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Eingeschränktes Halteverbot zwecks Umzug

Themenstarteram 5. April 2015 um 19:23

Guten Abend.

Folgende Beschilderung (siehe Anhang) wurde so in einem Wohngebiet in der Berliner Innenstadt gesehen. Es handelt sich dabei um provisorische Schilder mit dem "baustellentypischen" Fuß aus schwarzem Kunststoff.

Im besagten Wohngebiet herrscht für gewöhnlich Parkplatzmangel. Die Schilder (es stehen insgesamt zwei) umfassen einen Bereich von ca. 20 Metern. Also ausreichend Platz um mit mindestens zwei mittelgroßen LKW und zustätzlich diversen PKW zu halten.

 

Meine Frage ist: kann eine solche Beschilderung offiziell beantragt werden? Ist sie verbindlich? Können Fahrzeuge bei Missachtung der Beschilderung auf Kosten des Fahrers abgeschleppt oder dieser mit einem Bußgeld belegt werden? Welche Größe einer solchen Zone gilt als zumutbar für die Anwohner?

mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Ich finde, man kann es mit dem Schilderwahn auch übertreiben. Und ich meine, es ist absolut korrekt, wenn die Behörden als Zusatzschild einen selbstgedruckten Zettel mit den Geltungszeiten akzeptieren. Schliesslich wurde mit den eigentlichen Parkverbotsschildern schon die Gebühr bezahlt.

Von der Sache her kann man sogar froh sein, dass noch ein Zusatzschreiben mit angepappt wird. So weiss man wenigstens, wie lange das Verbot gilt.

Und seien wir mal ehrlich: Wer umziehen möchte/muss/kann, ist doch auch nicht sauer, wenn der anberaumte Platz vorm Haus auch frei ist.

Ich für meinen Teil akzeptiere sogar zwei Stühle , ein Absperrband und das laminierte Stück Papier dazwischen. Das entspricht zwar ganz und gar nicht den Vorschriften, ist mir hier aber vollkommen egal. Ich weiss, dass es eigentlich nur eine Bitte eines Anderen ist. Kann man der Bitte nicht nachgeben ?

Es geht im Alltag nur miteinander. Und da muss ich nicht immer auf einem Paragraphen rumreiten.

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Hier mal ein besseres Bild von der Baustelle.

Dsc-1201

Seit gestern stehen die Schilder wieder, ohne Datum oder Zeitangabe.

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