Einfahrverbot in Parkhäuser
Hallo alle zusammen,
ich habe gerade mal die SuFu bemüht aber ich bekomme kein ergebnis.
Deshalb erstelle ich einfach mal einen neuen Beitrag.
Wer von euch hat ne Idee oder weiß es warum das einfahren mit LPG betrieben Fahrzeugen in gewissen Parkhäusern verboten ist.
Gruß
Christian
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
da ein richtig installierter gastank nicht explodieren wird ist die frage aber auch wieder hinfällig.
aber bei Überdruck, der ja bei Hitze entsteht, gibts ein Ablassventil. Wenn dort das Gas abgelassen wird, sieht das sicherlich so aus, als wenn man ein Deodorant in eine Kerzenflamme sprüht *g* Dann ist man auch wieder dran, weil man den Brand genährt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Andy_bln
aber bei Überdruck, der ja bei Hitze entsteht, gibts ein Ablassventil. Wenn dort das Gas abgelassen wird, sieht das sicherlich so aus, als wenn man ein Deodorant in eine Kerzenflamme sprüht *g* Dann ist man auch wieder dran, weil man den Brand genährt hat.Zitat:
Original geschrieben von Destructor
da ein richtig installierter gastank nicht explodieren wird ist die frage aber auch wieder hinfällig.
Na dabei sollte der Benzintank aber noch viel spektakulärer brennen, als das bissel Gas was aus dem Überdruckventil kommt.
jip,
das bei der hitze des brandes verdampfende benzin brennt auch net schlecht 😁
gilt für diesel das selbe.
Zitat:
Original geschrieben von Andy_bln
aber bei Überdruck, der ja bei Hitze entsteht, gibts ein Ablassventil. Wenn dort das Gas abgelassen wird, sieht das sicherlich so aus, als wenn man ein Deodorant in eine Kerzenflamme sprüht *g* Dann ist man auch wieder dran, weil man den Brand genährt hat.Zitat:
Original geschrieben von Destructor
da ein richtig installierter gastank nicht explodieren wird ist die frage aber auch wieder hinfällig.
Jetzt sind wir mal ehrlich, WER BITTE SCHÖN SOLL BERICHTEN MIT WELCHEM FLAMMENBILD DEIN AUTO ABGEBRANT IST????
Selbst die irgendwann zum löschen eintreffende Feuerwehr wird ausser einer Menge dunklem Brandrauch nicht wirklich viel sehen und petzen werden die später auch nicht.
Ein problem kann man eigentlich nur bekommen wenn das eigene Auto ursächlich für das Feuer verantwortlich ist, also - schön die Standheizung aus lassen😉
Verantwortlich kann man höchstens sein, wenn sich in einer Tiefgarage mit unzureichender Belüftung ein Gas-See bildet, der dann durch ein elektrisches Betriebsmittel gezündet wird.
Da muß das Auto mit einem Tankleck aber tagelang drinstehen, und keine Menschenseele darf in der Zwischenzeit vorbeikommen und die Feuerwehr rufen, denn schon bei geringer Konzentration riecht man das Zeug.
Moin,
DAS Problem ist nicht nur das Hausrecht, auch die oftmals noch von Anno Tuc stammenden V
Versicherungen der Parkhäuser schließen dies teilweise noch immer aus.
Wer mit einer Druckgasanlage in einer Tiefgarage erwischt wird, der könnte neben einer Vertragsstrafe auch ggf. ein besonders teures "entfernen" des Fahrzeuges zahlen. Und da er ja "Vertragsbrüchig" wurde, ist das schon ein Problem.
Aber klar - bei den meisten ist es echt eine akademische Frage, ob man überhaupt erwischt werden kann. Aber mal im Ernst :-D Ich parke in solchen Parkhäusern eh so ungern, dass ich lieber 5m laufe, als in diesen Hütten zu parken.
MFG Kester
Zitat:
Wer mit einer Druckgasanlage in einer Tiefgarage erwischt wird, der könnte neben einer Vertragsstrafe auch ggf. ein besonders teures "entfernen" des Fahrzeuges zahlen.
Wie kann man sich das Entfernen aus einer TG mit 2,80m Durchfahrtshöhe vorstellen? Der Abschlepper kommt ja schlecht rein.
