Eines von 2 Türscharnieren komplett durchgerostet

Mercedes

Hi, heute bekam ich die Anweisung das ich morgen ein anderes Fahrzeug fahren soll... Einen 20 Jahre alten Atego der schon optisch der Eindruck vermittelt "Kernschrott" zu sein. Diverse Bäume, Laternen, Verkehrsschilder ect. Hat er in seinem Leben schon zunichte gemacht. Repariert wurde eigentlich nie, nur ausgebeult und geschweißt. Der seitliche Unterfahrschutz ist irgendwann vor Jahren bereits durch einen anderen Verkehrsteilnehmer um 30 bis 40 cm unters Fahrzeug geschoben worden.

Diverse Riegel und Sicherungen wurden über die Jahre außen angebaut um Laderaumtürriegel zu sichern. Der seitlichen Laderraumtür ist deutlich anzusehen das die Ladung irgendwann mal versucht hat sich den Weg nach außen zu suchen. Diese diversen Reparaturversuche und ausbeulungen mit teils scharfen und spitzen kanten machen das Fahrzeug im Bereich des Aufbaus mindestens 2,6m breit.

Beim öffnen der Fahrertür fiel mir auf, das untere der beiden Scharniere ist an einem Blechfetzen fest der quasi rundherum schon durchlöchert vom Rost ist. Der Lochfraß ist schon soweit fortgeschritten das die Bewegungen der tür nicht harmonisch mit dem Scharnier übereinstimmen. Ich vermute das die Fahrertür nur noch durch das obere Scharnier und dem Fangband gehalten wird. Öffnungswinkel geschätzt 110grad problemlos möglich.

Weiter Fehler:

Fahrertür im geschlossenen Zustand undicht. Man kann gen Himmel durchschauen

Ladeboardwand schließt auf einer Seite nicht richtig, bleibt 3-4 cm offen
Die obere klappe über der Ladeboardwand hat nur einen dämpfer, und der ist auch hin. Die Klappe fällt beinahe ungebremst in fast Ausgangsposition.

Die Regenrinne an der oberen Klappe ist halbseitig abgerissen und hält nur noch an 2 nieten

Die schicken warnwimpel an der ladeboardwand sind teils so zerrissen das sie sich nur noch erahnen lassen

Die Karre steht bei uns seit 3 Monaten auf dem Hof, laut Dispo ist der Wagen fit. Wie könnte der vor 4 Monaten in dem Zustand frischen tüv bekommen?

Oder ist das alles nicht tüv relevant? Was passiert wenn ich die tür öffne, ein windstoß kommt und die tür nach vorn unschlägt, evtl. Abreißt und jemanden verletzt?

Darf ich mit dem Ding überhaupt noch fahren?

12 Antworten

Fahre bei der Polizei vorbei und gut ist es.

Ich würd mit dem Fahrzeug nicht fahren..

TÜV hätte er normal nicht bekommen dürfen.

In so einen Schrotthaufen würden weder ich noch meine Kollegen einsteigen!
Passiert was, bist Du mit dran, gerade beim Thema verbogener UFS da Du das Fahrzeug bewegt hast.
Arbeitsrechtlich bist Du auf der sicheren Seite, die vor Monaten erteilte HU Plakette sagt nichts über den aktuellen Zustand des LKW aus!

Gruß
Andre

Scharfe, spitze Kanten, deformierter Unterfahrschutz sind Mängel am Fahrzeug, die ein TÜV-Prüfer nicht übersieht . Manche Prüfer geben die Plakette trotzdem, sofern sie die Mängel nicht als erheblich einstufen. Auf dem Untersuchungsbogen, also der Urkunde für die erteilte Plakette, werden diese Mängel aber vermerkt, mit der Aufforderung sie unverzüglich zu beheben. Ich würde mir diese Urkunde zeigen lassen, um zu sehen, was da alles drauf steht. Eine Prüfplakette allein sagt bei so einem Fahrzeug gar nichts. Das Fahrzeug ist ein 7,5 Tonner? Wenn es größer ist, muss ja auch halbjährlich versetzt zur HU die Sicherheitsprüfung gemacht werden. Hat die Ladebordwand eine aktuelle Prüfung? Die UVV ist alle Jahre fällig. Ohne UVV würde ich so eine Bordwand nicht benutzen.

Moin Moin !

Zitat:

Manche Prüfer geben die Plakette trotzdem, sofern sie die Mängel nicht als erheblich einstufen

Schon seit Jahren kann der Prüfer gar keine Mängel mehr einstufen , das geht völlig automatisch. Eine Änderung der Einstufung ist technisch gar nicht möglich.

Zitat:

Auf dem Untersuchungsbogen, also der Urkunde für die erteilte Plakette, werden diese Mängel aber vermerkt, mit der Aufforderung sie unverzüglich zu beheben.

Auch nicht! Das ist wohl nur noch bei UVV Prüfungen möglich.

