Einführung bundesweit geltender Parkerleichterungen

Hallo,

scheint so, als tut sich etwas in Sachen Parkerleichterung, sowohl was die bundesweite Einheitlichkeit angeht, als auch die Erweiterung des berechtigten Personenkreises - klick!

Quer durch die einschlägigen Webportale liest man überhaupt letztens mehr denn je, wie sich alle politischen Parteien verstärkt um Gehandicapte bemühen, auf allen Ebenen. Stichworte sind da zum Beispiel barrierefreier Tourismus, barrierefreies Internet, barrierefreier Wohnungs- u. Städtebau, barrierefreier ÖPNV - Barrierefreiheit in allen Lebenslagen... 🙂.

Auffällig ist, dass im Zusammenhang mit behinderten Personen auch immer öfter in einem Atemzug die Seniorinnen und Senioren genannt werden - klar, die Gesellschaft wird bekanntlich immer älter, und im Alter hat man oft schon rein altersbedingt mit dem einen und/oder anderen Handicap zu kämpfen; insgesamt also ein ganz schönes Wählerpotenzial... 😉.

Grüße,
Spy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SpyGe


Hallo,

scheint so, als tut sich etwas in Sachen Parkerleichterung, sowohl was die bundesweite Einheitlichkeit angeht, als auch die Erweiterung des berechtigten Personenkreises - klick!

Quer durch die einschlägigen Webportale liest man überhaupt letztens mehr denn je, wie sich alle politischen Parteien verstärkt um Gehandicapte bemühen, auf allen Ebenen. Stichworte sind da zum Beispiel barrierefreier Tourismus, barrierefreies Internet, barrierefreier Wohnungs- u. Städtebau, barrierefreier ÖPNV - Barrierefreiheit in allen Lebenslagen... 🙂.

Auffällig ist, dass im Zusammenhang mit behinderten Personen auch immer öfter in einem Atemzug die Seniorinnen und Senioren genannt werden - klar, die Gesellschaft wird bekanntlich immer älter, und im Alter hat man oft schon rein altersbedingt mit dem einen und/oder anderen Handicap zu kämpfen; insgesamt also ein ganz schönes Wählerpotenzial... 😉.

Grüße,
Spy

blödsinn was dieser cdu-mensch angeblich erzählt hat.der blaue parkausweit ist in der gesamten bundesrepublik und darüber hinaus in allen eu-ländern gültig.

es bekommen ihn behinderte mit dem merkzeichen hilflos,blind,aussergewöhnlich gebehindert im behindertenausweis.

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Wer einen Behindertenparkplatz unberechtigt benutzt sollte das auch richtig zu spüren bekommen. Meiner Meinung nach reichen da 35 € nicht aus . Das doppelte wäre schon mal ein Anfang zusätzlich Punkte in Flensburg. Im Wiederholungsfall sollte man ruhig mal den Führrerschein entziehen, so für einen Monat. Z. B. Rollstuhlfahrer sind auf einen Behindertenparkplatz angewiesen damit sie aus ihrem Fahrzeug überhaupt aussteigen können, aus diesem Grund sind sie auch breiter, denken scheinen diese rücksichtslosen Falschparker nicht zu können. Ihnen das denken beizubringen da helfen meist nur drastische Strafen.

geschrieben von teddybehindert
Wer einen Behindertenparkplatz unberechtigt benutzt sollte das auch richtig zu spüren bekommen. Meiner Meinung nach reichen da 35 € nicht aus . Das doppelte wäre schon mal ein Anfang zusätzlich Punkte in Flensburg. Im Wiederholungsfall sollte man ruhig mal den Führrerschein entziehen, so für einen Monat. Z. B. Rollstuhlfahrer sind auf einen Behindertenparkplatz angewiesen damit sie aus ihrem Fahrzeug überhaupt aussteigen können, aus diesem Grund sind sie auch breiter, denken scheinen diese rücksichtslosen Falschparker nicht zu können. Ihnen das denken beizubringen da helfen meist nur drastische Strafen.😕und was hat das mit meinem Beitrag zu tun?

:::HIER GEHT ES NICHT UM DIE BEHINDERTENPARKPLÄTZE; DIE ICH AUCH NICHT BLOCKIEREN WÜRDE; SONDERN UM DIE SOGENANNTE PARKERLEICHTERUNG!!!!!!!!!!!!!!

