eine mehr rechtliche Frage....

Volvo C70 2 (M)

Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch.
Vor genau 2 Jahren habe ich mir mein C70 Cabrio beim Händler gekauft.
In der Fahrzeugbeschreibung und dem Verkaufsangebot steht klar und deutlich
"mit Original Mirzam Felgen 18 Zoll - Bereifung 235-40-18.
Jetzt muss ich zum TÜV und habe vorsorglich neue Reifen montieren wollen.
Dabei stellt sich raus, das es sich nicht wie in den Verkaufsunterlagen um die o.g. Felge handelt sondern um eine 17 Zoll Felge mit der Bereifung 235-45-17.
Also ein klarer Fehler....oder möglicherweise Täuschung im Fahrzeugangebot!
Asche auf mein Haupt, dass ich es nicht früher bemerkt habe, ich habe eben vertraut und bin jetzt sehr irritiert.
Weiß einer von euch, welche Chancen ich jetzt noch habe, den Händler (Volvo Vertragshändler)
dafür zu belangen?
Mir geht es nicht darum einen Krieg anzuzetteln, aber ich fühle mich irgendwie betrogen und würde mein Recht natürlich gerne durchsetzen.
Den Händler habe ich bereits per Mail angeschrieben, aber noch keinerlei Antwort bekommen.
Ich bin für jede Antwort dankbar!
LG
Ebi

Beste Antwort im Thema

Nach 2 Jahren würd ich sagen, keine Chance... der Händler wird kein Interesse daran haben, irgendetwas wieder gut zu machen - warum auch? Rechtlich kann er eh nicht belangt werden... Ich hab zig Inserate von Volvos gesehen, wo ein falscher Felgentyp drin stand - meist von Volvo Händlern, darauf kann man einfach nichts geben. Außerdem steht in den Inseraten oft, dass die Angaben ohne Gewähr sind, dann ist der Händler eh fein raus.

Aber mal eine andere Frage, wenn es dich 2 Jahre nicht gestört hat, warum jetzt? Offensichtlich störten dich die Felgen optisch am Auto nicht, mit 17" ist der C70 außerdem komfortabler... Geht es da nur um Zahlen? Du hast das Auto vor 2 Jahren doch genau so gekauft, ist daran jetzt irgendetwas schlechter geworden, nur weil du kleinere Räder drauf hast? 😉 (und das 2 Jahre lang nicht einmal bemerkt hast 😉 )

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Der Schuss kann auch für dich nach hinten losgehen. Wenn du mehr der Mensch bist, der den Komfort mag, würde ich gar nichts machen. Was nützen dir andere Felgen, die dir am Ende zu hart sind.
Ich würde vorher den Händler um eine Probefahrt mit den grösseren Felgen bitten. Danach kannst du immer noch entscheiden.
Es ist auf jeden Fall ein Unterschied zu merken. Meine Nächsten werden nicht wieder 18-Zoll sein. Aus mehreren Gründen.
Du bist damit doch lange genug zufrieden gewesen, und Optik ist nicht alles.

Hallo und nochmal Danke an alle !!!

die vielen und guten Tips helfen mir schon total weiter und ich denke auch, dass der Händler sich irgendetwas einfallen lassen sollte.

Bad-Boy - das mit der Benutzung der Felgen war auch ein Einwand vom Anwalt....wenn der Händler nickelig werden sollte. Jedoch würde ein Richter "sollte er mir wohlgesonnen sein" sowas nicht gelten lassen. Recht haben und Recht kriegen ist ja in Deutschland eher Glückssache. Aber zum Glück sind meine Felgen im TOP Zustand und haben keinerlei Beschädigungen, Kratzer oder ähnliches.

Gast356 - ich habe schon sämtliche Unterlagen an den Händler gemailt. Jetzt kann er erst mal (ohne den Druck meiner Anwesenheit) in Ruhe überlegen. Ich bin gespannt, ob er sich in der kommenden Woche meldet!
Die Nummer mit dem Anhänger habe ich komplett gelesen und bin platt.....sowas in unserem "Rechtsstaat"
Das ist irgendwie dumm gelaufen, ich selbst hatte mein Motorrad 2 Jahre ohne TÜV, angemeldet in der Garage stehen, bin danach zur DEKRA gefahren und die HU wurde anstandslos und ohne Einwände erledigt. Zum Glück hat keine diensteifriger Sheriff vorher mein Grundstück inspiziert ;-)

spanky84 - ich sehe das genau wie du, der Händler sollte schon auf seinen Ruf und weitere Geschäfte bedacht sein!
Mein nächster Firmenwagen steht in 2017 an und es ist bereits ein Volvo genehmigt. Der Händler weiß das.....
Ausserdem hatte ich im vergangenen Jahr mehrere Empfehlungen ausgesprochen und weiß, das zwei Leute darauf hin, Gebrauchtwagen bei ihm gekauft haben ;-) Mal schauen wie er das wertschätzt !?

Pasha78 - sag mal....bist du der Anwalt der mich beraten hat :-)
Die Ausführungen sind fast identisch und auch die von Dir genannten §§....wow und Respekt, du kennst dich aus!
Wie gesagt, der Anwalt hat den Sachverhalt fast genau wie du formuliert und ebenfalls zunächst, zu netter und freundlicher Vorgehensweise ohne juristische Drohgebärden geraten.
Ich bin gespannt was passiert !!!

Zitat:

@womod schrieb am 28. Februar 2016 um 11:16:32 Uhr:



(....) Recht haben und Recht kriegen ist ja in Deutschland eher Glückssache. (...)
Die Nummer mit dem Anhänger habe ich komplett gelesen und bin platt.....sowas in unserem "Rechtsstaat" (...)

