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eine mehr rechtliche Frage....

Volvo C70 2 (M)
Themenstarteram 26. Februar 2016 um 8:03

Hallo an alle,

ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch.

Vor genau 2 Jahren habe ich mir mein C70 Cabrio beim Händler gekauft.

In der Fahrzeugbeschreibung und dem Verkaufsangebot steht klar und deutlich

"mit Original Mirzam Felgen 18 Zoll - Bereifung 235-40-18.

Jetzt muss ich zum TÜV und habe vorsorglich neue Reifen montieren wollen.

Dabei stellt sich raus, das es sich nicht wie in den Verkaufsunterlagen um die o.g. Felge handelt sondern um eine 17 Zoll Felge mit der Bereifung 235-45-17.

Also ein klarer Fehler....oder möglicherweise Täuschung im Fahrzeugangebot!

Asche auf mein Haupt, dass ich es nicht früher bemerkt habe, ich habe eben vertraut und bin jetzt sehr irritiert.

Weiß einer von euch, welche Chancen ich jetzt noch habe, den Händler (Volvo Vertragshändler)

dafür zu belangen?

Mir geht es nicht darum einen Krieg anzuzetteln, aber ich fühle mich irgendwie betrogen und würde mein Recht natürlich gerne durchsetzen.

Den Händler habe ich bereits per Mail angeschrieben, aber noch keinerlei Antwort bekommen.

Ich bin für jede Antwort dankbar!

LG

Ebi

Beste Antwort im Thema
am 26. Februar 2016 um 10:42

Nach 2 Jahren würd ich sagen, keine Chance... der Händler wird kein Interesse daran haben, irgendetwas wieder gut zu machen - warum auch? Rechtlich kann er eh nicht belangt werden... Ich hab zig Inserate von Volvos gesehen, wo ein falscher Felgentyp drin stand - meist von Volvo Händlern, darauf kann man einfach nichts geben. Außerdem steht in den Inseraten oft, dass die Angaben ohne Gewähr sind, dann ist der Händler eh fein raus.

Aber mal eine andere Frage, wenn es dich 2 Jahre nicht gestört hat, warum jetzt? Offensichtlich störten dich die Felgen optisch am Auto nicht, mit 17" ist der C70 außerdem komfortabler... Geht es da nur um Zahlen? Du hast das Auto vor 2 Jahren doch genau so gekauft, ist daran jetzt irgendetwas schlechter geworden, nur weil du kleinere Räder drauf hast? ;) (und das 2 Jahre lang nicht einmal bemerkt hast ;) )

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Klassiker - Beweis Umkehr nach einem Halben Jahr liegt nun bei dir - aber wenn es im Kaufvertrag drin steht kannst du deinen Fall dem Händler ja vortragen. Vielleicht kann man sich ja einigen - mit Zuzahlung für die neuen Reifen deinerseits;)

Themenstarteram 26. Februar 2016 um 8:58

Vielen Dank für die erste Antwort!

Ich habe gerade eine (sehr knappe) Mail vom Händler bekommen...

Er ist irritiert und kann das nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehen....gleichzeitig wünscht er mir ein schönes Wochenende :-(

Komisch, irgendwie habe ich sowas schon befürchtet.

Naja......

Nach 2! Jahren würd ich als Händler da auch nicht mehr darüber diskutieren wollen.

Da wirst du wohl nichts erreichen

Hallo Bad Boy,

da hast du sicher recht und ich stimme dir ja zu.... 2 Jahre sind eine lange Zeit.

Aber ich kriege das Gefühl nicht aus dem Bauch, betrogen worden zu sein......

Sowas sollte bei einem so großen Volvo Autohaus eigentlich nicht passieren!

Wie auch immer, ich habe jetzt mal Fotos geschickt und die Fahrzeugbeschreibung, mal schauen wie und ob die noch reagieren.

Manchmal kann man ja Kunden auch mit kleinen Dingen und Kulanz zufrieden stimmen....

Übrigens....sehr schicker Sound mit deiner Fox Anlage ! ;-)

hast du Fotos vom Auto wo es noch beim Händler steht?

am 26. Februar 2016 um 10:42

Nach 2 Jahren würd ich sagen, keine Chance... der Händler wird kein Interesse daran haben, irgendetwas wieder gut zu machen - warum auch? Rechtlich kann er eh nicht belangt werden... Ich hab zig Inserate von Volvos gesehen, wo ein falscher Felgentyp drin stand - meist von Volvo Händlern, darauf kann man einfach nichts geben. Außerdem steht in den Inseraten oft, dass die Angaben ohne Gewähr sind, dann ist der Händler eh fein raus.