Aloso im Centro in Oberhausen haben die kleine Geländewagen zum Abschleppen, wenn da jemand auf einem Behindertenparkplatz parkt, kein Problem.
Ich parke fast täglich in Parkhäusern, aber ich habe noch keins gesehen, das Gasautos nicht zuläßt.
Wie oft kommt das denn überhaupt vor?
lg Rüdiger:-)
@ruediger
stimmt. Im Centro sind die ganz fix 🙂. Habe bis jetz aber auch noch nie gesehen,d as man mit einem Gasauto irgendwo nicht rein darf. Kann natürlich auch sein, das ich es übersehen habe.
Zitat:
Original geschrieben von RuedigerV8
Aloso im Centro in Oberhausen haben die kleine Geländewagen zum Abschleppen, wenn da jemand auf einem Behindertenparkplatz parkt, kein Problem.Ich parke fast täglich in Parkhäusern, aber ich habe noch keins gesehen, das Gasautos nicht zuläßt.
Wie oft kommt das denn überhaupt vor?
lg Rüdiger:-)
... nun ja, wie wäre es z.B. mit Parkhäusern der Wohngesellschaften? Oft unterirdisch, direkt unter den Wohnhäusern. Da kleben oftmals die Schilder (noch) dran.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RuedigerV8
Ich parke fast täglich in Parkhäusern, aber ich habe noch keins gesehen, das Gasautos nicht zuläßt.
Wie oft kommt das denn überhaupt vor?
Z.B. Flughafen Frankfurt/Main, Parkhaus Terminal 1 😠
Auf Nachfrage bekam ich die Auskunft, das es ein Parkhaus für LPG Autos gäbe, aber das liegt dann am Ar*** der Welt.
Zitat:
Original geschrieben von RuedigerV8
Aloso im Centro in Oberhausen haben die kleine Geländewagen zum Abschleppen, wenn da jemand auf einem Behindertenparkplatz parkt, kein Problem.Ich parke fast täglich in Parkhäusern, aber ich habe noch keins gesehen, das Gasautos nicht zuläßt.
Wie oft kommt das denn überhaupt vor?
lg Rüdiger:-)
manchmal ist das auch irgendwo ganz klein dazugeschrieben, was man auf anhieb nicht so wahrnimmt. 😎 So ähnlich z.B.: wie auf dem Bild
😁 ich stehe seit vielen jahren bei uns in der firma mit meiner LPG-Schleuder und es hat noch niemand gecheckt, oder interessiert, daß ich normaler weise gar nicht einfahren darf, weil an der TG-Einfahrt nen großes Schild steht, daß der Toni draußen bleiben muss. 🙂 😁
und in anderen TG (Mediamarkt, Saturn, o.a. Einkaufsmärkten) hatte ich noch nie probleme, auch wenn es verboten ist, laut hasuordnung.
wer passt da bitte auf bzw bekommt das mit? Niemand!
Also Vertragsstrafe bei unerlaubtem Parken dürfte es nicht geben, da diese dann in den AGB vorhanden sein müsste. Diese AGB müsste dann wiederum deutlich und gut lesbar vor dem Parkscheinziehen angebracht werden - Habe ich noch nirgendwo gesehen.
Bei einem anständigen Tiefgaragenbrand ist das LPG auch nicht mehr das Problem.
http://www.stimme.de/.../Braende;art19068,1712027
Einzig bei der privaten Anmietung wäre ein Problem möglich. Der Vermieter bemerkt den Verstoß gg. die Hausordnung und erteilt Einfahrverbot. Der Mietvertrag läuft aber weiter - Das sollte man sinnigerweise aber vor Vertragsabschluss klären.
Zitat:
Bei einem anständigen Tiefgaragenbrand ist das LPG auch nicht mehr das Problem.
http://www.stimme.de/.../Braende;art19068,1712027
Krass. Durch was wird denn sowas ausgelöst? Ohne Vorsatz kann ich mir das irgendwie schwer vorstellen.
Da helfen wohl nur doppelte Brandschutztüren oder keine gebäudeinnere Verbindung zwischen TG und Wohnungen.