Zitat:

Ich würde mir diese Urkunde zeigen lassen, um zu sehen, was da alles drauf steht

Völlig uninteressant, weil da gar nichts erhebliches draufstehen kann! Ausserdem ist es völlig unerheblich, wie der Zustand vor 4 Monaten war, der jetzige ist entscheident.

Mfg Volker

Hi,

Aussage des Disponenten der nur ca. 30m von dem Fahrzeug weg sitzt.... Der Wagen hat eine gültige Tüv Plakette, somit ist er auch zu 100% in Ordnung. Ich erzähle halt nur Blödsinn und will alle verarschen. Selbst nachschauen war ihm zu aufwendig. Statt dessen würde ich noch blöd angemacht weil ich mir die Zeit genommen habe die mängel zu notieren.

anbei mal einige Videos....

https://photos.app.goo.gl/u7WZWspMRgXKY33F9
https://photos.app.goo.gl/MHYjy6hpNiSzsgZf9
https://photos.app.goo.gl/DA5njqFZ57mdEmAKA

UVV Hebebühne fällig 07/2023

Weitere Mängel während der Fahrt:

Abgasgeruch im Innenraum, ob die jetzt durch die lüftung kamen oder anderswoher kann ich nicht sagen, Umluftschaltung war auch defekt und es war Sau kalt.

Lenkung deutlich zu viel Spiel
Druckluftsystem der Bremse undicht, Druck sank selbst bei laufenden Motor im Standgas auf um die 6 bar und teils knapp drunter

Eigentlich gibt es an dem Wagen nicht viel was noch fehlerfrei geht. Nicht einmal das Fahrerhaus lässt sich noch kippen da der Sicherungshebel abgebrochen ist.

Ich würde mit dem LKW jetzt jede BAG-Kontrolle anfahren.

Zitat:

@beppy schrieb am 10. Dez. 2023 um 10:14:57 Uhr:


Ich würde mit dem LKW jetzt jede BAG-Kontrolle anfahren.

Oder zur nächsten Prüforganisation und den Eimer gleich da stehen lassen.
Fahre nicht mehr damit, Du kommst in Teufels Küche! Und der welcher die Fahrt damit angeordnet hat genauso, das kapieren Dispo und Betriebs-/Verkehrsleiter oft nicht.
Da greift u.a. §31 StVZO und andere für solche Profis.

Gruß
Andre

Schreyhalz,
keine Ahnung, warum Du so etwas schreibst. Natürlich stuft der Prüfer die Mängel ein. Schon allein, wie er sie benennt ist eine Einstufung. Einen automatische HU habe ich noch nie gesehen, immer untersuchte ein Mensch das Fahrzeug und tippte einen Text eigenhändig in den Computer. Habe ich vor zwei Wochen erst wieder gehabt: Plakette trotz defekter Seitenmarkierungsleuchte (Gehäuse gesplittert) erhalten, auf dem Dokument war der Mangel aufgeführt, mit der Aufforderung ihn unverzüglich zu beheben. Auch eine gesplitterte Radabdeckung wurde wegen Verletzungsgefahr bemängelt.
Mein Vorschlag den HU-Zettel anzuschauen bezog sich darauf, weitere Argumente gegenüber dem Disponenten zu haben.

Moin Moin !

Zitat:

Schreyhalz,

keine Ahnung, warum Du so etwas schreibst

macht ja nichts, Hauptsache, ich weiss , warum ich das schreibe! Das war nun mal bis vor einem Jahr mein Beruf.

Zitat:

Natürlich stuft der Prüfer die Mängel ein. Schon allein, wie er sie benennt ist eine Einstufung.

Nein , wie ich schon schrieb , ist das technisch schon lange gar nicht mehr möglich. Und da dieses vom Gesetzgeber gefordert ist , ist das Verfahren für sämtliche Prüforganisationen gleich.

Zitat:

immer untersuchte ein Mensch das Fahrzeug

Das stimmt immer noch

Zitat:

tippte einen Text eigenhändig in den Computer.

Das schon lange nicht mehr.

Wie erfolgt jetzt die Mangeldokumentation: In einer Maske wird die jeweilige Baugruppe aufgerufen , dann kommt in einer Untermaske das genaue Bauteil , wenn man dieses anklickt, kann der Prüfer in einer weiteren Spalte anklicken, was daran nicht in Ordnung ist.
Dieser sogenannte Mangelbaum ist bei allen Organisationen identisch, auch die Mangeleinstufung ist unveränderlich , bei allen gleich, da vorgeschrieben, und wird von der software automatisch gesetzt.

Kannst du alles hier nachlesen , auch den Mangelbaum und die Einstufung:
https://www.nrw.landbautechnik.de/.../HU-Richtlinie_VkBl-2-2018.pdf

nun gibt es immer noch die Möglichkeit, doch noch "handschriftlich" etwas zu dem Mangel zu schreiben.
Dann allerdings passiert folgendes:
1. Die Mangeleinstufung setzt automatisch den schwersten Mangel für diese Baugruppe, also praktisch immer mindestens "erheblich" (ich meine , nur bei der Baugruppe "Kupplung" gibt es nur Hinweise oder geringe Mängel)
2. Der geänderte Text wird einer organisationsübergreifenden Stelle übersendet, die ihn auf Plausibilität überprüft. Damit soll erreicht werden, dass der Mängelbaum ggf. angepasst wird.

