Einbruch versuch! Zahlt das die Kassko?
Hallo Gemeinde.
Heute morgen wurde versucht in mein Fahrzeug einzubrechen.Ich Vermute mal um das Navi zu entwentwenden.Dabei wurde das hintere Fenster eingeschlagen. Allerdings hatten die Täter nicht dabei damit gerechnet das mein KFZ über eine Ultraschall Innenraumüberwachung verfügt.Als der Arlam losging und ich zum Fenster sah habe ich nur eine Gestalt um die ecke rennen gesehn.Entwendeten wurde nichts da ja die Alarmanlage es verhindert hatte. Jetzt steht laut Polizei ein "Besonders schwerer Einbruch Versuch" im Raum.
Die fragen aller fragen zahlt es meine KFZ Versicherung oder Stempel die es als Vandalismus ab und drücken sich??
Beste Antwort im Thema
Seid wann zahlt die TK Glasbruch nicht bei Vandalismus?
23 Antworten
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 22. März 2015 um 11:21:20 Uhr:
Woher weißt du das?Zitat:
@steini111 schrieb am 22. März 2015 um 09:41:18 Uhr:
Deine SB ist doch bei der VK eher höher als bei der TK, also Vorteil für dich.
VK ist nicht vorhanden. Nur TK mit 150€ SB.
Zitat:
@steini111 schrieb am 22. März 2015 um 09:41:18 Uhr:
Deine SB ist doch bei der VK eher höher als bei der TK, also Vorteil für dich. Bei der TK gibt es keine Hochstufung in den % , daher noch nen Vorteil.Meiner Meinung nach alles Gut 🙂
Grüße
Steini
Blöde Meinung! Sicherlich gibt es eine Höherstufung der TK nämlich durch den SB und der kann steigen bis 1000.-€ im nächsten Fall. Jetzt gilt der alte Vertrag.
Ich schrieb aber "höherstufung in den %" und sprach nicht von einer im eher seltenen Fall angwannten Abwehr SB, die wäre ja auch erst durch Kündigung nach dem Schadenfall möglich.
Wenn der TE ansonsten eher keine TK Schäden hatte, so gehe ich nicht davon aus dass er seinen Vertrag gekündigt bekommt.
Grüße
Steini
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 22. März 2015 um 09:14:23 Uhr:
Warum? Wo ist jetzt das Problem?
Ein Problem würde, dann entstehen, wenn neben dem Fenster noch weitere dinge kaputt gegangen wären; dazu lässt sich der TE nicht aus, also spektulativ. Dieser wäre dann, wenn vollzogener ED über TK versichert; da jedoch unvollendet (mangels beschriebener Beweislage) nur über Vandalismus; also VK versichert, die der TE vermutlich nicht abgeschlossen hat.
Offtopic:
Der TK selbst behalt kann diagonal (also gleich) zur VK SB vereinbart werden. Er kann sogar höher vereinbart werden, was im Sanierungsfalle im Extrem auch ein probates Mittel ist (bei Glas/Wilschadenhäufigkeit TK500, VK300). Dies macht natürlich nur sinn, wenn in der VK eine SF-Staffel vorhanden ist (also alle Wagnisse <> 100%, fester Beitrag, fester % bzw. GroKu-Verbindungen), da sonst "prämienmäßig unbestraft" auf die VK ausgewichen werden kann.
gruß
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Gibt es wirklich Versicherer, die in TK einen höheren SB vereinbaren, als in VK?Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 22. März 2015 um 14:39:47 Uhr:[/i
Offtopic:
...Er kann sogar höher vereinbart werden...
vermutlich so ziemlich jeder :-)
ist im Verkaufssystem natürlich nicht abgebildet; und i.d.R. auch nicht im Unternehmenstarif.
Es kann - wie beschrieben - im Sanierungsfall verwendet werden.
Ein kann - fällt mir dazu gerade ein - auch auf Gefahrenebene abgeschlossen werden.
Mal ein praktisches Beispiel
So hatte ich ( bzw. musste ich :-) - die bösen Großmakler ) in meiner operativen Zeit einen Ferrari FF zu versichern. Wenn ich mir recht in Sinne hat der einen NW von 270 TEUR. Ich habe damals 15% SB für die Diebstahlgefahr genommen und eine unmenschliche Prämie. Ich weiß nur noch, dass Sie im fünfstelligen Bereich lag. Wie hoch geanu?? Ist zu lange her
gruß
Danke für dir zahlreichen Antworten bzw hilfe.
Die Versicherung hat jetzt reagiert.
150€ SB selbst gezahlt und an die Versicherung wurde eine horrende Summe von 38€ weitergeleitet.
Also in Zukunft überlege ich mir das nochmal ob eine SB Sinn mach?
Muss ich mir mal ausrechnen lassen ob eine TK ohne SB sich mehr bezahlt macht.Ich glaube kaum das ohne SB die Jahres Rechnung 150€ mehr betragen wird.
Nun ja wieder mal was dazu gelernt.
Die prozentuale SB kenn ich, aber das mit höherer SB in Tk, als in VK kannte ich nicht. Wieder was gelernt!
Der Ferrari ist aber vermutlich nicht bei Dir gelandet, oder? Bei einem fünfstelligen Beitrag muss er ja als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassen sein... Im Ernst: ich würde so auf 5.000€ tippen bei SB 5.000€.
doch, ich hatte den zuzeichnen.
ich hatte den Rücklauf der eVb bekommen. Wir haben da Plausis im Bestandsführungssystem auf die eVb Daten. Den Wert habe ich dann direkt ermittelt und am gleichen Tag per Einschreiben die vom Makler gewährte vorläufige Deckung diesem gegenüber gekündigt.
Dann kam die Welle.
3-4 Tage später kam mein Chef hat mir die Kopie des FzgScheins auf den Tisch geknallt (dann war ich natürlich auf einmal Schuld obwohl er die Kündigung mitunterschrieben hat :-) )und sagte ich soll mir was ausdenken :-) (sinngemäß)
Das habe ich dann auch gemacht (siehe oben). War ein normaler PKW in Eigenverwendung. Den eigentlichen Selbstbehalt, den ich vereinbart habe weiß ich garnicht mehr nur halt die Nebenabrede für die/den Totalentwendung / Totalschadenfall. Dafür haben wir ein Baustein, wo man die Werte dann nur noch "einsetzt" für die Police.
Prämie war - wie gesagt - (knapp) fünfstellig.
War wohl froh das Ding versichert zu bekommen.