Eingebauter Kindersitz: ECE-Zulassung?
Da mein Elch II im Unterschied zum Vorgänger den in die Rücksitz-Mittelarmstütze integrierten Kindersitz hat, würde mich interessieren, welche ECE-Zulassung das Ding besitzt.
Vermutlich gar keine bzw. nicht die geforderte 44/03, aber vielleicht weiß es ja einer von Euch genauer.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mennzer
Also,Zitat:
Original geschrieben von dokaky
Mich würde mal interessieren, was für ein Mindestalter oder Mindestgröße die Lütten haben müssen, um auf dem Sitz Platz nehmen zu dürfen. Meine Nichten und Neffen würden da glaube ich auch schon drauf passen. Weiß das jemand von Euch ?
ein Mindestalter gibst laut Volvo nich !
Aber ein Mindestgewicht bzw auch ein Höchstgewicht für die Lütten.Hab mal die entsprechende Seite gescannt.
Guckst du hier
fehler nochmal
83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Joe Brown
NA eben!!!Denn alles was am Auto dran oder drin ist muss nicht nur funktionieren sondern auch noch zulässig sein!!!
Und im September beim Tüv (dieses Jahr) hat der Prüfkittel nichts beanstandet!
Das ist aber nur meine laienhafte Logik...🙂
Wenn es logisch wäre, dann sind sie aus meiner Sicht in Ordnung! Aber s muss ja nicht unbedingt logisch sein...🙂
Alte Autos müssen ja auch nicht mit tagesfahrlicht nachgerüstet werden, soweit ich weiß, ist das Pflicht bei Neuwagen....
Und Altfahrzeuge ohne Gurt dürfen auch ohne bleiben. Oder kriegt man dann ein Mandat weil man sich nicht festgebunden hat? 🙂
Das ganze spekulieren bringt aber nichts...🙂
Wer z.bsp. einen Wagen hat, der nur eine gelbe Umweltplakette bekommt, der darf auch nicht mehr damit nach Frankfurt rein fahren. Der Halter kann dann auch nicht sagen, dass die regeln zum kaufzeitpunkt anders waren!
Außerdem ist es ganz praktisch, wenn die Armlehne runtergeklappt ist. Dann kann man die Mittellehne als Kurvenhalt für eventuelle Einkäufe nutzen. 😁
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Das Thema war ja auch mal mit dem Sonderkfz 2,8t, Versteuerung nach Gewicht, das wurde dann aufgehoben... und dann nach Hubraum 😠
letztlich kann man doch nix dran ändern, es gab zum april 2008 ein gesetz, was eben die verwendung von kindersitzen mit der ganz alten zulassung untersagt, und dabei ist es egal ob dieser kindersitz fest im auto verbaut ist oder nur reingestellt wird.
manche hersteller (mercedes z.b.) haben für die eingebauten sitze nachträglich eine aktuellere zulassung besorgt und wenn man das schriftstück mitführt, darf man auch ncoh mit diesen sitzen fahren. volvo hat das nicht getan, steht auch weiter vorne in dem thread was dazu. auch volvo schreibt das man nur die sitze mit aktueller zulassung noch nutzen darf.
was die altfahrzeuge ohne gurt angeht, auch für die gilt § 21 der stvo, kinder unter 3 jahren darf man da gar nicht mitnehmen. wobei ich mich da immer frage, was ändert sich für ein kind über 3 da. das fährt doch genauso unsicher in so einem fahrzeug wie ein kind unter 3.
Kindersitze und Kinder Sitz Erhöhungen ohne Rückenlehne?
Meine Kindersitzerhöhung hat aber ne Rückenlehne. 😁
Ansonsten werde ich mal versuchen ob ich Antwort von Volvo bekomme.
Zitat:
Original geschrieben von Lucky cd
Kindersitze und Kinder Sitz Erhöhungen ohne Rückenlehne?Meine Kindersitzerhöhung hat aber ne Rückenlehne. 😁
Ansonsten werde ich mal versuchen ob ich Antwort von Volvo bekomme.
wie man es letztlich nennt ist doch egal, ob kindersitz (also ein kompletter sitz mit rückenlehne) oder sitzerhöhung (so ein kissen ohne rückenlehne). alles rückhalteeinrichtungen für kinder.
aber vielleicht hat volvo ja nun auch so eine bescheinigung für die eingebauten sitze. wäre natürlich toll.
solange suche ich weiter nach einem mit einer aktuellen ece-version.
Da Volvo sich ja dazu nicht äussert und auch keine Freigabe der alten Sitze anbietet, bleibt nur der Umbau...zumindest, wenn ich das Dokument vom ADAC richtig lese.🙁
Seite 8, Ziffer 13.
http://www1.adac.de/images/25904_tcm8-145155.pdf
Gruss Jan