Eigenes Verkauftes Auto widerentdeckt mit anderem Kilometerstand!
Hallo,
vor etwa 3 Monaten verkaufte ich meinen BMW E46.
Dieser hatte zum Zeitpunkt des Verkaufs 176.000 km gelaufen.
Beim stöbern im Internet gelangte ich durch Zufall auf die Seite des Käufers meines BMW's (Autohändler).
Ich überprüfte alles und konnte zweifelsohne feststellen, das es das von mir verkaufte Fahrzeug ist.
Es handelt sich um die gleichen Felgen und Gebrauchsspuren (Hebel am Fahrersitz extrem abgenutzt u.A.), sowie meine alte Nummernschildhalterung von Schalke 04.
Nun meine größte Verwunderung, der Händler bietet den BMW mit 152.000 km Laufleistung an!
Außerdem wird er als scheckheftgepfelgt ausgegeben, in meinem Besitz war allerdings ebenfalls nie eins.
Das mit dem Scheckheft müsste man allerdings überprüfen ob Eintragungen vor dem Datum des Verkaufs vorhanden sind.
Soll ich damit zur Polizei gehen oder wie verhalte ich mich nun?
Ich meine das ist doch offensichtlicher Betrug oder?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Seelze 01
Ich wuerde nichts machen da es mich nichts mehr angeht.
Seelze 01t
Wenn ich schon eine solche unsoziale Einstellung hätte, dann würde ich sie hier nicht auch noch öffentlich machen.
57 Antworten
Wie bereits hier schon ausführlich geäußert liegt noch gar nichts vor, kein versuchter Betrug etc. Es handelt sich momentan nur um ein Verkaufsangebot welchem Bilder beilgelegt sind. Auch wenn das abgebildete Fahrzeug möglicherweise das Fahrzeug des TE ist, muss das noch lange nicht heißen, dass es auch das beschriebene Fahrzeug ist. Es könnte ja auch ein gleiches oder ähnliches Fahrzeug sein und nur als Vergleichsfoto herangezogen worden sein.
Zum (versuchten) Betrug gehört mehr wie Verkaufsanzeige im Internet. Hier könnte man ja fast jede Werbung wegen versuchten Betrug anzeigen.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Wie bereits hier schon ausführlich geäußert liegt noch gar nichts vor, kein versuchter Betrug etc. Es handelt sich momentan nur um ein Verkaufsangebot welchem Bilder beilgelegt sind. Auch wenn das abgebildete Fahrzeug möglicherweise das Fahrzeug des TE ist, muss das noch lange nicht heißen, dass es auch das beschriebene Fahrzeug ist. Es könnte ja auch ein gleiches oder ähnliches Fahrzeug sein und nur als Vergleichsfoto herangezogen worden sein.Zum (versuchten) Betrug gehört mehr wie Verkaufsanzeige im Internet. Hier könnte man ja fast jede Werbung wegen versuchten Betrug anzeigen.
N.T.
Was für ein Quatsch, traust du dem TE nicht zu sein ehemaliges Fahrzeug zu erkennen? Wenn der Tacho tatsächlich manipuliert wurde, wovon ich nach dieser Schilderung ausgehe, und was leicht durch die Polizei zu überprüfen wäre, dann liegt bereits jetzt ein Straftatbestand vor! Und alle, die hier erzählen, dass sie sich nicht weiter darum kümmern würden an der Stelle des TE, schämt euch, ihr seid Egoisten und habt keinerlei Verantwortungsbewusstsein bzw. Zivilcourage!
Zitat:
Original geschrieben von banjew
...dann liegt bereits jetzt ein Straftatbestand vor!
nö!
der liegt erst dann vor, wenn der käufer...
...aber das erklärte ich ja bereits...Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
sag ich ja...Zitat:
Original geschrieben von Fieldo
Hier dürfte es aber noch im Stadium einer Vorbereitungshandlung stecken, sprich bis zum versuchten Betrug braucht es etwas mehr Substanz.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...solange keiner nen kaufvertrag unterschreibt, wo dieser (manipulierte) kilometerstand drinnsteht, sind der polizei die hände gebunden...Zitat:
§ 22 b StVG ´Tachomanipulation´ hilft hier dankenswerter Weise aus.
...denn der verkäufer kann sich jederzeit darauf berufen, das entweder in der verkaufsnazeige ein tippfehler steht oder das der tacho defekt war und er ihn gegen einen anderen austauschen musste, was ihm natürlich erst dann eigefallen wäre, wenn er beim verkauf nochmal alle unterlagen vor übergabe an den kunden durchschaut!
