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KFZ-Versicherung zahlt ohne Zustimmung.

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 10:57

Bräuchte mal Eure Hilfe. Bin auf zu enger Strasse mit einem anderen Wagen kollidiert und habe dem wohl den Spiegel demoliert. Bei mir war nichts, hab den Spiegel rausgeklappt und bin weiter gefahren. Aber der erstattet Anzeige wegen verlassen des Unfallortes. Noch ist nichts anhängig und die Ermittlungen stehen noch aus, wenn überhaupt je Ermittlungen gestellt werden.

Nun hat meine Versicherung mir eine Schadensbericht zum ausfüllen geschickt. Den 1. habe ich noch ignoriert, den 2. nach Drohung des Ausschlusses der Versicherung, nur unter Angabe des Nötigsten ausgefüllt. Nun hat die Versicherung dem Gegner die € 132,00 nfür den Spiegel bezahlt und mein SF Rabatt geht hoch.

Frage: ist es sooo einfach jemanden anzuzeigen und von der Versicherung Geld zu bekommen ohne die Zustimmung des Versicherungsnehmers??

Und... kann die Versicherung einfach eine Zahlung vornehmen ohne das ein Verfahren anhängt.?

Danke für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Sag mal gehts noch ?

 

Du fährst jemanden anderes gegen sein Auto und verlangst noch, dass man dich dann fragt, ob der Schaden reguliert werden "darf" :confused:

 

Hoffentlich nehmen Sie dir mal für ein gewisse Zeit den Führerschein ab, damit du Zeit zum Nachdenken hast.

 

Deine Einstellung ist echt eine Frechheit ! :mad:

 

*Kopfschüttel*

 

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Sag mal gehts noch ?

 

Du fährst jemanden anderes gegen sein Auto und verlangst noch, dass man dich dann fragt, ob der Schaden reguliert werden "darf" :confused:

 

Hoffentlich nehmen Sie dir mal für ein gewisse Zeit den Führerschein ab, damit du Zeit zum Nachdenken hast.

 

Deine Einstellung ist echt eine Frechheit ! :mad:

 

*Kopfschüttel*

 

am 18. Juli 2009 um 11:07

lol ... köstlich :D

Die Haftung dürfte ja eindeutig sein.

Das Strafverfahren hat keine Relevanz für die zivilrechtlichen Ansprüche. Da gehts jetzt nur noch um den Regress:

Zitat:

Aufklärungspflicht

E.1.3 Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann.

Dies bedeutet insbesondere, dass Sie unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses

wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen

dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Zur Regulierung:

Zitat:

Regulierungsvollmacht

A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem

Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen

im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.

Und zu deinem Verhalten nach dem Unfall verbietet mir meine Erziehung das auszusprenen was ich denke....:mad:

Hi,

 

wenn die Sachlage klar ist zahlt die Versicherung. Du kannst der Versicherung den Schaden zurück zahlen dann geht sein SF-Rabatt net hoch.

Du kannst davon ausgehen das du demnächst auch was von der Polizei hörst,im allgemeinen zahlt die Versicherung nur wenn sie Akteneinsicht genommen hat und davon ausgeht das das alles seine Richtigkeit hat.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

 

 

wenn die Sachlage klar ist zahlt die Versicherung. Du kannst der Versicherung den Schaden zurück zahlen dann geht sein SF-Rabatt net hoch.

 

Du kannst davon ausgehen das du demnächst auch was von der Polizei hörst,im allgemeinen zahlt die Versicherung nur wenn sie Akteneinsicht genommen hat und davon ausgeht das das alles seine Richtigkeit hat.

 

Gruß Tobias

na da wäre ich mir mal nicht so sicher !

Leider hat der Unfallgegner keine Anzeige wegen Unfallflucht gestellt... Sowas wie dieser TE gehört echt aus dem Verkehr gezogen... Wenn Du jemanden überfahren hättest und dann Auto unbeschädigt ist, fährst Du dann auch einfach weiter?

