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Eine ganz dumme Frage...

Themenstarteram 8. April 2007 um 21:10

Hallo,

ich muß nun einmal eine ganz dumme Frage stellen. Ich habe keinerlei Ahnung von LKWs- wir benötigen für unseren anstehenden Umzug einen 40-Tonner/Sattelschlepper. Nun brauche ich eine Ausnahmegenehmigung wegen des Parkens.

In dem Antrag wird gefragt, wieviel Straßenplatz benötigt wird.

Wie lang ist so ein Sattelschlepper? Wieviel Ladezone sollte ich noch dazu berechnen?

Wieviele PKW-Parplätze müßte ich in Anspruch nehmen?

Würde mich sehr freuen, wenn man mir hier weiterhelfen kann.

Viele Grüße

Petra 1979

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17 Antworten
am 8. April 2007 um 21:17

Eine Kombination aus Sattelzugmaschine und Auflieger darf maximal 15 Meter lang sein.

Ein Hängerzug 18 Meter.

Wenn Du schreibst, daß ihr einen Sattelschlepper mietet, würde ich so. 18 Meter veranschlagen. Bei einem Hängerzug gute 20 Meter.

Gruß Christian

Themenstarteram 8. April 2007 um 21:22

Ich kenne weder den Unterschied von einem Hängerzug und einem Sattelschlepper. LOL.. die Frauen wieder.. :-))

Danke für die schnelle Antwort und daß niemand über die Frage gelacht hat... zu Ostern darf man doch mal sowas fragen,ge.

Dann dankeschön und noch einen schönen Feiertag morgen.

Viele Grüße

Petra

am 8. April 2007 um 21:29

Das hier ist ein Sattelzug.

Eine Sattelzugmaschine mit einem Auflieger. Der heisst so, weil er auf der Sattelzugmaschine "aufliegt".

Das hier ist ein Hängerzug.

Ein Motorwagen, an dem ein Anhänger drangehangen ist. Daher der Name Hängerzug.

Gruß Christian

Themenstarteram 8. April 2007 um 21:33

Ach sooo.. für mich war der Hängerzug immer ein 7,5t mit Anhänger eben...

Ok, nun weiß ich bescheid. Danke.

am 8. April 2007 um 21:38

schau Dir die Gegebenheiten genau an , bevor Du Dir etwas mietest . Wenn der Platz nicht ausreicht für einen Sattel oder für einen Gliederzug , dann eventuell einen Brückenlastzug mieten.Mit dem kann man nur mit dem Maschinenwagen zur neuen Wohnung fahren , Möbel abladen , mit der leeren Brücke zum irgendwo(großer Parkplatz) abgestellt Anhänger fahren , Umbrücken , und mit der nächsten Brücke wieder zur Wohnung fahren.

Mich würde mal interesieren , wie weit die neue Wohnung von der alten entfernt ist , und ob man überhaupt einen 40 to.er

braucht.

Viel Spaß und viel Glück

am 8. April 2007 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von petra1979

Ach sooo.. für mich war der Hängerzug immer ein 7,5t mit Anhänger eben...

Das ist doch richtig. Ein 7,5t mit Anhänger ist ein Hängerzug. :D

Wie gesagt. 20 Meter Platz sollten reichen (dies wären so ca. 4-5 PKW-Parkplätze).

Gruß Christian

Christian hat soweit Recht!

Allerdings darf ein Sattelzug 16,5 m sein, d. h. bei 12 m Sattelzapfen zur hinteren Begrenzung und 2,04 m vorderem Überhangradius. Es kann nur sein, dass das Fahrzeug vorne nicht so lang ist und deshalb die 16,5 m nicht erreicht - da ja niemand Ladekapazität verlieren will - oder es sich um einen kürzeren Citysattel handelt. Regelmäßig hat der dann nur 1 oder 2 Achsen. Genaueres sollte aber die Firma, bei der ihr das Fahrzeug mietet, sagen.

Hat der Auflieger Türen, dann muss man zum Öffnen etwas mehr als die hälftige Breite einplanen. Ein Trockenauflieger ist 2,55 m und ein Kühlauflieger 2,60 m breit, d. h. die Tür braucht etwa einen Radius von 1,30 m um die seitliche Kante rum, zzgl. etwa 10 - 15 cm für die Gummidichtung, die überlappend ausgelegt ist - sofern eine vorhanden ist.

Es reicht allerdings nicht nur das Fahrzeug abzustellen. Das Fahrzeug muss ja irgendwie in diese Parklücke reinkommen. Also braucht man Spielraum für's rangieren. Hier nicht nur den Raum vor und hinter Fahrzeug berücksichtigen, sondern auch die Bebauung auf der Gehwegseite.

Auch für's Abladen sollte man sich Gedanken machen. Was muss alles von hinten ausgeladen werden? Mindestens solange sollte der verfügbare Raum hinter dem Fahrzeug noch sein. Wenn ihr von der Seite be- und entladen könnt', sollte man zumindest die rechte hintere Tür - in Fahrtrichtung - öffnen können.

Die Parkplätze haben nicht überall die gleiche Breite. Am besten einfach ausmessen.

Woran nicht so viele denken, ist die Höhe! So'n Fahrzeug erreicht regelmäßig 4 m Außenhöhe. Deshalb sollte man darauf achten, dass dies auch passt. Gerade bei Bepflanzungen oder Citylaternen könnte es nicht reichen. Beschädigungen möchten die Gemeinden regelmäßig teuer bezahlt bekommen.

Wie ist's mit dem Wegfahren? Kommt man mit so einem Gefährt dort rein und auch wieder raus?

das mit der Länge ist doch für die Gemeine nur nen ca. Wert ... das die was zum Wegheften haben ...

