eingeschränkte Gültigkeit Verkehrszeichen (hier Geschwindigkeitsbeschränkung)

Ich habe 3 Fragen zu Verkehrsschildern, siehe angehängtes Bild.

Fall 1 und 2 sind ähnlich. Die Verkehrszeichen tauchen jeweils hintereinander auf einer Straße auf. Es ist Wochenende und strahlender Sonnenschein (trocken). Welche Geschwindigkeit gilt jeweils nach dem letzten Verkehrszeichen?

Fall 3: Haben die beiden gezeigten Schilder nicht die gleiche Bedeutung oder worin unterscheiden diese sich?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Eine Seitenstraße hebt kein Streckenverbot (Geschwindigkeitsbeschränkung) auf.

Wenn ein ganzes Gebiet zur 30er Zone erklärt wurde, ist es ja klar.

Wie ist das nun aber, wenn ich als Ortsfremder aus eben dieser Seitenstraße komme und es steht kein Schild für die Geschwindigkeitsbegrenzung. Kann ich nun 50 fahren, weil ich ja gar nicht wissen kann, dass diese Straße auf 30 km/h begrenzt ist. Oder soll ich erst eine Runde um den Block fahren, um zuerkennen, was es für Eigenarten dort gibt ?

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Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Eine Seitenstraße hebt kein Streckenverbot (Geschwindigkeitsbeschränkung) auf.

Wenn ein ganzes Gebiet zur 30er Zone erklärt wurde, ist es ja klar.

Wie ist das nun aber, wenn ich als Ortsfremder aus eben dieser Seitenstraße komme und es steht kein Schild für die Geschwindigkeitsbegrenzung. Kann ich nun 50 fahren, weil ich ja gar nicht wissen kann, dass diese Straße auf 30 km/h begrenzt ist. Oder soll ich erst eine Runde um den Block fahren, um zuerkennen, was es für Eigenarten dort gibt ?

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


wenn ich [...] aus eben dieser Seitenstraße komme und es steht kein Schild für die Geschwindigkeitsbegrenzung

, dann gilt für dich auch keine.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Siehe Hentschel 38.A. zu StVO § 41 Rz 248:
Eine durch Z.274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch neues Z.274 mit abweichender Angabe, nicht aber bei abweichendem Z.274, das nur unter bestimmten Bedingungen gilt (z.B. "bei Nässe" oder für bestimmte Tageszeiten).

Danke, hiermit ist es ja nun geklärt. Bis auf die Frage, wer dieser Hentschel ist 😉

Die doch ziemlich uneindeutigen Antworten zeigen, dass die Rechtslage hier nicht sonderlich bekannt ist. Als Grund, auch meiner Fragestellung, sehe ich vor allem falsch aufgestellte Verkehrsschilder an. Bsp: Fall 1: Man fährt am 1. Verkehrsschild vorbei, anschließend kommt das 2. Das macht nur Sinn, wenn das 1. aufgehoben wurde. Nun sucht man nach einem Grund für die Aufhebung dieses Schildes und findet eine Seitenstraße. Da das 2. Verkehrsschild nie aufgehoben wird, fühlt man sich in seiner Annahme bestätigt, dass eine Seitenstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt. So entsteht ein Chaos. Fall 3: Absoluten Halteverbot, aber man darf halten!?

In Berlin sind solche Sachen leider üblich. Hier interessiert es die Behörden nicht, ob die Schilder richtig aufgestellt sind. Die Folge ist, dass viele Fahrer irgendwas zwischen 30 km/h und 50 km/h fahren, irgendwie wird das schon so halbwegs passen.

Nebenbei, gibt es hier eigentlich Bots, die ziemlich willkürlich auf "Danke" klicken?

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


[.....] was wohl dieses Hentschel ist!? [.....]

Nicht was,

sondern wer

. 😉

Zitat:

Original geschrieben von d.i.b


Fall 3: Absoluten Halteverbot, aber man darf halten!?

Aber auch nur, wenn du jemanden Ein- oder Aussteigen lässt bzw. Ladung Be- oder Entlädst.

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