Da können Behinderte mit GdB 70, Merkzeichen G, welche aber das Merkzeichen AG nur knapp verfehlt haben zwar nicht auf einen Behindertenparkplatz parken, sondern z.B. nahe im Centrum auf Parkscheinparkplätzen unentgeltlich parken.

QQ 777

Um klarzustellen was nutzen Parkerleichterungen wenn sich kaum einer daran hält. Ich finde es nicht sinnvoll wenn jeder Gehbehinderte auf einem Behindertenparkplatz parken darf. Es macht durchaus Sinn das dieser Behindertenparkplatz nur für Menschen mit dem Merkzeichen ag (außergewöhnlich gehbehindert ) genutzt werden darf. Z. B. Ein Rollstuhlfahrer kann einen normalen Parkplatz nicht nutzen. Ich habe nichts dagegen das ein Gehbehinderter ein normalen Parkplatz nutzen darf. Für diesen Personenkreis sollte auch ein Behindertenparkplatz tabu sein. Es gibt noch ein weiteres Problem, dass manche behinderte Menschen der Meinung sind, es würde reichen wenn sie ihren Schwerbehinderten ausweis ( auch ohne Gehbehinderung / grüner Ausweis) ins Auto legen.
Die wenigsten wissen, dass es nummerierte Schwerbehindertenparkplätze gibt. Dort darf nur der Berechtigte parken der auch den entsprechenden Parkausweis mit der auf dem Parkschild ausgewiesenen Nummer hat.
Ich finde außerdem das wenn rücksichtsloses Falschparken auf einem Behindertenparplatz viel härter bestraft wird, wäre es zumindest ein Ansatz das Parkplatzproblerm zu lösen. Heutzutage wird ein behinderter Mensch noch beschimpft wenn er einen Nichtbehinderten darauf anspricht, dass er auf einem Behindertenparplatz parkt. Ich bin der Meinung solange es nur lächerliche 35 € kostet wird sich daran nichts ändern. Ein Problem ist außerdem noch, dass in manchen Städten Unberechtigte nicht abgeschleppt werden. Gerade hier müssten diese Falschparker sofort abgeschleppt werden.

www.teddybehindert.de

Nachtrag, Es stellt sich bei mir die Frage muß jeder Gehbehinderter eine Parkerleichterung haben. Darüber könnte man streiten. Ich finde es macht aber durchaus Sinn einem Gehbehinderten auch Arm und Ohnhändern. Parkerleichterungen zu gewähren, aber trotz allem sollte auch diesem Personenkreis der Gehbehinderten ( Merkzeichen G) der Behindertenparkplatz tabu sein. Bei Arm und Ohnhändern sieht die Sache dann schon anders aus. Die könnten einen Behindertenparplatz nutzen weil dieser breiter ist und ein weiteröffnen der Türen dort notwendig ist um aus dem Auto auszusteigen.

Kann das sein, dass der Thread etwas ins OT verläuft ?

Du magst ja Recht haben, Teddy. Deine Meinung passt hier nur nicht zum Thema.

Auf der Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung steht auch ausdrücklich,
dass diese nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen gilt.

@race hugo

Das Problem ist doch ein anderes, es steht zwar drauf auf diesen Parkausweisen das sie nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz berechtigen, aber es gibt da einige die glauben wenn sie diesen Ausweis haben können wenn ein normaler Parkplatz nicht frei ist in Ausnahmefällen dort parken, wenn sie nur mal eben kurz was zu erledigen haben. In einigen Bundesländern hat der Parkauweis zudem noch die gleiche Farbe Wie sollte der Betroffene erkennen aus seinem Fahrzeug das der o.g. da eigentlich nicht parken darf. ( dort steht dann drauf dieser Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz) Allein schon die Aussage ein ag knapp zu verfehlen ist absurd. Entweder kann der jenige eine Wegstrecke von 2 Km zurücklegen oder nicht (Vorausetzung Merkzeichen G) Bei ag heißt es, der Betroffene kann nur kurze Wgstrecken (einige Meter) zu Fuß zurücklegen, dass heißt er kann sich außerhalb des Fahrzeuges nur sehr schwer bewegen und für weitere Wegstrecken auf Hilfmittel bzw. auf Hilfspersonen angewiesen ist.

@Teddy,

sag mal denkst du wir haben auf unserer Stirn das Wort Blödmann tätowirt?

Ich denke mit allem was du beiträgst verfehlst du das Thema!!!!!!!!!!!!!!!

