er musste den Schaden an seinem Auto + den am Garagentor bezahlen, da er hier nichts verloren hatte.
Seitdem parkt der wo anders.
Das ist Unfug. Ich muss mich erst überzeugen, ob ich das Tor ohne Gefahr für Dritte öffnen kann. Tue ich das nicht, hafte ich auch für Schäden an Fahrzeugen oder Personen, "die dort nichts verloren" hatten. Das gilt insbesondere dann, wenn das Tor direkt an die Straße grenzt.
Was hätte Dein Kumpel wohl gesagt, wenn er eine zufällig vorbeilaufende Oma von den Beinen geholt hätte? "Pech, sie haben hier nichts verloren"?
Rechtswidrig es Verhalten anderer berechtigt mich nicht dazu, mich ebenfalls rechtswidrig zu verhalten. Zumal Dein Kollege aufgrund einschlägiger Erfahrung ja damit rechnen musste, dass da jemand steht.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
......zuparken ist in der Tat Nötigung.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Jetzt glaubt sich der Falschparker natürlich im Recht und der TE hat Befürchtungen, dass da Probleme auf ihn zukommen, auch wenn diese ungerechtfertigt sind.Zitat:
Original geschrieben von popey174
Jupp..ist Nötigung.N.T.
Vorsätzliches Zuparken ist Nötigung, da hat der Falschparker ja auch Recht.
Recht des TE ist es den Falschparker abschleppen zu lassen.
Ach du Scheisse ... nun sind die Juristen wach geworden, die bei den Vorlesungen ständig geschwänzt oder gepennt haben und sich nun ihre eigenen Gesetze machen ...
Es wäre doch schön, wenn es in Deutschland auch amerikanische Verhältnisse gäbe, oder wie in Russland: Selbstjustiz ... erst zuschlagen, dann denken und nachfragen. Wou!
Pardon, ich habe inzwischen etwas besseres zu tun als mir diesen Schwachsinn noch anzutun: Gesetzesbücher wälzen, damit ich nicht verklagt werde, nur weil ich meine Nase zu hoch trage oder eine orange kurze Hose anhabe. Oder, weil mein Jack Russel eine bessere Erziehung hat als manch Erwachsener und ohne Leine vor der Bäckerei sitzen bleibt, wenn ich ihr das sage. Ok, viele Hundebesitzer, auch die mit Riesengroßen Hunden, tun so, als ob von meiner "Kröte" eine Gefahr für die Menschheit ausginge und ziehen ihre Hunde ängstlich weg.
Was DAS mit dem Thema zu tun hat? Weil sich hier gerne einige Leute eine Meinung zusammen schreiben, die mit der Wirklichkeit so viel zu tun hat, wie ein Elefant auf Marsmission.
Ach ja, wenn das alles Nötigung wäre oder einfach so abgeschleppt werden dürfte, wie es hier einige bejahen ... gäbe es keine Fahrzeuge mehr auf den Straßen und Gerichte kämen erst in zig Jahren dazu einfache Delikte zu behandeln, weil sie sich mit jedem Furz auseinander setzen müssten, den irgeneine Ameise mal produziert hat. Wohlgemerkt AMEISE ... denn, ein Elefantenfurz wiegt schwerer!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ach du Scheisse ... nun sind die Juristen wach geworden, die bei den Vorlesungen ständig geschwänzt oder gepennt haben und sich nun ihre eigenen Gesetze machen ...
Was bist Du denn für einer ?
Du solltest dich mal ein wenig mit der Einführung in das Straßenverkehrsrecht vertraut machen, nur ein wenig.
Nötigung:
http://www.verkehrslexikon.de/StrVerkRecht/VR0048.php
Abschleppen:
Der BGH (Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08) hat nunmehr klargestellt, dass das sofortige kostenpflichtige Abschleppen eines auf Privatgelände falsch geparkten Fahrzeugs zulässig ist und dass dem Grundstrücksberechtigten hinsichtlich der Abschleppkosten ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zusteht.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/PrivatAbschleppen.php
....soviel zum Thema eigene Gesetze machen, dass scheinst Du ja gut hinzubekommen, nützt aber weder dem TE noch irgendjemand anderen wenn Du Deine falschen Meinungen kundtust.