MfG Volker

kann ich bestätigen. Ein PKW-Anhänger, an einer Tankstelle zur HU abgegeben.Abreißseil mit Karabiner am Bremshebel befestigt, eM. Das war dem Prüfer selber peinlich, aber er konnte im Programm nix anderes machen. Wenigstens die Nachprüfung war dann kostenlos (Karabinerhaken durch Schlüsselring ersetzt).
Vor ein paar Jahren, direkt nach der Umstellung, war eine kaputte Kennzeichenleuchte ein eM, das wurde aber wieder entschärft.

Moin Moin !

Zitat:

Vor ein paar Jahren, direkt nach der Umstellung, war eine kaputte Kennzeichenleuchte ein eM, das wurde aber wieder entschärft

Anfangs war der Mängelkatalog ein schlechter Witz! Den hätte jeder 5-Klässler besser hinbekommen. Oft genug habe ich da gelogen, dass sich die Balken gebogen haben, damit der Kunde nicht wieder kommen musste.

Die bei vielen Bauteilen vorgeschriebenen Ortsangaben fehlten völlig oder waren unvollständig , das war so der bei weitem häufigste Fehler. Ist ja auch logisch, wenn es ein Bauteil "rechts" gibt, warum sollte man dann bei diesem Bauteil die Möglichkeit vorsehen, dass es das auch "links" geben könnte! Müsste schon beim
Überfliegen dem Dümmsten auffallen.
in der Tat war die KZ Beleuchtung anfangs immer erheblich. Wurde dann geändert , es kam die Ortsangabe "links , "rechts" , "links und rechts" hinzu. Damit ergab sich dann folgende Mangeleinstufung:
KZL "links o.F" gering
KZL "rechts o.F." gering
KZL "links und rechts o.F." erheblich
Nicht vorgesehen, aber technisch möglich:
KZL "links o.F" gering
KZL "rechts o.F." gering
Bleibt bei gering in der Gesamtwertung!
Tja, aber dann gibt es ja noch Fzge mit 3 KZL ! Sehr häufig die kleinen
Anhänger aus der DDR. Was machte man da , wenn die mittlere KZL o.F. ist?
Ich habe es immer folgendermassen gemacht: Wenn der Anhänger aus anderen Gründen sowieso wieder vorgeführt werden musste, habe ich die Ortsangabe handschriftlich eingefügt, womit natürlich ein weiterer erheblicher Mangel erzeugt war, aber wenigstens diese Einfügung weiter gemeldet wurde, in der Hoffnung, dass da mal irgendwann eine Berichtigung erfolgt.

Wenn das der einzige Mangel war, habe ich einfach den falschen Ort angeklickt und unter Bemerkungen eingefügt, dass dieser Mangel aufgrund der fehlerhaften software nicht richtig lokalisiert werden konnte.

Tja, und ich weiss gar nicht, ob dieser Mangel zwischenzeitlich endlich beseitigt wurde:
Ein auflaufgebremster Anhänger kann ja nicht auf dem BPS geprüft werden.
Die Prüfrichtlinie schreibt deswegen eine Prüfung im Fahrversuch vor, zusätzlich muss die Feststellbremse auf dem BPS geprüft werden, was bei Tandemachsern auch praktisch immer unmöglich ist.
Daher ist neben dem Eingabefeld für die Bremswerte auch noch ein Button " Betriebsbremse i.O." und ein Button "Feststellbremse i.O."
Jetzt kommt ein Anhänger, der hat einen viel zu langen Auflaufweg, weil die Bremse ewig nicht nachgestellt wurde. Die Betriebsbremse ist praktisch wirkungslos, die Feststellbremse nicht viel besser.
Man kann jetzt natürlich den Mangel eingeben: "Betriebsbremse Wirkung nicht ausreichend" "Feststellbremse Wirkung nicht ausreichend" Wunderbar, denkt man, automatisch ändert sich der Status in "erheblich". Dann will man drucken.............. Druckersperre! Sie haben die Bremse nicht geprüft! Hä??
Man kann sich auf den Kopf stellen, es ist nicht möglich! Man könnte jetzt die beiden Buttons anklicken, dann sind aber die Mängel weg und der Anhänger ist angeblich mangelfrei. Aber jetzt könnte man drucken!
es gibt da nur einen Trick, der natürlich völlig gelogen ist. Man gibt keine Mängel bei der Bremse ein, sondern füllt die Felder für die Bremswerte mit viel zu niedrigen Phantasiewerten aus (der Anhänger geht ja gar nicht auf dem BPS zu prüfen) und klickt dann auf "Mängelautomatik" Jetzt erscheinen die Mängel wie gehabt, natürlich auch mit den erfundenen Bremswerten.
Mfg Volker

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