Dann solltest du das von dir genannte Gesetz vielleicht einmal durchlesen:
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22b.phpWenn der Verkäufer auch gleichzeitig der Aufkäufer des Fahrzeugs ist (siehe Kaufvertrag) und der Tachostand nachweislich ein geringerer als zum Zeitpunkt des Kaufs ist, dann macht sich der Händler zumindest als Auftraggeber einer Manipulation schuldig und vorsätzlicher Betrug liegt auf der Hand. Die fadenscheinigen Argumente ziehen doch nicht vor Gericht...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von banjew
Dann solltest du das von dir genannte Gesetz vielleicht einmal durchlesen:
zum einen habe ich dieses gesetz - auch wenn es mir bekannt ist - nicht zitiert....
....zum anderen ziehen diese 'fadenscheinigen argumente' sehrwohl, da dem verkäufer dann erstmal vorsatz nachgewiesen werden müsste!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
zum einen habe ich dieses gesetz - auch wenn es mir bekannt ist - nicht zitiert....Zitat:
Original geschrieben von banjew
Dann solltest du das von dir genannte Gesetz vielleicht einmal durchlesen:....zum anderen ziehen diese 'fadenscheinigen argumente' sehrwohl, da dem verkäufer dann erstmal vorsatz nachgewiesen werden müsste!
Bei einem Gebrauchtwagenhändler wird man bei einem nachgewiesenen, manipuliertem Tachostand wohl unter allen Umständen von Vorsatz (Gewinnmaximierung) ausgehen können.
Und das Gesetz hast du zumindest genannt, wenn auch nicht zitiert...
Endgültig klären werden wir das hier wohl nicht, dennoch sollte der TE zumindest eine Anzeige bei der Polizei aufgeben, was er ja dankenswerterweise getan hat.
Zitat:
Original geschrieben von banjew
Bei einem Gebrauchtwagenhändler wird man bei einem nachgewiesenen, manipuliertem Tachostand...
bingo!
hier hast du das kernproblem erfasst - WANN erfolgt dieser nachweis? 😕😰
Zitat:
Und das Gesetz hast du zumindest genannt, wenn auch nicht zitiert...
nö - ich habe nur aus einem beitrag von 'Fieldo' zitiert! 😉
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
bingo!Zitat:
Original geschrieben von banjew
Bei einem Gebrauchtwagenhändler wird man bei einem nachgewiesenen, manipuliertem Tachostand...
hier hast du das kernproblem erfasst - WANN erfolgt dieser nachweis? 😕😰
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö - ich habe nur aus einem beitrag von 'Fieldo' zitiert! 😉Zitat:
Und das Gesetz hast du zumindest genannt, wenn auch nicht zitiert...
Ganz einfach: Der Nachweis der erfolgten Manipulation (durch wen auch immer), ist erbracht, wenn der Polizist mit einer Kopie des Kaufvertrags des TE in der Hand bei dem Händler aufkreuzt, am Zündschlüssel dreht und den angezeigten Stand inklusive FIN mit den im Vertrag notierten Angaben vergleicht.
Wie gesagt, auch der Auftraggeber einer Justierung macht sich strafbar, und wer sonst könnte diese veranlasst haben? Motiv?
Zitat:
Original geschrieben von banjew
Ganz einfach:
nö...
...dann darf der polizist höchstens freundlich fragen wie dieser unterschied zustand kommt...
...um dann, nachdem er zur antwort bekommt, das der tacho defekt war und gegen einen anderen (gebrauchten) getauscht wurde...
...worauf der potenzielle käufer natürlich (vor vertragsabschluss) hingewiesen werden würde, unverrichteter dinge wieder vondannen zu ziehen!
klingt komisch - ist aber so....und leider bitterer alltag im gebrauchtwagengeschäft!
Zitat:
Original geschrieben von banjew
Ein getauschter Tacho wird immer auf den vorherigen km-Stand angepasst, alles andere ist illegal.
und das steht so wo? 😕
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und das steht so wo? 😕Zitat:
Original geschrieben von banjew
Ein getauschter Tacho wird immer auf den vorherigen km-Stand angepasst, alles andere ist illegal.
Da hast du recht, dass steht komischerweise nirgendwo, und ist in meinen Augen eine Gesetzeslücke. Allerdings taucht beim E46 nach dem Tausch des KI ein Punkt neben der km Anzeige auf, der auf einen Wechsel hinweist, ist dieser nicht vorhanden, wurde illegal gedreht.
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Was ist mit versuchter Betrug? Gibt es so was?
steht doch schon unten in der anzeige - "irrtümer usw. vorbehalten". und somit - erst nach verkaufsvertragsunterzeichnung.