 

viel wichtiger ist dieser Wert für die die Schilder hinstellen (entweder man selbst) oder über ne Firma (Verkehrssicherung o.ä.) die Gemeinde macht das nicht ....

 

die Firmen kennen sich mit solchen Dingen sehr gut aus (bei uns jedenfalls) die sagen dir wie wo was abzusperren ist.

 

Geh für die Gemeinde von gut 3 Häuserbreiten aus.

 

Ansonsten wurde alles shon sehr ausführlich gesagt ...

Zitat:

Wenn Du schreibst, daß ihr einen Sattelschlepper mietet, würde ich so. 18 Meter veranschlagen. Bei einem Hängerzug gute 20 Meter.

Mit den 20 Metern wäre ich sehr vorsichtig. Wenn der LKW längs zur Bordsteinkante stehen soll, davor und dahinter PKW parken, zu allem Überfluss noch Bäume auf dem Gehweg stehen und es sonst nur eine weitere Spur zum fahren giebt, brauchst du mindestens 30 Meter. Ist ein Erfahrungswert, vor meiner Firma sieht es so aus. Du bekommst auch als geübter Fahrer den Anhänger sonst nicht richtig an die Kannte.

Themenstarteram 9. April 2007 um 17:15

Zitat:

Original geschrieben von Dieselmike

Mich würde mal interesieren , wie weit die neue Wohnung von der alten entfernt ist , und ob man überhaupt einen 40 to.er

braucht.

Wir ziehen von Stuttgart wieder nach Saalfeld/Thüringen zurück. Es sind so um die 380km. Da fällt das Hin- und Herfahren aus.

Es kommt extra ein Freund von Thüringen mit dem Sattelschlepper hierher und gibt ihn dann dort wieder ab.

Ich habe mich deswegen für einen 40 Tonner entschieden, da ich die meisten Möbel möglichst zusammengebaut lassen möchte (was die Türbreiten in den Wohnungen eben hergeben), da wir noch ein 2jähriges Töchterchen haben und möglichst viel Zeit bei der ganzen Angelegenheit gespart werden soll.

Ebenfalls will ich so die Chance, dann doch nicht alles mit einem Mal weg zu bekommen, bei 0 halten.

Die Parkmöglichkeit in Saalfeld dann ist egal, da ist Platz-ich habe dort auch keine Ausnahmegenehmigung beantragt, da es dort wurscht ist, ob da ein Fahrrad oder ein 40 Tonner parkt.

Also, Leute, ich schreibe jetzt in den Antrag 35m rein, da mache ich nichts falsch. Hoffentlich bekommen sie bei den Metern keinen Fön... Da kommt doch sicher keiner und mißt die Zentimeter aus, wenn wir den Platz eh nur für max. 2,5 Stunden brauchen? In Thüringen wird sich da keine "ins Hemme machen" - ich weiß nicht, wie es hier ist.

Der Parkplatz liegt auf einem Parkstreifen zwischen Radweg zur Straße hin und rechts Fußweg. Neben dem Radweg ist eine 2 spurige Schnellstraße.

Wohnungseingang ca. 300m hinter einer Kreuzung mit Ampel.

Kosten mich die Schilder auch was? Ich soll sie selbst ausleihen.

Wußte gar nicht, daß das Thema so eingehend behandelt werden kann.. und ja, wieder mal ganz Frau: Ich hätte die Länge des LKWs genommen und hätte mich dann a) gewundert, warum die Parklücke dann zu klein ist, um einzuparken und b) warum wir keinen Platz haben, um die Möbel da hinein zu stellen.. LOLOL :-)

Viele Grüße

Petra

Themenstarteram 9. April 2007 um 17:18

Also der beschriebene Parkplatz ist der in Stuttgart.

am 9. April 2007 um 18:43

@christian 74

 

Es heißt Anhängerzug,einen Hänger hast Du in der Hose!!!!

Zitat:

Original geschrieben von petra1979

Der Parkplatz liegt auf einem Parkstreifen zwischen Radweg zur Straße hin und rechts Fußweg. Neben dem Radweg ist eine 2 spurige Schnellstraße.

Kosten mich die Schilder auch was? Ich soll sie selbst ausleihen.

Da muss man dann aber aufpassen, dass weder der Radweg noch Fußweg blockiert werden. Da könnte ein schlecht gelaunter Ordnungshüter Spaß dran finden. Es sei denn, der Bereich steht auch in der Genehmigung drin. Solange die Fahrzeuge auf dem Parkstreifen quer zur Fahrbahn stehen, sollte der Platz ausreichen. Stehen die längs zur Fahrbahn wird das wohl nicht reichen.

Die kann man sicherlich beim örtlichen Bauamt ausleihen. Mancherorts kosten die was, an anderen Orten nicht. Am besten in der Stadtverwaltung nachfragen. Dort wo Du auch den Antrag abgibst. Ich gehe davon aus, dass die Dir auch sagen, wo Du die Schilder herbekommst und ggfs. kassieren die auch gleich und stellen Dir einen Abholschein aus.

Denk' auch dran, dass Du genausoviel Platz für's Beladen brauchst, wie für's Ausladen. Aber mit 35 m wirst Du vermutlich genug Platz haben.

am 9. April 2007 um 20:12

Re: @christian 74

 

Zitat:

Original geschrieben von notdienstmontör

Es heißt Anhängerzug,einen Hänger hast Du in der Hose!!!!

Ich habe damals in der Fahrschule die Begriffe Hängerzug und Sattelzug beigebracht bekommen.

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