Einmal Teil eingetragen aber doch wieder Orginal fahren?

VW Vento 1H

Hi,

wie ist das, wenn ich was eingetragen habe. z.B Scheinwerfer.
Muss ich dann immer mit diesen fahren, oder darf man problemlos wieder auf Orginal umsteigen, ohne dass das was ausmacht.
Ist das bei allen Teilen so?

Danke

42 Antworten

eingetragen bedeutet doch in der regel nichts anderes als "ist an diesem Fahrzeug erlaubt".

wenn es verbaut ist (und eingetragen) ist es erlaubt.

wenn es eingetragen ist (aber nicht verbaut) ist es trotzdem erlaubt an dem bestimmten fahrzeug ein solches teil montiert zu haben, ob es nun dran is oder nicht.

auch z.b. wenn serienscheinwerfer (welche ja logischerweise erlaubt sind) verbaut sind, aber auch z.b. in.pro oder so (von früher her) eingetragen sind dürfte das jeweilige fahrzeug mit den in-pro´s ausgestattet sein, sie müssen aber nicht montiert sein, sie können. (da sie ja schonmal abgenommen und eingetragen wurden)

Nein. Alles was eingetragen ist muss auch verbaut sein, es sei denn, es steht da "auch gen.".

Ja, genau.

Wie schon gesagt geht es bei den meisten Eintragungen zu einem großen Teil ja auch um den korrekten An-/Einbau.

das soll also heißen das ich z.b. nach nem auffahrunfall z.b. wenn ich statt den eingetragenen sachen der front wieder die orginale dran baue ich damit zum tüv muß und die eintragen lassen? dann würde das auch für werstätten gelten, die unfall instandsetzungen machen. dh. wenn die eintragung die kontrolle des eibau ist müßte man nach jeder reperatur zum tüv und überpürüfen lassen genasuso wie nach jedem reifen wechsel das kann wohl kaum sein.
bei der eintragung wird doch kontzrolliert ob die teile am fahrzeug so verbaut werden können ohne das sie den verkehr gefährden wenn das nur in verbindung mit anderen teile geht wird das so eingetragen dann ist klar das ich entweder alles was in verbindunfg eingtragen wurde rausmachen muß oder alles drin lassen.
orginalteile sind niergends eingetragen und werden auch nicht eingetragen, wenn sie im serienzustand montiert sind also warum soll ich dann nach deren montage wieder zum tüv?
bei eurer ausführung müßte ich in dem fall auch wieder zum tüv wenn ich die alus rabnehme und die stahlfelgen montiern mir dann die alus austraghen lassen und wenn ich soie wieder fahren will wieder eintragen lassen. das kann wohlkaum sein.

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Das ist so.

Und Originalteile sind in der BE des Fahrzeugs erfasst.

dazu: *lol*
so ein unsinn....
ich frag mich woher hier manche den unfug haben...
macht euch mal beim tüv schlau!

hab da auch mal ne frage zu-

also alle teile die man jetzt durch ander ersetzt , die aber schon im fahrzeugschein stehen werden dann rausgeschrieben ja???

wie siehts aus mit teilen die man selber verändert?? wenn man zb für ne stosstange ne ABE hat und diese stosstange dann cleant?? muss man die dann eintragen lassen per einzelabnahme oder reicht da die ABE immernoch aus??

ich denke mal, bevor hier weiter so amateurhafte antwort kommen, sollte einfach jeder selbst mal bei tüv fragen, wenn er etwas wissen möchte...

@GTIFrak:

Meinst du mich mit dem lol?

Hmm. Leider ist nen guter Freund von mir Dipl.Ing. für KFZ-Technik und auch Prüfer. Er hat sehr viel Durchblick, was Tuning angeht. Alles was ich hier geschrieben habe hat Hand und Fuss.
Gecleante Stossfänger müssen auch eingetragen werden, da die Stabilität und das Material von Crashrelevanten Bauteilen verändert wurde. Theoretisch, machen wird das aber kaum jemand.

is ja zu lustig hier.

also das mit den alus im sommer und mit den stahlfelgen im winter dürfte doch echt JEDEM klar sein. fölliger unsinn was hier machne für vermutungen anstellen. natürlich muss da nichts ständig ein und ausgetragen werden für einen reifenwechsel.

es sind lediglich 2 oder mehrere radreifenkombinationen eingetragen die es zulassen "alles" zu fahren, allerdings nur wenn sie in verbindung mit dem jeweiligen fahrwerk zugelassen sind.

wie das mit rückrüstung auf orginal anbauteile wie scheinwerfer ect. ist kann ich mir auch nicht genau erklären.

logisch erscheint schon beides. auf der einen seite ist es ja klar, dass mit den original teilen alles seine richtigkeit hat.

aber auf der anderen seite ist eingetragen nunmal eingetragen und man kann bzw. darf dann nur das fahren was im scheinchen steht!

ich würd mich da mal bei nem vernüftigen tüv kundig machen um die sachlage zu klären, anstatt hier wie wild rumzuspekulieren!!!

Wie oft denn noch? Bei Rädern steht immer da "auch gen.". Es heisst also Du darfst die Räder anstelle der anderen Rad/Reifenkombinationationen auch montieren. Natürlich muss da nix ausgetragen werden. Du hast da ja auch alle möglichen Räder im Schein stehen, die du fahren darfst. Wenn dieser Zusatz fehlt, dann müssen diese Teile verbaut sein.

Und noch nen paar Eintragungen von mir.

Und hier der selbe Brief mit ner gerstrichenen Eintragung, weil das Teil nicht mehr verbaut war.

Warum wollte der jetzt nicht mein Bild?

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