Einmal Teil eingetragen aber doch wieder Orginal fahren?
Hi,
wie ist das, wenn ich was eingetragen habe. z.B Scheinwerfer.
Muss ich dann immer mit diesen fahren, oder darf man problemlos wieder auf Orginal umsteigen, ohne dass das was ausmacht.
Ist das bei allen Teilen so?
Danke
42 Antworten
wenn man denn unbedingt alles in den schein eintragen lassen muss ist man aber auch irgendwie selbst schuld.
mit den abnahmebescheinigungen hat man das problem nicht.
Man bekommt aber nicht immer alles mit ner Abnahmebescheinigung. Fast alle Tüver tragen umfangreichere Abnahmen nur in den Brief ein.
achso, dann sieht das schon wieder anders aus. aber was heisst umfangreich?
fahrwerk und felgen gehen jedenfalls ohne eintragung.
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Hallo zusammen,
es gibt sogenannte Abnahmen nach §19(3), die nur eine Anbauanahme darstellen und in der Regel erst bei der nächsten Befassung mit den Papieren (Umzug etc.) in den Brief eingetragen werden müssen, da die ABE des Fahrzeugs nicht erlischt.
Dann gibt es Abnahmen nach §19(2), so genannte Einzelabnahmen, die fällig werden, wenn durch die Veränderung des Fahrzeugs die ABE erlischt.
Beispiel für 19/3: Räder mit Teilegutachten oder Fahrwerk mit Teilegutachten
Beispiel für 19/2: Räder mit Teilegutachten UND Fahrwerk mit Teilegutachten (Rädergutachten sind in der Regel nur mit Serienfahrwerk geprüft und Fahrwerk ist in der Regel nur mit Serienbereifung geprüft)
Rückrüstung auf Original ist immer zulässig, da das Original durch die ABE genehmigt ist.
Aber Achtung bei Eintragungen "In Verbindung mit" oder "IVM". Die darf man nur komplett ausbauen (Beispiel: Eintragung Sonderräder IVM Distanzscheiben/ Rückrüstung auf Serienräder mit den Distanzscheiben ist nicht zulässig)
Gruss, Guatemala
Habe auch ein 30 Sportenker 8ohne Airbag)eingetragen und ein originales Airbag Lenkrad drin,hat noch keiner danach gefragt :-)
330CabrioBln hat recht. Teile die nicht mehr am Auto verbaut sind müssen wieder ausgetragen werden.
Ist halt so..
Is irgendwie sehr lustig das alles zu verfolgen ...
Aber mal ein anderer Aspekt, wenn man sich ein Teil eintragen lässt, dann würde es ja heißen, dass das Originalteil ausgetragen wird, da es ja nicht mehr verbaut ist, aber grundsätzlich in der BE des Fahrzeugs enthalten ist ...
Ich würde vom logischen her sagen, dass Teile, die einzeln eingetragen werden ohne die Veränderung eines anderen dafür relevanten Bauteils nicht wieder ausgetragen werden müssen, wenn jedoch etwas in Verbindung mit einem anderen Bauteil geändert und eingetragen wird, dann kann es nur als kompletten Umbau verwenden oder muss alles was in dieser umfangreichen Eintragung verwendet wird, wieder abbauen ...
Naja, ich hoffe, dass Ihr halbwegs versteht was ich meine ...
Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass 330CabrioBln recht hat ...
Is schon toll, diese Bürokratie in unserem schönen deutschen Staat ...
Hi,
Ich würde sagen, dass hier einfach der gesunde Menschenverstand die Regeln gebietet. Wenn man nen offenen Luftfilter eingetragen hat und den wieder wegbaut muss man natürlich nix mehr machen. Hat man natürlich sein Auto auf VR6 umgebaut und baut wieder nach 1,4L zurück muss man natürlich wieder zum tüv...
Zitat:
Original geschrieben von Basstler
... Wenn man nen offenen Luftfilter eingetragen hat und den wieder wegbaut muss man natürlich nix mehr machen. ...
Dein Gesicht möchte ich sehen, wenn in einem solchen Fall die Eintragung überprüft wird und der Prüfer den offenen Luftfilter nicht vorfindet.
Ist das gesunder Menschenverstand?
🙄
Sagen wir mal so:
Mit dem Austragen wird der Originalzustand (ordnungsgemäße Anbau von Originalteilen statt Tuningteilen) bestätigt.
Und genau das sollte beim TÜV und Konsorten hinsichtlich Verkehrstauglichkeit überprüft werden.
Ausgetragen werden müssen i.d. Regel nur Teile die eine Einzelabnahme von nöten machen da bei allen anderen Teilen in der Regel beim Gutachten das dem Kraftfahrbundesamt vorgelegt wurde ein "auch genehmigt" eingeholt wurde, und das muss nicht unbedingt in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Naja und das mit den Serienteilen geht zum Teil noch weiter, Ich fahre im G3 noch aus alten Geldgründen das alte G2 Sportlederlenkrad, und das muss jaauch nicht eingetragen werden obwohl ja das Lenkrad in verbindung mit dem g3 nicht genehmigt war, und ich musste ja auch nicht in folge alle g3 lenkräder austragen lassen (hab eh einen ohne airbags). Wie gesagt austragen lassen muss man nur sachen die über eine Einzelabnahme eingetragen wurden, und zwar meist auch wieder über einzelabnahme.
edit: Natürlich muss das Lenkrad nicht eingetragen werden, nur in der ABE vom G3 taucht es nirgendwo auf, und in der vom G2 taucht der G3 nicht auf, das nur dazu das nicht alle teile eingetragen werden müssen die nicht in der ABE vom Fz stehen
??? G2 Lenkrad im G3 und nicht eingetragen? Wie kommst du denn da drauf? Ich kann also ohne Probleme ein Lenkrad vom T4 ohne Servo in meinen G3 bauen und brauch das nicht mal eintragen lassen? Wo lebst du denn?
Das meine kleine Frage so nen riesen Ansturm mit sich bringt hätte ich ja auch nicht gedacht :-)
Da sich die Meinungen ja stark unterscheiden, werd ich dann wohl mal bei nächster Gelegenheit zum TÜV schauen. Die müssen es ja wissen.