1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Eine Rechtsfrage zu Saisonkennzeichen

Eine Rechtsfrage zu Saisonkennzeichen

Hallo Zusammen.

Folgende Posse hat sich vor kurzem zugetragen. Ich habe Ende letzten Jahres im November, für mein Cabrio mit Saisonkennzeichen 03 bis 10, einen Versicherungsvergleich gemacht. Bei einem bekannten Onlineportal fand sich dann auch ein günstigeres Angebot und ich beauftragte dort den Wechsel von der Bavaria Direkt zur HDI. Soweit so gut und ein völlig normaler Versicherungswechsel. Dachte ich jedenfalls. Ende Januar bekam ich Post von der Zulassungsstelle. Mein Cabrio sei ohne Versicherungsschutz und ich habe ab Zustellung dieses (Ein)schreibens, drei Tage Zeit, eine gültige EVB vorzulegen oder das Fahrzeug auf meine Kosten selbst abzumelden. Andernfalls droht die zwangsweise Entstempelung durch die Polizei. Anbei die Gebührenrechnung von 43,50€. Ganz toll! Meine anschließende "Recherche" (ein Telefon und E-Mail Marathon) beim Onlineportal, der Bavaria Direkt sowie der HDI, ergab in Kurzfassung: Die alte Versicherung (Bavaria Direkt) hat den Vertrag zum 01.01.2024 beendet. Die neue Versicherung (HDI) den neuen Vertrag mit Beginn der Saison lt. KFZ Kennzeichen, auf den 01.03.2024 datiert. Somit hat der Computer der Zulassungsstelle eine nicht vorhandene Haftpflichtversicherung ausgespuckt und der Verwaltungsakt war geboren.
Was mich nun umtreibt, ist nicht die Frage, wer hier wann einen Fehler gemacht hat. Vielmehr hat sich bei allen, mit denen ich in diesem Fall zu tun hatte, eine Frage herauskristallisiert. Nämlich, besteht für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen, außerhalb der Saison, eine (Haftpflicht) Versicherungspflicht. Das Kennzeichen, mit dem Siegel des Zulassungsbezirks und der Saisonangabe, ist ja im Grunde eine Urkunde aus der hervorgeht, dass dieses Fahrzeug nur während der Saison im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden darf. Da besteht natürlich die Versicherungspflicht und die KFZ Steuer ist fällig. Aber alles Andere spielt sich ja auf meinem privaten Grund und Boden ab. Das Cabrio überwintert brav im Carport. Nur halt in meinem Fall ohne Ruheversicherung. So nennt man daß, wenn ein Saisonfahrzeug Winterschlaf hält. Ich habe nirgendwo einen Hinweis gefunden, daß man eine Ruheversicherung für Saisonfahrzeuge vorhalten muß.
Was meint Ihr da draußen dazu? Vielleicht ist ja auch ein Verkehrsrechtler an Bord, der hier Licht ins Dunkel bringen kann.
PS: Inzwischen ist die Kuh vom Eis. Die HDI hat den Vertrag vordatiert und die Zulassungsstelle hat eine EVB vorliegen. Nun kommen "nur" nochmal 60 € Gebühr on top, weil ich das Cabrio natürlich nicht innerhalb von drei Tagen, selber abgemeldet hab. Hab's halt drauf ankommen lassen. Die Polizei war auch da, musste aber unverrichteter Dinge wieder von dannen ziehen, weil ich im Urlaub war und sie nicht an das Fahrzeug dran kommen konnten. Pech gehabt ;-)

31 Antworten

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 27. Februar 2024 um 11:19:33 Uhr:


Hättest du denn eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung gehabt?

Nein. Leider nicht. Glaube auch nicht, dass die so eine Lappalie übernommen hätten.

Nahezu jeder Bußgeldbescheid ist der Höhe nach dann eine Lappalie! 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen