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Ehepartner als eigener Versicherungsnehmer?

Themenstarteram 7. Juni 2005 um 21:21

Erstmal hallo alle zusammen.

Ich bin neu hier und als allererstes mal auf der Suche nach einem Versicherungstipp.

Die Situation ist wie folgt. Mein Vater hat einen Mitsubishi Carisma GDI als Erstwagen angemeldet und alle Familienmitglieder dürfen ihn nutzen. Der Wagen läuft auf Voll- und Teilkasko, sowie Haftpflicht bei der Kravag.

Ich selbst werde im Sommer 22, habe mittlerweile an die 50000km unfallfrei abgespult (Sani-Job) und würde mir nun gerne ein eigenes Auto zulegen, um zum Studium vom Bodensee nach Stuttgart zu pendeln.

Wenn ich die SF meines Vaters nutzen wollen würde, müsste ich mit meinem Auto als Zweitwagen in SF2, also bei ca 110-150% einsteigen.

Meine Frage lautet nun: Wäre es eigentlich möglich, meinen Wagen als Erstwagen meiner Mutter einzutragen (mit mir als weiterem Fahrer), um die Zweitwagenregelung zu umgehen? Meine eltern sind verheiratet, deshalb bin ich mir da nicht so ganz sicher.

Wäre das überhaupt legal? Bzw. wie sieht´s dann mit der SF-Klasse aus? Meine Mutter fährt seit guten 30 Jahren unfallfrei, hatte aber noch nie einen eigenen Wagen angemeldet. Sie hat bis jetzt den Mitsubishi und die vorhergehenden Autos bei meinem Vater mitgenutzt. (Der ganze Fachausdruck-Krempel verwirrt mich bei der SuFu zusätzlich...)

Wäre es denn möglich, die Versicherungsverträge von Vater und Mutter soweit unabhängig zu kriegen, dass die Zweitwagenregelung wegfällt und meine Mutter ne gute SF kriegt oder gilt sie dann als Neuanmelder und steigt wieder bei 100% ein?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

edit: da ich selbst den führerschein seit 2001 habe: könnte ich eventuell etwas besser als 0 einsteigen, wenn ich den Wagen einfach auf mich selbst mit HPV versichere?

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19 Antworten

FS- Regelung KRAVAG ALLGEMEINE

Quelle AKB und TB von 01.07.03 + 01.07.04

Vertragsabschluß für Pkw oder WKZ 012,022,016,026,018,028,003,127

VN ist zum Führen von Pkw berechtigt oder WKZ 012,022,016,026,018,028,003,127

VN besitzt gültige Fahrerlaubnis aus Mitgliedsstaat der EU oder v. Anrainerstaat d. BRD

Führerscheinbesitz seit 3 J.

Sind alle Bedingungen erfüllt, so kommt der VN in SF 1/2.

Themenstarteram 12. Juni 2005 um 19:22

ok, danke nochmal für die schnellen und detailreichen antworten.

in der zwischenzeit haben verhandlungen mit directline folgendes ergeben:

wenn wir den mitsubishi auf meine mutter ummelden und diese die prozente meines vaters mitnehmen lassen, dann versichert directline den neuen wagen als "ehepartnerfahrzeug" zu den gleichen bedingungen.

in der haftpflicht hätten also beide sf15.

einzige bedingung wäre dann, dass ich auf dem mitsubishi nicht mehr fahren darf, weshalb auch immer.

am 12. Juni 2005 um 19:43

Und ihr habt auch verhandelt, was passiert, wenn einer der beiden Wagen nen selbstverschuldeten Unfall hat?

Und auch, was passiert bei späterer SF-Übertragung?

--> günstig ist nicht immer gut...

Ich hoffe, ihr habt auch noch andere Vergleiche eingeholt?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 13. Juni 2005 um 8:48

das mit der übernahme ist ein guter punkt. ist aber anscheinend kein problem, wenn wir den wagen, sobald ich meinen selbst anmelde, auf ,meinen vater ummelden. der behält quasi die ganze zeit über seine sf-klasse. die prozente meiner mutter kann ich dann mitnehmen.

der selbstverschuldete unfall:

wir entziehen mir ja nur auf dem mitsubishi die fahrerlaubnis. der wagen, der auf meinen vater dann als erstwagen läuft, darf ja von allen familienmitgliedern gefahren werden, also auch von mir. er ist dann auch geringfügig teurer, weil ich dann ja als fahrer unter 23 jahren mitzähle.

(wäre ja nicht gerade klug, wenn ich mein auto versichern würde, ohne darauf versicherungsschutz zu haben.)

ich werde aber schon noch vergleichen. zum glück gibt es einen versicherungsmakler im familienkreis, ich hatte bislang zwar noch keine gelegenheit, mit ihm darüber zu reden, aber vielleicht hat er ja auch noch einen guten tipp parat. :)

am 13. Juni 2005 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von kameone

das mit der übernahme ist ein guter punkt. ist aber anscheinend kein problem, wenn wir den wagen, sobald ich meinen selbst anmelde, auf ,meinen vater ummelden. der behält quasi die ganze zeit über seine sf-klasse. die prozente meiner mutter kann ich dann mitnehmen.

Du kannst nur die mitnehmen, welche du dir selbst hättest erfahren können!

Also nicht die SF15 sondern eben nur die k.A., SF5 nach 5 Jahren, wenn der Vertrag dann ja eigentlich schon die SF20 erreicht hat.

Zitat:

Original geschrieben von kameone

der selbstverschuldete unfall:

wir entziehen mir ja nur auf dem mitsubishi die fahrerlaubnis. der wagen, der auf meinen vater dann als erstwagen läuft, darf ja von allen familienmitgliedern gefahren werden, also auch von mir. er ist dann auch geringfügig teurer, weil ich dann ja als fahrer unter 23 jahren mitzähle.

(wäre ja nicht gerade klug, wenn ich mein auto versichern würde, ohne darauf versicherungsschutz zu haben.)

Ich meine mal was davon gelesen zu haben, dass wenn ein Fahrzeug bummst, das BEIDE in der SF-Klasse steigen, das die sich ja diese "teilen".

Zitat:

Original geschrieben von kameone

ich werde aber schon noch vergleichen. zum glück gibt es einen versicherungsmakler im familienkreis, ich hatte bislang zwar noch keine gelegenheit, mit ihm darüber zu reden, aber vielleicht hat er ja auch noch einen guten tipp parat. :)

Tu das!

Christo

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