Hallo, ich habe das mitgelesen und musste mir angesichts der obigen Stammtischsprüche auf die Zunge beißen. Der Rechtsweg steht in DE allen offen und unser Staat hält auch für den Privatmann eine Infrastruktur vor, damit sich die Bürger zur Regelung ihrer kleinlichen Zwistigkeiten nicht die Birne einschlagen. Um eine funktionierende Justiz wird man auf der ganzen Welt beneidet. Die Ausbildung ist hart und teuer, die Richter sind unabhängig und weit weg davon, Gefälligkeitsurteile fällen zu müssen. Die in einem Urteil unterliegende Partei neigt aus verständlichen Gründen oft dazu, das Rechtssystem als Ganzes anzuzweifeln.
Nichts für ungut, aber derartige Sprüche erfassen nicht das große Bild. "Glückssache" ist eher, ob die beteiligten Rechtsanwälte oder das Gericht von den Parteien den gesamten Sachverhalt mitgeteilt bekommen oder ob nicht doch entscheidende "Kleinigkeiten" verschwiegen werden.

Einen schönen Sonntag weiterhin,
Cesiebzig

...das mit dem Anhänger hat nix mit dem Rechtssystem zu tun, die Regelung ist nun mal so -eigentlich ganz einfach-, dass zu einer Zulassung eine gültige HU-Plakette gehört, egal woe das Fahrzeug gerade steht.

Nur der RA des ADAC riet aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen zu einem für den Mandanten absolut ungünstigen Weg. Ob der das wirklich nicht anders wußte oder ob da ein anderer Hintergedanke dabei war vermag ich nicht zu beurteilen.
Die Lehr aus der Geschicht ist halt nur auch selbst die Augen und Ohren offen zu halten und nicht alles ungeprüft hinzunehmen... auch wenn es von einem vermeintlichen Spezialisten kommt.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Februar 2016 um 12:33:45 Uhr:


Nur der RA des ADAC riet aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen zu einem für den Mandanten absolut ungünstigen Weg. Ob der das wirklich nicht anders wußte oder ob da ein anderer Hintergedanke dabei war vermag ich nicht zu beurteilen.
Die Lehr aus der Geschicht ist halt nur auch selbst die Augen und Ohren offen zu halten und nicht alles ungeprüft hinzunehmen... auch wenn es von einem vermeintlichen Spezialisten kommt.

Das ganze nennt man Prinzipal-Agent-Theorie..... 😉
Der Anwalt als Agent des Prinzipals (Mandant) weiß wahrscheinlich ziemlich genau worauf das Ganze hinausgelaufen wäre. Dass der Anwalt diese informationelle Asymmetrie ausnutzt und nicht an seinen Agenten weitergibt, weil er einen eigenen Handlungstrieb hat - nämlich das Mandat zu bekommen und Geld zu verdienen - ist wohl sehr offensichtlich. Darin unterscheiden sich gute Anwälte von schlechten.....

...so direkt wollt ichs bewußt nicht ausdrücken, daher hab ichs im obigem Beitrag spekulativ formuliert und die wahre Intention nicht beim Namen genannt.
Von welcher Qualität ein Anwalt ist der es nötig hat sich die Mandanten von einer größeren bekannten Organisation zuschieben zu lassen kann man sich an 5 Fingern abzählen.

Hallo an alle,
nur mal schnell ein kleiner Zwischenbericht!
Nach dem anfänglichen Interesse und der Nachfrage nach weiteren Fotos am Montag, ist es nun sehr still geworden.
Meine Mail wurde zwar gelesen, aber es kommt kein Feedback.
Ich denke schon, das der Händler den Fehler erkennt, aber jetzt eben den Kopf in den Sand steckt und nicht mehr agiert.
Ich werde noch eine bisschen warten und dann wohl eine Entscheidung treffen müssen oder persönlich vorsprechen.
Zumindest eine Entschuldigung oder ähnliches hatte ich schon erwartet.....
Ich werde euch weiter auf dem Laufenden halten !
LG an alle

sorry, was geht denn hier ab ?

Mirzam bestellt - Sadira (?) bekommen - und das 2 Jahre nicht gemerkt ?
Und dann auch noch zufrieden mit dem Fehler ?

Mein Anspruch an die Gerichtsbarkeit wäre so einen Fall gar nicht erst zuzulassen. Es ist definitiv nichts passiert - Du hast nur ein Grummeln im Bauch.

Bei dem Spiel gibt es nur 2 Gewinner: Dein Anwalt und der des Gegners.

Geh zum Händler, trink mit ihm ein Bier, sag ihm dass es xeixe gelaufen ist. Im besten Fall einigt ihr euch auf eine deutlich vergünstigte Inspektion oder andere verrechenbare Leistung.

Mit solchen Fällen wird das Rechtssystem zu Lasten wichtiger Fälle belastet.

Hallo Elkman,
zufrieden war ich nicht, sonst hätte ich nicht nach anderen Felgen Ausschau gehalten!
Zugegeben, ich habe nicht wirklich Ahnung von der Materie und habe einfach vertraut....daher jetzt
das Grummeln im Bauch!
Ich bin ein friedliebender Mensch und strebe eine gerichtliche Auseinandersetzung auch nicht wirklich an.
Aber wenigstens eine Antwort, einen Vorschlag zur Güte oder eins deiner erwähnten Entgegenkommen, hätte
ich schon erwartet....
Ich warte jetzt noch ein bisschen und dann wird es wohl zu einem persönlichen Besuch kommen!

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