EG-Übereinstimmungsbescheinigung-Mitführpflicht?
Hallo Zusammen,
ein Bekannter von mir ist heute morgen in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten.
Da wurde u.a. die EG-Übereinstimmungsbescheinigung verlangt.
Da er diese nicht vorlegen konnte, musste er einen Obulus von Euro 10 entrichten.
Das ist mir vollkommen neu. Ist dies rechtens? Ich dachte, der Fahrzeugschein würde reichen.
Gruß H.F.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
Heist es nicht:
"Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte"
Das bedeutet, wenn ich das nächste mal diesen Spruch höre, drücke ich dem Beamten das Handbuch,Serviceheft und Garantiekarte in die Hand?
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38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
Nein, siehe hier:
Er meint einge EG Übereinstimmungserklärung für das Fahrzeug ansich. Und diese bei sich herumzuführen ist wohl etwas abartig.
Wie heißt es so schön immer? "Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugschein bitte", da passt kein "EG Zulassungswisch zu, der Satz ist legendär 😁
Heist es nicht:
"Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte"
Zitat:
Original geschrieben von Nordeos
Heist es nicht:
"Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte"
Das bedeutet, wenn ich das nächste mal diesen Spruch höre, drücke ich dem Beamten das Handbuch,Serviceheft und Garantiekarte in die Hand?
Was sind Fahrzeugpapiere?
Gibts nicht, sowas.
Führerschein, Fahrzeugschein.
Für Umbauten/Anbauten einen Nachweis.
Also: ABE oder Abnahmebestätigung, resp. E-Zeichen, wobei das ein langes Thema wäre. (z.B.:S-Klasse Scheinwerfer hat auch ein E-Zeichen, darf trotzdem nicht an einen Golf 2)
Bei aufeinander wirkenden Umbauten (Fahrwerk/Rad-Reifenkombination) muss die Abnahmebestätigung für BEIDES ZUSAMMEN vorliegen.
ABEs erlöschen, wenn Einbauvorschriften missachtet werden oder ein weiteres Teil (auch mit ABE!) darauf einwirkt.
Bsp: Sportlenkrad mit ABE, dazu breitere Reifen, diese auch eingetragen. ABE des Lenkrades sagt: NUR in Verbindung mit ORIGINALEM Fahrwerk usw.
Es kann trotzdem sinnvoll sein ein Kopieder Bescheinigung mitzuführen.Nämlich wenn die montierten Serienräder vom eintrag im Schein abweichen.Bei meinem Auto sind zb im Schein 205/50-16W eingetragen,montiert sind aber 205/55-16 H(oder V).Das die eingetragene Größe ab Werk praktisch nicht verwendet wird kann ein Polizist wohl kaum wissen.Mit anderen Größen die man ebenso monieren darf und in der Übereinstimmungserklärung ist es ebenso.Um Ärger zu begrenzen kann das Mitführen einer Kopie sinnvoll sein.Aber Achtung! nie das Original im Auto aufbewahren,die Bescheinigung ist wichtiger als der Brief.Wer die Übereinstimmungserklärung hat kann das Auto ohne Probleme überall in der EU zulassen.
Du weißt aber, dass der Geschwindigkeitsindex "W" für 270 km/h steht und "H" (210) bzw "V" (240) damit zu gering sind? Wei WR kann man den Geschwindigkeitsindex unterschreiten wenn man einen Aufkleber im Sichtfeld anbringt. Bei Sommerreifen darf man aber nicht den Index unterschreiten.
Das weiß ich.In der Eu-Konformitätsbescheinigung stehen aber auch sowohl die ab Werk montierten 205/55-16,ob H oder V kann ich nicht ohne nachzuschauen sagen,als auch weitere zugelassene Größen.Deswegen liegt die Bescheinigung als Kopie im Handschuhfach,zusammen mit der Abnahmebeschinigung der Winteralus.
Aber alleine die Tatsache das im Schein ein total schwachsinniger Reifen steht der nicht mal in der Praxis verwendet wird sagt alles über diesen Brüsselner Unsinn.
Abe rangenommen man kommt in eine Kontrolle,wie wollte man ohne die Bescheinigung beweisen das der Reifen legal ist?
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Abe rangenommen man kommt in eine Kontrolle,wie wollte man ohne die Bescheinigung beweisen das der Reifen legal ist?
Du mußt nichts beweisen. In D gilt; man muß dir beweisen das was Ilegal ist.
Schön und gut,aber bevor ich mich mit einem Polizisten rumstreite und hinterher noch einen Mängelschein bekomme oder er das Auto vorläufig stillegt zeige ich ihm lieber den Wisch aus dem hervorgeht das diese Reifen zulässig sind.Warum auf Diskussionen einlassen wenn man es auf die Schnelle klären kann?
Klare Sache.
Hier gehts aber um die PFLICHT. Und die ist nicht gegeben.
Hallo, nach dem Motto: besser spät als gar nicht.
Habe gerade meine Papiere überprüft:
Das COC - Certificate of Conformity, zu Deutsch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Ausstellung des Fahrzeugbriefes, bzw. der "Zulassungsbescheinigung, Teil II".
Auf diesem Dokument ist ausdrücklich vermerkt: "...sicher aufbewahren... Dieses Dokument kann aus zulassungstechnischen Gründen in anderen EG Mitgliedsstaaten verlangt werden."! Ist bei einer Reise ins Ausland evtl. also mitzuführen?!
Da in D ohne dieses Dokument keine Zulassungsbescheinigung, Teil II und ergo auch keine Zulassungsbescheinigung, Teil I ausgestellt werden kann, Ihr aber im Besitz derselben seid, ist ein Mitführen des COC in D nicht erforderlich (auch nicht als Kopie).
Mit anderen Worten: Der kontrollierende Beamte hat mit relativ wenig Aufwand per EDV die Möglichkeit über Fahrzeugschein, -brief zum COC zu kommen (auf diesem ist die Fahrzeugbrief-Nr. eingetragen).
Welchen Beweggrund der Beamte im Falle des Bekannten von Henry Ford hatte, entzieht sich meiner Kenntnis. Korrekt war's jedenfalls nicht.
In seinem Falle, hätte ich persönlich einfach nicht bezahlt, dann hätte ich einen Anhörungsbogen erhalten müssen (was ich nicht glaube, da unkorrektes Verhalten vorlag oder falls der Beamte willkürlich gehandelt hat).
Ich hoffe, zur Klärung beigetragen zu haben.
Gruß Joshi
Hey Leute!
Ich habe eine Frage bzgl der EG-Übereinstimmunsgbescheinigung.
Und zwar habe ich mir einen gebrauchten Ford Fiesta gekauft (noch nicht abgeholt) und heute den Fahrzeugbrief und -schein, sowie diverse andere Dokumente zugeschickt bekommen.
Darunter befand sich auch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Ich habe jetzt im Internet gelesen, dass man das nur braucht, wenn man ein Fahrzeug aus Nicht-EU-Staaten in EU-Staaten bzw. Deutschland zulassen möchte.
Heißt das also, dass der Fiesta kein deutsches Fahrzeug ist? Auf Anfrage hat der Händler nämlich gemeint, dass es eins ist.
Ich freue mich auf eure Antworten. 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG-Übereinstimmungsbescheinigung' überführt.]
Meines Halbwissens nach legen einige Hersteller auch bei Inlandsfahrzeugen diese Bescheinigung grundsätzlich bei, um einen (späteren?) EXport zu erleichtern. Ein IMportfahrzeug trägt meines Wissens immer eine Kennzeichnung im eigentlichen KFZ-Brief.
Schliesslich könnte man die Erklärung ja auch "verschwinden" lassen.
Eine fundierte Antwort würde mich aber auch freuen 🙂, hab auch so'n Ding in meinen Papieren...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG-Übereinstimmungsbescheinigung' überführt.]
Diese Bescheinigung bedeutet, daß das Fahrzeug in allen EU Ländern mit Rechtsverkehr ohne weitere Abnahme zugelassen werden kann. Sozusagen eine EU ABE .😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG-Übereinstimmungsbescheinigung' überführt.]
Richtig, @Helldriver NRW,
diese Bescheinigung fordern aber auch einige EU-Staaten bei der Erstzulassung in ihrem Land.
Im alten Kfz-Brief ist ein Re-Import auf Seite 4 zu erkennen (fehlender Eintrag bei ABE), bei den neuen Papieren anhand des Schlüsselsbuchstaben zu Nr. (17) "Merkmal der Betriebserlaubnis".
Grüsse, motorina.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG-Übereinstimmungsbescheinigung' überführt.]
Hm, auf meinem Fahrzeugbrief steht unter "Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE" nur ein Strich ("-"😉 und bei "Merkmal zur Betriebserlaubnis" ein "K".
Was bedeutet das jetzt? 🙂
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG-Übereinstimmungsbescheinigung' überführt.]