Einige Fragen zum TÜV (HU/AU)
Hi,
da ich nicht genau weiß wie ich jetzt weiter fortfahren soll und was mich erwartet wollte ich euch um Rat fragen.
Der TÜV ist bei meinem Auto nur bis zum 02/2010 angegeben. Das heißt ich bin schon 4 Monate überfällig. Welche Strafen gibt es da ?
Nun habe ich das Problem dass mein Rückwärtsgang einwenig spinnt. Sprich wenn ich rückwärts fahre springt der Gang raus. Man kann zwar rückwärts fahren wenn man weiß wie, mit einwenig Gefühl, aber ich denke der Norm entspricht das nicht. Das Geld für ein neues Getriebe habe ich jedoch nicht momentan.
Die Frage ist nun ob mich Strafen erwarten, da der TÜV schon 4 Monate abgelaufen ist oder ob ich überhaupt durch den TÜV komme mit dem defekten Rückwärtsgang.
Ich bin da heute mal vorbeigefahren. Da wo die Prüfer die Abgasuntersuchung machen kann man vorwärts reinfahren aber nur rückwärts raus. Was macht denn der Prüfer wenn der dann rückwärtsfahren will und der Gang springt raus ? Soll ich dann einfach hingehen und ihm das erklären bzw. sagen dass ich für Ihn das Auto rückwärts rausfahren kann ?
Meine Sorge ist nun dass ich dann die 80 Euro bezahle und den TÜV dann doch nicht bekomme falls er am Gang was zu mekern hat.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bmw318ti
Wenn Du jetzt zur HU fährst, hast Du 4 Wochen Rückendeckung, d.h. Du kannst Dir 4 Wochen Zeit lassen die Mängel zu beseitigen, ohne dass Du dich vor Polizeikontrollen o.ä. fürchten musst.
Das ist nicht richtig.
Zitat:
Und bei der Nachuntersuchung (innerhalb 4 Wochen) bezahlst Du nur eine geringe Gebühr von ungefähr 10 EUR (abhägig vom Unternehmen).
Nur das ist richtig.
Erfolgt die Wiederholung innerhalb dieser Frist, wird nur die geringe Nachprüfgebühr fällig - mehr nicht.
Einige Polizisten sehen von "Maßregelungen" ab, wenn man sich innerhalb der Nachfrist befindet, aber das ist deren Ermessen und ohne Anspruch.
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
[...]ein Fahrzeug hat in dem Zustand zu sein und ist nur dann Verkehrssicher, wenn es theoretisch jeder ohne spezielle Einweisung fahren kann. Mal abgesehen von eindeutigen Exoten.
War mein ehemaliger Saab 900, Bj. '94, ein Exot? Bei seiner allerletzten HU suchte der Herr Dipl.-Ing. länger als eine halbe Minute nach dem Zündschloss ... dabei hätte er mich doch einfach fragen können. 🙂
nicht unbedingt ein Exot aber ja auch kein Defekt. Notfalls kann man sich bei einem nicht defekten Fahrzeug ja mit der Anleitung weiter helfen - darum gehts
Wenn der Rückwärtsgang rausspringt, ist in der Regel das Schaltgestänge nicht optimal eingestellt. Das kann man beim TÜV auf der Bühne nachholen, falls der das bemängelt.
Habe grade entdeckt, daß ich bis 5/10 zum TÜV gemußt hätte. Ein nachträglicher Termin wird mich in einer Kontrolle wohl nicht retten.
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Bin mir gerade nicht ganz sicher, aber ich meine, dass bei weniger als 2 Monaten Überschreitung noch kein Buß- / Verwarngeld fällig ist. Also einfach kurzfristig nachholen, und alles ist in Butter.
Zitat:
Original geschrieben von Georg266
Wenn der Rückwärtsgang rausspringt, ist in der Regel das Schaltgestänge nicht optimal eingestellt. Das kann man beim TÜV auf der Bühne nachholen, falls der das bemängelt.
Ich war schon beim 2 Mechanikern, die haben sich das kurz angeschaut und meinten nen Zahnrad wäre abgerieben im Getriebe. So wie es sich anhört trifft das wohl auch zu.
Und danke erstmal für die Hilfe Schyschka.
Eine Frage hätte ich noch. Und zwar habe ich einige Sichtbare Mängel.
Der fordere linke Reflektor, der zum dranklippen unter dem forderen linken Licht, ist mir vor paar Monaten gestohlen worden. Habe ihn noch nicht ersetzt. Dann ist der Heckscheibenwischer abgebrochen als ich ihn im Winter mal hochnehmen wollte um den Frost abzukratzen.
Die Frage ist nun ob die Mängel ein Problem für den Prüfer wären.
Scheibenwischer, wenn vorhanden, haben zu fuktionieren.
http://www.auto.de/.../...cheibenwischer-werden-oft-zu-spaet-getauscht
steht oben rechts neben dem Bild im Link, dass er nun abgebrochen - also nicht vorhanden - ist, heist aber nicht, dass er nicht wieder instand gesetzt werden muss. 😉
was für einen Reflektor du meinst weis ich leider nicht
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
dass er nun abgebrochen - also nicht vorhanden
Nee, so einfach nicht. Abgebrochen = defekt. Und bei gewissen Fahrzeugen sogar vorgeschrieben. Man kann ja auch nicht sagen Bremslicht defekt - egal, ich bau die Rückleuchte aus = nicht vorhanden 😁
Gruß Meik
schön, dass du das nicht alles gelesen hast was nach dem von dir zitierten noch kommt 🙄
Das steht nämlich noch, "- ist, heist aber nicht, dass er nicht wieder instand gesetzt werden muss"
Sorry, wenn die - - für dich anscheinend missverständlich waren. Hätte das nicht vorhanden auch in Klammern oder Kommas setzen können, der Satz geht auf jeden Fall danach noch weiter.