Aber mal eine andere Frage, wenn es dich 2 Jahre nicht gestört hat, warum jetzt? Offensichtlich störten dich die Felgen optisch am Auto nicht, mit 17" ist der C70 außerdem komfortabler... Geht es da nur um Zahlen? Du hast das Auto vor 2 Jahren doch genau so gekauft, ist daran jetzt irgendetwas schlechter geworden, nur weil du kleinere Räder drauf hast? ;) (und das 2 Jahre lang nicht einmal bemerkt hast ;) )

Hallo Total2,

ich habe noch jede Menge Fotos vom Auto als es noch beim Händler stand.

Ich habe die Fahrzeugbeschreibung des Händlers, die Anzeige damals aus dem Autoscout und sogar das Original Verkaufsschild aus dem Auto.

Auf allen sind die 18 Zoll Felgen klar und deutlich vermerkt.

So gesehen kann ich schon den Fehler beweisen......aber ob es hilft vermag ich nicht zu sagen.

Das ist mein 4. Volvo, aber sowas ist mir eben noch nie passiert.

Ich sag mal so, wenn auf den Fotos die Fegen klar zu sehen sind (evtl. kann man sogar die Reifen-Beschriftung erkennen) hast du was in der Hand. Ansonsten könnte der Verkäufer ja behaupten du hast die Felgen getauscht.

Jetzt musst du nur noch das mit der Verjährung klären (wenn du beim ADAC bist, gibt es am Telefon sogar eine erste kostenlose juristische Beratung).

Du hast eine 2-jährige Verjährung. Dazu: "Auf eine an sich wirksame Verjährungserleichterung kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Käufer arglistig getäuscht oder ihm eine unzutreffende Beschaffenheitsgarantie gegeben hat (§ 444 BGB)" + "Dreijährige Verjährung: Mängelansprüche des arglistig getäuschten Käufers verjähren in drei Jahren (§ 438 Abs. 3 S. 1 BGB). Fristbeginn: nicht die Ablieferung, sondern Kenntnis/grob fahrlässige Unkenntnis von der Täuschung" wobei ich hier keine Arglist unterstelle - somit wohl unwirksam.

CentaXx,

du hast recht mit den "Angaben ohne Gewähr"

Ich kann mir auch nicht ernsthaft vorstellen, das der Händler noch reagieren will oder wird.

Und dein Einwand ist natürlich auch richtig, das ich das 2 Jahre nicht wirklich bemerkt habe!

Es ist wahr, dass mich die Felgen nicht gestört haben, allerdings auch nie wirklich gefallen.

Seit über einem Jahr schaue ich mich schon nach anderen "18 Zoll" Felgen um, habe das nur immer wieder aufgeschoben bzw. nicht gefunden was mir gefällt.

Naja.... und jetzt beim Reifenhändler habe ich mich natürlich auch wieder umgeschaut und dabei wurde eben dieser Fehler entdeckt.

Das Fatale ist eben, das mir die Felgen "die ich eigentlich (theoretisch)" auch gekauft habe, sehr gut gefallen.

Jetzt kannst du sicher verstehen, warum ich diesen Magendruck verspüre und etwas angesäuert bin.... ;-)

Einen Krieg werde ich deswegen natürlich nicht anfangen, aber es fällt eben schwer den Gerechtigkeitsgedanken so schnell über Bord zu werfen und auf die "schönen und bezahlten" Felgen verzichten zu müssen.

Dein guter Gedanke mit dem besseren Komfort beruhigt mich im Moment zumindest ein bisschen.... ;-)

Hallo Total2,

das war ein toller Tip und Super Idee!

Als langjähriges Mitglied im ADAC habe ich den Service einfach mal genutzt und bin erstaunt über das Ergebnis!

Da meine "Beweise" mehr als ausreichend sind, sieht der Rechtsberater sehr gute Chancen, selbst nach 2 Jahren noch auf korrekte Erfüllung des Kaufvertrages bestehen zu können.

Da dieses Zubehör (Räder) immer wieder explizit erwähnt wurden und nicht zuletzt ja auch als Kaufanreiz dienten, müssen die natürlich auch am Fahrzeug sein.

Arglist wird auch vom Berater ausgeschlossen, da ein so großes und renommiertes Autohaus, so etwas sicher nicht nötig hat.

Die haben bei der Beschreibung einfach einen Fehler gemacht, oder gepennt.....auf jeden Fall aber sollte es diesem Autohaus wichtig sein, so einen Fehler auch nach 2 Jahren noch zu korrigieren. Davon ausgenommen sind natürlich die Reifen auf den Felgen! Das ist ja auch völlig okay, weil ich sie ja abgefahren habe.

Es bleiben aber die Felgen zu tauschen oder eine mögliche Ersatzleistung anzubieten.

Ich habe mich also bis jetzt richtig verhalten und soll meine freundliche Anfrage an das Autohaus zunächst abwarten.

Sollte nichts geschehen, wird sich der ADAC der Sache gerne annehmen um mir zu helfen.