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Bootsmann22 hat in diesem Thread seine Fachkenntnisse bereits unter Beweis gestellt, seine Aussagen sollte man daher nicht zu ernst nehmen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Vorsätzliches Zuparken ist Nötigung, da hat der Falschparker ja auch Recht.
....dann lies dir bitte nochmals den
Eingangsthreaddurch. Wo liegt denn da bitte ein Nötigungstatbestand vor?
N.T.
DANKE! Du bist einer der wenigen die, wie ich, erst mal ihren gesunden Menschenverstand gepaart mit Lebenserfahrung nutzen, bevor sie mit unsinnigen Gesetzen drohen und damit die Gerichte noch mehr zumüllen.
Zitat:
Original geschrieben von xspark
Bootsmann22 hat in diesem Thread seine Fachkenntnisse bereits unter Beweis gestellt, seine Aussagen sollte man daher nicht zu ernst nehmen. 😉
Merke, was Recht ist, muss noch lange nicht in die Tat umgesetzt werden. Zum Glück hat der Gesetzgeber inzwischen auch davor eine Riegel geschoben um allzu Klagewütige gleich in ihre Schranken zu weisen. Ich bin (noch) froh in einem demokratischen Staat zu leben, in dem nicht an jeder Ecke ein Spitzel steht und mich anschwärzt, weil ich mal an einen Baum gefasst habe oder mein Hund irgendwo hingepinkelt hat.
Schade das diejenigen, die MIR Kompetenz absprechen, die entsprechenden Ratgeber Sendungen nicht gesehen haben, in denen eben genau DAS Thema "Zugeparkt und nun?" behandelt wurde. Da stand weder nach 5 Minuten die Polizei auf der Matte noch ein Abschlepper. Die Polizei hat nur müde gelächelt und zum abwarten geraten und der begleitende Jurist (! Der sollte es doch als Fachmann wissen, oder???) wies darauf hin, dass man den Abschlepper erst mal selbst (!) zahlen müsste um es dann von dem Falschparker (meist erfolglos) einzuklagen. Von den Kosten mal abgesehen, frage ich mich, ob hier die "Besserwisser" wirklich eine kostspieligen Prozess inclusive Anwaltskosten riskieren wollen um Abschleppkosten einzuklagen, die am Ende den geringsten Betrag ausmachen, denn die Rechtsschutz wird da nicht mitspielen ... Wer mir das immer noch nicht glaubt und meint ich wäre ein Dummschwätzer ... BITTE! Probiert es doch aus ... Viel Glück dabei! Aber, gesunder Menschverstand ist erst mal Nebensache, sonst gäbe es ja nicht so unendliche unsinnige Diskussionen. Wenn ihr auch so Auto fahrt ... wundert mich echt nichts mehr.
... und wieviele von denen, die mir hier Inkompetenz vorwerfen, haben in der Realität schon mal eine Anzeige erstattet und dann die Reaktion der Staatsanwaltschaft bekommen? Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Aber ... der hat mich doch genötigt, rechts, auf dem Standstreifen überholt, ausgebremst und beleidigt und Zeugen habe ich auch ...
MIR nicht nur einmal passiert! Und, wenn ALLE Anzeigen, die mir angedroht wurden, in die Tat umgesetzt worden wären, würde ich heute noch im Knast sitzen!
Also lasst diesen Quatsch mit Strafandrohung und Abschleppen ... und benutzt mal euren gesunden Menschenverstand um das Problem zu lösen!
Dein gesunder Menschenverstand ist nicht von Relevanz, sondern das was der Gesetzgeber vorsieht.
Also erzähl nicht das wäre keine Nötigung, der Gesetzgeber sieht dies als Nötigung an, darauf kommt es an.
Und der Gesetzgeber sieht es ebenfalls als berechtigt an, sofort einen auf dem eigenen Grund falsch geparktes Fahrzeug abzuschleppen, auch nur dies ist relevant.
Dir mag zwar Dein Dein gesunder Menschenverstand etwas anderes erzählen nur das juckt doch niemanden.
Wobei bei Deinen Kommentaren von gesunden Menschenverstand zu sprechen, ist schon ein wenig paradox.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
....dann lies dir bitte nochmals den Eingangsthread durch. Wo liegt denn da bitte ein Nötigungstatbestand vor?Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Vorsätzliches Zuparken ist Nötigung, da hat der Falschparker ja auch Recht.N.T.
Ob dies in diesem Fall vorliegt wird an anderer Stelle geklärt, bestimmt nicht von Deinen Aussagen.
Der TE hat sein Fahrzeug ja dann entfernt und alles ist gut, ändert aber nix an der richtigen Aussage "Vorsätzliches Zuparken ist Nötigung".
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ob dies in diesem Fall vorliegt wird an anderer Stelle geklärt, bestimmt nicht von Deinen Aussagen.Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
....dann lies dir bitte nochmals den Eingangsthread durch. Wo liegt denn da bitte ein Nötigungstatbestand vor?N.T.
Der TE hat sein Fahrzeug ja dann entfernt und alles ist gut, ändert aber nix an der richtigen Aussage "Vorsätzliches Zuparken ist Nötigung".
...weit kommst du aber mit dem Halbwissen nicht!
Vorsätzliches Zuparken alleine ist keine Nötigung!! Dann würden hier in München jeden Tag tausende von 2.Reihe-Parkern eine Nötigung begehen, denn die parken auch vorsätzlich zu. Aber alle parken nur zu, weil sie kurz was holen wollen etc. Keiner parkt mit dem Vorsatz zu, den "Eingeparkten" am Wegfahren zu hindern - nur mit diesem Vorsatz wäre es Nötigung!
Auch der TE schreibt, dass er nur kurz was holen wollte. Daher keine Nötigung!
N.T.
Zitat:
Vorsätzliches Zuparken alleine ist keine Nötigung!! Dann würden hier in München jeden Tag tausende von 2.Reihe-Parkern eine Nötigung begehen, denn die parken auch vorsätzlich zu. Aber alle parken nur zu, weil sie kurz was holen wollen etc. Keiner parkt mit dem Vorsatz zu, den "Eingeparkten" am Wegfahren zu hindern - nur mit diesem Vorsatz wäre es Nötigung!
Auch der TE schreibt, dass er nur kurz was holen wollte. Daher keine Nötigung!
N.T.
Zumindest besteht beim Zuparken der Verdacht der Nötigung. Ob sich dieser Verdacht dann später erhärtet und strafrechtlich verfolgt wird, entscheidet der Staatsanwalt. Vermutlich wird das Verfahren dann eingestellt.
Da kann der TE erst mal behaupten was er will.
Analog einer Unfallflucht. Verursacher versichert glaubhaft, vom Unfall nichts bemerkt zu haben. Kann sein. Trotzdem wird die Anzeige geschrieben. Einstellen kann dann der Staatsanwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...weit kommst du aber mit dem Halbwissen nicht!Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ob dies in diesem Fall vorliegt wird an anderer Stelle geklärt, bestimmt nicht von Deinen Aussagen.
Der TE hat sein Fahrzeug ja dann entfernt und alles ist gut, ändert aber nix an der richtigen Aussage "Vorsätzliches Zuparken ist Nötigung".Vorsätzliches Zuparken alleine ist keine Nötigung!! Dann würden hier in München jeden Tag tausende von 2.Reihe-Parkern eine Nötigung begehen, denn die parken auch vorsätzlich zu. Aber alle parken nur zu, weil sie kurz was holen wollen etc. Keiner parkt mit dem Vorsatz zu, den "Eingeparkten" am Wegfahren zu hindern - nur mit diesem Vorsatz wäre es Nötigung!
Auch der TE schreibt, dass er nur kurz was holen wollte. Daher keine Nötigung!
N.T.
Lol, Du schreibst etwas von Halbwissen ? 😁 😁 😁
Der Gesetzgeber sieht dies anders, und der Geschädigte kann nicht wissen ob derjenige nur einige Minuten weg ist oder Stunden, es ändert sich nichts in diesem Moment für denjenigen der wegfahren möchte und es nicht kann an der Nötigung 🙄
Zitat:
Keiner parkt mit dem Vorsatz zu, den "Eingeparkten" am Wegfahren zu hindern
Du bist ja witzig, wenn jemand zugeparkt wird ist der Vorsatz gegeben, den eingeparktem am Wegfahren zu hindern.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Zumindest besteht beim Zuparken der Verdacht der Nötigung. Ob sich dieser Verdacht dann später erhärtet und strafrechtlich verfolgt wird, entscheidet der Staatsanwalt. Vermutlich wird das Verfahren dann eingestellt.Da kann der TE erst mal behaupten was er will.