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Leider hat der Unfallgegner keine Anzeige wegen Unfallflucht gestellt... Sowas wie dieser TE gehört echt aus dem Verkehr gezogen... Wenn Du jemanden überfahren hättest und dann Auto unbeschädigt ist, fährst Du dann auch einfach weiter?

Aber der erstattet Anzeige wegen verlassen des Unfallortes.

 

:confused:

Wenn das wirklich so gewesen wäre, dann wäre die Rennleitung schon persönlich beim TE vorstellig geworden und er hätte schon Post von PO oder StA bekommen, ist wahrscheinlich direkt wegen Geringfügigkeit eingestellt worden... Schade.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

... ist wahrscheinlich direkt wegen Geringfügigkeit eingestellt worden... Schade.

Ein Verfahren nach § 142 StGB wird nicht von der Polizei eingestellt.

Das geht immer über die Staatsanwaltschaft:D

Die Bagatellgrenze liegt in den meisten Regionen bei nur ca. 20 bis 50 EUR.

Ja und? Einstellungen werden wohl nicht bevorzugt bearbeitet.

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 11:38

Danke für Eure Antworten.

Eure, teilweise berechtigte Empörung wäre berechtigt wenn nicht auch

der Unfallgegner den Unfallort verlassen hätte und erst Stunden später

Anzeige erstattet häte. Dummerweise nicht ich. In der irrigen Annahme jeder zahlt seinen eigenen Schaden und gut is.

Von jemanden überfahren kann ja wohl nicht die Rede sein.

am 18. Juli 2009 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von blimy

Danke für Eure Antworten.

Eure, teilweise berechtigte Empörung wäre berechtigt wenn nicht auch

der Unfallgegner den Unfallort verlassen hätte und erst Stunden später

Anzeige erstattet häte. Dummerweise nicht ich. In der irrigen Annahme jeder zahlt seinen eigenen Schaden und gut is.

Von jemanden überfahren kann ja wohl nicht die Rede sein.

Der Unfallgegner war vor Ort, als das passiert ist? Bin jetzt vom parkenden Fahrzeug ausgegangen. Dann hätte das ja vor Ort geregelt werden können/müssen. Warum ist der dann weg gefahren?

am 18. Juli 2009 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Sag mal gehts noch ?

...

Hoffentlich nehmen Sie dir mal für ein gewisse Zeit den Führerschein ab, damit du Zeit zum Nachdenken hast.

Deine Einstellung ist echt eine Frechheit ! :mad:

*Kopfschüttel*

Delle, volle Zustimmung von mir!

Aber leider wird er seinen Führerschein behalten dürfen! Er ist mit dem Schaden unterhalb der Grenze zum Entzug der FE nach einer Verkehrsunfallflucht!

Wenn ich blimy nach seinem 2. Kommentar richtig verstanden haben, sind wohl beide Fahrzeuge in einer engen Strasse im aneinander Vorbeifahren kollidiert. Beide haben nicht gehalten und blimy´s UG hatte später Anzeige erstattet. In dem Fall liegt der Bestand des unerlaubten Verlassens des Unfallortes nicht vor. Meiner Versicherung hätte ich allerdings alle Auskünfte gegeben und sogar sofort danach gefragt, die Kosten selbst übernehmen zu dürfen.

Mit dem Unfallgegner hätte ich ein Gespräch gesucht, so es denn möglich gewesen wäre.

Klar ist, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist Straftatbestand und m. E. spielt die Schadenhöhe dabei eine untergeordnete Rolle! Die Tatsache an sich ist für den Geschädigten immer unangenehm, alleine schon wegen der Kosten. Ich habe auch gerade so etwas hinter mir, als ich auf einem Supermarktparkplatz feststellen musste, dass mein Fahrzeug beschädigt wurde. Kosten: 485,00 €, aus eigener Tasche, logisch was passiert wenn ich dabei mal jemanden erwische erwische. Dann gilt amtl. Kennzeichen aufschreiben und ab zur Polizei!

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