Ich denke, das hört sich erst mal sehr gut und verbraucherfreundlich an!

Ich berichte auf jeden Fall weiter wie es ausgeht, denn in so eine Lage kann ja jeder Autokäufer mal gelangen.

nochmals danke für deinen sehr hilfreichen Tip !

Dann wäre halt noch zu klären,inwieweit er dir die Benutzung deiner Felgen berechnet denn die hast du ja nu auch 2 Jahre genutzt und das wird auch nicht Spurlos vorüber gegangen sein.

...ich würde den Händler mal persönlich mit Kopien der ganzen Unterlagen, Bilder, usw. aufsuchen und mit denen reden.

Es sollte ihnen ja auch was dran liegen, als Vertragshändler ein gutes Bild zu hinterlassen, den Kunden zufrieden zu stellen, so dass auch sein nächstes Fahrzeug möglichst wieder ein Volvo ist und möglichst genau bei dem Händler gekauft wird.

Wenn es ein vernünftiger Händler ist, guckt der sich mit Dir zusammen die Unterlagen an und wenn es eindeutig ist sollte er den Fehler einsehen und evtl. einen Satz Felgen springen lassen oder Dir zumindest soweit irgend möglich entgegenkommen.

Ach ja und Vorsicht mit der Rechtberatung vom ADAC... mein Vater hat mit denen auch mal sein Glück versucht -abgestellter Wohnwagen mit 8 Monate abgelaufener HU auf dem Privatgrundstück... Polizist entdeckt abgelaufene Plakette als er durch den Lattenzaun lugt und schreibt ne Anzeige... wie die Rechtslage ist kann jeder hier auf MT nachlesen oder einfach googeln.

Der RA des ADAC hat dazu geraten, nen halben Krieg zu beginnen am besten bis vors höchste Gericht zu ziehen, obwohl die Aussicht auch nur einen Blumentopf zu gewinnen aussichtslos waren und sind...

Ein Bekannter, der zur Gegenseite gehört also ein Polizist hats zwar selbst auch nicht gewußt, sich aber mal schlau gemacht und auch bei seinen Kollegen nachgefragt und uns vor dem Schaden obendrein noch den RA bezahlen zu müssen bewahrt -nur die Erstberatung wäre für ADAC-Mitglieder kostenfrei gewesen.

Zitat:

der Händler wird kein Interesse daran haben, irgendetwas wieder gut zu machen - warum auch?

Ganz einfach, damit der Kunde wiederkommt. Klar 2 Jahre ist schon 'ne Zeit. Ist nur eine Spur von Professionalität beim Händler sollte er aus eigenem Interesse, und wenn es auch nur ein Gutschein für Zubehör o.ä. in Höhe X sein sollte, etwas machen. Recht hin oder her. Meine Meinung!

Mein Händler ist immer sehr zuvorkommend und kulant, natürlich immer im Rahmen für beide Seiten. Er weiß ich komme immer und gerne wieder.

am 27. Februar 2016 um 9:05

Also meiner Meinung nach ist die Sache recht einfach.

Ich habe hier schon wieder so viel Unsinn gelesen, z. B. Beweisumkehr?! Was hat denn gesetzliche Gewährleistung mit falscher Lieferung zu tun..... :confused:

Was in dem Angebot stand, ist eigentlich nebensächlich, wobei sich der Händler bei einem Angebot noch auf einen Irrtum berufen kann. Du bist ja aber schon einen Schritt weiter und hast einen Kaufvertrag. Wichtiger ist also, was in diesem Kaufvertrag steht. Der Verkäufer ist verpflichtet, das zu liefern, was vereinbart wurde (§ 433 Abs. 1 BGB) Wenn dort also 18" Felgen stehen, muss er dir auch 18" liefern. Punkt. Sind 17" dran, ist das ein Sachmangel (§ 434 BGB) und du kannst die Nacherfüllung verlangen (§437 und 439 BGB).

Lediglich die zwei Jahre könnten evtl zum Problem werden, allerdings hast du ja jetzt erst Kenntnis von diesem Mangel erlangt und man kann ja nicht von jedem Käufer verlangen bzw. voraussetzen, dass er ein Experte ist und sich mit jedem Detail auskennt. Gemäß Treu und Glauben kannst du also schon auch davon ausgehen, dass die vereinbarten Felgen am Auto sind. Anders wäre das vielleicht bei Sachen wie "grünes Auto bestellt und rotes geliefert bekommen" - da ist die Sache ja sofort offensichtlich.

Ich würde an deiner Stelle eine Nacherfüllung verlangen, wenn dir die Felgen wirklich so wichtig sind - das ist dein gutes Recht. Allerdings macht auch immer der Ton die Musik, mit den juristischen Spitzfindigkeiten würde ich nicht unbedingt gleich zu Anfang des Gespräches beginnen.....

Gruß

Andreas

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