H I E R geht es - um die Parkerleichterung - !!!!!!!!!!!!!!! Wir wissen und akzeptieren!!!, dass man damit nicht auf einem Behindertenparkplatz parken darf.

Ich habe sowohl vom Wirbelsäulenchirurgen als auch vom Neurologen Bescheinigungen, dass nach plötzlich einschiessenden zerreizenden
und bennenden Schmerzen meine Wegstrecke < als 100 Meter ist!!!!
Darum geht es, dass Leuten denen es so ergeht diese Parkerleichterung bekommen und sich nicht noch bis zum weiterentfernt liegenden Parplatz
schleppen / quälen müssen.

Entschuldige diese deutlichen Worte: Zur Wiederholung: Wir wissen, dass man mit dieser Parkerleichterung nicht auf den Behindertenparkplätzen parken darf.

Gruss

QQ 777

moin zusammen,

vorweg: schwieriges Thema.
Natürlich gehört es sich nicht, als Nicht-Behinderter (im Sinne des Merkzeichen "aG"😉 auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Ich finde dauch, dass bei Verstössen 35 € als Ordnungsgeld nicht unbedingt angemessen sind. Es könnte nach meiner Auffassung ruhig höher bemessen sein und mit einem Punkt in Flensburg "belohnt" werden, wenn man "nur mal eben" auf einem Behindertenparkplatz parkt. Da kann ich Teddy schon verstehen... Aber auch nur da.

Ich selbst bin beim Versorgungsamt Bremen, aufgrund eines Schlaganfalls mit spastischer Hemiparese re, als Schwerbehindert mit Merkzeichen "G" anerkannt und habe eine entsprechende Parkerleichterung. Für einen Behindertenparkausweis reicht es halt nicht. Shit happens. Die Vergabegründe der Merkzeichen durch die Versorgungsämter sind ein anderes Thema *ggg. Und ich gebe zu, dass es mich anko...zt, wenn augenscheinlich Fuß-Gesunde diese Parkplätze blockieren. Aber ich darf ja mit meinem weißen Parkausweis, zumindest für drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot stehen bleiben. Das reicht mir in der Regel auch aus um die Notwendigkeiten zu erledigen. Das sage ich bei einer Gehstrecke von deutlich unter 100m. Wenn es nicht mehr geht, bleibe ich halt stehen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Spastik dann in aller Regel nachlässt. Ich will das nicht verallgemeinern, bei mit ist es halt so.

Und noch etwas: Alle Behinderten wollen in die Gesellschaft re-integriert werden, dazu zähle ich auch mich und da finde ich es höchst bemerkenswert, dass in diesem Thread nicht einer aufzählt was er noch kann. Alle schreiben immer nur was sie nicht mehr können und das es ja nicht richtig sei, dass ihnen diese oder jene Vergünstigung nicht zuerkannt wird.

Ich bin glücklich und zufrieden über alles was ich trotz meines Handicaps noch schaffe - und aus diesem Grund laufe ich dann auch gern die paar Schritte mehr vom weiter entfernten Parkplatz.

nachdenkliche Grüsse

ein_Unbekannter

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777


@Teddy,

sag mal denkst du wir haben auf unserer Stirn das Wort Blödmann tätowirt?

Ich denke mit allem was du beiträgst verfehlst du das Thema!!!!!!!!!!!!!!!

H I E R geht es - um die Parkerleichterung - !!!!!!!!!!!!!!! Wir wissen und akzeptieren!!!, dass man damit nicht auf einem Behindertenparkplatz parken darf.

Ich habe sowohl vom Wirbelsäulenchirurgen als auch vom Neurologen Bescheinigungen, dass nach plötzlich einschiessenden zerreizenden
und bennenden Schmerzen meine Wegstrecke < als 100 Meter ist!!!!
Darum geht es, dass Leuten denen es so ergeht diese Parkerleichterung bekommen und sich nicht noch bis zum weiterentfernt liegenden Parplatz
schleppen / quälen müssen.

Entschuldige diese deutlichen Worte: Zur Wiederholung: Wir wissen, dass man mit dieser Parkerleichterung nicht auf den Behindertenparkplätzen parken darf.