...bist du nicht vom Fach? Wenn du zum Streit mit Sachverhalt wie vom TE geschildert gerufen wirst, schreibst du dann gegen den TE eine Anzeige wegen Nötigung?
Der TE wird sagen: Ich wollte auf meinen Parkplatz aber der war zugeparkt. Habe ich mich halt schnell hinten hingestellt um meine Einkäufe in die Wohnung zu tragen etc.. Anschließend wollte ich einen Parkplatz suchen bla bla bla. Das ganze hat auch nur 3 - 5 Minuten gedauert.
Mehr Informationen haben wir nicht.
Mit welchen Tatsachen begründest du bei der Anzeigenerstellung den Vorsatz, dass das Zuparken nur daszu diente, den Falschparker am Wegfahren zu hindern? Anzeige wegen Nötigung schreibt unter diesen Voraussetzungen in München kein Polizeibeamter.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Lol, Du schreibst etwas von Halbwissen ? 😁 😁 😁
Der Gesetzgeber sieht dies anders, und der Geschädigte kann nicht wissen ob derjenige nur einige Minuten weg ist oder Stunden, es ändert sich nichts in diesem Moment für denjenigen der wegfahren möchte und es nicht kann an der Nötigung 🙄
Lieber Kai70,
ich bin ja lernwillig und lasse mich vom Wissenden belehren. Aus diesem Grund würde ich mein Haupt vor dir beugen, wenn du mir hier anhand der bestehenden Informationen den Nötigungstatbestand darlegst. Bitte nicht mit plumpen Worten mit Gesetzgeber etc. sonder so wie es sich gehört, gegen welche Tatbestandsmerkmale hat der TE in welcher Art und Weise verstossen. Wenn möglich ohne Glaskugel, ohne Vermutungen und ohne zusätzliche fiktive Zeugen.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Habe ich mich halt schnell hinten hingestellt um meine Einkäufe in die Wohnung zu tragen etc.. Anschließend wollte ich einen Parkplatz suchen bla bla bla. Das ganze hat auch nur 3 - 5 Minuten gedauert.
Wie oft diese Schutzbehauptung wohl gebraucht wird ?
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Mehr Informationen haben wir nicht.
Ja eben, und woher nimmst Du jetzt Deine Weisheiten ?
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Mit welchen Tatsachen begründest du bei der Anzeigenerstellung den Vorsatz, dass das Zuparken nur daszu diente, den Falschparker am Wegfahren zu hindern?
Weil derjenige der wegfahren möchte es nicht konnte, da ihn jemand zugeparkt hatte.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Anzeige wegen Nötigung schreibt unter diesen Voraussetzungen in München kein Polizeibeamter.
Ja nee ist klar, wird ja als witziger.
Garantiert tut dies kein Beamter wenn dies zur Anzeige gebracht wir, der Beamte hat da ja keine andere Wahl, Einstellen kann diese Anzeige dann der Staatsanwalt oder Gericht, aber nicht der Beamte vor Ort.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Aus diesem Grund würde ich mein Haupt vor dir beugen, wenn du mir hier anhand der bestehenden Informationen den Nötigungstatbestand darlegst.
Habe ich bereits schon einmal verlinkt, aber hier nochmal Lesestoff nur für Dich, ob Du den Inhalt wohl verstehst ?
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Noetigung.phpZitat:
Original geschrieben von Enterich2003
gegen welche Tatbestandsmerkmale hat der TE in welcher Art und Weise verstossen
Nicht Dein Ernst die Frage, aber erklärt so einiges, der TE hat durch sein handeln jemand anderen gehindert wegfahren zu können, dies nennt man Nötigung.
Zitat aus einem Urteil:
Indem der Kläger sein Auto hinter dem auf dem Stellplatz Nr. befindlichen Fahrzeug abgestellt und sich entfernt hatte, so daß dem anderen Fahrer ein Verlassen des Parkplatzes unmöglich war, hat er diesen mit Gewalt zu einem Dulden beziehungsweise Unterlassen, nämlich zum Verbleiben beziehungsweise Verzicht auf das Wegfahren, genötigt.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PrivatParkverstoss16.php
Bitte "Aus den Entscheidungsgründen" komplett lesen und verstehen, Danke.