Gruss

QQ 777
Ich möchte dir mal einen Tipp geben, weil es für mich in deinem Fall nicht nachvollziehbar ist weshalb die Behörden bei dir so engstirnig sind . Am besten du gehst mal auf meine Homepage www.teddybehindert.de schreibe einfach mal in mein Kontaktformular wie genau die Behörden (Begründung) eine Parkerleichterung ablehnen. Ich vermute mal die sehen du kannst 100 m laufen daran stören die sich. Es gibt ggf. eine Lösung.

Gruß
teddy

@Teddy

Danke für dein Angebot, vielleicht komme ich später einmal darauf zurück.

Im Moment bin ich müde und geschafft, nicht nur von meiner OP sondern auch von dem Kampf mit dem Versorgungsamt. ( seit Jahren!!! )

..........also, z.Zeit fehlt mir diesbezüglich die Kraft, ich will und kann nicht mehr.

Ich warte jetzt ab was sich in den nächsten 3 - 6 Monaten tut und dann gehe ich mit neuem Elan an die Sache.

MfG

QQ 777

Zitat:

Original geschrieben von SpyGe


Hui... die Wirbelsäule. Damit ist überhaupt nicht zu spaßen. Die Sache mit deinem abgelehnten Antrag ist zwar ärgerlich, wichtiger ist aber, dass die Operation erfolgreich war.

Gute Genesung!
Spy

Danke, die erste OP am 23.01.08 war kein Erfolg, nach der 2. am 25.08.08 sieht es z.Z. auch nicht rosig aus, ist aber noch zu früh um ein Fazit zu ziehen.

Ich gebe der OP- Wunde und den bei der OP "beschädigten Nerven" noch 3 - max. 6 Monate Zeit um sich zu regenerieren.

Nochmals danke für deinen Genesungwunsch.

Gruss

QQ 777....................anderen geht es schlechter.

Ich kann verstehen, dass du nicht kämpfen willst. Die Versorgungsämter spekulieren gerade damit, dass die Leute aufgeben. Also erst mal Widerspruch ablehnen deren Motto, der Betroffene wird den Mut verlieren. Deine Gesundheit ist dem Versorgungsamt egal, die haben nur eines im Kopf, sparen. Du solltest mein Angebot wahrnehmen, ich sehe durchaus eine Möglichkeit wie dir zu helfen ist.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Ich kann verstehen, dass du nicht kämpfen willst. Die Versorgungsämter spekulieren gerade damit, dass die Leute aufgeben. Also erst mal Widerspruch ablehnen deren Motto, der Betroffene wird den Mut verlieren. Deine Gesundheit ist dem Versorgungsamt egal, die haben nur eines im Kopf, sparen. Du solltest mein Angebot wahrnehmen, ich sehe durchaus eine Möglichkeit wie dir zu helfen ist.

ich meinte natürlich im Moment. Du solltest die Sache nicht zu lang hinauszögern. 3 - 6 Monate zu warten macht keinen Sinn am Ende schadest du dir nur selbst. Fazit: Die letzte Kraft zusammennehmen und den Behörden sofort zeigen das du dich nicht aufgegeben hast. Ich weiß wovon ich rede, den jahrelangen Kampf mit den Behörden kenne ich aus eigener Erfahrung.

.............wie du aus meinen vorherigen Beiträgen entnehmen kannst war das schon der Widerspruch gegen den Widerspruch.

Jetzt ginge nur noch die Sozialgerichtnummer,.....................und dazu fehlt mir z.Z. die Kraft.

Gruss

QQ 777

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777


Ich gebe der OP- Wunde und den bei der OP "beschädigten Nerven" noch 3 - max. 6 Monate Zeit um sich zu regenerieren.

Mit den schwächelnden Nerven ist das so eine Sache, da ist Geduld gefragt, die Regeneration kann ziemlich lange dauern, aber das weißt du ja sicher selbst.

Ich war mal in der Situation, ist schon ein Weilchen her, dass ich über viele Wochen durch einen kleinen Schlauch direkt in den Rücken starke Schmerzmittel gepumpt bekam, computergesteuert. Dadurch wurde ein Nerv geschädigt, der für die Muskulatur des rechten Fußes zuständig ist, ich konnte den Fuß deshalb nicht mehr anheben. Aber siehe da, nach vielen Monaten, mehr als 6, hatte sich der Nerv regeneriert, und ich kann den Fuß seitdem wieder ganz normal bewegen.

Ob eine Regeneration überhaupt stattfindet oder nicht, kann natürlich niemand im Voraus sagen, auch der beste Arzt nicht, klar. Ich drücke dir die Daumen.

Viele Grüße,
Spy

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